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  5. Prüfungsanfechtung ja oder nein?
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Antworten

 
Prüfungsanfechtung ja oder nein?
Teddybär
Unregistered
 
#1
08.09.2019, 13:28
Hallo, mir fehlt im 2. Examen bei dem Verbesserungsversuch 0,13 Punkt, um eine „befriedigende“ Notenstufe zu erreichen. Einer meiner Klausuren würde mit einem Punkt bewertet. Nach der Akteneinsicht fand ich nicht, dass meine Klausur völlig ungebrauchbar war, zumindest an mehreren Stellen im Ergebnis als zutreffend und folgerichtig bewertet wurde. Natürlich kann ich es schwer einschätzen.

Könnte jemand mir sagen, ob es in meinem Fall Sinn macht, diese Prüfung anzufechten? Hat jemand Erfahrung damit?
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Bln
Unregistered
 
#2
08.09.2019, 17:22
(08.09.2019, 13:28)Teddybär schrieb:  Hallo, mir fehlt im 2. Examen bei dem Verbesserungsversuch 0,13 Punkt, um eine „befriedigende“ Notenstufe zu erreichen. Einer meiner Klausuren würde mit einem Punkt bewertet. Nach der Akteneinsicht fand ich nicht, dass meine Klausur völlig ungebrauchbar war, zumindest an mehreren Stellen im Ergebnis als zutreffend und folgerichtig bewertet wurde. Natürlich kann ich es schwer einschätzen.

Könnte jemand mir sagen, ob es in meinem Fall Sinn macht, diese Prüfung anzufechten? Hat jemand Erfahrung damit?


Erst einmal herzlichen Glückwunsch zum zweiten Examen.

Hinsichtlich der Prüfungsanfechtung kommt es stark darauf an, welche Noten Du im ersten hast und welche Berufsziele Du verfolgst. Wenn Dir das Ausreichend wichtige Chancen und Ziele verbaut, dann lohnt mE der Gedanke an eine Anfechtung schon. Dabei solltest Du erst einmal ausrechnen, wie viele Notenpunkte Du in den Klausuren mehr erreichen musst. Je weniger Notenpunkte Du benötigst, desto aussichtsreicher eine mögliche Prüfungsanfechtung.

Dabei lohnt es sich meist nicht, nur eine Klausur zu überprüfen, sondern das sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt in der Gesamtheit überprüfen. Und da ist schon ein Haken - das ist einfach sehr teuer. Aber unumgänglich, denn die Rechtsprechung zur Prüfungsanfechtung ist eine Spezialistenmaterie und ein mehr oder wenig qualifiziertes Bauchgefühl hilft leider nicht weiter. 

Bei einer Freundin hat eine Kanzlei alle Klausuren überprüft und bei dreien zur Anfechtung geraten. Bei zweien wurden wann tatsächlich Anpassungen vorgenommen.
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Teddybär
Unregistered
 
#3
08.09.2019, 18:42
(08.09.2019, 17:22)Bln schrieb:  
(08.09.2019, 13:28)Teddybär schrieb:  Hallo, mir fehlt im 2. Examen bei dem Verbesserungsversuch 0,13 Punkt, um eine „befriedigende“ Notenstufe zu erreichen. Einer meiner Klausuren würde mit einem Punkt bewertet. Nach der Akteneinsicht fand ich nicht, dass meine Klausur völlig ungebrauchbar war, zumindest an mehreren Stellen im Ergebnis als zutreffend und folgerichtig bewertet wurde. Natürlich kann ich es schwer einschätzen.

Könnte jemand mir sagen, ob es in meinem Fall Sinn macht, diese Prüfung anzufechten? Hat jemand Erfahrung damit?


Erst einmal herzlichen Glückwunsch zum zweiten Examen.

Hinsichtlich der Prüfungsanfechtung kommt es stark darauf an, welche Noten Du im ersten hast und welche Berufsziele Du verfolgst. Wenn Dir das Ausreichend wichtige Chancen und Ziele verbaut, dann lohnt mE der Gedanke an eine Anfechtung schon. Dabei solltest Du erst einmal ausrechnen, wie viele Notenpunkte Du in den Klausuren mehr erreichen musst. Je weniger Notenpunkte Du benötigst, desto aussichtsreicher eine mögliche Prüfungsanfechtung.

Dabei lohnt es sich meist nicht, nur eine Klausur zu überprüfen, sondern das sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt in der Gesamtheit überprüfen. Und da ist schon ein Haken - das ist einfach sehr teuer. Aber unumgänglich, denn die Rechtsprechung zur Prüfungsanfechtung ist eine Spezialistenmaterie und ein mehr oder wenig qualifiziertes Bauchgefühl hilft leider nicht weiter. 

