06.03.2020, 18:56
Na gut, wenigstens hat man gleich anderthalb Jobs in einem und muss sich nicht nebenbei noch eine Teilzeitstelle suchen, die mit der Vollzeitstelle vereinbar ist, wenn man mit seinem Einkommen nicht zufrieden ist. :D
06.03.2020, 19:05
(06.03.2020, 18:05)Gast schrieb:(06.03.2020, 17:42)GAast schrieb: Ein Anwalt (Partner?) bei Luther hat erst vor wenigen Tagen bei lto gefordert, Kanzleien vom Arbeitszeitgesetz auszunehmen ;)
Es gibt Kanzleien (mit Sitz in London/LA/etc.), die ein "Teilzeit" - Modell anbieten: 40 Stunden für 2/3 des regulären Gehalts. Vermutlich weniger Aufstiegschancen
Welche Kanzleien sind das?
Bei Zeitarbeit in einer GK über eine Zeitarbeitsfirma darf man jedenfalls nur eine bestimmte Zahl von Überstunden pro Woche machen (ich glaube 8). Bei Festanstellung ist das anders.
Mir wären 40 h lieber bei weniger Gehalt. Das Gehalt wäre dann ja noch hoch genug.
Linklaters beispielsweise. 80.000 € zum Einstieg für 40 Wochenstunden, vertraglich festgelegt. Diese Associates haben dann wiederum begrenzte Aufstiegsschancen, die Partnerschaft ist nicht möglich. Man kann wohl, wenn man denn Partnerambitionen besitzt bzw. im Laufe der Zeit welche entwickelt, in den "regulären" Track wechseln. Ich würde aber mal behaupten, die Chancen, Partner zu werden, sind für diese Associates noch geringer als üblich. Aber das ist reines Bauchgefühl meinerseits.
Für diejenigen, denen die GK Spaß macht, denen eine Daueranstellung als Counsel (oder was auch immer die höchste Nicht-Partner-Position ist) reicht und die trotzdem um spätestens 18 Uhr daheim sein wollen, ist das sicherlich eine gute Lösung. Nach einigen Jahren dürfte man da auch bei 120.000-140.000 € angekommen sein.
06.03.2020, 19:06
(06.03.2020, 18:12)Gast schrieb: Wenn man 12 Stunden am Tag in einer GK ist, macht man dann da wirklich effizient etwas oder ist das lange Bleiben am Abend nicht manchmal nur, um Präsenz zu zeigen und weil alle so lange da sind und man sonst schräg angeschaut wird? Was steht denn da für eine Zeit im Arbeitsvertrag? "Das Gehalt beträgt 70.000 bei 60 Stunden pro Woche"?
Wie ist das mit der Mittagspause? Geht man da wirklich eine Stunde irgendwo hin oder macht man nach 6 Stunden Pause am Schreibtisch und isst da sein Käsebrötchen? Würde mich mal interessieren.
Im Arbeitsvertrag steht dazu jedenfalls im Magic Circle: "Der Anwalt stellt der Sozietät seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung." Eine zeitliche Präzisierung erfolgt nicht. Das ist vor den Arbeitsgerichten auch alles schon erfolglos angegriffen worden. Ein CC-Anwalt hat mal vor Jahren nach dem Ausscheiden auf Zahlung einer Überstundenvergütung geklagt. Er wollte jedenfalls die Stunden entschädigt haben, die über dem Arbeitszeitschutzgesetz lagen. Lapidar gesagt hat das Bundesarbeitsgericht (nicht ohne Neid der Richter) entschieden: Wer soviel verdient, da ist alles mit abgegolten...
06.03.2020, 19:25
(06.03.2020, 19:06)Der echte Norden schrieb:(06.03.2020, 18:12)Gast schrieb: Wenn man 12 Stunden am Tag in einer GK ist, macht man dann da wirklich effizient etwas oder ist das lange Bleiben am Abend nicht manchmal nur, um Präsenz zu zeigen und weil alle so lange da sind und man sonst schräg angeschaut wird? Was steht denn da für eine Zeit im Arbeitsvertrag? "Das Gehalt beträgt 70.000 bei 60 Stunden pro Woche"?
Wie ist das mit der Mittagspause? Geht man da wirklich eine Stunde irgendwo hin oder macht man nach 6 Stunden Pause am Schreibtisch und isst da sein Käsebrötchen? Würde mich mal interessieren.
