12.12.2019, 15:34
(12.12.2019, 15:24)Gast TH schrieb: Bei euch auch nur 10 Seiten SV? Fühle mich als hätte ich was vergessenHabs nicht im Kopf, aber ich meines es war mehr. 80 V, Klage schon eingelegt, GmbH hatte eine Werbetafel an ihr Gebäude gehangen, Beseitigungsverfügung ergangen, sofVoll, Ersatzvornahme. Das Übliche. War eigentlich alles total machbar, wenn man nicht so lange brauchen würde. Echt nur noch zum Heulen. Da wo es die Punkte gibt und wo man juristisch arbeiten könnte, hat man keine Zeit und verkackts dann. Der oder die die schneller schreibt ist immer besser. Total lebensnah.
12.12.2019, 15:42
(12.12.2019, 15:34)GastNRW987 schrieb:(12.12.2019, 15:24)Gast TH schrieb: Bei euch auch nur 10 Seiten SV? Fühle mich als hätte ich was vergessenHabs nicht im Kopf, aber ich meines es war mehr. 80 V, Klage schon eingelegt, GmbH hatte eine Werbetafel an ihr Gebäude gehangen, Beseitigungsverfügung ergangen, sofVoll, Ersatzvornahme. Das Übliche. War eigentlich alles total machbar, wenn man nicht so lange brauchen würde. Echt nur noch zum Heulen. Da wo es die Punkte gibt und wo man juristisch arbeiten könnte, hat man keine Zeit und verkackts dann. Der oder die die schneller schreibt ist immer besser. Total lebensnah.
Ich hatte an der Stelle noch ganz gut Zeit und hab es dann trotzdem verkackt ? mach dir nichts draus...
12.12.2019, 15:53
Ich fand es auch eig fair aber habe es total verhauen weil ich keine zeit hatte nachzudenken und als es mir aufgefallen ist war es zu spät. Habe dem Antrag komplett stattgegeben und gesagt dass es nicht materiell baurechtswidrig ist und ziff. 3 mangels Frist rechtswidrig. Kaum aus der Klausur denke ich mir wie dumm das war weil es natürlich baurechtswidrig ist wenn man mit Menschenverstand drüber nachdenkt.
12.12.2019, 15:54
(12.12.2019, 15:34)GastNRW987 schrieb:(12.12.2019, 15:24)Gast TH schrieb: Bei euch auch nur 10 Seiten SV? Fühle mich als hätte ich was vergessenHabs nicht im Kopf, aber ich meines es war mehr. 80 V, Klage schon eingelegt, GmbH hatte eine Werbetafel an ihr Gebäude gehangen, Beseitigungsverfügung ergangen, sofVoll, Ersatzvornahme. Das Übliche. War eigentlich alles total machbar, wenn man nicht so lange brauchen würde. Echt nur noch zum Heulen. Da wo es die Punkte gibt und wo man juristisch arbeiten könnte, hat man keine Zeit und verkackts dann. Der oder die die schneller schreibt ist immer besser. Total lebensnah.
Leider blieben mir für die Prüfung der materiellen RM von Anordnung und Androhung nur 25 Minuten. Zeitdruck war enorm. Hier mein Ergebnis zu heute:
Gründe
I.
II.
Entscheidung durch Berichterstatter war möglich, da Einverständnis grds nicht widerrufbar, keine wesentliche Änderung des Prozessstands. Vorsorglich weist die Kammer drauf hin, dass eine Einzelrichterentscheidung auch nach 80 VIII möglich war.
Auslegung 122, 88: bzg AOSV Wiederherstellung, bzg Androhung wg 112 S1 JustG Wiederherstellung, analog 44 Antragshäufung
1. Zulässigkeit plus
Insbesondere statthaft gem 80 V 1 Var1/2; Antragsbefugnis analog 42 II wg 19 III, 2 I GG; Antragsgegner analog 78 Stadt Düsseldorf; Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit plus, Zuständigkeit des angerufenen Gerichts plus, RSB plus, insb kein vorheriger Aussetzungsantrag notwendig + Anfechtungsklage erhoben.
2. Begründetheit nur hinsichtlich Androhung plus
a. Erst mal beseitigungsanordnung:
aa. Formelle ordnungsgem AOSV plus, weil Zust Verfa Begrü plus
bb. Interessenabwägung: Erfolgsaussichten id Hauptsache: 113 I 1, 114: Beseitigungsanordnung rechtmäßig! Hier erst mal entscheidungserheblicher Zeitpunkt: Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung = Erlass des VA, insb kein Dauer-VA hier.
EGL 82 S 1
Formell: untere Bauaufsichtsbehörde Check, Anhörung minus, aber Nachholung im Verfahren durch Würdigung der Antragsschrift, 46 VwVfG, Form 39 plus!
Materiell: Anlage +, 2 I 4 BauO Legaldefiniton: Aluminiumkonstruktion = bauliche Anlage plus, da vergleichbar mit Gerüst (Nr6).
Formelle Illegalität plus, da 60 I laut BearbV plus
Materielle Illegalität erforderlich, weil Verhältnismäßigkeitsprinzip Blabla!
Auch materiell illegal, 10 BauO plus! Keine Wahlwerbung! Verunstaltend plus!
