15.05.2020, 15:51
(15.05.2020, 15:45)Gast Gast schrieb: Die Frage, die man sich eben stellen muss, ist, wieso es offensichtlich einige Kandidaten schaffen beständig über Jahre gute Noten zu produzieren und andere über Jahre nicht. Natürlich ist die Prüfungssituation artifiziell aber es schaffen ja Leute beständig damit umzugehen.
Außerdem, wenn 2x 5 Punkte Kandidaten genauso geeignet sind wie 2x 10 Punkte Kandidaten, würde ich doch als Chef regelmäßig erstere zu einem niedrigen Gehalt einstellen und damit ordentlich Gewinn machen.
Das geht eben bei GKs aus dem Grund nicht, weil sie Konkurrenz haben, gegen die sie sich profilieren wollen (wir haben die Leute mit den besten Noten) und für die Kunden. Allerdings könnte man so gut wie jeden Juraabsolventen in den Kram einarbeiten. Nur dass es wegen den Noten oft Vorurteile im Arbeitsleben gibt. Dem Streber mit den besseren Noten traue ich von Vornherein mehr zu, auch wenn der Lebemann mit 2 x a vllt mehr Kunden anwerben kann als der Strebertyp.
Leute mit besseren Noten lernen besser auswendig, schreiben ansprechender in Formulierungen und Schriftbild, was im Arbeitsalltag aber nicht so wichtig ist, wenn man nicht gerade Lehrbücher schreiben will.
Warum jemand mit 2 x 5 aber nicht am Amtsgericht Diebstähle oder Nachbarschaftsstreitigkeiten auf einfachstem Niveau bearbeiten darf, erschließt sich mir nicht.
15.05.2020, 16:06
(15.05.2020, 15:30)Gast schrieb:(15.05.2020, 15:26)Gast schrieb:(15.05.2020, 15:15)Gast schrieb:(15.05.2020, 14:53)Anwalt schrieb:(15.05.2020, 14:49)Gast schrieb: Also beruht das System auf schlecht gelaunten, unterbezahlten Korrektoren, weil diese das für Scheissarbeit halten und deshalb überwiegend Scheissnoten verteilen?
Nur komisch, dass in anderen Studiengängen fast jeder mindestens eine 3 bekommt...
Was total super für die Bewerber ist, weil man dann total gut hervorstechen kann, wenn jeder fürs Nichtumfallen eine 1 bekommt.
Es gibt kein "System", das hört sich immer nach strunzdummer Verschwörungstheorie an. Es gibt eine Musterlösung und Korrektoren korrigieren im Rahmen ihres Ermessens wer den gestellten Fall wie gut bearbeitet hat, wobe ihnen die Musterlösung hilft.
Der Grund warum die Noten so sind wie sie sind ist schlichtweg, dass richtig richtig viele Kandidaten einfach keine besonders guten Juristen sind. Was ich in Klausuren von Examenskandidaten schon für Blödsinn lesen musste, ist unfassbar. Da wird einem Angst und Bange, solche Leute als Anwälte auf die Welt loszulassen. Und das sind NICHT die Durchfaller, da ist es noch schlimmer.
Es ist einfach extrem selten, dass jemand eine wirklich ordentliche Lösung, die alle Fragen juristisch sauber aufgreift und löst abliefert. Und denen gibt man dann gerne auch viele Punkte. Aber die meisten Arbeiten sind einfach grottenschlecht, das wird dir fast jeder bestätigen, der mal korrigiert hat.
