14.05.2020, 16:47
(14.05.2020, 16:21)Gast schrieb:(14.05.2020, 16:17)Gast schrieb: Völlig abgefahren!
Kläger/Asteller Arbeitet als selbstständiger Handwerker. Dabei hat er Aufgaben auf dem Flughafen wahrzunehmen. Hierzu gibt es besonders geregelte Zuverlässigkeitsfeststellung, weil sensibler Bereich.
Nach Ermittlungsverfahren sta wegen kokain (170II!) Aufforderung bluttest. Frist erfolglos. Darauf Anhörung. Darauf Widerruf der Zuverlässigkeit.
Zwischen Ermittlungsverfahren und Mitteilung bei Bezirksregierung mehr als ein Jahr, zwischen sicherer Kenntnis über Unzuverlässigkeit (soweit behauptet) erst ab Fristverstreichen Blutuntersuchung.
Hiergegen AK und Antrag 80 V.
Problem: die Genehmigung (Zuverlässigkeitsfeststellung) war eh befristet und mittlerweile abgelaufen.
Nunmehr war Entscheidung zu entwerfen.
Urteil oder Beschluss. Beides möglich. AZ von beiden Lagen vor.
Folgende „Lösung“ habe ich.
Urteil.
Tenor auf klageabweisung und Antrag abgelehnt.
Kosten 154 I
VorlVSbk 708 nr 11
...
kleines hilfsgutachten über Anordnung zur sofortigen Vollziehung...ansonsten Verweis auf Hauptsacheentwcheidung.
Kann man sich dann praktisch aussuchen was man machen will, wenn beiden Aktenzeichen gegeben sind??
Also in NRW war es ein Beschluss, man hat immer in der Sache zu entscheiden, für dass die Anträge vorliegen, für die Hauptsache lagen keine Anträge vor
14.05.2020, 16:57
Glaub in der HS wäre es mittlerweile ne FFK.
Anträge Hauptsache hatten sich aber zwischenzeitlich erledigt.
In dem Umstand der asv lag keine Beeinträchtigung des Klägers über den Zeitpunkt hinaus...die Unzuverlässigkeit und nicht die ASV sind ausschlaggebend für die Beurteilung eines neuen Antrags auf festellung seiner Zuverlässigkeit binnen eines Jahres zu stellen.
Antrag der Klage war laut Sachverhalt in nrw gleichlautend, also auslegen in oberster Station.
Anträge Hauptsache hatten sich aber zwischenzeitlich erledigt.
In dem Umstand der asv lag keine Beeinträchtigung des Klägers über den Zeitpunkt hinaus...die Unzuverlässigkeit und nicht die ASV sind ausschlaggebend für die Beurteilung eines neuen Antrags auf festellung seiner Zuverlässigkeit binnen eines Jahres zu stellen.
Antrag der Klage war laut Sachverhalt in nrw gleichlautend, also auslegen in oberster Station.
14.05.2020, 17:13
(14.05.2020, 16:17)Gast schrieb: Völlig abgefahren!
Kläger/Asteller Arbeitet als selbstständiger Handwerker. Dabei hat er Aufgaben auf dem Flughafen wahrzunehmen. Hierzu gibt es besonders geregelte Zuverlässigkeitsfeststellung, weil sensibler Bereich.
Nach Ermittlungsverfahren sta wegen kokain (170II!) Aufforderung bluttest. Frist erfolglos. Darauf Anhörung. Darauf Widerruf der Zuverlässigkeit.
Zwischen Ermittlungsverfahren und Mitteilung bei Bezirksregierung mehr als ein Jahr, zwischen sicherer Kenntnis über Unzuverlässigkeit (soweit behauptet) erst ab Fristverstreichen Blutuntersuchung.
Hiergegen AK und Antrag 80 V.
Problem: die Genehmigung (Zuverlässigkeitsfeststellung) war eh befristet und mittlerweile abgelaufen.
Nunmehr war Entscheidung zu entwerfen.
Urteil oder Beschluss. Beides möglich. AZ von beiden Lagen vor.
Folgende „Lösung“ habe ich.
Urteil.
Tenor auf klageabweisung und Antrag abgelehnt.