Rechtsfolge: Ermessen, keine Ausübung, 114, aaaber Ermessenreduzierung auf Null, weil ex ante Gefahr für Leib und Leben Dritter wegen Unsicherheit.
b. Androhung beinhaltet entgegen 63 I 2 Hs 1 (glaube ich war es) nicht eine bestimmte Frist. Das aber gerade im Verwaltungsvollstreckungsrecht essentiell. Androhung rw!
Kosten 1/3 2/3... keine Ahnung...
Leider nicht wirklich zufrieden mit der Lösung, die Zeit lief davon!
12.12.2019, 15:55
(12.12.2019, 15:53)NRW 19 schrieb: Ich fand es auch eig fair aber habe es total verhauen weil ich keine zeit hatte nachzudenken und als es mir aufgefallen ist war es zu spät. Habe dem Antrag komplett stattgegeben und gesagt dass es nicht materiell baurechtswidrig ist und ziff. 3 mangels Frist rechtswidrig. Kaum aus der Klausur denke ich mir wie dumm das war weil es natürlich baurechtswidrig ist wenn man mit Menschenverstand drüber nachdenkt.
Hab ich auch so .. finde ich eig auch immer noch ??♂️
12.12.2019, 15:58
aA VG Berlin: verunstaltend (-) wegen Art 5 I GG
12.12.2019, 15:59
(12.12.2019, 15:54)NRWXYZ schrieb:(12.12.2019, 15:34)GastNRW987 schrieb:(12.12.2019, 15:24)Gast TH schrieb: Bei euch auch nur 10 Seiten SV? Fühle mich als hätte ich was vergessenHabs nicht im Kopf, aber ich meines es war mehr. 80 V, Klage schon eingelegt, GmbH hatte eine Werbetafel an ihr Gebäude gehangen, Beseitigungsverfügung ergangen, sofVoll, Ersatzvornahme. Das Übliche. War eigentlich alles total machbar, wenn man nicht so lange brauchen würde. Echt nur noch zum Heulen. Da wo es die Punkte gibt und wo man juristisch arbeiten könnte, hat man keine Zeit und verkackts dann. Der oder die die schneller schreibt ist immer besser. Total lebensnah.
Leider blieben mir für die Prüfung der materiellen RM von Anordnung und Androhung nur 25 Minuten. Zeitdruck war enorm. Hier mein Ergebnis zu heute:
Gründe
I.
II.
Entscheidung durch Berichterstatter war möglich, da Einverständnis grds nicht widerrufbar, keine wesentliche Änderung des Prozessstands. Vorsorglich weist die Kammer drauf hin, dass eine Einzelrichterentscheidung auch nach 80 VIII möglich war.
Auslegung 122, 88: bzg AOSV Wiederherstellung, bzg Androhung wg 112 S1 JustG Wiederherstellung, analog 44 Antragshäufung
1. Zulässigkeit plus
Insbesondere statthaft gem 80 V 1 Var1/2; Antragsbefugnis analog 42 II wg 19 III, 2 I GG; Antragsgegner analog 78 Stadt Düsseldorf; Beteiligten- und Verfahrensfähigkeit plus, Zuständigkeit des angerufenen Gerichts plus, RSB plus, insb kein vorheriger Aussetzungsantrag notwendig + Anfechtungsklage erhoben.
2. Begründetheit nur hinsichtlich Androhung plus
a. Erst mal beseitigungsanordnung:
aa. Formelle ordnungsgem AOSV plus, weil Zust Verfa Begrü plus
bb. Interessenabwägung: Erfolgsaussichten id Hauptsache: 113 I 1, 114: Beseitigungsanordnung rechtmäßig! Hier erst mal entscheidungserheblicher Zeitpunkt: Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung = Erlass des VA, insb kein Dauer-VA hier.
EGL 82 S 1
Formell: untere Bauaufsichtsbehörde Check, Anhörung minus, aber Nachholung im Verfahren durch Würdigung der Antragsschrift, 46 VwVfG, Form 39 plus!
Materiell: Anlage +, 2 I 4 BauO Legaldefiniton: Aluminiumkonstruktion = bauliche Anlage plus, da vergleichbar mit Gerüst (Nr6).
Formelle Illegalität plus, da 60 I laut BearbV plus
Materielle Illegalität erforderlich, weil Verhältnismäßigkeitsprinzip Blabla!
Auch materiell illegal, 10 BauO plus! Keine Wahlwerbung! Verunstaltend plus!
Rechtsfolge: Ermessen, keine Ausübung, 114, aaaber Ermessenreduzierung auf Null, weil ex ante Gefahr für Leib und Leben Dritter wegen Unsicherheit.
b. Androhung beinhaltet entgegen 63 I 2 Hs 1 (glaube ich war es) nicht eine bestimmte Frist. Das aber gerade im Verwaltungsvollstreckungsrecht essentiell. Androhung rw!
Kosten 1/3 2/3... keine Ahnung...
Leider nicht wirklich zufrieden mit der Lösung, die Zeit
wie lautet dein Tenor?
12.12.2019, 15:59
Meine natürlich bzg Androhung Anordnung...
12.12.2019, 16:00
12.12.2019, 16:01
GastaA VG Berlin: verunstaltend (-) wegen Art 5 I GG
Wenn schon am Klugscheissern, dann bitte mit Stil, dann haben wir auch was davon!
https://openjur.de/u/775059.html
Wenn schon am Klugscheissern, dann bitte mit Stil, dann haben wir auch was davon!
https://openjur.de/u/775059.html