11.11.2019, 17:09
Musste man in Hessen eine Verfügung machen? Danke :)
11.11.2019, 17:11
Ja, Verfügung musste gemacht werden.
Im Falle einer Einstellung hätte nach BV dessen Gründe in der Vfg. stehen müssen.
Im Falle einer Einstellung hätte nach BV dessen Gründe in der Vfg. stehen müssen.
11.11.2019, 17:14
(11.11.2019, 17:02)Weilichdummbin schrieb: Achso glaube du meinst die Verwertungsprobleme?
1. Angaben des Notrufs idR +, da insoweit freiwillig (aus freien Stücken) und vor der eigentlichen Vernehmung.
2. Arzt grundsätzlich 53 StPO +, Frage ob auch 252 StPO +, grundsätzlich nur, wenn 53 zZ der Vernehmung bestand. Hier aber gerade Entbindung, daher 53 II, kein ZVR und auch keine 252, wegen fehlender Pflichtenkollision —> daher verwertbar
3. Frage Einlassung des Beschuldigten verwertbar? Grundsätzlich ist Beschuldigter nach Festnahme Haftrichter vorzuführen, hier aber nicht 115 StPO anwendbar, da nicht aufgrund von HB festgenommen, sondern nach 127,128 StPO vorläufig festgenommen. Nach 128 StPO spätestens am nächsten Tag. Sinn und Zweck: Ermittl.behörden sollen ermittlungstakt. Untersuchungen durchführen können. Zudem Besch.vernehmung von 21:15-21:45...wohl auch kaum Haftrichter vor Ort zu erreichen. Daher unverzüglich nach 128 + —> verwertbar +
4. Vorläufige Festnahme 127 II wg. Wiederholungsgefahr +
Gabs noch mehr?
Ok, ich hoffe mal nicht dass du dumm bist, weil ich habe das so ähnlich. Habe nur zu 3. gesagt, dass versoß gegen 128 +, da nicht unverzüglich aber dann gesagt dass wegen Abwägungslehre und bloß formeller Verstoß Aussage trotzdem verwertbar
11.11.2019, 17:16
11.11.2019, 17:17
(11.11.2019, 16:54)Weilichdummbin schrieb: Ja dachte ich mir auch, im Fischer stand aber 240 tritt hinter 113/114 zurück und hatte keine zeit mehr...
Prozessual habe ich nur
Zuständigkeit (bei mir Strafrichter)
Und die Frage der Haft beantwortet. (Wiederholungsgefahr...blabla)
Vorläufige Festnahme war gerechtfertigt
blablabla....
VfG noch kurz 2-3 Punkte was hingeklatscht!
Habe Schöffengericht, weil ich das mit dem Auge zu heftig fand...
11.11.2019, 17:23
Tjo, kA...dachte wenn da nicht steht :"Vfg. ist erlassen" und dann da steht "Im Falle einer (Teil)Einstellung sind die Gründe in der staatsanwaltlichen Vfg. zu nennen" muss eine Vfg. gemacht werden.
Aber denke nicht, dass man deswegen durchfällt!
Schöffengericht hätte ich genommen, wenn ich 226 geprüft hätte und dieser durchgegangen wäre. Aber denke da kann man gut beides vertreten. Habe halt noch erwähnt, Arbeit, fester Wohnsitz pipapo!
Aber denke nicht, dass man deswegen durchfällt!
Schöffengericht hätte ich genommen, wenn ich 226 geprüft hätte und dieser durchgegangen wäre. Aber denke da kann man gut beides vertreten. Habe halt noch erwähnt, Arbeit, fester Wohnsitz pipapo!
11.11.2019, 18:14
(11.11.2019, 17:23)Dumm schrieb: Tjo, kA...dachte wenn da nicht steht :"Vfg. ist erlassen" und dann da steht "Im Falle einer (Teil)Einstellung sind die Gründe in der staatsanwaltlichen Vfg. zu nennen" muss eine Vfg. gemacht werden.hat keiner thematisiert, ob überhaupt Gefahr im Verzug vorlag iSv 127 II StPO?
Aber denke nicht, dass man deswegen durchfällt!
Schöffengericht hätte ich genommen, wenn ich 226 geprüft hätte und dieser durchgegangen wäre. Aber denke da kann man gut beides vertreten. Habe halt noch erwähnt, Arbeit, fester Wohnsitz pipapo!
11.11.2019, 18:29
(11.11.2019, 18:14)Gast schrieb:(11.11.2019, 17:23)Dumm schrieb: Tjo, kA...dachte wenn da nicht steht :"Vfg. ist erlassen"hat keiner thematisiert, ob überhaupt Gefahr im Verzug vorlag iSv 127 II StPO?
und dann da steht "Im Falle einer (Teil)Einstellung sind die Gründe in der staatsanwaltlichen Vfg. zu nennen" muss eine Vfg. gemacht werden.
Aber denke nicht, dass man deswegen durchfällt!
Schöffengericht hätte ich genommen, wenn ich 226 geprüft hätte und dieser durchgegangen wäre. Aber denke da kann man gut beides vertreten. Habe halt noch erwähnt, Arbeit, fester Wohnsitz pipapo!
In einem Satz.
11.11.2019, 18:36
Ehrlich gesagt nicht, die Aufsicht hing mir schon im Nacken als ich überhaupt noch schnell noch was dazu geschrieben habe!
12.11.2019, 15:26
In NRW lief heute Revision!