24.04.2020, 12:50
Der Mensch neigt leider dazu seine Situation als besonders betroffen darzustellen.
In allen Bundesländern außer Sachsen wird ein derartiges Rücktrittsrecht nicht eingeräumt, warum sollte das bei euch also anders sein?
Wir in Bayern schreiben auch ganz normal und zwar 11 Klausuren.
In allen Bundesländern außer Sachsen wird ein derartiges Rücktrittsrecht nicht eingeräumt, warum sollte das bei euch also anders sein?
Wir in Bayern schreiben auch ganz normal und zwar 11 Klausuren.
24.04.2020, 12:59
(24.04.2020, 12:50)Gast schrieb: Der Mensch neigt leider dazu seine Situation als besonders betroffen darzustellen.
In allen Bundesländern außer Sachsen wird ein derartiges Rücktrittsrecht nicht eingeräumt, warum sollte das bei euch also anders sein?
Wir in Bayern schreiben auch ganz normal und zwar 11 Klausuren.
Weil seitens des GPA kommuniziert wurde, dass ein solches Wahlrecht diskutiert werde. Insofern ist es nicht ganz fernliegend, dass ein solches Recht eingeräumt werden könnte. Wenn das in Bayern nicht der Fall ist, tut mir das Leid für euch.
24.04.2020, 15:23
(24.04.2020, 12:50)Gast schrieb: Der Mensch neigt leider dazu seine Situation als besonders betroffen darzustellen.
In allen Bundesländern außer Sachsen wird ein derartiges Rücktrittsrecht nicht eingeräumt, warum sollte das bei euch also anders sein?
Wir in Bayern schreiben auch ganz normal und zwar 11 Klausuren.
"Der Mensch neigt leider dazu seine Situation als besonders betroffen darzustellen" - den Satz hättest du dir sparen können. Du hast nicht die Deutungshoheit in dieser Angelegenheit. Wenn sich jemand als besonders betroffen ansieht, ist das die Einschätzung desjenigen und die muss kein x-beliebiger Fremder indirekt hinterfragen.
Deutschland ist (leider) ein föderaler Bundesstaat, was logischerweise dazu führen kann, dass unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Bundesländern existieren. (Und:) Selbst wenn Deutschland kein föderaler Bundesstaat wäre, könnten gebietsbezogen andere Regeln gelten, weil die Pandemie nunmal nicht überall gleich stark ausgeprägt ist, sodass eine unterschiedliche Behandlung sogar geboten sein könnte.
Ich fänd es also gut, wenn hier nicht noch die große Gerechtigkeitskeule geschwungen würde. Wir haben alle genug damit zu tun, uns mit der aktuellen Situation abzufinden und die Antwort was denn gerade wirklich "gerecht" wäre hat wohl eh keiner von uns!
25.04.2020, 10:40
Leute ruft doch einfach bein GPA an, dann habt ihr Klarheit.
25.04.2020, 11:53
25.04.2020, 12:24
(25.04.2020, 11:53)GPAHH schrieb:(25.04.2020, 10:40)GastGPA schrieb: Leute ruft doch einfach bein GPA an, dann habt ihr Klarheit.
Haben wir gerade nicht, wenn es dort heißt, dass ein Rücktrittsrecht diskutiert wird. Aber danke für diesen sehr wertvollen Tipp...
So wie ich das gelesen habe, wurde es aber vor einem Monat diskutiert. Dann kann man nach einem Monat anfragen, was das Ergebnis der Diskussion ist.
25.04.2020, 12:47
(25.04.2020, 12:24)GastGPA schrieb:(25.04.2020, 11:53)GPAHH schrieb:(25.04.2020, 10:40)GastGPA schrieb: Leute ruft doch einfach bein GPA an, dann habt ihr Klarheit.
Haben wir gerade nicht, wenn es dort heißt, dass ein Rücktrittsrecht diskutiert wird. Aber danke für diesen sehr wertvollen Tipp...
So wie ich das gelesen habe, wurde es aber vor einem Monat diskutiert. Dann kann man nach einem Monat anfragen, was das Ergebnis der Diskussion ist.
Und bis zum 16.04. gab es gemäß der Auskunft des Personalrats HH hierzu noch keine Entscheidung. Da der Personalrat jedenfalls die Hamburger Kandidaten auf dem Laufenden hält, gehe ich davon aus, dass wir informiert werden, sobald eine Entscheidung getroffen wurde. Immerhin ist der Personalrat mit dem Anliegen bereits an das GPA offiziell herangetreten. Natürlich können wir jetzt noch alle zusätzlich jeden Tag dort anrufen. Für besonders förderlich halte ich diese Taktik allerdings nicht. Wenn dich das stört, dass wir uns hier die Warterei damit vertreiben, uns über unsere persönliche Situation und unsere Meinung zu dem Verhalten des GPA auszutauschen, musst du ja nicht mitlesen.
07.05.2020, 12:38
Hat mittlerweile jemand was neues vom GPA gehört?
07.05.2020, 13:14
Angeblich wird es kein Rücktrittsrecht geben und es soll dabei bleiben, dass die Juni-Kandidaten die gleichen Klausuren wie die April-Kandidaten schreiben werden und es auch keine Trennung bei der Korrektur geben wird. Das GPA will sich wohl demnächst schriftlich äußern.
07.05.2020, 13:29
(07.05.2020, 13:14)GastHH schrieb: Angeblich wird es kein Rücktrittsrecht geben und es soll dabei bleiben, dass die Juni-Kandidaten die gleichen Klausuren wie die April-Kandidaten schreiben werden und es auch keine Trennung bei der Korrektur geben wird. Das GPA will sich wohl demnächst schriftlich äußern.
Woher hast du denn die Info?