Das mag sein, aber dann muss man doch mal hinterfragen, warum das so ist: es werden 8-11 Klausuren hintereinander weggeschrieben, jeden Tag ein anderes Rechtsgebiet, teilweise Spezialgebiete wie Kautelarrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht (z.B. in Bayern) und das alles unter einer extremen Drucksituation, sowohl zeitlich als auch psychisch. Denn jeder weiß, dass es nur auf diese 2 Wochen Prüfung am Ende einer langen Ausbildung ankommt und das setzt die Kandidaten unter einen abartigen Druck. Die Klausuren sind extrem umfassend, müssen aber in 5 Stunden fertig sein. Das alles hat mit der Arbeitsrealität nichts zu tun: da muss man nicht derartig viele verschiedene Rechtsgebiete in kürzester Zeit hintereinander weg bearbeiten. Man hat nicht nur 5 Stunden Zeit. Und man ist nicht dem Druck ausgesetzt, das fast ALLES in Bezug auf das künftige Berufsleben von diesen paar Arbeiten abhängt. Und das ist nunmal ein PrüfungsSYSTEM, das es zu hinterfragen gilt. Denn die Umstände und Art der Prüfungssituation führen dazu, dass doch so einige Kandidaten auch hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben. Das solltest du als Korrektor mal hinterfragen, anstatt dich so über die Kandidaten zu äußern. Grad das zweite Examen ist doch angeblich ein Praxisexamen, hat aber mit der Berufspraxis letztlich nicht viel zu tun.
Doch, hat es. Wenn ich vom Chef die Aufgabe bekomme, bis morgen früh auf den Schriftsatz zu antworten, der heute einging, kann ich auch nicht drei Tage schmökern.
Das ist alles, was dir dazu einfällt?! Dann hast du EINEN Schriftsatz anzufertigen in einem dir geläufigen Rechtsgebiet und auch deine ganze berufliche Zukunft hängt nicht davon ab. Notfalls machst du dann halt die Nacht durch. Es ist absolut nicht vergleichbar.
Ich würde trotzdem auch zustimmen: das 2. Examen spiegelt eine gewisse Realität wieder. Die Basics müssen sitzen und man darf dabei keine Zeit verlieren. Das gilt sowohl für den Anwalt, als auch den Richter. Und auch bei Mandantengesprächen oder der Hauptverhandlung kann man nicht mal eben „schmökern“. Man muss schnell und richtig antworten, genau wie im Examen. Und auch dort kann der Druck sehr hoch sein.
Ein Jurist mit schlechteren Noten muss kein schlechterer Praktiker sein. Aber der mit guten Noten wird im Zweifel verstanden haben, wie man Sachverhalte angeht und verarbeitet. Es ist einfach ein anderer Ausgangspunkt. Dass im Examen auch Glück eine sehr große Rolle spielt (vor allem, ob 7 oder 9 Punkte nach der mündlichen) ist aber auch ein Teil der Wahrheit.
Ich hatte selbst als WissMit in einer Großkanzlei einen Partner, der 2x ausreichend hatte. Aber er war lange in einer kleinen Kanzlei, hochspezialisiert und war ein unglaublich guter socializer und dadurch hat er krass akquiriert. Es kommt eben auch darauf an, was man aus den Noten macht. Vielleicht muss man Umwege nehmen, aber es ist sehr viel möglich.
15.05.2020, 16:33
Es gibt also doch GK Anwälte und sogar Partner mit 2 x a.
Von wegen gar nicht erst bewerben mit schlechten Noten.
Die freie Wirtschaft hat eben keine "Bestenauslese" wie der ÖD. Und in der freien W. kommt auch keine Konkurrentenklage von irgendeinem verschmähten Streber, wenn sie einen mit schlechteren Noten einstellen...
Von wegen gar nicht erst bewerben mit schlechten Noten.
Die freie Wirtschaft hat eben keine "Bestenauslese" wie der ÖD. Und in der freien W. kommt auch keine Konkurrentenklage von irgendeinem verschmähten Streber, wenn sie einen mit schlechteren Noten einstellen...
15.05.2020, 16:44
(15.05.2020, 16:33)Gast schrieb: Es gibt also doch GK Anwälte und sogar Partner mit 2 x a.
Von wegen gar nicht erst bewerben mit schlechten Noten.
Die freie Wirtschaft hat eben keine "Bestenauslese" wie der ÖD. Und in der freien W. kommt auch keine Konkurrentenklage von irgendeinem verschmähten Streber, wenn sie einen mit schlechteren Noten einstellen...
