12.05.2020, 12:47
(12.05.2020, 12:26)Gast schrieb:(12.05.2020, 10:00)Gast Gast schrieb: Da unterscheidet sich GK aber auch von GK. Ich habe Freunde, bei denen muss man vor 22 Uhr gar nicht nach einem Bier fragen...
Nächster Punkt sind dann natürlich auch die Aufstiegschancen. In meiner alten GK gab's auch Leute, die um 18:30 Uhr oder Punkt 19 Uhr gegangen sind. Die waren dann aber eben schnell ohne Karriereperspektive und durften nach zwei Jahren auch wieder gehen. Alle die Counsel oder mehr wurden, haben deutlich mehr gearbeitet.
Aber haben sie auch wirklich bis 23 Uhr gearbeitet oder waren es leere Präsenzzeiten, nur um zu zeigen, dass man da ist?
Jetzt im Home Office ist das schwierig...guckt mal Leute, ich bin bis 23 Uhr online!! :D
Es ist/war Arbeit zu machen. In der Regel aus einem von drei Gründen: (1) Es war einfach so viel, dass man noch nicht fertig war. Gerne wenn irgendwelchen Projekte spontan im Umfang explodieren und die Mandantin zB nicht drei Anlagen á 30 Seiten schickt, sondern zehn Anlagen á 100 Seiten, aus denen man noch das passende zusammensuchen muss (2) der Partner sich erst um 20 Uhr mit der Sache beschäftigt hat und dann noch Input/Ergänzungen möchte (3) man Mandanten an der Westküste hat, so dass man so spät eben noch TelCos hat bzw für sie cob liefern muss, was eben bei uns irgendwann in der Nacht ist.
13.05.2020, 15:10
(12.05.2020, 12:47)Gast Gast schrieb:(12.05.2020, 12:26)Gast schrieb:(12.05.2020, 10:00)Gast Gast schrieb: Da unterscheidet sich GK aber auch von GK. Ich habe Freunde, bei denen muss man vor 22 Uhr gar nicht nach einem Bier fragen...
Nächster Punkt sind dann natürlich auch die Aufstiegschancen. In meiner alten GK gab's auch Leute, die um 18:30 Uhr oder Punkt 19 Uhr gegangen sind. Die waren dann aber eben schnell ohne Karriereperspektive und durften nach zwei Jahren auch wieder gehen. Alle die Counsel oder mehr wurden, haben deutlich mehr gearbeitet.
Aber haben sie auch wirklich bis 23 Uhr gearbeitet oder waren es leere Präsenzzeiten, nur um zu zeigen, dass man da ist?
Jetzt im Home Office ist das schwierig...guckt mal Leute, ich bin bis 23 Uhr online!! :D
Es ist/war Arbeit zu machen. In der Regel aus einem von drei Gründen: (1) Es war einfach so viel, dass man noch nicht fertig war. Gerne wenn irgendwelchen Projekte spontan im Umfang explodieren und die Mandantin zB nicht drei Anlagen á 30 Seiten schickt, sondern zehn Anlagen á 100 Seiten, aus denen man noch das passende zusammensuchen muss (2) der Partner sich erst um 20 Uhr mit der Sache beschäftigt hat und dann noch Input/Ergänzungen möchte (3) man Mandanten an der Westküste hat, so dass man so spät eben noch TelCos hat bzw für sie cob liefern muss, was eben bei uns irgendwann in der Nacht ist.
Punkt 2 und 3 würden aber dann nicht ausschließen, dass die leeren Präsenzzeiten dafür vor 20 Uhr stattgefunden haben
13.05.2020, 15:37
Das kommt vor, nur kann man sich von dieser Präsenszeit nichts kaufen. Man kann nicht nach hause gehen, sondern muss im Büro sein, weil man später noch arbeiten muss. Das ist ja etwas anderes als dieses "Ich bin um 20 Uhr fertig aber sitz freiwillig noch bis 23 Uhr rum, weil Facetime".
Und so richtig gelangweilt habe ich mich nie. Also wirklich eine mehrstündige Wartezeit mit nichts tun hatte ich in meinen GK Jahren nie. Irgendeine Arbeit liegt immer rum, und sei es, dass man noch ein non-billable oder pro-bono Projekt hat, was man immer auf die lange Bank schiebt.