Bei einer Freundin hat eine Kanzlei alle Klausuren überprüft und bei dreien zur Anfechtung geraten. Bei zweien wurden wann tatsächlich Anpassungen vorgenommen.
Vielen Dank für Deine Antwort. Wie heißt diese Kanzlei?
Ich habe im ersten befriedigend. Ich wollte eigentlich bei der Verwaltung tätig werden. Die Einstellung in der Verwaltung setzt idR. zwei zumindest befriedigende Examina voraus. Aber diese beiden RiAG machen es nicht mehr möglich.
Ich bräuchte im schriftlichen Teil noch ca. 2 Punkte, um das Befriedigend zu erreichen.
Ist der Unterschied zwischen 6,4 und, 6,5 so groß, wenn man sich bei einer Kanzlei bewirbt?
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Gast
Unregistered
 
#4
08.09.2019, 18:57
(08.09.2019, 18:42)Teddybär schrieb:  
(08.09.2019, 17:22)Bln schrieb:  
(08.09.2019, 13:28)Teddybär schrieb:  Hallo, mir fehlt im 2. Examen bei dem Verbesserungsversuch 0,13 Punkt, um eine „befriedigende“ Notenstufe zu erreichen. Einer meiner Klausuren würde mit einem Punkt bewertet. Nach der Akteneinsicht fand ich nicht, dass meine Klausur völlig ungebrauchbar war, zumindest an mehreren Stellen im Ergebnis als zutreffend und folgerichtig bewertet wurde. Natürlich kann ich es schwer einschätzen.

Könnte jemand mir sagen, ob es in meinem Fall Sinn macht, diese Prüfung anzufechten? Hat jemand Erfahrung damit?


Erst einmal herzlichen Glückwunsch zum zweiten Examen.

Hinsichtlich der Prüfungsanfechtung kommt es stark darauf an, welche Noten Du im ersten hast und welche Berufsziele Du verfolgst. Wenn Dir das Ausreichend wichtige Chancen und Ziele verbaut, dann lohnt mE der Gedanke an eine Anfechtung schon. Dabei solltest Du erst einmal ausrechnen, wie viele Notenpunkte Du in den Klausuren mehr erreichen musst. Je weniger Notenpunkte Du benötigst, desto aussichtsreicher eine mögliche Prüfungsanfechtung.

Dabei lohnt es sich meist nicht, nur eine Klausur zu überprüfen, sondern das sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt in der Gesamtheit überprüfen. Und da ist schon ein Haken - das ist einfach sehr teuer. Aber unumgänglich, denn die Rechtsprechung zur Prüfungsanfechtung ist eine Spezialistenmaterie und ein mehr oder wenig qualifiziertes Bauchgefühl hilft leider nicht weiter. 

Bei einer Freundin hat eine Kanzlei alle Klausuren überprüft und bei dreien zur Anfechtung geraten. Bei zweien wurden wann tatsächlich Anpassungen vorgenommen.
Vielen Dank für Deine Antwort. Wie heißt diese Kanzlei?
Ich habe im ersten befriedigend. Ich wollte eigentlich bei der Verwaltung tätig werden. Die Einstellung in der Verwaltung setzt idR. zwei zumindest befriedigende Examina voraus. Aber diese beiden RiAG machen es nicht mehr möglich.
Ich bräuchte im schriftlichen Teil noch ca. 2 Punkte, um das Befriedigend zu erreichen.
Ist der Unterschied zwischen 6,4 und, 6,5 so groß, wenn man sich bei einer Kanzlei bewirbt?


Glückwunsch zum zweiten Examen! Ob eine Anfechtungsklage Sinn macht, hängt vom Einzelfall ab. Es kommt darauf an, was du in den Klausuren ,,verbrochen“ hast. Alles andere ist vergeudete Zeit, darüber zu diskutieren. Der Unterschied zwischen 6,4 und 6,5 ist 0,1. beste Grüße und etwaig viel Erfolg
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GastNRW123
Unregistered
 
#5
08.09.2019, 18:59
Also es ist schon wichtig zu wissen, wie viele Punkte du GENAU brauchst. Ob „ca. 2 Punkte“ oder 2 Punkte ist ein Unterschied. 

Es kommt nicht darauf ein, DIE EINE bestimmte Kanzlei zu beauftragen, sondern eine zu wählen, die auf Prüfungsanfechtungen im juristischen Bereich spezialisiert sind. 

