11.05.2020, 21:37
Ich verstehe nicht, warum man einer Stelle hinter her läuft wie Richter, wenn man gerade mal die Vorauss. erfüllt. Da sind doch viel bessere Bewerber und es gilt Bestenauslese im ÖD. Das ist so als würde man sich mit 2 x 4,0 in einer GK bewerben und auf eine Einstellung hoffen.
11.05.2020, 21:57
Das ist doch eine etwas arrogante Einstellung. Wenn der Beruf des Richters der Traumberuf ist und man gerade so die formalen Voraussetzungen erfüllt, sollte man sich doch bewerben und dabei örtlich flexibel sein, also auch in Regionen gehen, die nicht so einen Zulauf haben. Das hat nichts mit Hinterherlaufen zu tun. Der Vergleich mit GK un 2x4 Punkten hinkt doch etwas.
11.05.2020, 23:41
Das ist dann so als würde ich mich mit 2 x 5,x beim Auswärtigen Amt bewerben, weil das mein Traumjob ist, obwohl da Leute von der BLS mit 2 x 12 P. sind und Dr. Titel, LLM, französischem Doppelstudiengang etc.
Notengrenze gibt es zwar nicht, aber die Bestenauslese grinst einem ins Gesicht...
Notengrenze gibt es zwar nicht, aber die Bestenauslese grinst einem ins Gesicht...
12.05.2020, 00:36
(11.05.2020, 23:41)Gast schrieb: Das ist dann so als würde ich mich mit 2 x 5,x beim Auswärtigen Amt bewerben, weil das mein Traumjob ist, obwohl da Leute von der BLS mit 2 x 12 P. sind und Dr. Titel, LLM, französischem Doppelstudiengang etc.Die Absolventen der Bucerius kochen auch nur mit Wasser...
Notengrenze gibt es zwar nicht, aber die Bestenauslese grinst einem ins Gesicht...
Juristen mit dem von dir genannten Profil gibt es auch woanders.
12.05.2020, 07:45
(11.05.2020, 21:02)Der echte Norden schrieb:(11.05.2020, 20:16)Gast schrieb: D.h. man kann mit 15 P. Richter werden, aber nicht GK Anwalt?
1. Das sind die Mindestvoraussetzungen, nicht die tatsächlichen Einstellungsnoten. Niemand wird mit diesen Noten tatsächlich in Berlin eingestellt.
2. Was hat die Ausschreibung mit den Noten der GK zu tun.
3. Wenn du die Noten hast, um in Berlin in den Justizdienst zu kommen, nimmt dich auch jede GK.
In Berlin wurden in den letzten drei Jahren etliche Proberichter eingestellt. Wenn man sich mit diesen unterhält, kommt das Gespräch nicht selten auf beeindruckende Zusatzqualifikationen.
Da stehen neben 2 ordentlichen VB noch Dr.-Titel oder z.B. internationale Berufserfahrung aus der Weltbank.
Das bedeutet nicht, dass eine Bewerbung mit geringeren Noten aussichtslos sein müsste. Aber man sollte sich von der Vorstellung lösen, dass man mit 15 oder auch 18 in Summe in Berlin sicher eingestellt wird, solange man nicht die Auswahlkommission mit Pfefferspray besprüht.
12.05.2020, 09:52
(11.05.2020, 17:12)Weiterer Gast schrieb:(11.05.2020, 13:30)Gast schrieb: Mit welchen Noten hast du denn die Absage gekriegt?
Könnte man denn überhaupt sagen, dass man ab einer bestimmten Note nur bei groben Schnitzern kein Angebot bekommt?
In einigen Auswahlkommissionen ist es so, dass sie die Noten nicht kennen. Muss aber nicht überall so sein...
12.05.2020, 11:34
Hat denn schonmal jemand Erfahrung damit sich nach einiger Zeit nochmal zu bewerben?
12.05.2020, 11:56
(12.05.2020, 11:34)Gast12345 schrieb: Hat denn schonmal jemand Erfahrung damit sich nach einiger Zeit nochmal zu bewerben?
Ich kann Dir konkret zwar nichts zu sagen, aber es ist vermutlich geschickt, in dem jeweiligen Bundesland bzw. beim dort zuständigen Gericht oder Ministerium nachzufragen. Vermutlich gibt es unterschiedliche Regelungen, wie sich eben auch das Auswahlverfahren in den Ländern unterscheidet.
Zumindest außerhalb der Justiz steht bei vielen Ausschreibungen des ÖD, dass eine Bewerbung nur berücksichtigt wird, wenn der/die Bewerber(in) sich innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits beworben hat. Vorstellbar, dass es auch in der Justiz jedenfalls in manchen Ländern etwas Vergleichbares gibt.
12.05.2020, 14:20
(12.05.2020, 11:56)Gast schrieb:(12.05.2020, 11:34)Gast12345 schrieb: Hat denn schonmal jemand Erfahrung damit sich nach einiger Zeit nochmal zu bewerben?
Ich kann Dir konkret zwar nichts zu sagen, aber es ist vermutlich geschickt, in dem jeweiligen Bundesland bzw. beim dort zuständigen Gericht oder Ministerium nachzufragen. Vermutlich gibt es unterschiedliche Regelungen, wie sich eben auch das Auswahlverfahren in den Ländern unterscheidet.
Zumindest außerhalb der Justiz steht bei vielen Ausschreibungen des ÖD, dass eine Bewerbung nur berücksichtigt wird, wenn der/die Bewerber(in) sich innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits beworben hat. Vorstellbar, dass es auch in der Justiz jedenfalls in manchen Ländern etwas Vergleichbares gibt.
Hast du ein Beispiel für eine solche Ausschreibung?
Gerade bei Bundesministerien habe ich das noch nie gelesen und hoffe auch, dass es nicht so ist...
12.05.2020, 14:24
(12.05.2020, 07:45)Auch Bln schrieb:(11.05.2020, 21:02)Der echte Norden schrieb:(11.05.2020, 20:16)Gast schrieb: D.h. man kann mit 15 P. Richter werden, aber nicht GK Anwalt?
1. Das sind die Mindestvoraussetzungen, nicht die tatsächlichen Einstellungsnoten. Niemand wird mit diesen Noten tatsächlich in Berlin eingestellt.
2. Was hat die Ausschreibung mit den Noten der GK zu tun.
3. Wenn du die Noten hast, um in Berlin in den Justizdienst zu kommen, nimmt dich auch jede GK.
In Berlin wurden in den letzten drei Jahren etliche Proberichter eingestellt. Wenn man sich mit diesen unterhält, kommt das Gespräch nicht selten auf beeindruckende Zusatzqualifikationen.
Da stehen neben 2 ordentlichen VB noch Dr.-Titel oder z.B. internationale Berufserfahrung aus der Weltbank.
Das bedeutet nicht, dass eine Bewerbung mit geringeren Noten aussichtslos sein müsste. Aber man sollte sich von der Vorstellung lösen, dass man mit 15 oder auch 18 in Summe in Berlin sicher eingestellt wird, solange man nicht die Auswahlkommission mit Pfefferspray besprüht.
Bei was fällt man denn durch die Auswahlkommission?
Und wie wird das mitgeteilt? Bekommt man einen (nachvollziehbaren) Grund genannt oder heißt es schlicht, die anderen waren nach dem Eindruck der Kommission besser geeignet?
Wie sieht es mit der Möglichkeit einer erneuten Bewerbung aus?