Kosten 154 I
VorlVSbk 708 nr 11
...
kleines hilfsgutachten über Anordnung zur sofortigen Vollziehung...ansonsten Verweis auf Hauptsacheentwcheidung.
Ist das ein Scherz ?
14.05.2020, 17:25
Gab es hier ein Fristproblem?
14.05.2020, 17:27
(14.05.2020, 17:13)Gast schrieb:(14.05.2020, 16:17)Gast schrieb: Völlig abgefahren!
Kläger/Asteller Arbeitet als selbstständiger Handwerker. Dabei hat er Aufgaben auf dem Flughafen wahrzunehmen. Hierzu gibt es besonders geregelte Zuverlässigkeitsfeststellung, weil sensibler Bereich.
Nach Ermittlungsverfahren sta wegen kokain (170II!) Aufforderung bluttest. Frist erfolglos. Darauf Anhörung. Darauf Widerruf der Zuverlässigkeit.
Zwischen Ermittlungsverfahren und Mitteilung bei Bezirksregierung mehr als ein Jahr, zwischen sicherer Kenntnis über Unzuverlässigkeit (soweit behauptet) erst ab Fristverstreichen Blutuntersuchung.
Hiergegen AK und Antrag 80 V.
Problem: die Genehmigung (Zuverlässigkeitsfeststellung) war eh befristet und mittlerweile abgelaufen.
Nunmehr war Entscheidung zu entwerfen.
Urteil oder Beschluss. Beides möglich. AZ von beiden Lagen vor.
Folgende „Lösung“ habe ich.
Urteil.
Tenor auf klageabweisung und Antrag abgelehnt.
Kosten 154 I
VorlVSbk 708 nr 11
...
kleines hilfsgutachten über Anordnung zur sofortigen Vollziehung...ansonsten Verweis auf Hauptsacheentwcheidung.
Ist das ein Scherz ?
Der Sachverhalt oder der Lösungsvorschlag?
14.05.2020, 17:28
Also ich habe die 80V und 123 (falsch: kein VA). Ich wurde gerade so fertig. Ist also hinten raus eher feststellend. Erwarte also nicht viel.
14.05.2020, 17:29
14.05.2020, 17:36
(14.05.2020, 17:27)Gast schrieb:(14.05.2020, 17:13)Gast schrieb:(14.05.2020, 16:17)Gast schrieb: Völlig abgefahren!
Kläger/Asteller Arbeitet als selbstständiger Handwerker. Dabei hat er Aufgaben auf dem Flughafen wahrzunehmen. Hierzu gibt es besonders geregelte Zuverlässigkeitsfeststellung, weil sensibler Bereich.
Nach Ermittlungsverfahren sta wegen kokain (170II!) Aufforderung bluttest. Frist erfolglos. Darauf Anhörung. Darauf Widerruf der Zuverlässigkeit.
Zwischen Ermittlungsverfahren und Mitteilung bei Bezirksregierung mehr als ein Jahr, zwischen sicherer Kenntnis über Unzuverlässigkeit (soweit behauptet) erst ab Fristverstreichen Blutuntersuchung.
Hiergegen AK und Antrag 80 V.
Problem: die Genehmigung (Zuverlässigkeitsfeststellung) war eh befristet und mittlerweile abgelaufen.
Nunmehr war Entscheidung zu entwerfen.
Urteil oder Beschluss. Beides möglich. AZ von beiden Lagen vor.
Folgende „Lösung“ habe ich.
Urteil.
Tenor auf klageabweisung und Antrag abgelehnt.
Kosten 154 I
VorlVSbk 708 nr 11
...
kleines hilfsgutachten über Anordnung zur sofortigen Vollziehung...ansonsten Verweis auf Hauptsacheentwcheidung.
Ist das ein Scherz ?
Der Sachverhalt oder der Lösungsvorschlag?
Bzgl der Wahlmöglichkeit Urteil oder Beschluss..
14.05.2020, 17:36
Oh ok , danke. War das ein großes Problem?
14.05.2020, 17:41
Naja, die Wahlmöglichkeit ist meiner Lösung nach nicht gegeben weil man wegen Erledigung ja nicht den Beschluss machen durfte. Und hier scheiden sich die Geister,
@Torsten Kaiser
:)
@Torsten Kaiser
:)