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Examen Juni 2020 NRW (nur NRW)
Gast
Unregistered
 
#61
06.06.2020, 16:38
(06.06.2020, 16:28)Sven schrieb:  Meint ihr, dass es eine Katastrophe war, wenn man bei Klageantrag 2) eine Titelgegenklage geprüft hat?  :-/

Nö, weil Prüfungspunkte wie 785 und 767 direkt. Alles gut
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NRWGast2020W
Unregistered
 
#62
06.06.2020, 17:27
Hat irgendjemand eine Ahnung wie schwer es sich auf die Note auswirkt, wenn im Tatbestand nur der Einleitungssatz, die Anträge der Parteien und im Übrigen Verweis auf SS und Gerichtsakte vorhanden sind (praktisch fehlt das ganze unstreitige und streitige)... 

Jemand Erfahrung mit sowas als Verbesserer oder dergleichen?
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GastNRW1234
Unregistered
 
#63
06.06.2020, 17:52
(06.06.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(06.06.2020, 16:28)Sven schrieb:  Meint ihr, dass es eine Katastrophe war, wenn man bei Klageantrag 2) eine Titelgegenklage geprüft hat?  :-/

Nö, weil Prüfungspunkte wie 785 und 767 direkt. Alles gut

Hab zuerst auch Titelgegeklage geprüft. Dann erst dran gedacht, dass auf 785 hingewiesen wurde und alle durchgestrichen und neu geschrieben. Aber denke der Kollege hat recht. Die Wichtigsten Punkte kann du auch in einer Titelgegenklage unterbringen, da gleicher Aufbau.
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Gast Hamburg
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#64
06.06.2020, 18:22
(06.06.2020, 17:52)GastNRW1234 schrieb:  
(06.06.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(06.06.2020, 16:28)Sven schrieb:  Meint ihr, dass es eine Katastrophe war, wenn man bei Klageantrag 2) eine Titelgegenklage geprüft hat?  :-/

Nö, weil Prüfungspunkte wie 785 und 767 direkt. Alles gut

Hab zuerst auch Titelgegeklage geprüft. Dann erst dran gedacht, dass auf 785 hingewiesen wurde und alle durchgestrichen und neu geschrieben. Aber denke der Kollege hat recht. Die Wichtigsten Punkte kann du auch in einer Titelgegenklage unterbringen, da gleicher Aufbau.

Hey, ich habe nur die 767 I, 785 geprüft und dort die Beschränkung der Erbenhaftung nach 781 ZPO iVm 1975 BGB sowie die  Präklusionsproblematik um 780 thematisiert. Im Ergebnis dann mit Wurst die Präklusion verneint, weil die Klägerin keine rechtliche Möglichkeit hatte den Vorbehalt in die UWE zu bekommen.Der Titel wurde ja einfach gegen Sie als Rechtsnachfolgerin umgeschrieben. ( insgesamt also Hauptantrag (-), weil noch andere Gegenstände vorhanden waren, aber Hilfsantrag (+)Zu meiner Frage: Wie kommt man auf die Titelgegenklage? Die haben offensichtlich viele geprüft, aber ich komme nicht darauf, warum der Titel selbst unwirksam sein sollte? Wie kommt man zur Begründetheit der Titelgegenklage? Weil ich dazu keine Idee hatte, habe ich sie in der Statthaftigkeit rausgekegelt, weil sie dem Rechtsschutzbegehren nicht entspricht. Den Hinweis des Prozessbevollmächtigten (Titel) habe ich nur dahingehend verstanden, dass keine 768 gewollt war, weil damit ja nur die Vollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung erreicht werden konnte. 

Ach ja: mein Post bezieht sich auf die Hamburger  Klausurvariante :)
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Gast
Unregistered
 
#65
06.06.2020, 19:07
(06.06.2020, 18:22)Gast Hamburg schrieb:  
(06.06.2020, 17:52)GastNRW1234 schrieb:  
(06.06.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(06.06.2020, 16:28)Sven schrieb:  Meint ihr, dass es eine Katastrophe war, wenn man bei Klageantrag 2) eine Titelgegenklage geprüft hat?  :-/

Nö, weil Prüfungspunkte wie 785 und 767 direkt. Alles gut

Hab zuerst auch Titelgegeklage geprüft. Dann erst dran gedacht, dass auf 785 hingewiesen wurde und alle durchgestrichen und neu geschrieben. Aber denke der Kollege hat recht. Die Wichtigsten Punkte kann du auch in einer Titelgegenklage unterbringen, da gleicher Aufbau.

