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  5. Volljuristen mit 2 x ausreichend
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Volljuristen mit 2 x ausreichend
Stationen
Unregistered
 
#31
02.03.2020, 21:27
Wir haben aber immerhin die Stationen aus dem Ref. Wenn man die geschickt wählt, ist das mehr als viele frischgebackene BWLer an Praxiserfahrung mitbringen.
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Stationen
Unregistered
 
#32
02.03.2020, 21:29
(02.03.2020, 21:02)GAsst schrieb:  
(26.02.2020, 21:29)Gast schrieb:  Ich glaube in den GKs sollte mal ankommen, dass man mit 2 x ausreichend nicht minderbemittelt ist und diese Leute eben mehr für Projektarbeit einsetzen und eben etwas weniger zahlen als den vb Leuten. Dann kann man sich mit 2 x 5,5 wenigstens noch von Projekt zu Projekt hangeln. Besser als mit unter 36 k ausgebeutet zu werden nach 10 Jahren Ausbildung. Das Gehalt hätte ich damals schon nach meiner kaufmännischen Ausbildung haben können.


Das machen die GKs doch schon. Die nehmen aber grds. (auf dem Papier) nur Leute mit 2x b für die Projektarbeit, in der Realität werden da auch Leute mit 2x a sitzen. Da gibts dann halt - je nach Projekt - bis 5k/Monat. Nur kann das halt auch bedeuten, dass Du 6 Wochen in einer kleinen Kammer sitzt und Dokumente schwärzt. Und danach wieder arbeitslos bist. 

Das Problem mit den Noten ist ein grundsätzliches: "Wir" Juristen haben sonst meist nichts. Ein BWLer hat während des Studiums x relevante Praktika mit vernünftigen Zeugnissen gemacht und daneben noch Erasmus mitgenommen. Als Jurist hast Du (meist) nur deine Examina, also werden auch (meist) nur diese in die Waagschale geworfen.

Meine Antwort bezieht sich auf diesen Beitrag.
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Josi
Unregistered
 
#33
02.03.2020, 21:41
Ich bin eigentlich immer nur ein stiller Mitleser hier im Forum. Aber ich finde es schon krass, was manche hier im Forum für Ansichten haben. Nur weil jemand zwei ausreichende Examen hat kann man doch nicht behaupten das dasjenige kaum juristische Fähigkeiten hat. Das Examen sagt meiner Meinung nach wenig über die juristischen Fähigkeiten aus. Es gibt Leute die sind in der Praxis top und können einfach schlecht Klausuren schreiben.
Ich habe 2x ausreichend und bin bei einem großen Unternehmen nach 2 monatiger Arbeitslosigkeit mit 50000€ Einstiegsgehalt untergekommen.
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GastGast
Unregistered
 
#34
02.03.2020, 21:53
(02.03.2020, 21:02)GAsst schrieb:  
(26.02.2020, 21:29)Gast schrieb:  Ich glaube in den GKs sollte mal ankommen, dass man mit 2 x ausreichend nicht minderbemittelt ist und diese Leute eben mehr für Projektarbeit einsetzen und eben etwas weniger zahlen als den vb Leuten. Dann kann man sich mit 2 x 5,5 wenigstens noch von Projekt zu Projekt hangeln. Besser als mit unter 36 k ausgebeutet zu werden nach 10 Jahren Ausbildung. Das Gehalt hätte ich damals schon nach meiner kaufmännischen Ausbildung haben können.


Das machen die GKs doch schon. Die nehmen aber grds. (auf dem Papier) nur Leute mit 2x b für die Projektarbeit, in der Realität werden da auch Leute mit 2x a sitzen. Da gibts dann halt - je nach Projekt - bis 5k/Monat. Nur kann das halt auch bedeuten, dass Du 6 Wochen in einer kleinen Kammer sitzt und Dokumente schwärzt. Und danach wieder arbeitslos bist. 

Das Problem mit den Noten ist ein grundsätzliches: "Wir" Juristen haben sonst meist nichts. Ein BWLer hat während des Studiums x relevante Praktika mit vernünftigen Zeugnissen gemacht und daneben noch Erasmus mitgenommen. Als Jurist hast Du (meist) nur deine Examina, also werden auch (meist) nur diese in die Waagschale geworfen.

Es hindert einen auch als Jurist absolut niemand daran, ein Erasmussemester zu machen. Es bringt einem auch keine Nachteile.
Dass dir meisten es nicht tun, hat mE viel mit Faulheit zu tun.
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Gast
Unregistered
 
#35
02.03.2020, 22:09
(02.03.2020, 21:16)Gast schrieb:  Sorry,  mit 2x ausreichend Ist es mit den juristischen Fähigkeiten aber auch nicht so weit her.
Was nicht heisst, dass man nicht ein akzeptabler Anwalt werden kann!


Ich dachte die Vorurteile hätten wir schon ausgeräumt.  :rolleyes:
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Gast
Unregistered
 
#36
02.03.2020, 22:17
(02.03.2020, 21:53)GastGast schrieb:  
(02.03.2020, 21:02)GAsst schrieb:  
(26.02.2020, 21:29)Gast schrieb:  Ich glaube in den GKs sollte mal ankommen, dass man mit 2 x ausreichend nicht minderbemittelt ist und diese Leute eben mehr für Projektarbeit einsetzen und eben etwas weniger zahlen als den vb Leuten. Dann kann man sich mit 2 x 5,5 wenigstens noch von Projekt zu Projekt hangeln. Besser als mit unter 36 k ausgebeutet zu werden nach 10 Jahren Ausbildung. Das Gehalt hätte ich damals schon nach meiner kaufmännischen Ausbildung haben können.


