05.05.2020, 15:49
War in Hessen heute nicht die Haftung nach 7 stvg zu prüfen ?
Hab es nicht geschafft das anerkennen dem Grunde nach noch anzusprechen
Hab es nicht geschafft das anerkennen dem Grunde nach noch anzusprechen
05.05.2020, 15:58
In NRW war ein Anerkenntnis dem Grunde nach vielleicht dezent im Sachverhalt angelegt, aber definitiv kein Schwerpunkt. (Die Unfallgegnerin hat sich nach dem Unfall mehrfach ausführlich entschuldigt.) Wie war das denn in Hessen?
Was den Gerichtsstand betrifft: Ja, im Prinzip war es banal, aber nicht ganz so offensichtlich angesprochen. Wohnort des Mandanten und der Unfallgegnerin, sowie Unfallort war Düsseldorf, die Versicherung der Unfallgegnerin hatte ihren Sitz in Dortmund. Der Mandant wollte nur die Versicherung verklagen und nach Möglichkeit nur in Düsseldorf. Letztlich ging es aber nur um § 20 StVG.
Was den Gerichtsstand betrifft: Ja, im Prinzip war es banal, aber nicht ganz so offensichtlich angesprochen. Wohnort des Mandanten und der Unfallgegnerin, sowie Unfallort war Düsseldorf, die Versicherung der Unfallgegnerin hatte ihren Sitz in Dortmund. Der Mandant wollte nur die Versicherung verklagen und nach Möglichkeit nur in Düsseldorf. Letztlich ging es aber nur um § 20 StVG.
05.05.2020, 15:59
(05.05.2020, 15:16)Gast schrieb: Eine Tierklausur und eine Verkehrsklausur... Meint ihr das LJPA möchte mit diesen Klassikern die aktuelle Situation etwas abfedern? So nach dem Motto, gebt ihnen Dinge die sie kennen, wenn schon die Welt untergeht um uns rum? :D
Naja, hoffen wir mal, dass es auch halbwegs entgegenkommend bewertet wird. Normalerweise werden derartige Klassiker ja überdurchschnittlich streng bewertet, damit wäre uns also wenig gedient.
05.05.2020, 16:06
Das ist es....die Sachverhalte erscheinen (soweit man das nach Z2 sagen kann) auffällig einfach. Aber diese Themen könne ausnahmslos alle. Von daher kann - sollte das eine Intention des LJPAs gewesen sein - das durch die Bewertung ziemlich nach hinten los gehen.
05.05.2020, 16:08
(05.05.2020, 15:58)No Gast schrieb: In NRW war ein Anerkenntnis dem Grunde nach vielleicht dezent im Sachverhalt angelegt, aber definitiv kein Schwerpunkt. (Die Unfallgegnerin hat sich nach dem Unfall mehrfach ausführlich entschuldigt.) Wie war das denn in Hessen?
Was den Gerichtsstand betrifft: Ja, im Prinzip war es banal, aber nicht ganz so offensichtlich angesprochen. Wohnort des Mandanten und der Unfallgegnerin, sowie Unfallort war Düsseldorf, die Versicherung der Unfallgegnerin hatte ihren Sitz in Dortmund. Der Mandant wollte nur die Versicherung verklagen und nach Möglichkeit nur in Düsseldorf. Letztlich ging es aber nur um § 20 StVG.
In Hessen war es offensichtlich eine völlig andere Klausur, da ist jemand in einen Transporter, einen Pkw und ein Hoftor gefahren. Die Versicherung hatte ausdrücklich anerkannt. Es gang dann nach Mahnverfahren um die Schadensposten.
05.05.2020, 16:27
Kurze Frage abseits vom Inhaltlichen:
Wie ist die räumliche Schreibsituation in NRW derzeit? Insb. am OLG Köln. Wird unverändert in den regulären Räumen mit 30 Mann geschrieben oder wurden die Voraussetzungen modifiziert, d.h. weniger Leute, andere Räume etc.? Trägt wer Maske? Danke euch!
Wie ist die räumliche Schreibsituation in NRW derzeit? Insb. am OLG Köln. Wird unverändert in den regulären Räumen mit 30 Mann geschrieben oder wurden die Voraussetzungen modifiziert, d.h. weniger Leute, andere Räume etc.? Trägt wer Maske? Danke euch!
