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  5. Wechsel Justiz in die Großkanzlei
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Wechsel Justiz in die Großkanzlei
Gast Gast
Unregistered
 
#21
29.04.2020, 07:20
(29.04.2020, 01:50)GastRLP schrieb:  Mir ist durchaus ein Fall der Reihenfolge: Justiz - GK - Justiz bekannt...

Mir auch. Nur musste für den zweiten Ausflug zur Justiz das Bundesland gewechselt werden.
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Gast
Unregistered
 
#22
29.04.2020, 07:49
(29.04.2020, 07:20)Gast Gast schrieb:  
(29.04.2020, 01:50)GastRLP schrieb:  Mir ist durchaus ein Fall der Reihenfolge: Justiz - GK - Justiz bekannt...

Mir auch. Nur musste für den zweiten Ausflug zur Justiz das Bundesland gewechselt werden.

Glaube auch nicht, dass es sich die Justiz heute noch erlauben kann, gute Leute abzulehnen, Diva hin oder her.
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Gast aus der GK
Unregistered
 
#23
29.04.2020, 11:13
Also mich würden die Gründe für den Wechsel weg von der Justiz sehr interessieren! Ist in meinem Bekanntenkreis eher umgekehrt...
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Der echte Norden
Unregistered
 
#24
29.04.2020, 11:20
(29.04.2020, 00:52)Gast schrieb:  
(28.04.2020, 21:53)Der echte Norden schrieb:  
(28.04.2020, 21:01)Gast schrieb:  Ich würde auch lieber in die GK gehen aus folgendem Grund: Nach ein paar Jahren GK kannst du in ein Unternehmen wechseln und hast da viel Geld und normale Arbeitszeiten.
Mit Ende 50 hast du genug gespart und eingezahlt, um früher in Rente zu gehen. 
Als Richter sitzt du noch bis 67 rum wegen der Pension, auch wenn du schon keinen Bock mehr hast und ggf. schon einige Krankheiten.

Rechnest Du mir das bitte mal kurz für ne normale deutsche Familie mit zwei Kindern und nem Eigenheim vor wie das gehen soll?

Das war jetzt für eine alleinstehende oder geschiedene Person berechnet oder eine, wo der Partner mit verdient. Es hat ja in Deutschland längst nicht mehr jeder Kinder oder Ehepartner. 
Kann sein, dass man als Beamter durch eine Ehe in eine bessere Steuerklasse kommt, mehr Geld netto hat und es sich dann wieder lohnt. Aber bei den heutigen Scheidungsraten...

Quatsch, Du hast gar nichts berechnet, sondern einfach eine unbegründete und noch dazu offensichtliche falsche Behauptung aufgestellt!
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Der echte Norden
Unregistered
 
#25
29.04.2020, 11:26
(29.04.2020, 07:49)Gast schrieb:  
(29.04.2020, 07:20)Gast Gast schrieb:  
(29.04.2020, 01:50)GastRLP schrieb:  Mir ist durchaus ein Fall der Reihenfolge: Justiz - GK - Justiz bekannt...

Mir auch. Nur musste für den zweiten Ausflug zur Justiz das Bundesland gewechselt werden.

Glaube auch nicht, dass es sich die Justiz heute noch erlauben kann, gute Leute abzulehnen, Diva hin oder her.

Für die Justiz ist das maßgebliche Einstellungskriterium eine glaubhafte innere Motivation an der Ausübung des Berufs als Richter bzw. Staatsanwalt. Dieser Aspekt wird - zum Glück - höher gewertet, als etwa die Noten oder sonstige Qualifikationen. Es mag im Einzelfall gelingen, die Einstellungsbehörde nochmal zu überzeugen, aber in der Regel ist ein Weggang endgültig.

Die Justiz erlaubt sich im Übrigen ständig gut benotete Leute abzulehnen, weil sie die "richtige" Motivation der Leute in Frage stellt...ich bin da auch immer wieder erstaunt, mit welchen Noten hier in Hamburg beispielsweise Leute nicht eingestellt werden, weil sie sich in den Gesprächen um Kopf und Kragen reden!
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Gast127
Unregistered
 
#26
29.04.2020, 11:56
Kann für NRW bestätigt werden. Auch in Hamm und Düsseldorf werden Leute mit VB/gut mitunter nicht genommen.
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Gast
Unregistered
 
#27
29.04.2020, 11:59
(29.04.2020, 11:20)Der echte Norden schrieb:  
(29.04.2020, 00:52)Gast schrieb:  
(28.04.2020, 21:53)Der echte Norden schrieb:  
(28.04.2020, 21:01)Gast schrieb:  Ich würde auch lieber in die GK gehen aus folgendem Grund: Nach ein paar Jahren GK kannst du in ein Unternehmen wechseln und hast da viel Geld und normale Arbeitszeiten.
Mit Ende 50 hast du genug gespart und eingezahlt, um früher in Rente zu gehen. 
Als Richter sitzt du noch bis 67 rum wegen der Pension, auch wenn du schon keinen Bock mehr hast und ggf. schon einige Krankheiten.

Rechnest Du mir das bitte mal kurz für ne normale deutsche Familie mit zwei Kindern und nem Eigenheim vor wie das gehen soll?

Das war jetzt für eine alleinstehende oder geschiedene Person berechnet oder eine, wo der Partner mit verdient. Es hat ja in Deutschland längst nicht mehr jeder Kinder oder Ehepartner. 
Kann sein, dass man als Beamter durch eine Ehe in eine bessere Steuerklasse kommt, mehr Geld netto hat und es sich dann wieder lohnt. Aber bei den heutigen Scheidungsraten...

Quatsch, Du hast gar nichts berechnet, sondern einfach eine unbegründete und noch dazu offensichtliche falsche Behauptung aufgestellt!

Schön, dass du das so gut beurteilen kannst... :rolleyes:
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Gast
Unregistered
 
#28
29.04.2020, 12:03
In meiner Familie ist jemand Steuerberater, mit Haus und Garten, alleinstehend, würde bei vorzeitigem Ruhestand mit Ende 50 2000 Euro Rente bekommen und arbeitet weiter, um mehr Rente zu bekommen. So viel zur falschen Behauptung...
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Gast
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#29
29.04.2020, 12:06
Ja und? Kenne Leute, die haben mit Geburt schon ausgesorgt, was soll man daraus jetzt ableiten? Mit 50 in den Ruhestand ist heute nicht mehr realistisch. Selbst wer Millionen scheffelt, arbeitet länger, weil man dann halt auch gerne was davon hätte (größeres Haus, Urlaub weiter weg..)
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Bwee
Unregistered
 
#30
29.04.2020, 12:07
Wieder in die Justiz halte ich im gleichen BL für nahezu ausgeschlossen.. Man muss sich also genau überlegen, was der Plan nach der GK ist!
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