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Klausuren Dezember 2019
MaisBln.
Unregistered
 
#481
09.12.2019, 16:27
Hat man denn schon nicht bestanden, wenn man kompletten konkreten Anklagesatz nicht geschafft hat?
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nrw
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#482
09.12.2019, 16:28
Hab zwar definitiv ein paar Fehler drin aber an und für sich fand ich die Klausur nicht übermäßig schwer. Hoffen wir mal dass es Pluspunkte gibt wenn man ordentlich fertig geworden ist ^^
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Gast
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#483
09.12.2019, 16:34
(09.12.2019, 16:27)MaisBln. schrieb:  Hat man denn schon nicht bestanden, wenn man kompletten konkreten Anklagesatz nicht geschafft hat?

Nö, kenne Leute, die trotz fehlender Anlage 8 Punkte bekommen haben
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Gast
Unregistered
 
#484
09.12.2019, 16:37
(09.12.2019, 16:28)nrw schrieb:  Hab zwar definitiv ein paar Fehler drin aber an und für sich fand ich die Klausur nicht übermäßig schwer. Hoffen wir mal dass es Pluspunkte gibt wenn man ordentlich fertig geworden ist ^^

Das Problem in strafr ist ja auch nicht die Schwierigkeit, sondern eher der Umfang.. Ich fand die Klausur auch leicht und vorallem übersichtlich, aber trotzdem ist der Zeitmangel enorm. Da passieren dann auch Fehler, die sonst nicht vorkommen würden. Die Korrektur ist sehr streng, und daher führen auch nur kleine Fehler zum Durchfalle. Leider
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Hmmm
Unregistered
 
#485
09.12.2019, 16:40
Also ich habe sukzessive Mittäterschaft aus Zeitgründen angenommen, wäre bei mehr Zeit aber zur Beihilfe gelangt. Habe dann darauf abgestellt, dass die Mittäterin die Beute selbst ins Auto geladen hat und die H die Tat ohne sie nicht hätte beenden können.
Bezüglich des Handys lag nach meinem Ergebnis bereits Beendigung vor.
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Gast
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#486
09.12.2019, 16:41
(09.12.2019, 16:40)Hmmm schrieb:  Also ich habe sukzessive Mittäterschaft aus Zeitgründen angenommen, wäre bei mehr Zeit aber zur Beihilfe gelangt. Habe dann darauf abgestellt, dass die Mittäterin die Beute selbst ins Auto geladen hat und die H die Tat ohne sie nicht hätte beenden können.
Bezüglich des Handys lag nach meinem Ergebnis bereits Beendigung vor.
Ich konnte die Mitt nicht bejahen, weil sie nichts bekommen hat
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MaisBln.
Unregistered
 
#487
09.12.2019, 16:48
Wie habt ihr das Problem mit § 100a und 100b StPO gelöst? Also es gab zumindest in der berliner Klausur
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Nrw
Unregistered
 
#488
09.12.2019, 16:55
(09.12.2019, 16:48)MaisBln. schrieb:  Wie habt ihr das Problem mit § 100a und 100b StPO gelöst? Also es gab zumindest in der berliner Klausur

Kein staatlicher Eingriff. Darüber hinaus hat ja die Geschädigte nur einen Ausdruck vorbeigebracht. Kann sein, dass ich total was übersehen habe, aber ich fand das Vorbringen total weit her geholt. Hatte hinterher aber keine Zeit mehr, die Akte noch mal durchzugehen und mich intensiver damit zu befassen..
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Gastbln
Unregistered
 
#489
09.12.2019, 17:00
(09.12.2019, 16:48)MaisBln. schrieb:  Wie habt ihr das Problem mit § 100a und 100b StPO gelöst? Also es gab zumindest in der berliner Klausur

Habe ich mich auch gefragt. Zu 201 StGB gibt es ja das Problem dass ein Beweismittel nicht verwertbar ist, wenn es aus einem Verstoß gegen 201 StGB gewonnen ist. Folgt aus dem APR als selbstständiges Beweisverbot. Habe das dann wegen 202a auch für unseren Fall angenommen, das ist aber denke ich ziemlich wackelig. Dann wären die Fotos aber nicht verwertbar. Retten könnte man sie hier nur über einen hypothetischen Eingriff, aber dann wären 100a und 100b beide nicht einschlägig, da Diebstahl/Betrug keine Katalogtat. Dann hab ich Fernwirkung angesprochen, aber abgelehnt, da höchstens bei Eingriffen in den Bereich der höchstpersönlichen Lebensführung. Bei Geldwäsche nach 261 stellt sich dann die abgrenzungsfrage, weil das eine Katalogtat des 100a ist aber nicht des 100b. Da hatte sich die Beschuldigte aber ja eingelassen und Fernwirkung kam nach der Lösung ja nicht in Betracht...
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nrw
Unregistered
 
#490
09.12.2019, 17:01
(09.12.2019, 16:55)Nrw schrieb:  
(09.12.2019, 16:48)MaisBln. schrieb:  Wie habt ihr das Problem mit § 100a und 100b StPO gelöst? Also es gab zumindest in der berliner Klausur

Kein staatlicher Eingriff. Darüber hinaus hat ja die Geschädigte nur einen Ausdruck vorbeigebracht. Kann sein, dass ich total was übersehen habe, aber ich fand das Vorbringen total weit her geholt. Hatte hinterher aber keine Zeit mehr, die Akte noch mal durchzugehen und mich intensiver damit zu befassen..


Ich hab auch noch gesagt dass ja nur die GES Zugriff auf die Cloud hatte und es sich insoweit ja auch gar nicht um ein Datennetz der BES handelte, diese wusste ja wahrscheinlich nicht mal was von dem Upload. Und bei 100a hab ich gesagt dass schon gar keine Telekommunikation im dem Sinne vorlag, stand für Clouddienste so im Kommentar wenn ich das nicht falsch gelesen habe...
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