20.04.2020, 08:47
weil die Aussage auf ALLE Absolventen zutrifft. Trotzdem steigen BWLer mit 55k ein. Die ersten zwei drei Jahre können die gar nichts und klicken Powerpoint Folien zusammen.
20.04.2020, 09:48
(20.04.2020, 08:25)Gast schrieb: Was habt ihr eigentlich alle für Ansprüche? Das Studium ist lang und kräftezehrend; das heißt aber nicht, dass man automatisch einen Anspruch auf min. 50.000 Einstiegsgehalt hat. IdR sind die Berufseinsteiger nach dem Ref fast wie ungelernte Hilskräfte erst langatmig einzuarbeiten.
3100 als Einstiegsgehalt find ich in ok. Mein Bruder arbeitet seit 2006 bei der Rentenversicherung und bekommt nach 15 Berufsjahren über 4000 plus das Privileg praktisch unkündbar zu sein. Zusammen mit seiner Frau haben sie ca 7000 im Monat... Haben sich schon 2015 im Speckgürtel ein Reihenhaus gekauft. 1x im Jahr gehts in den Urlaub mit der Tochter und dann noch 2-3x mit der Frau Städtereisen übers verlängerte WE.
Wo ist das Problem? Ja klar, kein int. Mandantenstamm, keine komplexen M&A Transaktionen begleiten, kein Büro im im 50. Stock im Bankenviertel und auch keine Geschäftsessen im Michelin Sterne-Restaurant. Trotzdem kann man sehr glücklich sein
Tja Reihenhaus und 1x im Jahr in den Urlaub ist halt nicht der Anspruch, den jeder hat. Manchem ist sowas viel zu wenig (mir auch) - wobei es natürlich völlig ok ist, damit zufrieden zu sein. Jeder wie er will. Aber lass doch die Leute, die mehr vom Leben wollen, ihr Ding machen und du machst deins.
Dass Juristen am Anfang ungelernte Hilfskräfte wären stimmt natürlich auch nicht- Wir sind, gerade im Vergleich mit anderen Geisteswissenschaftlern - unheimlich gut und praxistauglich ausgebildet. Ich weiß gar nicht, woher dieses Vorurteil kommt. Klar brauchen neue Associates auch eine Einarbeitungsphase, aber bei uns ist es mitnichten so, dass sie erst nach Jahren gewinnbringend werden. Wir haben teilweise WiMis mit nur einem Examen, die bereits sehr gute, praxistaugliche Entwürfe liefern, an denen man wirklich wenig ändern muss. Das liegt daran, dass die Arbeit in der GK (zumindest in meinem Bereich) deutlich wissenschaftlicher und gutachtenlastiger ist als in anderen Kanzleiformen. Eigentlich hätte ich für den Job das zweite Examen gar nicht gebraucht, 95% der Arbeit ist wissenschaftliche Gutachten zu hochkomplexen Rechtsfragen zu erstellen.
20.04.2020, 09:55
Zu den BWlern. Es kommt darauf an ob FH oder Uni und natürlich ob Bachelor oder Master. Derjenige der sich 2 Jahre nur mit Finance oder Steuern beschäftigt während seines Masters, idR durch 6 monatiges Praktikum flankiert, der weiß einfach bzgl seines Master-Schwerpunktes 3x so viel wie ein Jurist durch seinen SPB.
20.04.2020, 10:04
20.04.2020, 10:52
Würdet ihr denn ein Problem darin sehen, später von einer Rechtsschutzversicherung in die Justiz zu wechseln, wenn der Einstieg in die Justiz aktuell aus persönlichen Gründen ausscheidet?
20.04.2020, 10:54
die Justiz schaut nur auf die Noten
20.04.2020, 11:18
(20.04.2020, 10:54)Gast schrieb: die Justiz schaut nur auf die Noten
Das stimmt nicht. Wie in allen Berufsfeldern wird - unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Bewerbern zu besetzenden Stellen - der beste Bewerber eingestellt.
