01.04.2020, 16:54
(01.04.2020, 16:23)NRW2020 schrieb: Ich frage mich, wieso alle 1 Monate extra im Vorbereitungsdienst bekommen, nur die, die schon im Prüfungsverfahren sind, diesen Monat nicht bekommen.
Ich hatte schon Vorstellungsgespräche, die nun alle ausgefallen sind. Ich habe in meiner Wahlstation richtig viel Spaß, zum einen ist aber nicht viel los, wegen Corona, zudem muss ich kämpfen, damit ich überhaupt weiter machen kann.
Die noch nicht in der Prüfungsphase sind, kann es doch relativ egal sein, ob sie nun einen Monat zuhause bleiben oder nicht...
Mir fehlt dadurch der direkte Einstieg in den Beruf, dadurch dass ich meine Vorstellungsgespräche nicht wahrnehmen kann... Ich bin quasi jetzt schon mir bewusst, dass ich nach dem Examen (mündliche ist für Juni angesetzt "noch") arbeitslos bin. Egal ob wegen Corona dieser Termin so stattfindet oder nicht.
Ein zusätzlicher Monat für die Jobsuche unter Weiterzahlung der Bezüge (was immerhin mehr ist als Hatz 4 ) wäre daher viel besser. Zumal ich momentan die Zeit ja auch in der Praxis verliere ....
Hat jemand schon eine Begrüdung gehört, wieso also nicht einfach alle um 1 Monat geschoben werden?
Du bist solange im Ref. bist du deine mündliche hast. Erst mit Ende dieses Tages scheidest du aus dem Dienst aus.
Wer im April mündliche gehabt hätte, die aber jetzt wohl erst im Juni ist, bleibt auch bis dahin im Dienstverhältnis und wird weiter bezahlt.
01.04.2020, 16:56
(01.04.2020, 16:54)Gast schrieb:(01.04.2020, 16:23)NRW2020 schrieb: Ich frage mich, wieso alle 1 Monate extra im Vorbereitungsdienst bekommen, nur die, die schon im Prüfungsverfahren sind, diesen Monat nicht bekommen.
Ich hatte schon Vorstellungsgespräche, die nun alle ausgefallen sind. Ich habe in meiner Wahlstation richtig viel Spaß, zum einen ist aber nicht viel los, wegen Corona, zudem muss ich kämpfen, damit ich überhaupt weiter machen kann.
Die noch nicht in der Prüfungsphase sind, kann es doch relativ egal sein, ob sie nun einen Monat zuhause bleiben oder nicht...
Mir fehlt dadurch der direkte Einstieg in den Beruf, dadurch dass ich meine Vorstellungsgespräche nicht wahrnehmen kann... Ich bin quasi jetzt schon mir bewusst, dass ich nach dem Examen (mündliche ist für Juni angesetzt "noch") arbeitslos bin. Egal ob wegen Corona dieser Termin so stattfindet oder nicht.
Ein zusätzlicher Monat für die Jobsuche unter Weiterzahlung der Bezüge (was immerhin mehr ist als Hatz 4 ) wäre daher viel besser. Zumal ich momentan die Zeit ja auch in der Praxis verliere ....
Hat jemand schon eine Begrüdung gehört, wieso also nicht einfach alle um 1 Monat geschoben werden?
Du bist solange im Ref. bist du deine mündliche hast. Erst mit Ende dieses Tages scheidest du aus dem Dienst aus.
Wer im April mündliche gehabt hätte, die aber jetzt wohl erst im Juni ist, bleibt auch bis dahin im Dienstverhältnis und wird weiter bezahlt.
So habe ich das auch verstanden. Wir kriegen doch weiter Geld oder nicht??
01.04.2020, 16:58
(01.04.2020, 16:56)Gast schrieb:(01.04.2020, 16:54)Gast schrieb:(01.04.2020, 16:23)NRW2020 schrieb: Ich frage mich, wieso alle 1 Monate extra im Vorbereitungsdienst bekommen, nur die, die schon im Prüfungsverfahren sind, diesen Monat nicht bekommen.
