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Klausuren Februar 2020
Gast5
Unregistered
 
#61
06.02.2020, 18:24
Die ZVS ist mit vollständiger Erlösauskehr, die zur Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers führt, beendet. Daran anschließend muss unter Antragsumstellung auf Leistung geklagt hat. Eine Klage aus § 767 ZPO ist dann nicht mehr möglich.
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Gast
Unregistered
 
#62
06.02.2020, 18:45
Nein,die Beendigung tritt mit Aushändigung des Titels ein, denke ich
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Gast5
Unregistered
 
#63
06.02.2020, 18:47
Da denkst du falsch. T/P, Vor § 704, Rn. 29.
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Gast
Unregistered
 
#64
06.02.2020, 18:51
Bei kaiser steht es anders
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Gast
Unregistered
 
#65
06.02.2020, 18:53
Und im Thomas/Putzo auch. Vgl. Kommentierung zum rsb bei 766
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Gast
Unregistered
 
#66
06.02.2020, 18:53
Pardon. 767
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Gast
Unregistered
 
#67
06.02.2020, 19:03
Keine Reaktion mehr?
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Gast5
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#68
06.02.2020, 19:22
Das - die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung - hat aber leider nichts mit der Beendigung der ZVS zu tun. Insoweit bleibt es dem Kläger - neben dem nunmehr auf Zahlung umgestellten Antrag unbenommen, Antrag nach § 371 BGB analog (nach BGH iÜ die einzig mögliche AGL) auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung zu stellen.
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Nrw 3
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#69
06.02.2020, 19:24
Hattet ihr heute alle keine Zeitprobleme? Ich fand’s Hammer viel wieder
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Gast
Unregistered
 
#70
06.02.2020, 19:31
(06.02.2020, 19:22)Gast5 schrieb:  Das - die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung - hat aber leider nichts mit der Beendigung der ZVS zu tun. Insoweit bleibt es dem Kläger - neben dem nunmehr auf Zahlung umgestellten Antrag unbenommen, Antrag nach § 371 BGB analog (nach BGH iÜ die einzig mögliche AGL) auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung zu stellen.


Wie kommst du darauf? Im t/p steht’s ja anders
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