Im Arbeitsvertrag steht dazu jedenfalls im Magic Circle: "Der Anwalt stellt der Sozietät seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung." Eine zeitliche Präzisierung erfolgt nicht. Das ist vor den Arbeitsgerichten auch alles schon erfolglos angegriffen worden. Ein CC-Anwalt hat mal vor Jahren nach dem Ausscheiden auf Zahlung einer Überstundenvergütung geklagt. Er wollte jedenfalls die Stunden entschädigt haben, die über dem Arbeitszeitschutzgesetz lagen. Lapidar gesagt hat das Bundesarbeitsgericht (nicht ohne Neid der Richter) entschieden: Wer soviel verdient, da ist alles mit abgegolten...
Ich bezweifle, dass ein BAG-Richter neidisch auf einen Großkanzlei-Anwalt ist. Da keine SV-Abgaben ist das Richtergehalt durchaus sehr nett und vor allem ist die Reputation eines BAG-Richters natürlich deutlich größer. Einer von einer Handvoll BAG-Richtern (,die auch in eine GK gekonnt hätten oder waren) gegen einen x-beliebigen GK-Anwalt. Dass die sich selbst als besonders toll ansehen, ist ein anderes Thema :D .
Inhaltlich ist das falsch, was Du schreibst. Das Arbeitszeitgesetz dient dem Arbeitsschutz. Das hat mit der Bezahlung von Überstunden erstmal nichts zu tun. Dass er keine Überstundenabgeltung bekam, hat nur mit der Gehaltshöhe zu tun. Etwas verallgemeinert gilt in der Rspr.: Wer über der BBG der Rentenversicherung (knapp 83.000 €) verdient, kann (wenn nicht anders geregelt) davon ausgehen, dass mit dem Gehalt seine Überstunden abgegolten sind.
Dass man gg. die ganzen Arbeitszeitverstöße in GK nicht vorgeht, ist eine andere Sache. Wenn man oft genug entsprechende Anzeigen bei den zuständigen Behörden machen würde (bzw. übergeordnet), bekämen die GKs ziemliche Probleme, solange sich gesetzlich nichts ändert.
Wenn es nicht so peinlich wäre, wäre es fast lustig, was der Luther-Arbeitsrechtler hier von sich gibt: Weil man die ganze Zeit gegen die gesetzliche Regelung verstößt, sollten GK-Anwälte schnellstens ausgenommen werden. Wer will, dass sich der AG an das Gesetz hält, soll eben nicht Anwalt (Organ der Rechtspflege!) werden.
https://www.lto.de/recht/job-karriere/j/...sskanzlei/
Wenn der Partner schon so einen Mist schreibt, versteht man wirklich nicht, wie der die hohen Stundensätze rechtfertigen will.
06.03.2020, 19:49
Habe aufgrund meines ersten Examens entsprechende Ambitionen und die Motivation, aber so bleibt die Lebensqualität? Wer 60 Stunden in der Woche knechtet und mit 55 an Krebs verreckt ist ärmer dran als jeder Hartzer ?
06.03.2020, 19:59
Die allermeisten bleiben in einer GK nicht länger als 2-4 Jahre.
06.03.2020, 20:07
06.03.2020, 20:19
Wenn man keine Gehaltsabstriche machen will, kann man ja da weiter arbeiten. Krebs kann man auch als Beamter bekommen. Sonst muss man in ein Unternehmen wechseln und Arbeitszeit und Gehalt halbieren (Altersteilzeit).
06.03.2020, 22:19
(06.03.2020, 20:19)Gast schrieb: Wenn man keine Gehaltsabstriche machen will, kann man ja da weiter arbeiten. Krebs kann man auch als Beamter bekommen. Sonst muss man in ein Unternehmen wechseln und Arbeitszeit und Gehalt halbieren (Altersteilzeit).
Gehalt halbieren? Die Diskussion hatten wir doch erst...
07.03.2020, 09:14
(06.03.2020, 22:19)Gast schrieb:(06.03.2020, 20:19)Gast schrieb: Wenn man keine Gehaltsabstriche machen will, kann man ja da weiter arbeiten. Krebs kann man auch als Beamter bekommen. Sonst muss man in ein Unternehmen wechseln und Arbeitszeit und Gehalt halbieren (Altersteilzeit).
Gehalt halbieren? Die Diskussion hatten wir doch erst...
Ich hätte mich jetzt eher über „Altersteilzeit“ gewundert. Berufseinstieg, 4 Jahre GK... Wie alt ist man dann? 35?