22.04.2020, 10:13
Hey Leute,
kann mir bitte jemand von euch erklären wie das mit der Staatsanwaltschaft in einem Flächenbundesland funktioniert.
Es gibt zB in Brandenburg vier Staatsanwaltschaften aber wesentlich mehr Strafgerichte. Wie kann ich mir den Arbeitsalltag vorstellen? Mein Büro ist am Sitz der StA aber für die Sitzungsvertretungen fahre ich zu einem der Strafgerichte? Wenn das der Fall sein sollte: Wie ist die Zuteilung? Fahre ich immer zu demselben Strafgericht? Zählt die Fahrt vom Sitz der StA zum Gericht zur Arbeitszeit? Bekommt man Fahrtkosten erstattet?
Es wäre nett, wenn jemand berichten könnte. Ich habe trotz Recherche keine Anworten auf meine Fragen gefunden. Vielen Dank.
kann mir bitte jemand von euch erklären wie das mit der Staatsanwaltschaft in einem Flächenbundesland funktioniert.
Es gibt zB in Brandenburg vier Staatsanwaltschaften aber wesentlich mehr Strafgerichte. Wie kann ich mir den Arbeitsalltag vorstellen? Mein Büro ist am Sitz der StA aber für die Sitzungsvertretungen fahre ich zu einem der Strafgerichte? Wenn das der Fall sein sollte: Wie ist die Zuteilung? Fahre ich immer zu demselben Strafgericht? Zählt die Fahrt vom Sitz der StA zum Gericht zur Arbeitszeit? Bekommt man Fahrtkosten erstattet?
Es wäre nett, wenn jemand berichten könnte. Ich habe trotz Recherche keine Anworten auf meine Fragen gefunden. Vielen Dank.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
22.04.2020, 10:34
Du kannst an sämtlichen Strafgerichten im Bezirk deiner StA eingeteilt werden.
Fahrtkosten werden erstattet.
Fahrtkosten werden erstattet.
22.04.2020, 10:56
Ok, danke. Und zählt die Fahrtzeit auch zur Arbeitszeit? Das sind ja stellenweise 2h pro Strecke.
22.04.2020, 11:22
22.04.2020, 11:59
(22.04.2020, 11:22)Gast schrieb:(22.04.2020, 10:56)Gast schrieb: Ok, danke. Und zählt die Fahrtzeit auch zur Arbeitszeit? Das sind ja stellenweise 2h pro Strecke.
Ja aber das ist bei Beamten der StA ja sowieso so, dass die Arbeitszeit nicht kontrolliert wird in dem Sinne. Man kann auch keine Überstunden abbauen oder sowas.
Danke, das war mir so gar nicht bewusst. Die Fahrten zu den Gerichten sind dann ja aber ein erheblicher Zeitfresser, wenn man trotzdem starr seine Aktenmenge zu erledigen hat. Wenn ich das durchrechne. Eine Stunde von zu Hause zur StA von dort aus zwei Stunden zum Strafgericht. Puh. Das sind dann lange Tage mit 6h Fahrzeit.
22.04.2020, 12:04
(22.04.2020, 11:59)Stadtstaat schrieb:(22.04.2020, 11:22)Gast schrieb:(22.04.2020, 10:56)Gast schrieb: Ok, danke. Und zählt die Fahrtzeit auch zur Arbeitszeit? Das sind ja stellenweise 2h pro Strecke.
Ja aber das ist bei Beamten der StA ja sowieso so, dass die Arbeitszeit nicht kontrolliert wird in dem Sinne. Man kann auch keine Überstunden abbauen oder sowas.
Danke, das war mir so gar nicht bewusst. Die Fahrten zu den Gerichten sind dann ja aber ein erheblicher Zeitfresser, wenn man trotzdem starr seine Aktenmenge zu erledigen hat. Wenn ich das durchrechne. Eine Stunde von zu Hause zur StA von dort aus zwei Stunden zum Strafgericht. Puh. Das sind dann lange Tage mit 6h Fahrzeit.