Hey, ich habe nur die 767 I, 785 geprüft und dort die Beschränkung der Erbenhaftung nach 781 ZPO iVm 1975 BGB sowie die  Präklusionsproblematik um 780 thematisiert. Im Ergebnis dann mit Wurst die Präklusion verneint, weil die Klägerin keine rechtliche Möglichkeit hatte den Vorbehalt in die UWE zu bekommen.Der Titel wurde ja einfach gegen Sie als Rechtsnachfolgerin umgeschrieben. ( insgesamt also Hauptantrag (-), weil noch andere Gegenstände vorhanden waren, aber Hilfsantrag (+)Zu meiner Frage: Wie kommt man auf die Titelgegenklage? Die haben offensichtlich viele geprüft, aber ich komme nicht darauf, warum der Titel selbst unwirksam sein sollte? Wie kommt man zur Begründetheit der Titelgegenklage? Weil ich dazu keine Idee hatte, habe ich sie in der Statthaftigkeit rausgekegelt, weil sie dem Rechtsschutzbegehren nicht entspricht. Den Hinweis des Prozessbevollmächtigten (Titel) habe ich nur dahingehend verstanden, dass keine 768 gewollt war, weil damit ja nur die Vollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung erreicht werden konnte. 

Ach ja: mein Post bezieht sich auf die Hamburger  Klausurvariante :)

Ich kenne eure Klausur nicht und damit auch nicht die Unterschiede zu NRW. Aber zu deiner Frage, wie ich zuerst auf die Titelgegenklage gekommen kann ich dir gerne beantworten. Zuallererst lag das darin, dass ich nicht wirklich Klauselrecht gelernt habe und direkt am schwimmen war, als ich den Kram mit der Klausel gelesen habe. Dann dachte ich mir die Klägerin will den UWE ja nicht mit materiellen Einwendungen beseitigen, sondern sie ist mit der unbeschränkten Vollstreckung nicht einverstanden. Hab mich dann auf die Titelgegenklage gestürzt, weil mir nix besseres eingefallen ist. Erst als ich nochmal in Ruhe nachgedacht habe, ist mir wieder eingefallen, dass auf 785 ZPO verwiesen wurde und hab alles schnell geändert. So war das zumindest bei mir. Ich weiß ziemlich dumm, aber naja...
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Gast
Unregistered
 
#66
06.06.2020, 19:08
(06.06.2020, 19:07)Gast schrieb:  
(06.06.2020, 18:22)Gast Hamburg schrieb:  
(06.06.2020, 17:52)GastNRW1234 schrieb:  
(06.06.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(06.06.2020, 16:28)Sven schrieb:  Meint ihr, dass es eine Katastrophe war, wenn man bei Klageantrag 2) eine Titelgegenklage geprüft hat?  :-/

Nö, weil Prüfungspunkte wie 785 und 767 direkt. Alles gut

Hab zuerst auch Titelgegeklage geprüft. Dann erst dran gedacht, dass auf 785 hingewiesen wurde und alle durchgestrichen und neu geschrieben. Aber denke der Kollege hat recht. Die Wichtigsten Punkte kann du auch in einer Titelgegenklage unterbringen, da gleicher Aufbau.

Hey, ich habe nur die 767 I, 785 geprüft und dort die Beschränkung der Erbenhaftung nach 781 ZPO iVm 1975 BGB sowie die  Präklusionsproblematik um 780 thematisiert. Im Ergebnis dann mit Wurst die Präklusion verneint, weil die Klägerin keine rechtliche Möglichkeit hatte den Vorbehalt in die UWE zu bekommen.Der Titel wurde ja einfach gegen Sie als Rechtsnachfolgerin umgeschrieben. ( insgesamt also Hauptantrag (-), weil noch andere Gegenstände vorhanden waren, aber Hilfsantrag (+)Zu meiner Frage: Wie kommt man auf die Titelgegenklage? Die haben offensichtlich viele geprüft, aber ich komme nicht darauf, warum der Titel selbst unwirksam sein sollte? Wie kommt man zur Begründetheit der Titelgegenklage? Weil ich dazu keine Idee hatte, habe ich sie in der Statthaftigkeit rausgekegelt, weil sie dem Rechtsschutzbegehren nicht entspricht. Den Hinweis des Prozessbevollmächtigten (Titel) habe ich nur dahingehend verstanden, dass keine 768 gewollt war, weil damit ja nur die Vollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung erreicht werden konnte. 

Ach ja: mein Post bezieht sich auf die Hamburger  Klausurvariante :)

Ich kenne eure Klausur nicht und damit auch nicht die Unterschiede zu NRW. Aber zu deiner Frage, wie ich zuerst auf die Titelgegenklage gekommen kann ich dir gerne beantworten. Zuallererst lag das darin, dass ich nicht wirklich Klauselrecht gelernt habe und direkt am schwimmen war, als ich den Kram mit der Klausel gelesen habe. Dann dachte ich mir die Klägerin will den UWE ja nicht mit materiellen Einwendungen beseitigen, sondern sie ist mit der unbeschränkten Vollstreckung nicht einverstanden. Hab mich dann auf die Titelgegenklage gestürzt, weil mir nix besseres eingefallen ist. Erst als ich nochmal in Ruhe nachgedacht habe, ist mir wieder eingefallen, dass auf 785 ZPO verwiesen wurde und hab alles schnell geändert. So war das zumindest bei mir. Ich weiß ziemlich dumm, aber naja...
Sorry für das schlechte Deutsch. Bin einfach platt  :P
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OjaGPA
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2020
#67
06.06.2020, 19:18
(06.06.2020, 18:22)Gast Hamburg schrieb:  
(06.06.2020, 17:52)GastNRW1234 schrieb:  
(06.06.2020, 16:38)Gast schrieb:  
(06.06.2020, 16:28)Sven schrieb:  Meint ihr, dass es eine Katastrophe war, wenn man bei Klageantrag 2) eine Titelgegenklage geprüft hat?  :-/

