27.05.2020, 09:33
27.05.2020, 10:31
(26.05.2020, 23:46)Der echte Norden schrieb:(26.05.2020, 18:51)Gast schrieb:(26.05.2020, 18:05)Der echte Norden schrieb:(26.05.2020, 14:37)Gast schrieb: Wie funktioniert eine Abordnung als Richter z.B. ans BMJ oder an ein Landes-Ministerium?
Muss man sich nur melden oder ganz normal auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, also Ausschreibung abwarten, Unterlagen (wenn ja, welche?) schicken, AC bzw. Vorstellungsgespräche führen?
Macht man das heimlich, also bewirbt sich erst dort und teilt dann die Zusage mit?
Für wie lange bleibt man dann i.d.R., insbes. beim BMJ abgeordnet?
Ist man dort Referent? Bekommt man sein R1/2-Gehalt aber weiter?
Dumme Frage vielleicht, aber ich würde mich freuen, wenn mir das jemand, der es selbst mal gemacht hatte oder wirklich weiß, wie es läuft, erklärt.
Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.
Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.
Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.
Danke!
Aber melden muss man sich schon auf eine solche interne Ausschreibung?
Und dann bei der jeweiligen Verwaltung oder bei seinem eigenen Dienstherrn?
Weißt du nach welchen Kriterien die Bundesministerien entscheiden?
Da vermute ich eine höhere Zahl an Interessenten als Stellen.
Ich meine, dass gerade auch relativ junge Richter dorthin abgeordnet werden...
Behält man auch seine Planstelle, wenn man wieder zurückkehrt?
Und ab wann muss man seinen Richter-Status aufgeben, also nach einer gewissen Dauer Verwaltung oder ist das egal?
Stimmt, von alleine passiert nichts im Leben :)
Typischerweise geht intern eine E-Mail rum mit einer Ausschreibung, darauf musst Du dann antworten.
Die Bundesministerien entscheiden gar nichts. Die Länder sichern dem Ministerium eine gewisse Anzahl an Abordnungen zu. Da sie die Leute bezahlen, suchen sie diese auch aus. Es interessieren sich auch nicht nur junge Richter für Abordnungen. Vielmehr zeichnet sich die Justiz-Laufbahn durch ständige Wechsel aus. Wer nach oben will muss eine gewisse Verwendungsbreite demonstrieren. Also sind Abordnungen für viele interessant, aber auch sehr üblich.
Man verlässt seine Planstelle bei einer Abordnung nie! Um die zu verlieren muss man einen Antrag auf Versetzung stellen. Auch hier passiert nichts gegen deinen Willen. Mit der Dauer hat das nichts zu tun. Die ist ohnehin regelmäßig von Anfang an begrenzt.
Naja, ich dachte eher, dass die vermeintlich guten Leute direkt (inoffiziell) angesprochen werden, ob sie das nicht machen wollen.
wie läuft es denn, innerhalb des Landes bei Landesministerien oder den Gerichtsverwaltungen?
Auch E-Mail und man meldet sich drauf. Und wenn dann mehrere sind, entscheidet wirklich das Dienstalter oder nicht eher die Nase des jeweiligen Präsidenten?
Mein Eindruck ist, dass dort nur gewisse Arten von Menschen sitzen, was natürlich auch daran liegen kann, dass die anderen von sich aus kein Interesse haben. Allerdings denke ich, hinsichtlich dieser (karrierefördernden) Stellen besteht dann erst recht Konkurrenz zwischen solchen Menschen.
27.05.2020, 10:57
(27.05.2020, 10:31)Gast schrieb:(26.05.2020, 23:46)Der echte Norden schrieb:(26.05.2020, 18:51)Gast schrieb:(26.05.2020, 18:05)Der echte Norden schrieb:(26.05.2020, 14:37)Gast schrieb: Wie funktioniert eine Abordnung als Richter z.B. ans BMJ oder an ein Landes-Ministerium?
Muss man sich nur melden oder ganz normal auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben, also Ausschreibung abwarten, Unterlagen (wenn ja, welche?) schicken, AC bzw. Vorstellungsgespräche führen?
Macht man das heimlich, also bewirbt sich erst dort und teilt dann die Zusage mit?
Für wie lange bleibt man dann i.d.R., insbes. beim BMJ abgeordnet?
Ist man dort Referent? Bekommt man sein R1/2-Gehalt aber weiter?
Dumme Frage vielleicht, aber ich würde mich freuen, wenn mir das jemand, der es selbst mal gemacht hatte oder wirklich weiß, wie es läuft, erklärt.
Abordnung werden intern ausgeschrieben. Ein echtes Bewerbungsverfahren findet nicht statt. Die Kriterien nach denen Justiz-intern die Abordnung bei mehreren Interessenten vergeben werden dürften, variieren je nach Bundesland. Maßgeblich dürfte in der Regel vor allem die Anciennität sein.