Kosten: Ca. 800€ pro Klausur, wenn du eine gute Kanzlei nimmst. 

Wie mein Vorredner schon sagte - du musst alle Klausuren überprüfen lassen, nicht nur einzelne. 

Zu deiner Frage hinsichtlich der Relevanz des Unterschiedes zwischen 6,4 und 6,5:
Meines Erachtens ist der Unterschied schon groß. Ob ausreichend oder Befriedigend, ist eben ein Unterschied. Und 6,4 hin oder her, formal bleibt das ein ausreichend. 

Wenn du nicht unbedingt in die Verwaltung möchtest, würde ich von einer Anfechtung ansehen. Fakt ist, dass über 95% der Anfechtungen nicht erfolgreich sind und du minimum 6000-7000€ hinblättern musst. 

Viel Erfolg!
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Gast
Unregistered
 
#6
08.09.2019, 21:06
(08.09.2019, 18:59)GastNRW123 schrieb:  Also es ist schon wichtig zu wissen, wie viele Punkte du GENAU brauchst. Ob „ca. 2 Punkte“ oder 2 Punkte ist ein Unterschied. 

Es kommt nicht darauf ein, DIE EINE bestimmte Kanzlei zu beauftragen, sondern eine zu wählen, die auf Prüfungsanfechtungen im juristischen Bereich spezialisiert sind. 

Kosten: Ca. 800€ pro Klausur, wenn du eine gute Kanzlei nimmst. 

Wie mein Vorredner schon sagte - du musst alle Klausuren überprüfen lassen, nicht nur einzelne. 

Zu deiner Frage hinsichtlich der Relevanz des Unterschiedes zwischen 6,4 und 6,5:
Meines Erachtens ist der Unterschied schon groß. Ob ausreichend oder Befriedigend, ist eben ein Unterschied. Und 6,4 hin oder her, formal bleibt das ein ausreichend. 

Wenn du nicht unbedingt in die Verwaltung möchtest, würde ich von einer Anfechtung ansehen. Fakt ist, dass über 95% der Anfechtungen nicht erfolgreich sind und du minimum 6000-7000€ hinblättern musst. 

Viel Erfolg!


Kann ich so nicht bestätigen, jeder potentielle Arbeitgeber kann 1 und 1 zusammenzählen, wenn er 6,4 liest und weiß, dass ab 6,5 ein befriedigend beginnt. Leider mangelt es dem Forum an Berufserfahrenen, die das bestätigen können.
Zitieren
GastNRW123
Unregistered
 
#7
09.09.2019, 07:25
(08.09.2019, 21:06)Gast schrieb:  
(08.09.2019, 18:59)GastNRW123 schrieb:  Also es ist schon wichtig zu wissen, wie viele Punkte du GENAU brauchst. Ob „ca. 2 Punkte“ oder 2 Punkte ist ein Unterschied. 

Es kommt nicht darauf ein, DIE EINE bestimmte Kanzlei zu beauftragen, sondern eine zu wählen, die auf Prüfungsanfechtungen im juristischen Bereich spezialisiert sind. 

Kosten: Ca. 800€ pro Klausur, wenn du eine gute Kanzlei nimmst. 

Wie mein Vorredner schon sagte - du musst alle Klausuren überprüfen lassen, nicht nur einzelne. 

Zu deiner Frage hinsichtlich der Relevanz des Unterschiedes zwischen 6,4 und 6,5:
Meines Erachtens ist der Unterschied schon groß. Ob ausreichend oder Befriedigend, ist eben ein Unterschied. Und 6,4 hin oder her, formal bleibt das ein ausreichend. 

Wenn du nicht unbedingt in die Verwaltung möchtest, würde ich von einer Anfechtung ansehen. Fakt ist, dass über 95% der Anfechtungen nicht erfolgreich sind und du minimum 6000-7000€ hinblättern musst. 

Viel Erfolg!


Kann ich so nicht bestätigen, jeder potentielle Arbeitgeber kann 1 und 1 zusammenzählen, wenn er 6,4 liest und weiß, dass ab 6,5 ein befriedigend beginnt. Leider mangelt es dem Forum an Berufserfahrenen, die das bestätigen können.


