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Einstiegsgehalt
AST
Unregistered
 
#1.231
21.01.2020, 13:32
Ich hätte dann auch mal eine Frage zur Einschätzung.

Einstieg nach dem Ref in eine Kanzlei mit insges. knapp 10 Anwälten an zwei Standorten. Vorliegend geht es um das zentrale Ruhrgebiet, die Kanzlei weißt einen recht hohen Spezialisierungsgrad auf und hat eigentlich ausschließlich Unternehmen aus einer bestimmten Branche als Mandanten. Ich mache hier grade meine Wahlstation, im Verlauf des Studiums habe ich insgesamt 6 Jahre bei zwei der Unternehmen aus besagter Branche gearbeitet, eines davon gehört auch in Teilen zum Mandantenstamm. Schwerpunkt passt inhaltlich auch in die Branche, das erste Examen lag bei 7,x wobei der universitäre Teil deutlich besser war, der staatliche Teil alleine war "nur" ausreichend.

Grade weil die Kanzlei so klein ist finde ich es sehr schwer das einzuschätzen. Ich würde behaupten dass meine Kenntnisse der Branche und auch meine Verknüpfungen zu Leuten daraus für einen Berufseinsteiger überdurchschnittlich sind, die Noten allerdings sind es nicht. Mein erster Gedanke waren so 50k brutto...?

Vllt kann ja irgendwer etwas passendes berichten, ich wäre sehr verbunden!
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Gast
Unregistered
 
#1.232
21.01.2020, 13:36
(21.01.2020, 13:22)Gast schrieb:  Daimler zahlt ja auch nur 65k als Einstieg. Klar dass die keine Prädikatsjuristen kriegen

Stimmt. Dann ist das natürlich ganz klar, weil jeder in der GK arbeiten will/kann... :sleepy:
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Gast
Unregistered
 
#1.233
21.01.2020, 15:41
niemand hat GK erwähnt. Irgendwelche Komplexe?
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Gast8472
Unregistered
 
#1.234
21.01.2020, 17:19
(21.01.2020, 13:22)Gast schrieb:  Daimler zahlt ja auch nur 65k als Einstieg. Klar dass die keine Prädikatsjuristen kriegen

Entspricht netto etwa einem Netto-Richtergehalt zum Einstieg. Passt doch. Bei 3 bis 5 Jahren Berufserfahrung sind da bei einem Tätigkeitswechsel deutliche Gehaltssprünge drin. Alternativ Führungsverantwortung übernehmen bei mehr Gehalt. Hört sich doch nach nem guten Einstieg an.
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Dumm
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Registriert seit: Nov 2019
#1.235
23.01.2020, 12:16
Hier kurz mein Beitrag zum Thema Gehalt.

Kanzlei in 250.000 Einwohnerstadt.
7 Anwälte, davon 3 Notare.

Mitarbeit als wissenschaftl. Mitarbeiter seit 2 Jahren, auch Stationen dort gemacht.

50.000 € als Einstiegsgehalt
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Fahrtkosten können zusätzlich abgerechnet werden
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Gast
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#1.236
23.01.2020, 15:15
(23.01.2020, 12:16)Dumm schrieb:  Hier kurz mein Beitrag zum Thema Gehalt.

Kanzlei in 250.000 Einwohnerstadt.
7 Anwälte, davon 3 Notare.

Mitarbeit als wissenschaftl. Mitarbeiter seit 2 Jahren, auch Stationen dort gemacht.

50.000 € als Einstiegsgehalt
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Fahrtkosten können zusätzlich abgerechnet werden

Was soll bedeuten "Fahrtkosten können zusätzlich abgerechnet werden"?
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Dumm
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Registriert seit: Nov 2019
#1.237
23.01.2020, 16:38
Bedeutet, dass ich einen Fahrtkostenzuschuss bekomme.
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Gast
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#1.238
23.01.2020, 17:39
(23.01.2020, 16:38)Dumm schrieb:  Bedeutet, dass ich einen Fahrtkostenzuschuss bekomme.

Also zur Arbeit nehme ich an. Weil dienstlich veranlasste Fahrten muss der AG natürlich ohnehin zahlen.
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Gast
Unregistered
 
#1.239
24.01.2020, 00:52
(21.01.2020, 17:19)Gast8472 schrieb:  
(21.01.2020, 13:22)Gast schrieb:  Daimler zahlt ja auch nur 65k als Einstieg. Klar dass die keine Prädikatsjuristen kriegen

Entspricht netto etwa einem Netto-Richtergehalt zum Einstieg. Passt doch. Bei 3 bis 5 Jahren Berufserfahrung sind da bei einem Tätigkeitswechsel deutliche Gehaltssprünge drin. Alternativ Führungsverantwortung übernehmen bei mehr Gehalt. Hört sich doch nach nem guten Einstieg an.

Soweit ich weiß, sind die Chancen bei Daimler außerhalb der Rechtsabteilung schlecht. Meistens bleiben die Juristen also dort. Deutliche Gehaltssprünge darf man daher nicht erwarten, eher eine normale kontinuierliche Steigerung. Bei Unternehmen mit einem solchen Startgehalt liegt die Steigerung nach meiner Erfahrung bei etwa 1,5k brutto im Jahr.
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Dumm
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#1.240
24.01.2020, 12:48
(23.01.2020, 17:39)Gast schrieb:  
(23.01.2020, 16:38)Dumm schrieb:  Bedeutet, dass ich einen Fahrtkostenzuschuss bekomme.

Also zur Arbeit nehme ich an. Weil dienstlich veranlasste Fahrten muss der AG natürlich ohnehin zahlen.


Ja genau, sry war vielleicht nicht ganz genau ausgedrückt ;-)
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