Ich hatte schon Vorstellungsgespräche, die nun alle ausgefallen sind. Ich habe in meiner Wahlstation richtig viel Spaß, zum einen ist aber nicht viel los, wegen Corona, zudem muss ich kämpfen, damit ich überhaupt weiter machen kann.
Die noch nicht in der Prüfungsphase sind, kann es doch relativ egal sein, ob sie nun einen Monat zuhause bleiben oder nicht...
Mir fehlt dadurch der direkte Einstieg in den Beruf, dadurch dass ich meine Vorstellungsgespräche nicht wahrnehmen kann... Ich bin quasi jetzt schon mir bewusst, dass ich nach dem Examen (mündliche ist für Juni angesetzt "noch") arbeitslos bin. Egal ob wegen Corona dieser Termin so stattfindet oder nicht.
Ein zusätzlicher Monat für die Jobsuche unter Weiterzahlung der Bezüge (was immerhin mehr ist als Hatz 4 ) wäre daher viel besser. Zumal ich momentan die Zeit ja auch in der Praxis verliere ....
Hat jemand schon eine Begrüdung gehört, wieso also nicht einfach alle um 1 Monat geschoben werden?
Du bist solange im Ref. bist du deine mündliche hast. Erst mit Ende dieses Tages scheidest du aus dem Dienst aus.
Wer im April mündliche gehabt hätte, die aber jetzt wohl erst im Juni ist, bleibt auch bis dahin im Dienstverhältnis und wird weiter bezahlt.
So habe ich das auch verstanden. Wir kriegen doch weiter Geld oder nicht??
Ja klar! Wurde mir sowohl vom LJPA, wie auch vom OLG bestätigt. Was anderes lässt das JAG NRW auch gar nicht zu, da dass Ref. erst mit bestehen der mündlichen endet oder mit dem zweimaligen Nichtbestehen.
01.04.2020, 17:00
(01.04.2020, 16:23)NRW2020 schrieb: Ich frage mich, wieso alle 1 Monate extra im Vorbereitungsdienst bekommen, nur die, die schon im Prüfungsverfahren sind, diesen Monat nicht bekommen.
Ich hatte schon Vorstellungsgespräche, die nun alle ausgefallen sind. Ich habe in meiner Wahlstation richtig viel Spaß, zum einen ist aber nicht viel los, wegen Corona, zudem muss ich kämpfen, damit ich überhaupt weiter machen kann.
Die noch nicht in der Prüfungsphase sind, kann es doch relativ egal sein, ob sie nun einen Monat zuhause bleiben oder nicht...
Mir fehlt dadurch der direkte Einstieg in den Beruf, dadurch dass ich meine Vorstellungsgespräche nicht wahrnehmen kann... Ich bin quasi jetzt schon mir bewusst, dass ich nach dem Examen (mündliche ist für Juni angesetzt "noch") arbeitslos bin. Egal ob wegen Corona dieser Termin so stattfindet oder nicht.
Ein zusätzlicher Monat für die Jobsuche unter Weiterzahlung der Bezüge (was immerhin mehr ist als Hatz 4 ) wäre daher viel besser. Zumal ich momentan die Zeit ja auch in der Praxis verliere ....
Hat jemand schon eine Begrüdung gehört, wieso also nicht einfach alle um 1 Monat geschoben werden?
Ich bin für Mai dran, rechne aber ehrlich gesagt nicht damit, dass dann wirklich mündliche ist. Das Argument, warum man vor den schriftlichen Prüfungen einen Monat mehr braucht, danach aber nicht mehr dürfte die AG sein. Das LJPA geht anscheinend davon aus, dass die AG mit dem Examenserfolg in irgendeinem Zusammenhang steht. So war es bei uns zwar nicht, aber das dürfte die "Logik" dahinter sein.
