12.02.2016, 16:24
Das denke ich kann man auch vertreten. Jedenfalls besteht dann der Rückzahlungsanspruch. Egal wie, Mietverhältnis war beendet. Ist jemand ausführlich auf 366 eingegangen wegen vorrangiger Anrechnung auf Nebenkostenvorauszahlungen?
12.02.2016, 16:28
Zu 556 und entsprechender Anwendbarkeit steht etwas bei Palandt 535 rn 94
12.02.2016, 16:32
Ich habs auch so gelöst wie der Kommentar mit dem "Zeitproblem hatte ich trotzdem" nur mit dem Unterschied das ich am Ende eine eigentlich verjährte Forderung noch aufrechnen konnte und darum Schreiben an die Gegenseite gemacht habe.
Allerdings auch alles viel zu oberflächlich und im Gutachten abgebrochen und dann nur noch den Schriftsatz in aller kürze runtergerissen :/
Allerdings auch alles viel zu oberflächlich und im Gutachten abgebrochen und dann nur noch den Schriftsatz in aller kürze runtergerissen :/
12.02.2016, 16:37
(12.02.2016, 16:28)Gast schrieb: Zu 556 und entsprechender Anwendbarkeit steht etwas bei Palandt 535 rn 94
Habe jetzt leider keinen Palandt da. Aber 556 III 3 ist wohl nicht analog anwendbar:
"Auf gewerbliche Mietverhältnisse ist die Vorschrift nicht analog anwendbar (BGHZ 184, 117 = NJW 2010, 1065 = NZM 2010, 240 = GE 2010, 406 mwNw; BGH NJW 2010, 3647 = NZM 2010, 864; NJW 2011, 445 = NZM 2011, 121 = WuM 2011, 220 = ZMR 2011, 365; KG ZMR 2007, 449; OLG Düsseldorf GE 2006, 847 = DWW 2006, 198; ZMR 2008, 206; MDR 2012, 1155; OLG Köln ZMR 2007, 115; LG Nürnberg-Fürth ZMR 2008, 800; Blank/Börstinghaus Rn 1; Schmidt-Futterer/Langenberg Rn 6 und 458; aM AG Wiesbaden NZM 2006, 140; MünchKomm/Schmid Rn 1). Zu Recht verneint der BGH das Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke, da die Norm ausdrücklich für Wohnraummietverhältnisse geschaffen worden ist (BGHZ 184, 117 = NJW 2010, 1065 = GE 2010, 406 mwNw; NJW 2011, 445 = NZM 2011, 121 = WuM 2011, 220 = ZMR 2011, 365)."
Zur Frage der Aufrechnung mit verjährten Forderungen: s. 390 BGB
12.02.2016, 16:43
Was mich an diesem Zivilrechtsdurchgang insgesamt etwas "ärgert" ist, dass eine spezielle Vorbereitung aufs zweite Examen (Beweiswürdigung, verrückte prozessuale Situationen, Widerklage, Kosten/vorl. Vollstreckbarkeit, dicke Zweckmäßigkeitsprüfung usw usw.) überhaupt nicht vorkam. Diese Klausuren hätte man (überspitzt gesagt) auch im ersten Examen so stellen können.
12.02.2016, 16:52
12.02.2016, 16:54
12.02.2016, 16:55
Also....ich in NRW
ja..unfassbar viel :(
Habe...§ 557 a auch nicht anwendbar (Gewerbe), ebenso § 556 III 3 auch nicht anwendbar deshalb Nachforderung grds möglich
Bei der Schönheistsreperaturklausel, aufgrund Summierungseffekt (Endrenovierungsklausel ist unwirksam) nach Auslegeung § 307 bleibt es bei § 306 II also 535 I 2 und Vermieter ist selbst Reperaturpflichtig
die Treppe, da Kündigung geprüft über §543 dann § 546 Rückbau, der ist eigentlich wegen § 548 schon verjährt (6 Monate nach Rückgabe) aber Aufrechnung mit Kaution wegen 215 trotz Verjährung möglich
ja..unfassbar viel :(
Habe...§ 557 a auch nicht anwendbar (Gewerbe), ebenso § 556 III 3 auch nicht anwendbar deshalb Nachforderung grds möglich
Bei der Schönheistsreperaturklausel, aufgrund Summierungseffekt (Endrenovierungsklausel ist unwirksam) nach Auslegeung § 307 bleibt es bei § 306 II also 535 I 2 und Vermieter ist selbst Reperaturpflichtig
die Treppe, da Kündigung geprüft über §543 dann § 546 Rückbau, der ist eigentlich wegen § 548 schon verjährt (6 Monate nach Rückgabe) aber Aufrechnung mit Kaution wegen 215 trotz Verjährung möglich
12.02.2016, 17:04
(12.02.2016, 16:55)gast3 schrieb: Also....ich in NRW
ja..unfassbar viel :(
Habe...§ 557 a auch nicht anwendbar (Gewerbe), ebenso § 556 III 3 auch nicht anwendbar deshalb Nachforderung grds möglich
Bei der Schönheistsreperaturklausel, aufgrund Summierungseffekt (Endrenovierungsklausel ist unwirksam) nach Auslegeung § 307 bleibt es bei § 306 II also 535 I 2 und Vermieter ist selbst Reperaturpflichtig
die Treppe, da Kündigung geprüft über §543 dann § 546 Rückbau, der ist eigentlich wegen § 548 schon verjährt (6 Monate nach Rückgabe) aber Aufrechnung mit Kaution wegen 215 trotz Verjährung möglich
Shiiit, 548 habe ich nicht gesehen. Damn
12.02.2016, 17:07
Wie habt ihr denn die ganze Verjährungsproblematik mit dem Verzicht/ Vollmacht etc eingebaut?