Da du aber bei der StA nicht stempeln musst, kannst du auch problemlos von zuhause direkt zum Gericht fahren.
Wenn ich so die jungen Staatsanwälte in meinem Freundeskreis sehe, macht ne Stunde mehr oder weniger Pendelzeit den Kohl aber auch nicht mehr fett. Die arbeiten sowieso alle wie einer Großkanzlei. Später wird es sicher besser werden...
22.04.2020, 12:12
(22.04.2020, 11:59)Stadtstaat schrieb:(22.04.2020, 11:22)Gast schrieb:(22.04.2020, 10:56)Gast schrieb: Ok, danke. Und zählt die Fahrtzeit auch zur Arbeitszeit? Das sind ja stellenweise 2h pro Strecke.
Ja aber das ist bei Beamten der StA ja sowieso so, dass die Arbeitszeit nicht kontrolliert wird in dem Sinne. Man kann auch keine Überstunden abbauen oder sowas.
Danke, das war mir so gar nicht bewusst. Die Fahrten zu den Gerichten sind dann ja aber ein erheblicher Zeitfresser, wenn man trotzdem starr seine Aktenmenge zu erledigen hat. Wenn ich das durchrechne. Eine Stunde von zu Hause zur StA von dort aus zwei Stunden zum Strafgericht. Puh. Das sind dann lange Tage mit 6h Fahrzeit.
Das ist der Vorteil einer A13-A15 Stelle ggü R1/R2. In der Verwaltung kann man Überstunden abbauen. Bei Richtern und analog StAen geht das nicht.
22.04.2020, 12:23
Ja, da hast Du Recht! Scheint mir aber gerade so, als seien A13 Stellen sehr rar. Sowieso ist es zur Zeit nicht einfach mit der Jobsuche.
Ich habe nach einigen Einstellungsgesprächen für Stellen als Proberichter auch den Eindruck, dass ich lieber auf R1 Stellen verzichten sollte. Ein Berg voller Altakten, hoher Erledigungsdruck. Dazu noch die Bereitschaft im ganzen Bundesland anzufangen. Bereitschaft umzuziehen, was man dann aber doch nicht tun soll, weil man an ein anderes Gericht versetzt werden kann/wird. Bereitschaft 2 Stunden pro Strecke zu pendeln und bereits die Ankündigung, dass man kein Homeoffice machen darf. So gerne ich diesen Job auch machen möchte, frage ich mich, ob ich mir das antun soll.
Ich habe nach einigen Einstellungsgesprächen für Stellen als Proberichter auch den Eindruck, dass ich lieber auf R1 Stellen verzichten sollte. Ein Berg voller Altakten, hoher Erledigungsdruck. Dazu noch die Bereitschaft im ganzen Bundesland anzufangen. Bereitschaft umzuziehen, was man dann aber doch nicht tun soll, weil man an ein anderes Gericht versetzt werden kann/wird. Bereitschaft 2 Stunden pro Strecke zu pendeln und bereits die Ankündigung, dass man kein Homeoffice machen darf. So gerne ich diesen Job auch machen möchte, frage ich mich, ob ich mir das antun soll.
22.04.2020, 12:37
Man muss am Tag der Sitzung ja nicht zwingend zur StA fahren. Oftmals sind die Sitzungen so lang, dass sich das ohnehin nicht lohnt.
Unabhängig vom Pendeln nehmen Sitzungsdienste einem insofern Zeit weg, die man in die Akten stecken müsste/ könnte. Aber sie gehören eben auch dazu und damit es nicht unverhältnismäßig wird, werden die Sitzungs- und damit verbundenen Fahrtzeiten auch erfasst, damit ggf entlastet werden kann.
Unabhängig vom Pendeln nehmen Sitzungsdienste einem insofern Zeit weg, die man in die Akten stecken müsste/ könnte. Aber sie gehören eben auch dazu und damit es nicht unverhältnismäßig wird, werden die Sitzungs- und damit verbundenen Fahrtzeiten auch erfasst, damit ggf entlastet werden kann.
22.04.2020, 12:39
Zumindest hier hat man auch nicht jede Woche Sitzung.