Du hast aber schon mitgelesen oder? Der GK Partner ist nicht über eine Bewerbung Partner geworden, sondern weil er bereits vorher als Anwalt sehr erfolgreich war und sein Geschäft mit in die Kanzlei einbringen konnte. Dass es auch wirtschaftlich erfolgreiche Anwälte mit 2xa gibt bestreitet ja keiner.
Du kannst natürlich trotzdem versuchen die mit 2xa als First Year bei einer GK zu bewerben, kostet ja nicht viel.
15.05.2020, 16:47
(15.05.2020, 15:51)Gast schrieb:(15.05.2020, 15:45)Gast Gast schrieb: Die Frage, die man sich eben stellen muss, ist, wieso es offensichtlich einige Kandidaten schaffen beständig über Jahre gute Noten zu produzieren und andere über Jahre nicht. Natürlich ist die Prüfungssituation artifiziell aber es schaffen ja Leute beständig damit umzugehen.
Außerdem, wenn 2x 5 Punkte Kandidaten genauso geeignet sind wie 2x 10 Punkte Kandidaten, würde ich doch als Chef regelmäßig erstere zu einem niedrigen Gehalt einstellen und damit ordentlich Gewinn machen.
Das geht eben bei GKs aus dem Grund nicht, weil sie Konkurrenz haben, gegen die sie sich profilieren wollen (wir haben die Leute mit den besten Noten) und für die Kunden. Allerdings könnte man so gut wie jeden Juraabsolventen in den Kram einarbeiten. Nur dass es wegen den Noten oft Vorurteile im Arbeitsleben gibt. Dem Streber mit den besseren Noten traue ich von Vornherein mehr zu, auch wenn der Lebemann mit 2 x a vllt mehr Kunden anwerben kann als der Strebertyp.
Leute mit besseren Noten lernen besser auswendig, schreiben ansprechender in Formulierungen und Schriftbild, was im Arbeitsalltag aber nicht so wichtig ist, wenn man nicht gerade Lehrbücher schreiben will.
Warum jemand mit 2 x 5 aber nicht am Amtsgericht Diebstähle oder Nachbarschaftsstreitigkeiten auf einfachstem Niveau bearbeiten darf, erschließt sich mir nicht.
Wenn dein Verständnis von Jura "lernen besser auswendig, schreiben ansprechender in Formulierungen und Schriftbild" ist, dann erklärt sich, warum es nicht über ausreichend hinausging.
Im Übrigen können Diebstähle oder Nachbarschaftsstreitigkeiten große juristische Probleme in sich bergen. Nur weil es vielleicht nicht so große Auswirkungen hat, ist es gleich "auf einfachstem Niveau".
15.05.2020, 17:02
Lass mich raten, du bist Amtsrichter und meinst das ist ganz schwere Materie und eigentlich zu schwer für jemanden mit 2 x a... :rolleyes:
15.05.2020, 17:09
15.05.2020, 17:26
(15.05.2020, 17:09)Gast schrieb:(15.05.2020, 17:02)Gast schrieb: Lass mich raten, du bist Amtsrichter und meinst das ist ganz schwere Materie und eigentlich zu schwer für jemanden mit 2 x a... :rolleyes:
Lass mich raten, du bist frustriert, weil du vermeintlich weit über deinen Möglichkeiten geblieben bist
*unter
15.05.2020, 18:00
(15.05.2020, 17:26)Gast schrieb:(15.05.2020, 17:09)Gast schrieb:(15.05.2020, 17:02)Gast schrieb: Lass mich raten, du bist Amtsrichter und meinst das ist ganz schwere Materie und eigentlich zu schwer für jemanden mit 2 x a... :rolleyes:
Lass mich raten, du bist frustriert, weil du vermeintlich weit über deinen Möglichkeiten geblieben bist
*unter
:finna:
15.05.2020, 18:16
(15.05.2020, 17:02)Gast schrieb: Lass mich raten, du bist Amtsrichter und meinst das ist ganz schwere Materie und eigentlich zu schwer für jemanden mit 2 x a... :rolleyes:
Ich habe bereits 4 Jahre an der Uni und im Examen korrigiert und kann nur sagen, dass ich mich nicht von den Leuten die 2x ausreichend bekommen haben vertreten lassen möchte.