03.12.2019, 16:55
(03.12.2019, 16:51)Gast schrieb:Keine Ahnung ob man das musste, ich musste nur irgendwie diese Krankenhausgeschichte verbraten und dachte dass 719, 707 ZPO irgendwie alleine zu billig sind. Außerdem ist man ja in der Position des Anwalts des Mandanten und soll alles versuchen. Wenn also der zuständige Einzelrichter zufällig Anhänger der Mindermeinung ist hebt er das VU auf. Wenn nicht, geht der Antrag eben ins Leere. Hab natürlich trotzdem Einspruch eingelegt und Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung beantragt.(03.12.2019, 16:49)Gast schrieb:(03.12.2019, 16:45)Gast schrieb:Achso ja, der war fristgerecht. Es ging um die Wiedereinsetzung in die Frist zur Verteidigungsanzeige. Die war ja abgelaufen, daher das VU. Und da gibt es halt diese skizzierten unterschiedlichen Ansichten was passiert wenn man trotz VU Wiedereinsetzung beantragt. (Wohl) h.M. ist, dass dann ein Wiedereinsetzungsantrag unzulässig ist, aber gibt halt auch einige Stimmen die das für möglich halten, siehe oben.(03.12.2019, 16:40)Gast schrieb:(03.12.2019, 16:38)Gast schrieb: ok danke! bei mir war es aber fristgerecht, daher wiedereinsetzung nicht beantragtWas war fristgerecht?
der einspruch! oder war der nicht fristgerecht? zustellung war an mandanten 28.11. wg 310 abs. 3 war für mich der einspruch fristgerecht
musste man das aber bringen also wiedereinsetzung beantragen? oder wofür ist das was du sagst genau gut?
03.12.2019, 16:58
(03.12.2019, 16:55)Gast schrieb:(03.12.2019, 16:51)Gast schrieb:Keine Ahnung ob man das musste, ich musste nur irgendwie diese Krankenhausgeschichte verbraten und dachte dass 719, 707 ZPO irgendwie alleine zu billig sind. Außerdem ist man ja in der Position des Anwalts des Mandanten und soll alles versuchen. Wenn also der zuständige Einzelrichter zufällig Anhänger der Mindermeinung ist hebt er das VU auf. Wenn nicht, geht der Antrag eben ins Leere. Hab natürlich trotzdem Einspruch eingelegt und Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung beantragt.(03.12.2019, 16:49)Gast schrieb:(03.12.2019, 16:45)Gast schrieb:Achso ja, der war fristgerecht. Es ging um die Wiedereinsetzung in die Frist zur Verteidigungsanzeige. Die war ja abgelaufen, daher das VU. Und da gibt es halt diese skizzierten unterschiedlichen Ansichten was passiert wenn man trotz VU Wiedereinsetzung beantragt. (Wohl) h.M. ist, dass dann ein Wiedereinsetzungsantrag unzulässig ist, aber gibt halt auch einige Stimmen die das für möglich halten, siehe oben.(03.12.2019, 16:40)Gast schrieb: Was war fristgerecht?
der einspruch! oder war der nicht fristgerecht? zustellung war an mandanten 28.11. wg 310 abs. 3 war für mich der einspruch fristgerecht
musste man das aber bringen also wiedereinsetzung beantragen? oder wofür ist das was du sagst genau gut?
ok danke dir! einspruch und einstellung ebenfalls bei mir. nur begründung der erwiderung zu kurz leider. musste teilweise auf das mat. gutachten verweisen
03.12.2019, 17:02
03.12.2019, 17:04
Ist der Schock in BW so groß oder warum meldet sich kaum einer?
Wie ist denn so die Einschätzung für die kommende Klausur? Arbeitsrecht ist glaub ganz heiß.
Wie ist denn so die Einschätzung für die kommende Klausur? Arbeitsrecht ist glaub ganz heiß.
03.12.2019, 17:06
Wie seit ihr auf die Hilfsfrage des Mandanten eingegangen, ob dem Bruder gegen den Neffen ein Anspruch zusteht, wenn ihr den Anspruch des Mandanten durchgehen lässt, eingegangen?
03.12.2019, 17:13
(03.12.2019, 17:06)GASTHH schrieb: Wie seit ihr auf die Hilfsfrage des Mandanten eingegangen, ob dem Bruder gegen den Neffen ein Anspruch zusteht, wenn ihr den Anspruch des Mandanten durchgehen lässt, eingegangen?
Anspruch ergib sich aus 280 I BGB. Zur Absicherung Streitverkündung gegenüber dem Bruder.
03.12.2019, 17:19
(03.12.2019, 17:13)Gast schrieb:(03.12.2019, 17:06)GASTHH schrieb: Wie seit ihr auf die Hilfsfrage des Mandanten eingegangen, ob dem Bruder gegen den Neffen ein Anspruch zusteht, wenn ihr den Anspruch des Mandanten durchgehen lässt, eingegangen?
Anspruch ergib sich aus 280 I BGB. Zur Absicherung Streitverkündung gegenüber dem Bruder.
03.12.2019, 17:20
(03.12.2019, 17:19)Gast schrieb:(03.12.2019, 17:13)Gast schrieb:(03.12.2019, 17:06)GASTHH schrieb: Wie seit ihr auf die Hilfsfrage des Mandanten eingegangen, ob dem Bruder gegen den Neffen ein Anspruch zusteht, wenn ihr den Anspruch des Mandanten durchgehen lässt, eingegangen?
Anspruch ergib sich aus 280 I BGB. Zur Absicherung Streitverkündung gegenüber dem Bruder.
Gabs die Frage auch NRW?
03.12.2019, 17:26
(03.12.2019, 17:20)Gast schrieb:(03.12.2019, 17:19)Gast schrieb:(03.12.2019, 17:13)Gast schrieb:(03.12.2019, 17:06)GASTHH schrieb: Wie seit ihr auf die Hilfsfrage des Mandanten eingegangen, ob dem Bruder gegen den Neffen ein Anspruch zusteht, wenn ihr den Anspruch des Mandanten durchgehen lässt, eingegangen?
Anspruch ergib sich aus 280 I BGB. Zur Absicherung Streitverkündung gegenüber dem Bruder.
Gabs die Frage auch NRW?
Ich glaube/hoffe nicht
03.12.2019, 17:26
(03.12.2019, 17:20)Gast schrieb:(03.12.2019, 17:19)Gast schrieb:(03.12.2019, 17:13)Gast schrieb:(03.12.2019, 17:06)GASTHH schrieb: Wie seit ihr auf die Hilfsfrage des Mandanten eingegangen, ob dem Bruder gegen den Neffen ein Anspruch zusteht, wenn ihr den Anspruch des Mandanten durchgehen lässt, eingegangen?
Anspruch ergib sich aus 280 I BGB. Zur Absicherung Streitverkündung gegenüber dem Bruder.
Gabs die Frage auch NRW?
Nope