Und so richtig gelangweilt habe ich mich nie. Also wirklich eine mehrstündige Wartezeit mit nichts tun hatte ich in meinen GK Jahren nie. Irgendeine Arbeit liegt immer rum, und sei es, dass man noch ein non-billable oder pro-bono Projekt hat, was man immer auf die lange Bank schiebt.
14.05.2020, 14:00
Sollte man es bei den genannten Kanzleien mit b und vb versuchen? Oder hat man schlechte Karten weil die einen dr. Oder min 2 von wollen?!
14.05.2020, 14:07
14.05.2020, 14:49
Ja schon..aber würde Berufserfahrung sammeln (vielleicht sogar in einer GK die ja vielleicht niedrigere Anforderungen haben) und dann bewerben nicht mehr Sinn machen? Wie wird es eigentlich bewertet wenn man sich bei einer Kanzlei mehrfach bewirbt? Gut oder negativ?
14.05.2020, 15:15
(14.05.2020, 14:49)Gast schrieb: Ja schon..aber würde Berufserfahrung sammeln (vielleicht sogar in einer GK die ja vielleicht niedrigere Anforderungen haben) und dann bewerben nicht mehr Sinn machen? Wie wird es eigentlich bewertet wenn man sich bei einer Kanzlei mehrfach bewirbt? Gut oder negativ?
Wenn du lieber zuerst in die GK willst, dann bewirb dich dort. Wenn du lieber zu einer der obigen Kanzleien willst, bewirb dich dort.
Man kann sich auch problemlos nach zwei Jahren wieder bei einer Kanzlei bewerben. Das ist eine Geschäftssache und keine Freundin.
14.05.2020, 16:12
was kann man als Einstiegsgehalt bei so einer Kanzlei ohne Berufserfahrung it b und vb denn verlangen? talentrocket gibt pauschal 80/90k an, aber das erscheint mir schon hoch
naja erst gk und dann mittelständische macht ja eigentlich mehr sinn. so könnte man theoretisch noch einen llm oder ähnliches zwischenschieben
naja erst gk und dann mittelständische macht ja eigentlich mehr sinn. so könnte man theoretisch noch einen llm oder ähnliches zwischenschieben
14.05.2020, 16:52
Ich find es süß, wie die Absolventen hier immer glauben, dass die Noten so viel am Gehalt innerhalb einer Kanzlei ausmachen. So als ob eine Boutique einem Kandidaten mit 2x b nun 70k zahlen, bei 1x und 1x vb hingegen 80k und bei 2x vb dann 90k... die zahlen für Berufsanfänger immer ungefähr gleich viel ;) die Noten sind nur, neben dem sonstigen Lebenslauf, das Eintrittstor.
Bei der Bewerbung musst du mE keine Gehaltsvorstellung angeben, die wissen sowieso, was sie dir bezahlen können und wollen. Wenn die Frage aufkommt, kannst du ja 80 oder 90k sagen (je nachdem wie gut dein Lebenslauf auf die Stelle passt - der Lebenslauf (!), nicht deine Noten) und dann schauen, was dir angeboten wird. Gehaltsvorstellungen sind bei Stellenwechseln viel wichtiger, weil man sich dann von einem bestehenden Gehalt aus weiterentwickeln will und das Ist-Gehalt kennt die neue Kanzlei ja nicht.
Bei der Bewerbung musst du mE keine Gehaltsvorstellung angeben, die wissen sowieso, was sie dir bezahlen können und wollen. Wenn die Frage aufkommt, kannst du ja 80 oder 90k sagen (je nachdem wie gut dein Lebenslauf auf die Stelle passt - der Lebenslauf (!), nicht deine Noten) und dann schauen, was dir angeboten wird. Gehaltsvorstellungen sind bei Stellenwechseln viel wichtiger, weil man sich dann von einem bestehenden Gehalt aus weiterentwickeln will und das Ist-Gehalt kennt die neue Kanzlei ja nicht.
14.05.2020, 16:59