Nö, weil Prüfungspunkte wie 785 und 767 direkt. Alles gut

Hab zuerst auch Titelgegeklage geprüft. Dann erst dran gedacht, dass auf 785 hingewiesen wurde und alle durchgestrichen und neu geschrieben. Aber denke der Kollege hat recht. Die Wichtigsten Punkte kann du auch in einer Titelgegenklage unterbringen, da gleicher Aufbau.

Hey, ich habe nur die 767 I, 785 geprüft und dort die Beschränkung der Erbenhaftung nach 781 ZPO iVm 1975 BGB sowie die  Präklusionsproblematik um 780 thematisiert. Im Ergebnis dann mit Wurst die Präklusion verneint, weil die Klägerin keine rechtliche Möglichkeit hatte den Vorbehalt in die UWE zu bekommen.Der Titel wurde ja einfach gegen Sie als Rechtsnachfolgerin umgeschrieben. ( insgesamt also Hauptantrag (-), weil noch andere Gegenstände vorhanden waren, aber Hilfsantrag (+)Zu meiner Frage: Wie kommt man auf die Titelgegenklage? Die haben offensichtlich viele geprüft, aber ich komme nicht darauf, warum der Titel selbst unwirksam sein sollte? Wie kommt man zur Begründetheit der Titelgegenklage? Weil ich dazu keine Idee hatte, habe ich sie in der Statthaftigkeit rausgekegelt, weil sie dem Rechtsschutzbegehren nicht entspricht. Den Hinweis des Prozessbevollmächtigten (Titel) habe ich nur dahingehend verstanden, dass keine 768 gewollt war, weil damit ja nur die Vollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung erreicht werden konnte. 

Ach ja: mein Post bezieht sich auf die Hamburger  Klausurvariante :)


Ich habe das genauso gemacht und in Hilfsentscheidungsgründen Zulässigkeit und Begründetheit der Klauselerinnerung (§ 732 ZPO) geprüft, damit ich den Vortrag zur Klausel verwursten kann.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 409
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Registriert seit: Sep 2019
#68
06.06.2020, 19:57
(06.06.2020, 09:03)Gast schrieb:  Lieber Herr Kaiser, 
Fanden sie diese Z3 Klausur auch total bescheuert bzw. überdurchschnittlich ?

Nach den eher durchwachsenen Z1 und Z2 Klausuren hatte ich mich so sehr auf Z3 gefreut, weil ich mir dachte dass das ein punktebringer wird....tja war wohl nix.   Habe so viel falsch .

Ja, zumindest Teil 2! Aber immer locker bleiben: Das kam so noch nie, da erwarten die Lpas auch kein Wissen. Sondern nur erkennen, Kommentar, Subsumtion. Ende.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2020, 19:58 von T. Kaiser.)
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Gast
Unregistered
 
#69
06.06.2020, 19:59
(06.06.2020, 19:57)T. Kaiser schrieb:  
(06.06.2020, 09:03)Gast schrieb:  Lieber Herr Kaiser, 
Fanden sie diese Z3 Klausur auch total bescheuert bzw. überdurchschnittlich ?

Nach den eher durchwachsenen Z1 und Z2 Klausuren hatte ich mich so sehr auf Z3 gefreut, weil ich mir dachte dass das ein punktebringer wird....tja war wohl nix.   Habe so viel falsch .

Ja, zumindest Teil 2!


Vielen Dank !
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 409
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Registriert seit: Sep 2019
#70
06.06.2020, 20:12
(06.06.2020, 19:59)Gast schrieb:  
(06.06.2020, 19:57)T. Kaiser schrieb:  
(06.06.2020, 09:03)Gast schrieb:  Lieber Herr Kaiser, 
Fanden sie diese Z3 Klausur auch total bescheuert bzw. überdurchschnittlich ?

Nach den eher durchwachsenen Z1 und Z2 Klausuren hatte ich mich so sehr auf Z3 gefreut, weil ich mir dachte dass das ein punktebringer wird....tja war wohl nix.   Habe so viel falsch .

Ja, zumindest Teil 2!


Vielen Dank !

Gern. Ich drücke die Daumen für die restlichen Klausurae.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.06.2020, 20:12 von T. Kaiser.)
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