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Jellinek
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Beiträge: 65
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2020
#1
19.05.2020, 18:35
VG Gelsenkirchen war am schnellsten:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_g...00427.html
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#2
20.05.2020, 10:28
(19.05.2020, 18:35)Jellinek schrieb:  VG Gelsenkirchen war am schnellsten:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_g...00427.html


Ich bezweifle leider, dass das in der nächsten Instanz halten wird...
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Gast
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#3
20.05.2020, 12:50
Wieso @Torsten?
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#4
20.05.2020, 13:29
(20.05.2020, 12:50)Gast schrieb:  Wieso @Torsten?

Ist nur so ein Gefühl. Staat schützt Staat.
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Gast
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#5
20.05.2020, 14:41
(20.05.2020, 13:29)T. Kaiser schrieb:  
(20.05.2020, 12:50)Gast schrieb:  Wieso @Torsten?

Ist nur so ein Gefühl. Staat schützt Staat.


Was ein dummes Blabla. Das VG Gelsenkirchen ist nicht „Staat“ oder was?
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Aktenwälzer
Junior Member
**
Beiträge: 11
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2020
#6
20.05.2020, 15:07
Viel lustiger als die Frage, ob das in der zugelassenen Berufung hält, finde ich die Rechtsansichten des LJPA. Dass „Speicherung in einem Dateisystem“ jede Form der organisierten Ablage und eben nicht nur digitale Speicherung meint, weiß ja sogar ich, obwohl ich von der DSGVO genau null Ahnung habe. Großes Kino.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#7
20.05.2020, 15:34
(20.05.2020, 14:41)Gast schrieb:  
(20.05.2020, 13:29)T. Kaiser schrieb:  
(20.05.2020, 12:50)Gast schrieb:  Wieso @Torsten?

Ist nur so ein Gefühl. Staat schützt Staat.


Was ein dummes Blabla. Das VG Gelsenkirchen ist nicht „Staat“ oder was?

Das LJPA ist Partei, darauf kommts immer an. das VG ist egal. LJPA = Staat. Warts ab. Aber alles ist möglich, ich denke aber, dass das nicht halten wird.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.05.2020, 16:03 von T. Kaiser.)
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Gast
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#8
20.05.2020, 18:09
(20.05.2020, 15:34)T. Kaiser schrieb:  
(20.05.2020, 14:41)Gast schrieb:  
(20.05.2020, 13:29)T. Kaiser schrieb:  
(20.05.2020, 12:50)Gast schrieb:  Wieso @Torsten?

Ist nur so ein Gefühl. Staat schützt Staat.


Was ein dummes Blabla. Das VG Gelsenkirchen ist nicht „Staat“ oder was?

Das LJPA ist Partei, darauf kommts immer an. das VG ist egal. LJPA = Staat. Warts ab. Aber alles ist möglich, ich denke aber, dass das nicht halten wird.

Ist doch völlig egal, ob das LJPA Beteiligter (es gibt im Verwaltungsprozess keine Parteien) ist. Das Gericht entscheidet und nicht der Status der Verfahrensbeteiligten.
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Gast
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#9
20.05.2020, 18:09
(20.05.2020, 15:34)T. Kaiser schrieb:  Das LJPA ist Partei, darauf kommts immer an. das VG ist egal. LJPA = Staat. Warts ab. Aber alles ist möglich, ich denke aber, dass das nicht halten wird.

Gemeint war wohl etwas anderes: Nacht der Logik "Staat schützt Staat" hätte auch das VG das LJPA schützen müssen. Hat es aber nicht getan.

Die Landesdatenschutzbeauftragte steht übrigens auf der Seite der Kläger, hat aber kein Weisungsrecht.

Soweit ich gehört habe, teilen in anderen Bundesländern auch die Prüfungsämter die Ansicht der Kläger (oder richten sich zumindest freiwillig nach deren Ansicht).
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Gast
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#10
20.05.2020, 18:13
(20.05.2020, 15:07)Aktenwälzer schrieb:  Viel lustiger als die Frage, ob das in der zugelassenen Berufung hält, finde ich die Rechtsansichten des LJPA. Dass „Speicherung in einem Dateisystem“ jede Form der organisierten Ablage und eben nicht nur digitale Speicherung meint, weiß ja sogar ich, obwohl ich von der DSGVO genau null Ahnung habe. Großes Kino.

Mir geht es ähnlich. Ich bin kein Experte für Datenschutzrecht. Aber selbst ich erkenne, dass zumindest Teile der Argumentation der Prüfungsämter (betroffen sind in NRW ja auch die JPAs bei den OLGs) offensichtlich fehlgehen.

Nur dürfte es wie so oft beim Staat und im öffentlichen Dienst sein: Da keiner der Verantwortlichen die Konsequenzen (= Prozesskosten) selber tragen muss, schaut man nicht so genau hin oder nutzt auch denkbarst geringe Chancen aus. Kein normaler Prozessbeteiligter, den das Ergebnis auch wirtschaftlich trifft, würde sich in so einen Prozess stürzen.

Bin sowieso der Ansicht, dass das Einscannen der Klausuren für die Prüfungsämter billiger sein dürfte als vor Ort unter Aufsicht die EInsicht zu gewähren. Zumindest auf den einzelnen Prüfling bezogen, der tatsächlich Einsicht nimmt.
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