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Zweitwohnung oder Pendeln?
Gast
Unregistered
 
#1
02.03.2020, 00:45
Habt ihr beim Berufseinstieg eine Zweitwohnung gehabt oder gependelt? Was fandet ihr vorteilhafter?
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Gast
Unregistered
 
#2
02.03.2020, 01:06
Wo sind die Varianten „Hab Hauptwohnsitz hinterlegt“ und „Wohnte eh schon dort wegen vorangegangenem Ref“?  :P
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Gast
Unregistered
 
#3
02.03.2020, 01:06
(02.03.2020, 01:06)Gast schrieb:  Wo sind die Varianten „Hab Hauptwohnsitz hinterlegt“ und „Wohnte eh schon dort wegen vorangegangenem Ref“?  :P

*hinverlegt  :dodgy:      #damnAC
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Gast
Unregistered
 
#4
02.03.2020, 18:31
Wenn ihr den Hauptwohnsitz zur Arbeit verlegt habt, seid ihr dann bei eurem Mietvertrag für die alte Wohnung als Härtefall sofort rausgekommen? Wie lange hat der Arbeitgeber gewartet bis man eine neue Wohnung hat?
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Gastt
Unregistered
 
#5
02.03.2020, 19:42
Also irgendwie verstehe ich dein Anliegen nicht so ganz - das ist doch eine komplett individuelle Entscheidung und kommt auf so viele Variablen an. Zum Beispiel wie weit der neue Arbeitsplatz von deinem jetzigen Zuhause wäre - 60km könntest du ja z.B. pendeln, sofern es sich finanziell rentiert und du daheim sehr verwurzelt bist. Oder ob dir die neue Stadt als Wohnort überhaupt zusagt, ob du dort wirklich länger bleiben möchtest und und und.

Auch ob dein Arbeitgeber auf einen Wohnortwechsel Rücksicht nimmt kann man hier nicht pauschal beanworten, denn: Es kommt dabei ganz darauf an, ob DEIN zukünftiger Arbeitgeber darauf Rücksicht nehmen möchte ;-) Wenn du dich im Bewerbungsgespräch gut geschlagen hast, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass er 1-3 Monate länger auf dich wartet. Oder du pendelst z.B. anfangs. 

Ein Wortortwechsel wird wohl kaum ein Grund sein, um rechtlich früher aus dem Mietvertrag zu kommen - schließlich ist das deine freie Entscheidung. Die meisten Vermieter sind aber auch nur Menschen und lassen mit sich reden. Meist reicht es, einen Nachmieter zum frühzeitigen Auszugstermin zu präsentieren.
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Anwalt
Unregistered
 
#6
02.03.2020, 20:14
(02.03.2020, 18:31)Gast schrieb:  Wenn ihr den Hauptwohnsitz zur Arbeit verlegt habt, seid ihr dann bei eurem Mietvertrag für die alte Wohnung als Härtefall sofort rausgekommen? Wie lange hat der Arbeitgeber gewartet bis man eine neue Wohnung hat?


Ich verstehe die Frage nicht. Man weiß doch ziemlich genau, wann das Referendariat endet und zu wann man den Arbeitsvertrag unterschreibt, sodass man einfach fristgerecht kündigen kann? So hab ich das zumindest gemacht. Ansonsten haben die Vermieter idR kein Problem damit, dass du ihnen einfach einen geeigneten Nachmieter zur Verfügung stellst.
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Gast
Unregistered
 
#7
03.03.2020, 00:23
(02.03.2020, 19:42)Gastt schrieb:  Also irgendwie verstehe ich dein Anliegen nicht so ganz - das ist doch eine komplett individuelle Entscheidung und kommt auf so viele Variablen an. Zum Beispiel wie weit der neue Arbeitsplatz von deinem jetzigen Zuhause wäre - 60km könntest du ja z.B. pendeln, sofern es sich finanziell rentiert und du daheim sehr verwurzelt bist. Oder ob dir die neue Stadt als Wohnort überhaupt zusagt, ob du dort wirklich länger bleiben möchtest und und und.

