12.05.2020, 14:27
(11.05.2020, 21:37)Gast schrieb: Ich verstehe nicht, warum man einer Stelle hinter her läuft wie Richter, wenn man gerade mal die Vorauss. erfüllt. Da sind doch viel bessere Bewerber und es gilt Bestenauslese im ÖD. Das ist so als würde man sich mit 2 x 4,0 in einer GK bewerben und auf eine Einstellung hoffen.
Ich dachte schon, das Forum wäre defekt.
Da fragt einer nach Richterbewerbung und es dauert bis Seite zwei, bevor einer auf GK springt. Leute, das geht schneller!
12.05.2020, 14:40
(12.05.2020, 14:27)Rechtsanwalt schrieb:(11.05.2020, 21:37)Gast schrieb: Ich verstehe nicht, warum man einer Stelle hinter her läuft wie Richter, wenn man gerade mal die Vorauss. erfüllt. Da sind doch viel bessere Bewerber und es gilt Bestenauslese im ÖD. Das ist so als würde man sich mit 2 x 4,0 in einer GK bewerben und auf eine Einstellung hoffen.
Ich dachte schon, das Forum wäre defekt.
Da fragt einer nach Richterbewerbung und es dauert bis Seite zwei, bevor einer auf GK springt. Leute, das geht schneller!
Norden, bist dus?
12.05.2020, 14:46
(12.05.2020, 14:40)Gast schrieb:(12.05.2020, 14:27)Rechtsanwalt schrieb:(11.05.2020, 21:37)Gast schrieb: Ich verstehe nicht, warum man einer Stelle hinter her läuft wie Richter, wenn man gerade mal die Vorauss. erfüllt. Da sind doch viel bessere Bewerber und es gilt Bestenauslese im ÖD. Das ist so als würde man sich mit 2 x 4,0 in einer GK bewerben und auf eine Einstellung hoffen.
Ich dachte schon, das Forum wäre defekt.
Da fragt einer nach Richterbewerbung und es dauert bis Seite zwei, bevor einer auf GK springt. Leute, das geht schneller!
Norden, bist dus?
Haha...nee ausnahmsweise nicht! Das scheint auch anderen Leuten aufzufallen... :P
12.05.2020, 14:47
(12.05.2020, 14:46)Der echte Norden schrieb:(12.05.2020, 14:40)Gast schrieb:(12.05.2020, 14:27)Rechtsanwalt schrieb:(11.05.2020, 21:37)Gast schrieb: Ich verstehe nicht, warum man einer Stelle hinter her läuft wie Richter, wenn man gerade mal die Vorauss. erfüllt. Da sind doch viel bessere Bewerber und es gilt Bestenauslese im ÖD. Das ist so als würde man sich mit 2 x 4,0 in einer GK bewerben und auf eine Einstellung hoffen.
Ich dachte schon, das Forum wäre defekt.
Da fragt einer nach Richterbewerbung und es dauert bis Seite zwei, bevor einer auf GK springt. Leute, das geht schneller!
Norden, bist dus?
Haha...nee ausnahmsweise nicht! Das scheint auch anderen Leuten aufzufallen... :P
Hätte meinen Hintern drauf verwertet...
12.05.2020, 20:17
(12.05.2020, 14:24)Gast schrieb:(12.05.2020, 07:45)Auch Bln schrieb:(11.05.2020, 21:02)Der echte Norden schrieb:(11.05.2020, 20:16)Gast schrieb: D.h. man kann mit 15 P. Richter werden, aber nicht GK Anwalt?
1. Das sind die Mindestvoraussetzungen, nicht die tatsächlichen Einstellungsnoten. Niemand wird mit diesen Noten tatsächlich in Berlin eingestellt.
2. Was hat die Ausschreibung mit den Noten der GK zu tun.
3. Wenn du die Noten hast, um in Berlin in den Justizdienst zu kommen, nimmt dich auch jede GK.
In Berlin wurden in den letzten drei Jahren etliche Proberichter eingestellt. Wenn man sich mit diesen unterhält, kommt das Gespräch nicht selten auf beeindruckende Zusatzqualifikationen.