Zur Arbeitslosigkeit: Ich glaube das droht allen, die jetzt fertig werden und nicht zum Staat flüchten können. In meinem Umfeld werden jedenfalls die ersten Einstellungszusagen schon wieder zurück gezogen. Die aktuelle Unsicherheit ist halt Gift für Prognosen und eine Einstellung ist für den Arbeitgeber immer eine Prognose. Von daher hätte ich auch nichts gegen längere Zeit Unterhaltsbeihilfe :)
01.04.2020, 17:06
(01.04.2020, 17:00)Gast schrieb:(01.04.2020, 16:23)NRW2020 schrieb: Ich frage mich, wieso alle 1 Monate extra im Vorbereitungsdienst bekommen, nur die, die schon im Prüfungsverfahren sind, diesen Monat nicht bekommen.
Ich hatte schon Vorstellungsgespräche, die nun alle ausgefallen sind. Ich habe in meiner Wahlstation richtig viel Spaß, zum einen ist aber nicht viel los, wegen Corona, zudem muss ich kämpfen, damit ich überhaupt weiter machen kann.
Die noch nicht in der Prüfungsphase sind, kann es doch relativ egal sein, ob sie nun einen Monat zuhause bleiben oder nicht...
Mir fehlt dadurch der direkte Einstieg in den Beruf, dadurch dass ich meine Vorstellungsgespräche nicht wahrnehmen kann... Ich bin quasi jetzt schon mir bewusst, dass ich nach dem Examen (mündliche ist für Juni angesetzt "noch") arbeitslos bin. Egal ob wegen Corona dieser Termin so stattfindet oder nicht.
Ein zusätzlicher Monat für die Jobsuche unter Weiterzahlung der Bezüge (was immerhin mehr ist als Hatz 4 ) wäre daher viel besser. Zumal ich momentan die Zeit ja auch in der Praxis verliere ....
Hat jemand schon eine Begrüdung gehört, wieso also nicht einfach alle um 1 Monat geschoben werden?
Ich bin für Mai dran, rechne aber ehrlich gesagt nicht damit, dass dann wirklich mündliche ist. Das Argument, warum man vor den schriftlichen Prüfungen einen Monat mehr braucht, danach aber nicht mehr dürfte die AG sein. Das LJPA geht anscheinend davon aus, dass die AG mit dem Examenserfolg in irgendeinem Zusammenhang steht. So war es bei uns zwar nicht, aber das dürfte die "Logik" dahinter sein.
Zur Arbeitslosigkeit: Ich glaube das droht allen, die jetzt fertig werden und nicht zum Staat flüchten können. In meinem Umfeld werden jedenfalls die ersten Einstellungszusagen schon wieder zurück gezogen. Die aktuelle Unsicherheit ist halt Gift für Prognosen und eine Einstellung ist für den Arbeitgeber immer eine Prognose. Von daher hätte ich auch nichts gegen längere Zeit Unterhaltsbeihilfe :)
Du glaubst also, dass du erst im Juni die mündliche hast, aber im Juni kein Geld mehr kriegst?
01.04.2020, 17:10
Für alle die meinen das Referendariat endet mit einem bestimmten Monat, egal ob die Prüfungen beendet sind oder nicht:
Auszug aus dem JAG NRW
§ 31
Beendigung des Vorbereitungsdienstes;
Entlassung
(1) Mit der Verkündung der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung, das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung oder über den Ausschluss von einer Wiederholungsprüfung enden der Vorbereitungsdienst und das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis. Wird die Entscheidung nicht durch den Prüfungsausschuss verkündet, so ist der Zeitpunkt der schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfling maßgebend.
Auszug aus dem JAG NRW
§ 31
Beendigung des Vorbereitungsdienstes;
Entlassung
(1) Mit der Verkündung der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung, das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung oder über den Ausschluss von einer Wiederholungsprüfung enden der Vorbereitungsdienst und das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis. Wird die Entscheidung nicht durch den Prüfungsausschuss verkündet, so ist der Zeitpunkt der schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfling maßgebend.