Die Abordnungsdauer ist je nach Abordnung sehr unterschiedlich. Bei Bundesgerichten (BGH, BVerwG etc.) sowie bei Bundesbehörden findet regelmäßig eine Abordnung für drei Jahre statt.
Da sich durch eine Abordnung dein Dienstherr nicht ändert - Du wirst quasi nur verliehen - bleibt die Besoldung wie sie ist. Auch bleibst Du rechtlich "Richter", wobei Du bei einer Behörde die Vorteile der richterlichen Unabhängigkeit einbüßt.
Danke!
Aber melden muss man sich schon auf eine solche interne Ausschreibung?
Und dann bei der jeweiligen Verwaltung oder bei seinem eigenen Dienstherrn?
Weißt du nach welchen Kriterien die Bundesministerien entscheiden?
Da vermute ich eine höhere Zahl an Interessenten als Stellen.
Ich meine, dass gerade auch relativ junge Richter dorthin abgeordnet werden...
Behält man auch seine Planstelle, wenn man wieder zurückkehrt?
Und ab wann muss man seinen Richter-Status aufgeben, also nach einer gewissen Dauer Verwaltung oder ist das egal?
Stimmt, von alleine passiert nichts im Leben :)
Typischerweise geht intern eine E-Mail rum mit einer Ausschreibung, darauf musst Du dann antworten.
Die Bundesministerien entscheiden gar nichts. Die Länder sichern dem Ministerium eine gewisse Anzahl an Abordnungen zu. Da sie die Leute bezahlen, suchen sie diese auch aus. Es interessieren sich auch nicht nur junge Richter für Abordnungen. Vielmehr zeichnet sich die Justiz-Laufbahn durch ständige Wechsel aus. Wer nach oben will muss eine gewisse Verwendungsbreite demonstrieren. Also sind Abordnungen für viele interessant, aber auch sehr üblich.
Man verlässt seine Planstelle bei einer Abordnung nie! Um die zu verlieren muss man einen Antrag auf Versetzung stellen. Auch hier passiert nichts gegen deinen Willen. Mit der Dauer hat das nichts zu tun. Die ist ohnehin regelmäßig von Anfang an begrenzt.
Naja, ich dachte eher, dass die vermeintlich guten Leute direkt (inoffiziell) angesprochen werden, ob sie das nicht machen wollen.
wie läuft es denn, innerhalb des Landes bei Landesministerien oder den Gerichtsverwaltungen?
Auch E-Mail und man meldet sich drauf. Und wenn dann mehrere sind, entscheidet wirklich das Dienstalter oder nicht eher die Nase des jeweiligen Präsidenten?
Mein Eindruck ist, dass dort nur gewisse Arten von Menschen sitzen, was natürlich auch daran liegen kann, dass die anderen von sich aus kein Interesse haben. Allerdings denke ich, hinsichtlich dieser (karrierefördernden) Stellen besteht dann erst recht Konkurrenz zwischen solchen Menschen.
Dein Eindruck speist sich jetzt aus genau welchem Umstand? Sorry aber ich kann Dir nicht folgen?
27.05.2020, 13:34
Eigentlich ist es doch toll, dass man als RichterIn unabhängiger, relativ hoch bezahlter Spezialist sein darf und bis zur Pension auch bleiben Kann und nicht Angestellter mit Personalverantwortung sein muss. Wo gibt es das in der freien Wirtschaft und in der Verwaltung ist das ja auch oft anders; selbst in Ministerien wird man ja irgendwann, um ähnlich R1 besoldet zu werden mindestens eine (stellvertretende) Referatsleitung Inne haben müssen. Und im öD ist Personalführung immer undankbar, weil man wenig „Sanktionsgewalt“ hat. Für den geringen Besoldungsunterschied wäre es mir nicht nur die Ochsentour Abordnung/Erprobung nicht wert sondern auch die administrative Arbeit als Vorsitzender selbst. Die Familie dürfte sich auch bedanken. Scheint mir eher was für die individuelle Profilneurose zu sein. Einziger Vorteil ist mE, dass du dann nicht mehr Verschiebemasse im GVP bist. So hab ich es zumindest bislang gesehen, bin aber auch kein Richter.
27.05.2020, 14:44
Vielleicht wollen manche auch einfach mal was anderes sehen und haben noch ein paar mehr Ziele im Leben. Abgeordnet werden kann man ja zB auch zum OLG, EuGH, BGH... Da macht man dann ja nichts mit Führungsverantwortung.