Dabei sind die Noten zwar ein zentrales Kriterium - aber eben nicht das Einzige. Gerade in der Justiz, wo regelmäßig noch ein Pool von Bewerbern mit ähnlichen Noten vorhanden ist, kommt es aber auch stark auf Motivation, Rollenverständnis und persönliche Eignung an...
Eine vorherige Berufserfahrung ist dabei immer doppelt relevant: Zum einen kann man Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die ein Plus darstellen können. Zum anderen könnten sich Rückfragen auf die Motivation des Bewerbers ergeben - wieso entscheidet man sich (ausgerechnet/erst jetzt) für die Justiz?
Bei 1-3 Jahren guckt niemand komisch - das ist üblich. Aber bei 8 oder mehr Jahren Tätigkeit als RA oder sonst in der freien Wirtschaft sollte man vielleicht eine überzeugende Antwort jenseits der persönlichen Work-Life-Balance parat haben.
20.04.2020, 11:19
(20.04.2020, 10:52)BlackJack schrieb: Würdet ihr denn ein Problem darin sehen, später von einer Rechtsschutzversicherung in die Justiz zu wechseln, wenn der Einstieg in die Justiz aktuell aus persönlichen Gründen ausscheidet?
Kommt auf die persönlichen Gründe an. Wenn die in der Note liegen, dürfte es schwierig werden.
Wenn Du z.B. in NRW jetzt Rechtsschutz in Erwägung ziehst, weil Du aufgrund des Erlasses mit 7,5 Punkten nicht reinkommst, wirst Du realistisch betrachtet kaum Aussichten haben, dass sich diese über 20 Jahre alte Regelung auf absehbare Zeit ändert.
Unabhängig davon gibt es ein max. Höchstalter, dass Du nicht überschritten haben darfst, wenn die Verbeamtung/Berufung auf Lebenszeit ansteht, und Deine praktische Berufserfahrung in einem völlig anderen Job kann durchaus ein Hindernis sein, so dass man lieber jmd. mit den gleichen (ggf. niedrigen) Noten, aber weniger Berufserfahrung bzw. jünger ist, nimmt.
Bei dieser Tätigkeit oder als Syndikus bist Du von dem Richter-/StA-Leben sehr weit weg und natürlich geht das, was Du während des Refs. diesbezüglich gelernt hast verloren. Bist Du in einer Kanzlei und hast ggf. einen FA-Titel, kannst Du zumindest glaubhaft machen, dass Du Dich mit Prozessualem und Verfahren einigermaßen auskennst und auch Urteile ggf. leichter verfassen könntest, weil Du sie anders und öfter als jemand bei einer Versicherung ließt. Für den Anwalt einer GK oder jmd. mit sonst recht guten Noten mag das auch nicht unbedingt gelten, aber dem unterstellt man im Zweifel nicht nur hohe Belastbarkeit, sondern aufgrund der entsprechenden Noten auch die Fähigkeit, sich in das andere schnell wieder einzuarbeiten. Davon geht man bei jmd., der vor ein paar Jahren die jetzt geltende Grenze gerade so erreicht oder überschritten hat eben nicht aus. Im Zweifel nimmt man dann lieber jmd. Jüngeren mit Deinen Noten, der näher am Ref. ist, denn bei dem die frischen Kenntnisse zu vertiefen, ist viel leichter als jmd., der lange raus ist und was völlig anderes gemacht hat, umzuschulen.
20.04.2020, 12:17
(20.04.2020, 09:48)Gast4 schrieb:(20.04.2020, 08:25)Gast schrieb: Was habt ihr eigentlich alle für Ansprüche? Das Studium ist lang und kräftezehrend; das heißt aber nicht, dass man automatisch einen Anspruch auf min. 50.000 Einstiegsgehalt hat. IdR sind die Berufseinsteiger nach dem Ref fast wie ungelernte Hilskräfte erst langatmig einzuarbeiten.