01.04.2020, 17:13
Man bekommt so lange Geld bis man die Mündliche abgelegt hat.
01.04.2020, 17:51
Nein, es ist mir durchaus bewusst, dass ich solange Geld bekomme, wie ich noch nicht die mündliche abgelegt habe!
Darum geht es gar nicht!
Es geht darum, dass für den Fall, dass die mündlichen im Juni stattfinden, ich nicht ab dem Juli direkt in einen Beruf übergehen kann, da meine Bewerbungsgespräche abgesagt wurden. Ich habe mit mit Absicht nun schon bemüht, damit ich möglichst nicht lange arbeitslos nach dem Examen bleibe.
Natürlich kann keiner was für Corona, aber es wäre gerechter gewesen, und auch einen Monat draufzugeben. So bleibt Zeit die Gespräche nachzuholen, die Wahlstation auch komplett auszukosten (viele wurden bereits nach Hause geschickt) und man bekommt weiter Unterhaltsbeihilfe.
Sprich, wenn du genau im ersten Monat, in dem wieder alles "normal" läuft dran bist mit der mündlichen, hast du A-Karte, weil du zwar dann fertig bist, aber du keine Möglichkeit hattest, dich zu bewerben vorzeitig. Beihilfe endet dann, weil du fertig bist und du kannst dich beim Amt melden...
Ja vermutlich das Thema mit den AG, dabei bringen die zumindest bei uns nicht so viel, als dass davon das bestehen oder nicht bestehen abhängt. Damalige Aussage des Prüfungsamtes "Die AG sind nicht dazu da, vollumfäglich und abschließend den Prüfling auf das Examen vorzubereiten". Sprich sie gehen selber davon aus, dass man zusätzlich sich privat um den Stoff kümmern muss.
Statt also nachher April zb auch im Juni mündliche machen zu lassen, weil dies der erste Monat ist, in dem wieder alles gut läuft, könnte man einfach alles um die Monate nun verschieben, die wegen Corona ausfallen... Dann hätte keiner einen wirklichen Nachteil.
Darum geht es gar nicht!
Es geht darum, dass für den Fall, dass die mündlichen im Juni stattfinden, ich nicht ab dem Juli direkt in einen Beruf übergehen kann, da meine Bewerbungsgespräche abgesagt wurden. Ich habe mit mit Absicht nun schon bemüht, damit ich möglichst nicht lange arbeitslos nach dem Examen bleibe.
Natürlich kann keiner was für Corona, aber es wäre gerechter gewesen, und auch einen Monat draufzugeben. So bleibt Zeit die Gespräche nachzuholen, die Wahlstation auch komplett auszukosten (viele wurden bereits nach Hause geschickt) und man bekommt weiter Unterhaltsbeihilfe.
Sprich, wenn du genau im ersten Monat, in dem wieder alles "normal" läuft dran bist mit der mündlichen, hast du A-Karte, weil du zwar dann fertig bist, aber du keine Möglichkeit hattest, dich zu bewerben vorzeitig. Beihilfe endet dann, weil du fertig bist und du kannst dich beim Amt melden...
Ja vermutlich das Thema mit den AG, dabei bringen die zumindest bei uns nicht so viel, als dass davon das bestehen oder nicht bestehen abhängt. Damalige Aussage des Prüfungsamtes "Die AG sind nicht dazu da, vollumfäglich und abschließend den Prüfling auf das Examen vorzubereiten". Sprich sie gehen selber davon aus, dass man zusätzlich sich privat um den Stoff kümmern muss.
Statt also nachher April zb auch im Juni mündliche machen zu lassen, weil dies der erste Monat ist, in dem wieder alles gut läuft, könnte man einfach alles um die Monate nun verschieben, die wegen Corona ausfallen... Dann hätte keiner einen wirklichen Nachteil.