27.05.2020, 15:28
(27.05.2020, 13:34)Guest schrieb: Eigentlich ist es doch toll, dass man als RichterIn unabhängiger, relativ hoch bezahlter Spezialist sein darf und bis zur Pension auch bleiben Kann und nicht Angestellter mit Personalverantwortung sein muss. Wo gibt es das in der freien Wirtschaft und in der Verwaltung ist das ja auch oft anders; selbst in Ministerien wird man ja irgendwann, um ähnlich R1 besoldet zu werden mindestens eine (stellvertretende) Referatsleitung Inne haben müssen. Und im öD ist Personalführung immer undankbar, weil man wenig „Sanktionsgewalt“ hat. Für den geringen Besoldungsunterschied wäre es mir nicht nur die Ochsentour Abordnung/Erprobung nicht wert sondern auch die administrative Arbeit als Vorsitzender selbst. Die Familie dürfte sich auch bedanken. Scheint mir eher was für die individuelle Profilneurose zu sein. Einziger Vorteil ist mE, dass du dann nicht mehr Verschiebemasse im GVP bist. So hab ich es zumindest bislang gesehen, bin aber auch kein Richter.
Also ich (in der freien Wirtschaft tätig) bin froh, dass ich viele Prüfungstätigkeiten inzwischen delegieren kann. Da habe ich einfach keine Lust mehr drauf. Für mich ist das daher eher ein Nachteil des Richterjobs, dass ich jede kleine Prüfung selbst durchführen kann (abgesehen von ein paar Akten, die ich dem meist minderbegabten Referendar aufdrücken kann).
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
27.05.2020, 17:10
(27.05.2020, 15:28)Gast schrieb:(27.05.2020, 13:34)Guest schrieb: Eigentlich ist es doch toll, dass man als RichterIn unabhängiger, relativ hoch bezahlter Spezialist sein darf und bis zur Pension auch bleiben Kann und nicht Angestellter mit Personalverantwortung sein muss. Wo gibt es das in der freien Wirtschaft und in der Verwaltung ist das ja auch oft anders; selbst in Ministerien wird man ja irgendwann, um ähnlich R1 besoldet zu werden mindestens eine (stellvertretende) Referatsleitung Inne haben müssen. Und im öD ist Personalführung immer undankbar, weil man wenig „Sanktionsgewalt“ hat. Für den geringen Besoldungsunterschied wäre es mir nicht nur die Ochsentour Abordnung/Erprobung nicht wert sondern auch die administrative Arbeit als Vorsitzender selbst. Die Familie dürfte sich auch bedanken. Scheint mir eher was für die individuelle Profilneurose zu sein. Einziger Vorteil ist mE, dass du dann nicht mehr Verschiebemasse im GVP bist. So hab ich es zumindest bislang gesehen, bin aber auch kein Richter.
Also ich (in der freien Wirtschaft tätig) bin froh, dass ich viele Prüfungstätigkeiten inzwischen delegieren kann. Da habe ich einfach keine Lust mehr drauf. Für mich ist das daher eher ein Nachteil des Richterjobs, dass ich jede kleine Prüfung selbst durchführen kann (abgesehen von ein paar Akten, die ich dem meist minderbegabten Referendar aufdrücken kann).
Wieso? Es ist doch immer wieder eine Freude, sich stundenlang durch FormStar zu klicken!
27.05.2020, 18:20
(27.05.2020, 17:10)Gast schrieb:(27.05.2020, 15:28)Gast schrieb:(27.05.2020, 13:34)Guest schrieb: Eigentlich ist es doch toll, dass man als RichterIn unabhängiger, relativ hoch bezahlter Spezialist sein darf und bis zur Pension auch bleiben Kann und nicht Angestellter mit Personalverantwortung sein muss. Wo gibt es das in der freien Wirtschaft und in der Verwaltung ist das ja auch oft anders; selbst in Ministerien wird man ja irgendwann, um ähnlich R1 besoldet zu werden mindestens eine (stellvertretende) Referatsleitung Inne haben müssen. Und im öD ist Personalführung immer undankbar, weil man wenig „Sanktionsgewalt“ hat. Für den geringen Besoldungsunterschied wäre es mir nicht nur die Ochsentour Abordnung/Erprobung nicht wert sondern auch die administrative Arbeit als Vorsitzender selbst. Die Familie dürfte sich auch bedanken. Scheint mir eher was für die individuelle Profilneurose zu sein. Einziger Vorteil ist mE, dass du dann nicht mehr Verschiebemasse im GVP bist. So hab ich es zumindest bislang gesehen, bin aber auch kein Richter.
Also ich (in der freien Wirtschaft tätig) bin froh, dass ich viele Prüfungstätigkeiten inzwischen delegieren kann. Da habe ich einfach keine Lust mehr drauf. Für mich ist das daher eher ein Nachteil des Richterjobs, dass ich jede kleine Prüfung selbst durchführen kann (abgesehen von ein paar Akten, die ich dem meist minderbegabten Referendar aufdrücken kann).