3100 als Einstiegsgehalt find ich in ok. Mein Bruder arbeitet seit 2006 bei der Rentenversicherung und bekommt nach 15 Berufsjahren über 4000 plus das Privileg praktisch unkündbar zu sein. Zusammen mit seiner Frau haben sie ca 7000 im Monat... Haben sich schon 2015 im Speckgürtel ein Reihenhaus gekauft. 1x im Jahr gehts in den Urlaub mit der Tochter und dann noch 2-3x mit der Frau Städtereisen übers verlängerte WE.
Wo ist das Problem? Ja klar, kein int. Mandantenstamm, keine komplexen M&A Transaktionen begleiten, kein Büro im im 50. Stock im Bankenviertel und auch keine Geschäftsessen im Michelin Sterne-Restaurant. Trotzdem kann man sehr glücklich sein
Tja Reihenhaus und 1x im Jahr in den Urlaub ist halt nicht der Anspruch, den jeder hat. Manchem ist sowas viel zu wenig (mir auch) - wobei es natürlich völlig ok ist, damit zufrieden zu sein. Jeder wie er will. Aber lass doch die Leute, die mehr vom Leben wollen, ihr Ding machen und du machst deins.
Dass Juristen am Anfang ungelernte Hilfskräfte wären stimmt natürlich auch nicht- Wir sind, gerade im Vergleich mit anderen Geisteswissenschaftlern - unheimlich gut und praxistauglich ausgebildet. Ich weiß gar nicht, woher dieses Vorurteil kommt. Klar brauchen neue Associates auch eine Einarbeitungsphase, aber bei uns ist es mitnichten so, dass sie erst nach Jahren gewinnbringend werden. Wir haben teilweise WiMis mit nur einem Examen, die bereits sehr gute, praxistaugliche Entwürfe liefern, an denen man wirklich wenig ändern muss. Das liegt daran, dass die Arbeit in der GK (zumindest in meinem Bereich) deutlich wissenschaftlicher und gutachtenlastiger ist als in anderen Kanzleiformen. Eigentlich hätte ich für den Job das zweite Examen gar nicht gebraucht, 95% der Arbeit ist wissenschaftliche Gutachten zu hochkomplexen Rechtsfragen zu erstellen.
Das habe ich auch beobachtet. Das 2. Examen ist für einen Großteil der GK-Anwälte kaum von Belang.
Du wirst hinsichtlich der Eignung der Berufseinsteiger und WissMits aber wohl zugeben müssen, dass es sich dabei jeweils um die Spitze der Absolventen handelt.
20.04.2020, 12:30
(20.04.2020, 11:18)Auch Bln schrieb:(20.04.2020, 10:54)Gast schrieb: die Justiz schaut nur auf die Noten
Das stimmt nicht. Wie in allen Berufsfeldern wird - unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Bewerbern zu besetzenden Stellen - der beste Bewerber eingestellt.
Dabei sind die Noten zwar ein zentrales Kriterium - aber eben nicht das Einzige. Gerade in der Justiz, wo regelmäßig noch ein Pool von Bewerbern mit ähnlichen Noten vorhanden ist, kommt es aber auch stark auf Motivation, Rollenverständnis und persönliche Eignung an...
Eine vorherige Berufserfahrung ist dabei immer doppelt relevant: Zum einen kann man Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die ein Plus darstellen können. Zum anderen könnten sich Rückfragen auf die Motivation des Bewerbers ergeben - wieso entscheidet man sich (ausgerechnet/erst jetzt) für die Justiz?
Bei 1-3 Jahren guckt niemand komisch - das ist üblich. Aber bei 8 oder mehr Jahren Tätigkeit als RA oder sonst in der freien Wirtschaft sollte man vielleicht eine überzeugende Antwort jenseits der persönlichen Work-Life-Balance parat haben.
Ja auch nur in der Theorie. Natürlich sollte man kein Horst sein, sondern die Motivation im Gespräch gut erklären.
Dummheit ist natürlich ein Ausschlussgrund. Ich vermute aber mal, dass alle gut vorbereitet in das Vorstellungsgespräch gehen, so dass die Unterschiede nicht gravierend sind. Maßgeblich ist dann nur noch die Note.