Da stehen neben 2 ordentlichen VB noch Dr.-Titel oder z.B. internationale Berufserfahrung aus der Weltbank.
Das bedeutet nicht, dass eine Bewerbung mit geringeren Noten aussichtslos sein müsste. Aber man sollte sich von der Vorstellung lösen, dass man mit 15 oder auch 18 in Summe in Berlin sicher eingestellt wird, solange man nicht die Auswahlkommission mit Pfefferspray besprüht.
Bei was fällt man denn durch die Auswahlkommission?
Und wie wird das mitgeteilt? Bekommt man einen (nachvollziehbaren) Grund genannt oder heißt es schlicht, die anderen waren nach dem Eindruck der Kommission besser geeignet?
Wie sieht es mit der Möglichkeit einer erneuten Bewerbung aus?
Ich kenne insgesamt fünf Leute, die nach Bewerbungsgesprächen für Ri und zwei Personen, die nach solchen für die StA abgelehnt wurden. Der Rest in meinem Kreis war erfolgreich oder hat sich nie beworben.
Die Ablehnungen wurden wurden ggü den Bewerbern zunächst nicht begründet.
Eine Person führte die Ablehnung auf mangelnde Flexibilität zurück (hat mehr oder minder klar gemacht, dass außer LG Zivil nichts in Betracht kommt). Der Herr ist mittlerweile mit seiner Kombi aus 10,x und 12,x Notar.
Zwei andere Personen bekamen auf Nachfrage die Info, dass eine mangelnde persönliche Reife (Bewerberin hatte mit G/VB eine Turboausbildung hingelegt, aber außer dem Ref gar keine praktischen Erfahrungen) bzw die mangelnde Motivation (versteht der Bewerber mit VB/VB bis heute nicht, zumal er mittlerweile in einem anderen BL als Ri arbeitet...) zur Ablehnung führten
12.05.2020, 21:04
(12.05.2020, 14:20)Gast schrieb:(12.05.2020, 11:56)Gast schrieb:(12.05.2020, 11:34)Gast12345 schrieb: Hat denn schonmal jemand Erfahrung damit sich nach einiger Zeit nochmal zu bewerben?
Ich kann Dir konkret zwar nichts zu sagen, aber es ist vermutlich geschickt, in dem jeweiligen Bundesland bzw. beim dort zuständigen Gericht oder Ministerium nachzufragen. Vermutlich gibt es unterschiedliche Regelungen, wie sich eben auch das Auswahlverfahren in den Ländern unterscheidet.
Zumindest außerhalb der Justiz steht bei vielen Ausschreibungen des ÖD, dass eine Bewerbung nur berücksichtigt wird, wenn der/die Bewerber(in) sich innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits beworben hat. Vorstellbar, dass es auch in der Justiz jedenfalls in manchen Ländern etwas Vergleichbares gibt.
Hast du ein Beispiel für eine solche Ausschreibung?
Gerade bei Bundesministerien habe ich das noch nie gelesen und hoffe auch, dass es nicht so ist...
Ich kann Dir jetzt keinen Link raussuchen, aber mir ist es bei einer Behörde des Innenministeriums aufgefallen. Ich meine bei der Bundeswehr steht das auch.
Es stand dort übrigens sinngemäß, dass man sich in den letzten drei Jahren nicht erfolglos beworben haben durfte. Auch ist es mir letztes Jahr aufgefallen. Das hat also nichts mit der damals schon überholten unseligen BAG-Rspr. zum dreijährigen Vorbeschäftigungsverbot bei befristeter Einstellung zu tun. Außerdem waren Stellen für Einstellungen als Beamte.
13.05.2020, 10:24
(12.05.2020, 20:17)Auch Bln schrieb:(12.05.2020, 14:24)Gast schrieb:(12.05.2020, 07:45)Auch Bln schrieb:(11.05.2020, 21:02)Der echte Norden schrieb:(11.05.2020, 20:16)Gast schrieb: D.h. man kann mit 15 P. Richter werden, aber nicht GK Anwalt?
