20.03.2020, 22:13
Hallo alle zusammen,
ich habe heute die letzte Klausur im Verbesserungsversuch geschrieben. Am Ende sagte die Prüfungsaufsicht: und jene die bereits im Mai Prüfung haben erfahren die Ergebnisse mit der Ladung.
Dadurch ist mir in die Erinnerung gerufen worden, dass man einen Antrag auf frühe mündliche Prüfung beim GJPA stellen kann. Gleichzeitig hat mich ein Kommilitone gefragt, ob das nicht alle haben, die im Verbesserungsversuch sind.
Auf der Website des GJPA findet man dazu leider nichts (mehr!?).
Ich werde mich wohl am Montag damit rumschlagen müssen, irgendjemanden im GJPA an die Leitung zu bekommen, außer ein schlauer Mensch aus diesem Forum kann mir eventuell helfen !?
Dank im Voraus, viele Grüße und bleibt gesund!
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20.03.2020, 23:51
- Anträge auf frühe oder späte mündliche Prüfungkönnen schriftlich unter Angabe von wichtigen Gründen (nicht Urlaub, Feiern etc.) und unter Vorlage von Nachweisen gestellt werden. Die Anträge sollen nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach der letzten Aufsichtsarbeit eingereicht werden.
20.03.2020, 23:53
Sofern du erfolgreich bist kannst du ja den Grund hier mal angeben, hab auch mein Verbesserungsversuch im Juni und würde auch gern einen solchen Antrag stellen :-)
21.03.2020, 00:04
Soweit ich das sehe ist dieses Dokument nur für das erste Examen hinterlegt und nicht für das zweite, oder? Oder wo hast du das gefunden? Ich hatte das vorhin nur im Bereich des ersten gefunden...
21.03.2020, 00:08
(21.03.2020, 00:04)Gast schrieb: Soweit ich das sehe ist dieses Dokument nur für das erste Examen hinterlegt und nicht für das zweite, oder? Oder wo hast du das gefunden? Ich hatte das vorhin nur im Bereich des ersten gefunden...
Ich würde das einfach ausfüllen und 2.StEx drüber schreiben. Hab es via google gefunden und lese auf der Seite nichts von erstem oder zweiten sondern nur "allgemeine Hinweise". Würde das also einfach auch fürs zweite nehmen.