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  5. Klausuren Januar 2020
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Antworten

 
Klausuren Januar 2020
NRWlappen
Unregistered
 
#61
10.01.2020, 21:25
Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.

Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???

Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((
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Ian
Unregistered
 
#62
10.01.2020, 21:30
Weil es ja schneller geht...
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Januar2020
Unregistered
 
#63
10.01.2020, 21:33
(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb:  Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.

Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???

Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((



Ich hab's auch so gemacht, war wohl kein Fernabsatz, weil die sich einmal getroffen haben :((
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Nrw.heute.kautelar
Unregistered
 
#64
10.01.2020, 21:49
(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb:  Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.

Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???

Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((

Ich habe es genau, danke für die Bestätigung! Ich habe dann noch all die Möglichkeiten geprüft, ob ein Widerrufsrecht ausgeschlossen sein kann. 

Haben das die anderen auch so? Was war das mit der Zahlungsvereinbarung?
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Gast
Unregistered
 
#65
10.01.2020, 22:00
(10.01.2020, 21:33)Januar2020 schrieb:  
(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb:  Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.

Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???

Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((



Ich hab's auch so gemacht, war wohl kein Fernabsatz, weil die sich einmal getroffen haben :((


In NRW? Wann haben sie sich getroffen?
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Nrw
Unregistered
 
#66
10.01.2020, 22:06
(10.01.2020, 22:00)Gast schrieb:  
(10.01.2020, 21:33)Januar2020 schrieb:  
(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb:  Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.

Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???

Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((



Ich hab's auch so gemacht, war wohl kein Fernabsatz, weil die sich einmal getroffen haben :((


In NRW? Wann haben sie sich getroffen?



In NRW gabs kein Treffen!
Vertrag Kristall über website (312i und j waren beachtet)
Vertrag Brillant über Telefon/Mail

Beides klar Fernabsatz
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Gast
Unregistered
 
#67
10.01.2020, 22:08
(10.01.2020, 22:06)Nrw schrieb:  
(10.01.2020, 22:00)Gast schrieb:  
(10.01.2020, 21:33)Januar2020 schrieb:  
(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb:  Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.

Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???

Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((



Ich hab's auch so gemacht, war wohl kein Fernabsatz, weil die sich einmal getroffen haben :((


In NRW? Wann haben sie sich getroffen?



In NRW gabs kein Treffen!
Vertrag Kristall über website (312i und j waren beachtet)
Vertrag Brillant über Telefon/Mail

Beides klar Fernabsatz


Wer verdirbt ihm das Wochenende? ?
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Januar2020
Unregistered
 
#68
10.01.2020, 22:08
(10.01.2020, 22:00)Gast schrieb:  
(10.01.2020, 21:33)Januar2020 schrieb:  
(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb:  Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.

Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???

Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((



Ich hab's auch so gemacht, war wohl kein Fernabsatz, weil die sich einmal getroffen haben :((


In NRW? Wann haben sie sich getroffen?


Ach sorry, ich meinte "persönlichen" Kontakt hatten, indem sie E-Mails geschrieben haben. Wurde mir so erklärt, ich hab es auch über Widerruf vom Fernabsatzvertrag gelöst.
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Gastt
Unregistered
 
#69
10.01.2020, 22:31
(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb:  Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.

Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???

Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((


Ich habe auch keinen Vergleich.

Ich habe zB den Vertragsschluss für den Brilliantkurs schon an der fehlenden Annahme der GbR scheitern lassen. Daher gabs da für mich nichts weiter zum Widerruf auszuführen.

Für den Kristallkurs habe ich 138 und 826 geprüft und beides abgelehnt. Widerruf habe ich nicht geprüft, dachte in der Klausur irgendwie, dass das nicht passt. Im Nachhinein bin ich mir da nicht sicher, ob ich das nicht vll. voll übersehen habe.

Ich habe zB im praktischen Teil daher nur Zahlungsaufforderung Rückzahlung 15.000 entworfen
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Gast
Unregistered
 
#70
10.01.2020, 22:42
(10.01.2020, 22:31)Gastt schrieb:  
(10.01.2020, 21:25)NRWlappen schrieb:  Wo war denn der Grund für den Vergleich? Habe das Gefühl etwas massiv übersehen zu haben. War doch bei beiden Verträgen ein Fernabsatzvertrag, daher Widerrufsrecht (+), Frist 1 Jahr 14 Tage weil keine Belehrung (noch locker einzuhalten). Rechtsfolge: Rückgewähr aller Leistungen (10.000 und 5.000 Euro) und keine Zahlungspflicht mehr bzgl weiterer 15.000 Euro. Wertersatz war auch nicht zu leisten nach §357 VIII BGB.

Im Ergebnis kriegt sie also ALLES wieder und muss NICHTS zahlen...groß Beweisprobleme hat man auch nicht...reicht ja zu beweisen, dass keine Widerrufsbelehrung erteilt wurde....wieso sollte man sich da vergleichen???

Kann ich überhaupt nicht versteben
Ich MUSS was übersehen haben :(((


Ich habe auch keinen Vergleich.

Ich habe zB den Vertragsschluss für den Brilliantkurs schon an der fehlenden Annahme der GbR scheitern lassen. Daher gabs da für mich nichts weiter zum Widerruf auszuführen.

Für den Kristallkurs habe ich 138 und 826 geprüft und beides abgelehnt. Widerruf habe ich nicht geprüft, dachte in der Klausur irgendwie, dass das nicht passt. Im Nachhinein bin ich mir da nicht sicher, ob ich das nicht vll. voll übersehen habe.

Ich habe zB im praktischen Teil daher nur Zahlungsaufforderung Rückzahlung 15.000 entworfen

Wieso keine GbR?
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