1. Das sind die Mindestvoraussetzungen, nicht die tatsächlichen Einstellungsnoten. Niemand wird mit diesen Noten tatsächlich in Berlin eingestellt.
2. Was hat die Ausschreibung mit den Noten der GK zu tun.
3. Wenn du die Noten hast, um in Berlin in den Justizdienst zu kommen, nimmt dich auch jede GK.
In Berlin wurden in den letzten drei Jahren etliche Proberichter eingestellt. Wenn man sich mit diesen unterhält, kommt das Gespräch nicht selten auf beeindruckende Zusatzqualifikationen.
Da stehen neben 2 ordentlichen VB noch Dr.-Titel oder z.B. internationale Berufserfahrung aus der Weltbank.
Das bedeutet nicht, dass eine Bewerbung mit geringeren Noten aussichtslos sein müsste. Aber man sollte sich von der Vorstellung lösen, dass man mit 15 oder auch 18 in Summe in Berlin sicher eingestellt wird, solange man nicht die Auswahlkommission mit Pfefferspray besprüht.
Bei was fällt man denn durch die Auswahlkommission?
Und wie wird das mitgeteilt? Bekommt man einen (nachvollziehbaren) Grund genannt oder heißt es schlicht, die anderen waren nach dem Eindruck der Kommission besser geeignet?
Wie sieht es mit der Möglichkeit einer erneuten Bewerbung aus?
Ich kenne insgesamt fünf Leute, die nach Bewerbungsgesprächen für Ri und zwei Personen, die nach solchen für die StA abgelehnt wurden. Der Rest in meinem Kreis war erfolgreich oder hat sich nie beworben.
Die Ablehnungen wurden wurden ggü den Bewerbern zunächst nicht begründet.
Eine Person führte die Ablehnung auf mangelnde Flexibilität zurück (hat mehr oder minder klar gemacht, dass außer LG Zivil nichts in Betracht kommt). Der Herr ist mittlerweile mit seiner Kombi aus 10,x und 12,x Notar.
Zwei andere Personen bekamen auf Nachfrage die Info, dass eine mangelnde persönliche Reife (Bewerberin hatte mit G/VB eine Turboausbildung hingelegt, aber außer dem Ref gar keine praktischen Erfahrungen) bzw die mangelnde Motivation (versteht der Bewerber mit VB/VB bis heute nicht, zumal er mittlerweile in einem anderen BL als Ri arbeitet...) zur Ablehnung führten
Oh, ich dachte immer solche ablehnungen würden durch begründeten Bescheid ergehen.
Die wurden also begründungslos abgelehnt und auf Nachfrage erhielten sie die genannten antworten?
Weißt du ungefähr vor wie langer Zeit das war und wie die quote deiner bekannten war, also wieviele Prozent machen die abgelehnten unter deinen bekannten, die sich beworben hatten, aus?
Danke für deine Erfahrungen!
13.05.2020, 10:31
Hast du dich (auch) gerade beworben und wartest auf die Entscheidung ? :)
13.05.2020, 12:47
(13.05.2020, 10:31)GästinBln schrieb: Hast du dich (auch) gerade beworben und wartest auf die Entscheidung ? :)
Hattest du dein Gespräch innerhalb der letzten beiden Wochen und bekommst übermorgen Rückmeldung?
Eine Freundin von mir hatte ihres am 21.4.
Wie fandest du die Auswahlkommission von den Personen her und mit welchen Noten/Vorerfahrungen wurdest du eingeladen?
13.05.2020, 19:07
(13.05.2020, 10:24)Gast schrieb:(12.05.2020, 20:17)Auch Bln schrieb:(12.05.2020, 14:24)Gast schrieb:(12.05.2020, 07:45)Auch Bln schrieb:(11.05.2020, 21:02)Der echte Norden schrieb: 1. Das sind die Mindestvoraussetzungen, nicht die tatsächlichen Einstellungsnoten. Niemand wird mit diesen Noten tatsächlich in Berlin eingestellt.
