12.11.2019, 13:45
Darf man in der mündlichen Prüfung mit Post-It`s arbeiten? Also, zB unmittelbar vor Vortragsbeginn die Gesetze damit drapieren?
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12.11.2019, 13:55
12.11.2019, 13:58
Das sollte in der Ladung bei den Weisungen unter den zulässigen Hilfsmitteln stehen.
Mal ganz davon abgesehen, dass du während des Vortrags ohnehin keine Zeit dafür haben wirst um rum zu blättern u. Normen abzulesen...
Mal ganz davon abgesehen, dass du während des Vortrags ohnehin keine Zeit dafür haben wirst um rum zu blättern u. Normen abzulesen...
12.11.2019, 13:59
oh, entschuldige, NRW.
12.11.2019, 14:08
Also ich hab das in Hessen gemacht, sowohl in den Klausuren als auch in der mündlichen Prüfung. Einfach, um wichtige Stellen im SV oder im Gesetz zu markieren. Hat niemand was gegen gesagt, ist ja auch etwas, was du erst nach Beginn der Prüfung machst.
12.11.2019, 14:20
In NRW gilt:
"[...] Weitere Hilfsmittel, wie beschriftete oder bedruckte Aufkleber oder selbstklebende Zettel, [...] sind nicht erlaubt. [...] Beim Vortag kann der Prüfling Stichwortzettel benutzen [...]."
"[...] Weitere Hilfsmittel, wie beschriftete oder bedruckte Aufkleber oder selbstklebende Zettel, [...] sind nicht erlaubt. [...] Beim Vortag kann der Prüfling Stichwortzettel benutzen [...]."
12.11.2019, 14:32
Du darfst aber mehrere Stifte mitnehmen und die dann als Lesezeichen ins Gesetz legen. So hab ich es auch gemacht.
12.11.2019, 15:17
Super, danke für eure Antworten.