Wieso? Es ist doch immer wieder eine Freude, sich stundenlang durch FormStar zu klicken!
Ist das wirklich so ätzend und zeitraubend?
27.05.2020, 18:35
(27.05.2020, 18:20)Gast schrieb:(27.05.2020, 17:10)Gast schrieb:(27.05.2020, 15:28)Gast schrieb:(27.05.2020, 13:34)Guest schrieb: Eigentlich ist es doch toll, dass man als RichterIn unabhängiger, relativ hoch bezahlter Spezialist sein darf und bis zur Pension auch bleiben Kann und nicht Angestellter mit Personalverantwortung sein muss. Wo gibt es das in der freien Wirtschaft und in der Verwaltung ist das ja auch oft anders; selbst in Ministerien wird man ja irgendwann, um ähnlich R1 besoldet zu werden mindestens eine (stellvertretende) Referatsleitung Inne haben müssen. Und im öD ist Personalführung immer undankbar, weil man wenig „Sanktionsgewalt“ hat. Für den geringen Besoldungsunterschied wäre es mir nicht nur die Ochsentour Abordnung/Erprobung nicht wert sondern auch die administrative Arbeit als Vorsitzender selbst. Die Familie dürfte sich auch bedanken. Scheint mir eher was für die individuelle Profilneurose zu sein. Einziger Vorteil ist mE, dass du dann nicht mehr Verschiebemasse im GVP bist. So hab ich es zumindest bislang gesehen, bin aber auch kein Richter.
Also ich (in der freien Wirtschaft tätig) bin froh, dass ich viele Prüfungstätigkeiten inzwischen delegieren kann. Da habe ich einfach keine Lust mehr drauf. Für mich ist das daher eher ein Nachteil des Richterjobs, dass ich jede kleine Prüfung selbst durchführen kann (abgesehen von ein paar Akten, die ich dem meist minderbegabten Referendar aufdrücken kann).
Wieso? Es ist doch immer wieder eine Freude, sich stundenlang durch FormStar zu klicken!
Ist das wirklich so ätzend und zeitraubend?
Klar. Zeit für die richterliche Tätigkeit bleibt immer weniger. Sowas wurde früher von der Verwaltung erledigt. Ich musste außerdem jeden Morgen meine neuen Akten aus dem 6. in den 2. Stock schleppen. Zeugt halt nicht gerade von Wertschätzung von Seiten des Dienstherrn.
27.05.2020, 18:41
(27.05.2020, 18:35)Gast schrieb:(27.05.2020, 18:20)Gast schrieb:(27.05.2020, 17:10)Gast schrieb:(27.05.2020, 15:28)Gast schrieb:(27.05.2020, 13:34)Guest schrieb: Eigentlich ist es doch toll, dass man als RichterIn unabhängiger, relativ hoch bezahlter Spezialist sein darf und bis zur Pension auch bleiben Kann und nicht Angestellter mit Personalverantwortung sein muss. Wo gibt es das in der freien Wirtschaft und in der Verwaltung ist das ja auch oft anders; selbst in Ministerien wird man ja irgendwann, um ähnlich R1 besoldet zu werden mindestens eine (stellvertretende) Referatsleitung Inne haben müssen. Und im öD ist Personalführung immer undankbar, weil man wenig „Sanktionsgewalt“ hat. Für den geringen Besoldungsunterschied wäre es mir nicht nur die Ochsentour Abordnung/Erprobung nicht wert sondern auch die administrative Arbeit als Vorsitzender selbst. Die Familie dürfte sich auch bedanken. Scheint mir eher was für die individuelle Profilneurose zu sein. Einziger Vorteil ist mE, dass du dann nicht mehr Verschiebemasse im GVP bist. So hab ich es zumindest bislang gesehen, bin aber auch kein Richter.
Also ich (in der freien Wirtschaft tätig) bin froh, dass ich viele Prüfungstätigkeiten inzwischen delegieren kann. Da habe ich einfach keine Lust mehr drauf. Für mich ist das daher eher ein Nachteil des Richterjobs, dass ich jede kleine Prüfung selbst durchführen kann (abgesehen von ein paar Akten, die ich dem meist minderbegabten Referendar aufdrücken kann).
Wieso? Es ist doch immer wieder eine Freude, sich stundenlang durch FormStar zu klicken!
Ist das wirklich so ätzend und zeitraubend?
Klar. Zeit für die richterliche Tätigkeit bleibt immer weniger. Sowas wurde früher von der Verwaltung erledigt. Ich musste außerdem jeden Morgen meine neuen Akten aus dem 6. in den 2. Stock schleppen. Zeugt halt nicht gerade von Wertschätzung von Seiten des Dienstherrn.
Verrätst du dein Bundesland?