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Verbrannt für die Anwaltschaft
frankiboy
Junior Member
**
Beiträge: 22
Themen: 5
Registriert seit: Jul 2019
#1
17.08.2019, 21:02
Moin, 

Ich war bisher etwas über zwei Jahre als Anwalt in einer kleinen Einheit tätig. Aus Gründen pekuniärer Art und der Tatsache, dass ich als relativer Berufsanfänger auch nochmal meinen Horizont erweitern will, strebe ich einen Wechsel in eine Rechtsabteilung an. 

Ist ein Comeback in die Anwaltschaft später möglich ? Oder meint ihr, nach einigen Jahren ist eine Rückkehr wegen der andersartigen Tätigkeit ausgeschlossen ? 

Besten Dank
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Gast4444
Unregistered
 
#2
18.08.2019, 11:35
Eine Glaskugel wird hier keiner haben; grundsätzlich würde ich es nicht ausschließen - du wirst dich aber wohl schon fragen lassen müssen, warum jetzt ein Wechsel zurück (und wer weiß: vllt. gefällt es dir so gut, dass du später doch nicht mehr zurück willst bzw. es zu der zeit dann keine für dich attraktiven angebote gibt..kann ja auch passieren).
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Exemplum
Unregistered
 
#3
18.08.2019, 20:12
Hi Frankie,

ob der Wechsel zurück in die Anwaltschaft klappen kann, liegt daran, ob Du weiter (auch) juristisch arbeitest und so Deine Fachkompetenz ausbaust, in welcher Nische Du unterwegs bist und ob Du ggf. aus der Wirtschaft zurück wechselnd interessantes Wissen und/oder Geschäft mitbringst. In Boutiquen oder im MK Bereich kann es aber klappen:

Im letzten Jahr hatte sich zB BBH mit Thomas Schmeding verstärkt. Ähnliche Wechsel gab es auch bei KPMG und EY im Legal Bereich. Wie es in kleinen Einheiten ist, weiß ich aber nicht.
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Syndikus
Unregistered
 
#4
20.08.2019, 14:21
Ich bin Syndikus in einem großen Unternehmen. Wir mandatieren laufend Großkanzleien. Die Arbeit der Anwälte (meist Partner) überprüfe ich dann wiederum und gebe die Arbeit frei.

Mir fällt deshalb kein Grund ein, weshalb ich mit dieser Berufserfahrung nicht Associate werden könnte.
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Gast
Unregistered
 
#5
22.08.2019, 13:03
(20.08.2019, 14:21)Syndikus schrieb:  Ich bin Syndikus in einem großen Unternehmen. Wir mandatieren laufend Großkanzleien. Die Arbeit der Anwälte (meist Partner) überprüfe ich dann wiederum und gebe die Arbeit frei.

Mir fällt deshalb kein Grund ein, weshalb ich mit dieser Berufserfahrung nicht Associate werden könnte.

Das und die damit in Verbindung stehenden, angenehmeren, Arbeitszeiten sind eher der Grund dafür, dass man nicht so häufig aus einem Unternehmen in die Anwaltschaft als Berater wechselt. 
Bsp.: Ich benötige eine externe Stellungnahme zur Absicherung- rufe den Partner an und frage: geht das bis Freitag? Meistens ja...Dann wird da bis in die Nacht gearbeitet, während ich um 18 Uhr nach Hause gehe. (Syndikus im Dax Unternehmen)
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9m3gR
Unregistered
 
#6
22.08.2019, 14:10
(22.08.2019, 13:03)Gast schrieb:  
(20.08.2019, 14:21)Syndikus schrieb:  Ich bin Syndikus in einem großen Unternehmen. Wir mandatieren laufend Großkanzleien. Die Arbeit der Anwälte (meist Partner) überprüfe ich dann wiederum und gebe die Arbeit frei.

Mir fällt deshalb kein Grund ein, weshalb ich mit dieser Berufserfahrung nicht Associate werden könnte.

Das und die damit in Verbindung stehenden, angenehmeren, Arbeitszeiten sind eher der Grund dafür, dass man nicht so häufig aus einem Unternehmen in die Anwaltschaft als Berater wechselt. 
Bsp.: Ich benötige eine externe Stellungnahme zur Absicherung- rufe den Partner an und frage: geht das bis Freitag? Meistens ja...Dann wird da bis in die Nacht gearbeitet, während ich um 18 Uhr nach Hause gehe. (Syndikus im Dax Unternehmen)

Und genau deshalb bin ich von der Rechtsabteilung wieder zurück in die Großkanzlei. Ich will halt lieber Berater sein.
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Syndikus
Unregistered
 
#7
22.08.2019, 16:16
Also: Niemand ist verbrannt durch diesen Karriereschritt. Mit zunehmendem Juristenmangel kann ich mir auch nicht vorstellen, dass weniger Flexibilität an den Tag gelegt wird - eher mehr was Wechsel angeht.
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