01.04.2020, 18:17
Bezüglich der Aufsichtarbeiten ist dieses System (alle schreiben einen Monat später als vorgesehen) angewandt worden. Zu lesen ist dies auf der LJPG Düsseldorf Seite ....
Wer sich nun im Detail ansieht, wie diese Verlängerung abläuft, kann feststellen, dass alle die sich in der Anwaltsstaion im März 2020 befanden, die WAHLSTATION um einen Monat verlängert bekommen. In der Wahlstation finden keine AG Termine statt, also wieso verlängern sie die Wahlstation um 1 Monate, aber die, die sich in der Wahlstation bereits befinden nicht....
Für die mündliche gibt es diese Regelung nicht. Alle finden im vorgesehen Monat statt, wobei die März und April Termine "bis jetzt" auf die Monate Mai und Juni verteilt werden.
Wer sich nun im Detail ansieht, wie diese Verlängerung abläuft, kann feststellen, dass alle die sich in der Anwaltsstaion im März 2020 befanden, die WAHLSTATION um einen Monat verlängert bekommen. In der Wahlstation finden keine AG Termine statt, also wieso verlängern sie die Wahlstation um 1 Monate, aber die, die sich in der Wahlstation bereits befinden nicht....
Für die mündliche gibt es diese Regelung nicht. Alle finden im vorgesehen Monat statt, wobei die März und April Termine "bis jetzt" auf die Monate Mai und Juni verteilt werden.
01.04.2020, 19:30
(01.04.2020, 17:51)NRW2020 schrieb: Nein, es ist mir durchaus bewusst, dass ich solange Geld bekomme, wie ich noch nicht die mündliche abgelegt habe!
Darum geht es gar nicht!
Es geht darum, dass für den Fall, dass die mündlichen im Juni stattfinden, ich nicht ab dem Juli direkt in einen Beruf übergehen kann, da meine Bewerbungsgespräche abgesagt wurden. Ich habe mit mit Absicht nun schon bemüht, damit ich möglichst nicht lange arbeitslos nach dem Examen bleibe.
Natürlich kann keiner was für Corona, aber es wäre gerechter gewesen, und auch einen Monat draufzugeben. So bleibt Zeit die Gespräche nachzuholen, die Wahlstation auch komplett auszukosten (viele wurden bereits nach Hause geschickt) und man bekommt weiter Unterhaltsbeihilfe.
Sprich, wenn du genau im ersten Monat, in dem wieder alles "normal" läuft dran bist mit der mündlichen, hast du A-Karte, weil du zwar dann fertig bist, aber du keine Möglichkeit hattest, dich zu bewerben vorzeitig. Beihilfe endet dann, weil du fertig bist und du kannst dich beim Amt melden...
Ja vermutlich das Thema mit den AG, dabei bringen die zumindest bei uns nicht so viel, als dass davon das bestehen oder nicht bestehen abhängt. Damalige Aussage des Prüfungsamtes "Die AG sind nicht dazu da, vollumfäglich und abschließend den Prüfling auf das Examen vorzubereiten". Sprich sie gehen selber davon aus, dass man zusätzlich sich privat um den Stoff kümmern muss.
Statt also nachher April zb auch im Juni mündliche machen zu lassen, weil dies der erste Monat ist, in dem wieder alles gut läuft, könnte man einfach alles um die Monate nun verschieben, die wegen Corona ausfallen... Dann hätte keiner einen wirklichen Nachteil.
Ja, aber man muss auch sehen, dass auch die Vorbereitung außerhalb der AG betroffen ist. Ich zum Beispiel kann zu Hause nicht lernen und will das auch nicht. Bin es seit Beginn des Studiums gewohnt in der Bibliothek zu lernen. Das jetzt alles von jetzt auf gleich umzustellen funktioniert null. Von daher ist die Zeit aktuell tatsächlich total sinnlos und vergeudet, weil außer ein zwei Stunden lesen am Tag nichts passiert. Dazu noch die aktuelle Situation mit Quasi-Weltuntergang. FInde das aktuell wirklich keine regulären Bedingungen.