05.05.2020, 16:30
(05.05.2020, 16:27)NRWEx schrieb: Kurze Frage abseits vom Inhaltlichen:
Wie ist die räumliche Schreibsituation in NRW derzeit? Insb. am OLG Köln. Wird unverändert in den regulären Räumen mit 30 Mann geschrieben oder wurden die Voraussetzungen modifiziert, d.h. weniger Leute, andere Räume etc.? Trägt wer Maske? Danke euch!
In Düsseldorf sind wir Laut Aufsicht 47 Leute. Maximal passen da so um die 85 rein (waren wir zumindest grob bei meinem ersten Versuch). Die Abstände wurden verdoppelt, sodass der Saal wieder "voll" erscheint. Finde die Abstände ok, Masken trägt keiner.
05.05.2020, 16:36
(05.05.2020, 16:30)Gast schrieb:(05.05.2020, 16:27)NRWEx schrieb: Kurze Frage abseits vom Inhaltlichen:
Wie ist die räumliche Schreibsituation in NRW derzeit? Insb. am OLG Köln. Wird unverändert in den regulären Räumen mit 30 Mann geschrieben oder wurden die Voraussetzungen modifiziert, d.h. weniger Leute, andere Räume etc.? Trägt wer Maske? Danke euch!
In Düsseldorf sind wir Laut Aufsicht 47 Leute. Maximal passen da so um die 85 rein (waren wir zumindest grob bei meinem ersten Versuch). Die Abstände wurden verdoppelt, sodass der Saal wieder "voll" erscheint. Finde die Abstände ok, Masken trägt keiner.
Danke dir für die Auskunft.
05.05.2020, 16:47
Hab leider den praktischen Teil nur hingerotzt. Also da nur Abzüge kassiert, def nix gewonnen.
Ansonsten leider 20 übersehen und auf deiktischen Gerichtsstand abgestellt. Mist!
Eine Frage bezüglich des Aufbaus;
Habt ihr das Verhalten des M als 9 bzw 254 bewertet oder über 17II?
Da kam ich sehr ins schwimmen!
Die „Anerkenntnis“ hab ich nicht verwurstet. Keine Zeit.
Hab höhere Gewalt angerissen wegen dem Sturm, 17 III abgebügelt weil unpassend...
Habe dann gesagt jedenfalls 50%, möglchweise 2/3 bzw 80%...
Dann den Streit mit Lg Darmstadt im Ververtragsrecht...
Dieses findet sich in den Erwägungen wieder;
Weil drohend Abweisung solange nicht vorgenommen nur FK.
Außerdem prozessual zust beim AG weil gekürzt jedenfalls um 1/3 bzw 20 %....
Das im übrigen bei FK keine Rolle spielt, weil Ziel ist ganzer Wert, also keine übliche Reduzierung per se um 20% bei positiver FK.
Dazu habe ich dann folgende Anträge gestellt:
Schmerzensgeld ihv wenigstens 50% im Ermessen des Gerichts,
Festellung weitere Schäden,
Feststellung Reparaturkosten zu 2/3
Wie habt ihr die Anträge gemacht?
Booooooar, so eine Klausur wird so undankbar bewertet werden...
Ansonsten leider 20 übersehen und auf deiktischen Gerichtsstand abgestellt. Mist!
Eine Frage bezüglich des Aufbaus;
Habt ihr das Verhalten des M als 9 bzw 254 bewertet oder über 17II?
Da kam ich sehr ins schwimmen!
Die „Anerkenntnis“ hab ich nicht verwurstet. Keine Zeit.
Hab höhere Gewalt angerissen wegen dem Sturm, 17 III abgebügelt weil unpassend...
Habe dann gesagt jedenfalls 50%, möglchweise 2/3 bzw 80%...
Dann den Streit mit Lg Darmstadt im Ververtragsrecht...
Dieses findet sich in den Erwägungen wieder;
Weil drohend Abweisung solange nicht vorgenommen nur FK.
Außerdem prozessual zust beim AG weil gekürzt jedenfalls um 1/3 bzw 20 %....
Das im übrigen bei FK keine Rolle spielt, weil Ziel ist ganzer Wert, also keine übliche Reduzierung per se um 20% bei positiver FK.
Dazu habe ich dann folgende Anträge gestellt:
Schmerzensgeld ihv wenigstens 50% im Ermessen des Gerichts,
Festellung weitere Schäden,
Feststellung Reparaturkosten zu 2/3
Wie habt ihr die Anträge gemacht?
Booooooar, so eine Klausur wird so undankbar bewertet werden...
05.05.2020, 17:57
Keiner mehr was konstitutives?
Konsum, Konsum, Konsum. :)
Konsum, Konsum, Konsum. :)