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Absage nach Auswahlgespräch
BewerberNds
Unregistered
 
#1
17.05.2020, 11:44
Hey, 

Weiß jemand, ob man sich nach einer Absage im Auswahlgespräch- begründet mit der Aussage zu unsicher, fehlende Lebenserfahrung, nochmal bei der Justiz bewerben kann und wie lange man warten sollte?
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Gast
Unregistered
 
#2
17.05.2020, 13:31
höchstens in einem anderen Bundesland

toll, wie sie da Bewerber kritisieren, da würde ich mir was anderes suchen
unsicher kann jeder mal wirken
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Auch Bln
Unregistered
 
#3
17.05.2020, 17:06
(17.05.2020, 11:44)BewerberNds schrieb:  Hey, 

Weiß jemand, ob man sich nach einer Absage im Auswahlgespräch- begründet mit der Aussage zu unsicher, fehlende Lebenserfahrung, nochmal bei der Justiz bewerben kann und wie lange man warten sollte?

In einem anderen Bundesland kannst Du Dich auch zeitnah bewerben (wenn Du die dortigen Voraussetzungen erfüllst). Es ist gar nicht so untypisch, dass man sich in der Justiz mit Leuten unterhält, die sich in mehreren Bundesländern beworben hatten und teilweise von einem eine Absage und von anderen eine Zusage hatten.

Im selben Bundesland würde ich es erst dann wieder versuchen, wenn das Manko "fehlende Lebenserfahrung" durch echte persönliche und berufliche Nachreifung behoben wurde. Das dürfte in der Regel mindestens zwei Jahre dauern. Offizielle Angaben dazu sind mir aber nicht bekannt.
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Auch Bln
Unregistered
 
#4
17.05.2020, 17:29
Zum Thema "Unsicherheit/mangelnde Lebenserfahrung":

Ohne, dass ich dem Threadersteller einen Mangel daran unterstelle, halte ich eine gewisse persönliche Reife, Empathie und Selbstsicherheit für unverzichtbar für die Tätigkeit als Richter oder als Staatsanwalt.

Gerade in Hauptverhandlungen und Anhörungen ist der Richter und auch der Staatsanwalt einer Vielzahl von materiellen und prozessualen juristischen, pyschologisch-kommunikativen (zu den Parteien/Beteiligten und deren Prozessbevollmächtigten) und emotionalen (in Bezug auf Selbstregulation) Anforderungen gleichzeitig ausgesetzt.
Dabei ist es am Richter, auch in höchst aufgebrachten (pöbelnder Rechtsanwalt mit Wutanfall, schreiender und spuckender Angeklagter oder auch Zeugin mit Nervenzusammenbruch) oder sonstig fordernden Situationen (schmeichelnd-manipulative Rechtsanwältin, Naturalpartei mit Aluhut oder rassistische Schöffin) nicht nur die eigenen Emotionen souverän zu regulieren, sondern auch kommunikativ und juristisch Oberwasser zu behalten.
Dazu braucht es ein hohes Maß an Selbstbewusstsein und Resilienz, Empathie sowie an kommunikativen Fertigkeiten, die typischerweise dadurch ausgeprägt werden, dass jemand - auch mit den Jahren - Lebenserfahrung sammelt.

Wer in der Stresssituation eines strukturierten Interviews sehr unsicher wird, bei dem kann der Eindruck entstehen, dass er/sie/* auch in der Hauptverhandlung unter Stress sehr unsicher wird und das ist für die Rolle des Richters nicht vorgesehen (denn der/die/* Vorsitzende soll die Verhandlung leiten).

Ich kann also bei prüfungsnervösen Kandidaten nur dazu raten, dass Ihr Euch sehr gut auf das Einstellungsgespräch und die Situation eines Stressinterviews oder Rollenspiels vorbereitet, damit Ihr die erforderliche Souveränität ausstrahlt.
Und wer noch ein Stück der Ausbildung vor sich hat, dem kann ich nur raten, ein Ehrenamt jenseits der eigenen Komfortzone zu suchen. Denn nichts macht auf eine gesunde Art selbstbewuster, als positiv gemeisterte Herausforderungen. Wer es schafft, im Altenheim, dem dementiell Erkrankten davon zu überzeugen, dass er zurück in den Speisesaal geht oder eine tobende Klasse durch spannende Geschichten zu beruhigen, den schreckt auch der Aluhut des Klägers nicht!
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