Vielleicht kann man diese Thematik auch nicht so spontan beantworten. Ich arbeite seit 3 Jahren in einer mittelständischen Kanzlei, bei mir war es ein Thema. Auch, was das Gehalt anging. Da wird es unterschiedliche Erfahrungswerte geben... denn als berufserfahren würde ich mich schon bezeichnen ;-) Zumindest im Gegensatz zu denjenigen hier, die noch im Ref sind.
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T. Kaiser
Junior Member
Beiträge: 410
Themen: 1
Registriert seit: Sep 2019
#8
09.09.2019, 08:59
(08.09.2019, 13:28)Teddybär schrieb:  Hallo, mir fehlt im 2. Examen bei dem Verbesserungsversuch 0,13 Punkt, um eine „befriedigende“ Notenstufe zu erreichen. Einer meiner Klausuren würde mit einem Punkt bewertet. Nach der Akteneinsicht fand ich nicht, dass meine Klausur völlig ungebrauchbar war, zumindest an mehreren Stellen im Ergebnis als zutreffend und folgerichtig bewertet wurde. Natürlich kann ich es schwer einschätzen.

Könnte jemand mir sagen, ob es in meinem Fall Sinn macht, diese Prüfung anzufechten? Hat jemand Erfahrung damit?

Lieber Teddybär,

da ist gut möglich, dass das Sinn macht. Dafür muss man sich aber mit entsprechender Erfahrung im Bereich der Klausuranfechtung die Klausurbearbeitung von dir angucken. Du kannst mich gern kontaktieren.

Gruss
T. Kaiser
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Bln
Unregistered
 
#9
09.09.2019, 09:28
(08.09.2019, 18:59)GastNRW123 schrieb:  Also es ist schon wichtig zu wissen, wie viele Punkte du GENAU brauchst. Ob „ca. 2 Punkte“ oder 2 Punkte ist ein Unterschied. 

Es kommt nicht darauf ein, DIE EINE bestimmte Kanzlei zu beauftragen, sondern eine zu wählen, die auf Prüfungsanfechtungen im juristischen Bereich spezialisiert sind. 

Kosten: Ca. 800€ pro Klausur, wenn du eine gute Kanzlei nimmst. 

Wie mein Vorredner schon sagte - du musst alle Klausuren überprüfen lassen, nicht nur einzelne. 

Zu deiner Frage hinsichtlich der Relevanz des Unterschiedes zwischen 6,4 und 6,5:
Meines Erachtens ist der Unterschied schon groß. Ob ausreichend oder Befriedigend, ist eben ein Unterschied. Und 6,4 hin oder her, formal bleibt das ein ausreichend. 

Wenn du nicht unbedingt in die Verwaltung möchtest, würde ich von einer Anfechtung ansehen. Fakt ist, dass über 95% der Anfechtungen nicht erfolgreich sind und du minimum 6000-7000€ hinblättern musst. 

Viel Erfolg!


Ich kann dem Gast da nur zustimmen: Du musst genau wissen, was Du brauchst. Denn Du musst bedenken, dass es einen gewissen  Bewertungsspielraum gibt und so häufig nur wenig Einfallstore für eine Anfechtung existieren. 

Eine spezialisierte Kanzlei kann das effektiv einschätzen und kennt zudem die Prüfer (insbesondere deren Bereitschaft die Noten ggf. schon im verwaltungsinternen Überprüfungsverfahren zu ändern). Bei meiner Freundin würde der Erfolg in diesem Verfahrensschritt erzielt und sie lag so bei insgesamt 5.800 Euro (inkl. Widerspruchsschriftsatz). 

Das war aber vor 3 Jahren, so dass ich glaube, dass 800 Euro pro Klausur heute gut hinkommen können.

Notenstufe machen in den meisten Kanzleien für das Angestelltenverhältnis beim nicht bekannten Berufseinsteiger einen Unterschied. 
Denn dort ist das Risiko der Kanzlei mit einem Fehlgriff Geld und Zeit zu vergeuden am höchsten. 

Deine Chancen stehen also ggf. besser, wenn Du Dich mit den 6,4 schon einmal bei einer bekannten Kanzlei  bewirbst und so ggf. die Zeit des Anfechtungsverfahrens überbrückst.
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GastNRW1234
Unregistered
 
#10
09.09.2019, 10:58
Stimme ich völlig zu.

Ich kann dir nur dringend dazu raten, dich an eine KANZLEI zu wenden, die auf Prüfungsanfechtungen spezialisiert und entsprechende Fachanwälte dafür hat. Gewisse Repititorien können vielleicht deine Klausuren durchgehen und einen Rat geben - mehr aber auch nicht. Ich weiß, dass man nach günstigen Lösungen sucht, allerdings ist es leider Fakt, dass erfolgreiche Prüfungsanfechtungen zeitaufwändig und teuer sind....

Wünsche dir viel Erfolg!
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