Auch ob dein Arbeitgeber auf einen Wohnortwechsel Rücksicht nimmt kann man hier nicht pauschal beanworten, denn: Es kommt dabei ganz darauf an, ob DEIN zukünftiger Arbeitgeber darauf Rücksicht nehmen möchte ;-) Wenn du dich im Bewerbungsgespräch gut geschlagen hast, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass er 1-3 Monate länger auf dich wartet. Oder du pendelst z.B. anfangs. 

Ein Wortortwechsel wird wohl kaum ein Grund sein, um rechtlich früher aus dem Mietvertrag zu kommen - schließlich ist das deine freie Entscheidung. Die meisten Vermieter sind aber auch nur Menschen und lassen mit sich reden. Meist reicht es, einen Nachmieter zum frühzeitigen Auszugstermin zu präsentieren.


60 km würde ich auch pendeln. Aber 100 km nicht mehr. Die Arbeitsstelle liegt ja nicht immer am Bahnhof und meine Wohnung auch nicht. Dann muss man noch Umstiege und Verspätungen einrechnen.
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Gast
Unregistered
 
#8
04.03.2020, 11:57
(02.03.2020, 20:14)Anwalt schrieb:  
(02.03.2020, 18:31)Gast schrieb:  Wenn ihr den Hauptwohnsitz zur Arbeit verlegt habt, seid ihr dann bei eurem Mietvertrag für die alte Wohnung als Härtefall sofort rausgekommen? Wie lange hat der Arbeitgeber gewartet bis man eine neue Wohnung hat?

+1
Ich verstehe die Frage nicht. Man weiß doch ziemlich genau, wann das Referendariat endet und zu wann man den Arbeitsvertrag unterschreibt, sodass man einfach fristgerecht kündigen kann? So hab ich das zumindest gemacht. Ansonsten haben die Vermieter idR kein Problem damit, dass du ihnen einfach einen geeigneten Nachmieter zur Verfügung stellst.
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Gast
Unregistered
 
#9
04.03.2020, 11:58
(04.03.2020, 11:57)Gast schrieb:  
(02.03.2020, 20:14)Anwalt schrieb:  
(02.03.2020, 18:31)Gast schrieb:  Wenn ihr den Hauptwohnsitz zur Arbeit verlegt habt, seid ihr dann bei eurem Mietvertrag für die alte Wohnung als Härtefall sofort rausgekommen? Wie lange hat der Arbeitgeber gewartet bis man eine neue Wohnung hat?

+1
Ich verstehe die Frage nicht. Man weiß doch ziemlich genau, wann das Referendariat endet und zu wann man den Arbeitsvertrag unterschreibt, sodass man einfach fristgerecht kündigen kann? So hab ich das zumindest gemacht. Ansonsten haben die Vermieter idR kein Problem damit, dass du ihnen einfach einen geeigneten Nachmieter zur Verfügung stellst.



Wieso auch immer er die +1 ins Zitat mit reingepackt hat...  :rolleyes: Sollte natürlich dadrunter
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Gast
Unregistered
 
#10
05.03.2020, 21:25
(04.03.2020, 11:57)Gast schrieb:  
(02.03.2020, 20:14)Anwalt schrieb:  
(02.03.2020, 18:31)Gast schrieb:  Wenn ihr den Hauptwohnsitz zur Arbeit verlegt habt, seid ihr dann bei eurem Mietvertrag für die alte Wohnung als Härtefall sofort rausgekommen? Wie lange hat der Arbeitgeber gewartet bis man eine neue Wohnung hat?

+1
Ich verstehe die Frage nicht. Man weiß doch ziemlich genau, wann das Referendariat endet und zu wann man den Arbeitsvertrag unterschreibt, sodass man einfach fristgerecht kündigen kann? So hab ich das zumindest gemacht. Ansonsten haben die Vermieter idR kein Problem damit, dass du ihnen einfach einen geeigneten Nachmieter zur Verfügung stellst.

Ähm, ich will nicht unfreundlich klingen, aber bei so ziemlich jeder Person, die sich erst nach dem Ref. beworben hat im öffentlichen Dienst, ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages komplett ungewiss und das ist auch irgendwie logisch (AC, Vorstellungsgespräch, lange Verfahren etc)? Wenn das bei Anwälten anders sein soll, mag das sein (auch wenn das da sicher auch vorkommt).
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