2. Was hat die Ausschreibung mit den Noten der GK zu tun.
3. Wenn du die Noten hast, um in Berlin in den Justizdienst zu kommen, nimmt dich auch jede GK.
In Berlin wurden in den letzten drei Jahren etliche Proberichter eingestellt. Wenn man sich mit diesen unterhält, kommt das Gespräch nicht selten auf beeindruckende Zusatzqualifikationen.
Da stehen neben 2 ordentlichen VB noch Dr.-Titel oder z.B. internationale Berufserfahrung aus der Weltbank.
Das bedeutet nicht, dass eine Bewerbung mit geringeren Noten aussichtslos sein müsste. Aber man sollte sich von der Vorstellung lösen, dass man mit 15 oder auch 18 in Summe in Berlin sicher eingestellt wird, solange man nicht die Auswahlkommission mit Pfefferspray besprüht.
Bei was fällt man denn durch die Auswahlkommission?
Und wie wird das mitgeteilt? Bekommt man einen (nachvollziehbaren) Grund genannt oder heißt es schlicht, die anderen waren nach dem Eindruck der Kommission besser geeignet?
Wie sieht es mit der Möglichkeit einer erneuten Bewerbung aus?
Ich kenne insgesamt fünf Leute, die nach Bewerbungsgesprächen für Ri und zwei Personen, die nach solchen für die StA abgelehnt wurden. Der Rest in meinem Kreis war erfolgreich oder hat sich nie beworben.
Die Ablehnungen wurden wurden ggü den Bewerbern zunächst nicht begründet.
Eine Person führte die Ablehnung auf mangelnde Flexibilität zurück (hat mehr oder minder klar gemacht, dass außer LG Zivil nichts in Betracht kommt). Der Herr ist mittlerweile mit seiner Kombi aus 10,x und 12,x Notar.
Zwei andere Personen bekamen auf Nachfrage die Info, dass eine mangelnde persönliche Reife (Bewerberin hatte mit G/VB eine Turboausbildung hingelegt, aber außer dem Ref gar keine praktischen Erfahrungen) bzw die mangelnde Motivation (versteht der Bewerber mit VB/VB bis heute nicht, zumal er mittlerweile in einem anderen BL als Ri arbeitet...) zur Ablehnung führten
Oh, ich dachte immer solche ablehnungen würden durch begründeten Bescheid ergehen.
Die wurden also begründungslos abgelehnt und auf Nachfrage erhielten sie die genannten antworten?
Weißt du ungefähr vor wie langer Zeit das war und wie die quote deiner bekannten war, also wieviele Prozent machen die abgelehnten unter deinen bekannten, die sich beworben hatten, aus?
Danke für deine Erfahrungen!
Ich habe da nicht in jedem Fall nachgebohrt.
Beim Ri sind aber einige Bier draufgegangen... Er hatte nach dem Gespräch nichts mehr gehört und dann nach einigen Wochen einen Einseiter in der Post, dass man ihn "für die Einstellung nicht berücksichtigen könne".
Er war - da es ziemlich ordentliche VB und auch gute Stationsnoten etc - ziemlich genervt und auf Krawall gebürstet...
Er hat dann beim zuständigen Ministerium angerufen und den Personalreferenten befragt. Der wollte wohl nicht wirklich raus mit der Sprache und dann kam, dass man beim ihm "die Identifikation mit der Justiz des Landes X vermisst habe".
Die wenig Lebenserfahrene hatte sich hier in Berlin beworben und telefonisch von der SenJus Antwort erhalten.
Bei einem der Bewerber für die StA wurde direkt nach dem Gespräch noch gesagt, dass man ihn nicht in die weitere Runde nehmen wollen (in diesem BL war es vor drei Jahren so, dass neben dem Erstgespräch eine Vorstellung beim General erfolgreich absolviert werden musste).
Prozentuale Erhebungen habe ich nie getätigt.