Das machen die GKs doch schon. Die nehmen aber grds. (auf dem Papier) nur Leute mit 2x b für die Projektarbeit, in der Realität werden da auch Leute mit 2x a sitzen. Da gibts dann halt - je nach Projekt - bis 5k/Monat. Nur kann das halt auch bedeuten, dass Du 6 Wochen in einer kleinen Kammer sitzt und Dokumente schwärzt. Und danach wieder arbeitslos bist. 

Das Problem mit den Noten ist ein grundsätzliches: "Wir" Juristen haben sonst meist nichts. Ein BWLer hat während des Studiums x relevante Praktika mit vernünftigen Zeugnissen gemacht und daneben noch Erasmus mitgenommen. Als Jurist hast Du (meist) nur deine Examina, also werden auch (meist) nur diese in die Waagschale geworfen.

Es hindert einen auch als Jurist absolut niemand daran, ein Erasmussemester zu machen. Es bringt einem auch keine Nachteile.
Dass dir meisten es nicht tun, hat mE viel mit Faulheit zu tun.

Vielleicht kann man sich als Jurist in BWL weiterbilden, um die Chancen zu erhöhen. Ich glaube, dass man alles lernen kann.
Das Jurastudium ist für Erasmus zu lang und zu lernintensiv finde ich. Ich bin erst im Ref. mehrmals ins Ausland gegangen. Da bietet sich das eher an (u.a. Bezahlung, Nebenverdienst, weniger Lerndruck).
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Gast
Unregistered
 
#37
02.03.2020, 22:20
Das ist ein Urteil, kein Vorurteil. Man muss das doch nicht schön reden, Juristerei, wie sie in Klausuren verlangt ist, liegt jemandem mit 4 Punkten in 2 Examen und damit um die 15 Klausuren nicht besonders.

Was nicht heisst, dass man kein guter Anwalt oder Angestellter in der Rechtsabteilung sein kann.
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Gast
Unregistered
 
#38
02.03.2020, 23:07
(02.03.2020, 22:20)Gast schrieb:  Das ist ein Urteil, kein Vorurteil. Man muss das doch nicht schön reden, Juristerei, wie sie in Klausuren verlangt ist, liegt jemandem mit 4 Punkten in 2 Examen und damit um die 15 Klausuren nicht besonders.

Was nicht heisst, dass man kein guter Anwalt oder Angestellter in der Rechtsabteilung sein kann.

Würdest du auch so denken, wenn du selber 2 x 4,x hättest und dich damit ungerecht benotet fühlst und deine Kollegen mit 8,x doppelt so viel wie du verdienen und dich darüber hinaus noch jeder für einen unfähigen Juristen hält? Ich finde man sollte sich von den Noten nichts diktieren lassen, schon gar nicht sein Selbstbewusstsein und sein Gehalt. Schließlich haben auch Juristen mit 2 x 4,x die Befähigung zum Richteramt und damit genug juristische Befähigung. 
Es gibt auch genug Leute mit ausreichend, die nach langem Suchen noch 50 k Einstiegsgehalt bekommen haben. Vieles kann man auch erst im Beruf lernen. Die juristischen Betätigungsfelder sind sehr unterschiedlich und können einem mehr liegen als die Klausuren.
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Aussage
Unregistered
 
#39
03.03.2020, 00:38
(02.03.2020, 21:16)Gast schrieb:  Sorry,  mit 2x ausreichend Ist es mit den juristischen Fähigkeiten aber auch nicht so weit her.
Was nicht heisst, dass man nicht ein akzeptabler Anwalt werden kann!

Die Aussage widerspricht sich doch grob. Ein guter Anwalt weist auch juristische Fähigkeiten auf. Ob er wirtschaftlich erfolgreich ist, hat damit sogar weniger uh tun.

Die Notengeilheit widerspricht jeglichen rationalen Denken, ich hab jeweils 2 Monate gelernt für jeweils erstes und zweites und mit 2x 5,9 abgeschlossen.

Während dieser Zeit im Studium habe ich eigenständig klagen geschrieben und irgendwelche Leute
Verklagen wo es nötig war und andere Personen noch ihre Lehrbücher wälzten. Die Noten haben ihre Berechtigung, sondern jedoch manchmal etwas überbewertet.... denn in den meisten Fällen zählt das Ergebnis (Praxis) zählt das Ergebnis und nicht der Weg dahin
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Einigung
Unregistered
 
#40
03.03.2020, 00:55
(03.03.2020, 00:38)Aussage schrieb:  
(02.03.2020, 21:16)Gast schrieb:  Sorry,  mit 2x ausreichend Ist es mit den juristischen Fähigkeiten aber auch nicht so weit her.
Was nicht heisst, dass man nicht ein akzeptabler Anwalt werden kann!

Die Aussage widerspricht sich doch grob. Ein guter Anwalt weist auch juristische Fähigkeiten auf. Ob er wirtschaftlich erfolgreich ist, hat damit sogar weniger uh tun.

Die Notengeilheit widerspricht jeglichen rationalen Denken, ich hab jeweils 2 Monate gelernt für jeweils erstes und zweites und mit 2x 5,9 abgeschlossen.

Während dieser Zeit im Studium habe ich eigenständig klagen geschrieben und irgendwelche Leute
Verklagen wo es nötig war und andere Personen noch ihre Lehrbücher wälzten. Die Noten haben ihre Berechtigung, sondern jedoch manchmal etwas überbewertet.... denn in den meisten Fällen zählt das Ergebnis (Praxis) zählt das Ergebnis und nicht der Weg dahin
Noten, Klausuren... Juristen werden eben nie erwachsen, sondern bleiben Schulkinder.
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