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  5. Staatsanwaltschaft Flächenbundesland?
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Antworten

 
Staatsanwaltschaft Flächenbundesland?
Stadtstaat
Unregistered
 
#1
22.04.2020, 10:13
Hey Leute,

kann mir bitte jemand von euch erklären wie das mit der Staatsanwaltschaft in einem Flächenbundesland funktioniert.
Es gibt zB in Brandenburg vier Staatsanwaltschaften aber wesentlich mehr Strafgerichte. Wie kann ich mir den Arbeitsalltag vorstellen? Mein Büro ist am Sitz der StA aber für die Sitzungsvertretungen fahre ich zu einem der Strafgerichte? Wenn das der Fall sein sollte: Wie ist die Zuteilung? Fahre ich immer zu demselben Strafgericht? Zählt die Fahrt vom Sitz der StA zum Gericht zur Arbeitszeit? Bekommt man Fahrtkosten erstattet?

Es wäre nett, wenn jemand berichten könnte. Ich habe trotz Recherche keine Anworten auf meine Fragen gefunden. Vielen Dank.
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
GastNds
Unregistered
 
#2
22.04.2020, 10:34
Du kannst an sämtlichen Strafgerichten im Bezirk deiner StA eingeteilt werden. 
Fahrtkosten werden erstattet.
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Gast
Unregistered
 
#3
22.04.2020, 10:56
Ok, danke. Und zählt die Fahrtzeit auch zur Arbeitszeit? Das sind ja stellenweise 2h pro Strecke.
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Gast
Unregistered
 
#4
22.04.2020, 11:22
(22.04.2020, 10:56)Gast schrieb:  Ok, danke. Und zählt die Fahrtzeit auch zur Arbeitszeit? Das sind ja stellenweise 2h pro Strecke.

Ja aber das ist bei Beamten der StA ja sowieso so, dass die Arbeitszeit nicht kontrolliert wird in dem Sinne. Man kann auch keine Überstunden abbauen oder sowas.
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Stadtstaat
Unregistered
 
#5
22.04.2020, 11:59
(22.04.2020, 11:22)Gast schrieb:  
(22.04.2020, 10:56)Gast schrieb:  Ok, danke. Und zählt die Fahrtzeit auch zur Arbeitszeit? Das sind ja stellenweise 2h pro Strecke.

Ja aber das ist bei Beamten der StA ja sowieso so, dass die Arbeitszeit nicht kontrolliert wird in dem Sinne. Man kann auch keine Überstunden abbauen oder sowas.

Danke, das war mir so gar nicht bewusst. Die Fahrten zu den Gerichten sind dann ja aber ein erheblicher Zeitfresser, wenn man trotzdem starr seine Aktenmenge zu erledigen hat. Wenn ich das durchrechne. Eine Stunde von zu Hause zur StA von dort aus zwei Stunden zum Strafgericht. Puh. Das sind dann lange Tage mit 6h Fahrzeit.
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Gast Gast
Unregistered
 
#6
22.04.2020, 12:04
(22.04.2020, 11:59)Stadtstaat schrieb:  
(22.04.2020, 11:22)Gast schrieb:  
(22.04.2020, 10:56)Gast schrieb:  Ok, danke. Und zählt die Fahrtzeit auch zur Arbeitszeit? Das sind ja stellenweise 2h pro Strecke.

Ja aber das ist bei Beamten der StA ja sowieso so, dass die Arbeitszeit nicht kontrolliert wird in dem Sinne. Man kann auch keine Überstunden abbauen oder sowas.

Danke, das war mir so gar nicht bewusst. Die Fahrten zu den Gerichten sind dann ja aber ein erheblicher Zeitfresser, wenn man trotzdem starr seine Aktenmenge zu erledigen hat. Wenn ich das durchrechne. Eine Stunde von zu Hause zur StA von dort aus zwei Stunden zum Strafgericht. Puh. Das sind dann lange Tage mit 6h Fahrzeit.

Da du aber bei der StA nicht stempeln musst, kannst du auch problemlos von zuhause direkt zum Gericht fahren. 

Wenn ich so die jungen Staatsanwälte in meinem Freundeskreis sehe, macht ne Stunde mehr oder weniger Pendelzeit den Kohl aber auch nicht mehr fett. Die arbeiten sowieso alle wie einer Großkanzlei. Später wird es sicher besser werden...
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Gast
Unregistered
 
#7
22.04.2020, 12:12
(22.04.2020, 11:59)Stadtstaat schrieb:  
(22.04.2020, 11:22)Gast schrieb:  
(22.04.2020, 10:56)Gast schrieb:  Ok, danke. Und zählt die Fahrtzeit auch zur Arbeitszeit? Das sind ja stellenweise 2h pro Strecke.

Ja aber das ist bei Beamten der StA ja sowieso so, dass die Arbeitszeit nicht kontrolliert wird in dem Sinne. Man kann auch keine Überstunden abbauen oder sowas.

Danke, das war mir so gar nicht bewusst. Die Fahrten zu den Gerichten sind dann ja aber ein erheblicher Zeitfresser, wenn man trotzdem starr seine Aktenmenge zu erledigen hat. Wenn ich das durchrechne. Eine Stunde von zu Hause zur StA von dort aus zwei Stunden zum Strafgericht. Puh. Das sind dann lange Tage mit 6h Fahrzeit.

Das ist der Vorteil einer A13-A15 Stelle ggü R1/R2. In der Verwaltung kann man Überstunden abbauen. Bei Richtern und analog StAen geht das nicht.
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Stadtstaat
Unregistered
 
#8
22.04.2020, 12:23
Ja, da hast Du Recht! Scheint mir aber gerade so, als seien A13 Stellen sehr rar. Sowieso ist es zur Zeit nicht einfach mit der Jobsuche.
Ich habe nach einigen Einstellungsgesprächen für Stellen als Proberichter auch den Eindruck, dass ich lieber auf R1 Stellen verzichten sollte. Ein Berg voller Altakten, hoher Erledigungsdruck. Dazu noch die Bereitschaft im ganzen Bundesland anzufangen. Bereitschaft umzuziehen, was man dann aber doch nicht tun soll, weil man an ein anderes Gericht versetzt werden kann/wird. Bereitschaft 2 Stunden pro Strecke zu pendeln und bereits die Ankündigung, dass man kein Homeoffice machen darf. So gerne ich diesen Job auch machen möchte, frage ich mich, ob ich mir das antun soll.
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GastNds
Unregistered
 
#9
22.04.2020, 12:37
Man muss am Tag der Sitzung ja nicht zwingend zur StA fahren. Oftmals sind die Sitzungen so lang, dass sich das ohnehin nicht lohnt. 

Unabhängig vom Pendeln nehmen Sitzungsdienste einem insofern Zeit weg, die man in die Akten stecken müsste/ könnte. Aber sie gehören eben auch dazu und damit es nicht unverhältnismäßig wird, werden die Sitzungs- und damit verbundenen Fahrtzeiten auch erfasst, damit ggf entlastet werden kann.
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Gast
Unregistered
 
#10
22.04.2020, 12:39
Zumindest hier hat man auch nicht jede Woche Sitzung.
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