31.07.2019, 15:01
(31.07.2019, 09:39)Gast schrieb: Ja die üblichen Gründe sind es macht Spaß und ist familienfreundlich und finanziell abgesicherte, weil verbeamtet ? aber so schreibt das keiner in eine Bewerbung rein
Und genau da liegt mein Problem. Im großen und ganzen sind genau das meine Beweggründe, aber ich denke das macht sich in der Bewerbung eben nicht so gut. Deshalb frage ich ja, was man so bewerbungstaugliches schreiben könnte.
31.07.2019, 19:54
(30.07.2019, 17:06)NRWJurist schrieb:(30.07.2019, 16:53)Gast9876 schrieb:(30.07.2019, 16:52)Gast9876 schrieb:(28.07.2019, 21:10)NRWJurist schrieb: Jemand aktuelle Erkenntnisse wie es mit einer Bewerbung bei der StA mit 7,9 Punkten im 2. Staatsexamen aussieht? Dass es knapp wird, ist mir klar, aber vielleicht hat jemand etwas aktuellere Erkenntnisse als das, was hier bislang gesagt wurde.
Vielen dank und liebe Grüße!
Würde im Frühsommer 2018 (ich weiß, ist schon was her) mit 7,7x von der GStA Köln eingeladen. Bin dann aber nicht hin, weil Zusage in anderen Bundesland ?
Andrem Bundesland :rolleyes:
Danke dir für die Antwort... sind aber dann schon über 7,76 gewesen, richtig? Wundert mich bei der GStA Köln, laut einigen Berichten hier, sei man dort ja so streng... Darf ich noch fragen, welches andere Bundesland? Evtl. NDS?
7,79 :angel: Und nein, nicht NDS
02.08.2019, 16:47
(31.07.2019, 15:01)Gast HE schrieb:(31.07.2019, 09:39)Gast schrieb: Ja die üblichen Gründe sind es macht Spaß und ist familienfreundlich und finanziell abgesicherte, weil verbeamtet ? aber so schreibt das keiner in eine Bewerbung rein
Und genau da liegt mein Problem. Im großen und ganzen sind genau das meine Beweggründe, aber ich denke das macht sich in der Bewerbung eben nicht so gut. Deshalb frage ich ja, was man so bewerbungstaugliches schreiben könnte.
Wenn (nur) das deine Gründe sind, solltest du vielleicht nochmal in dich gehen, ob das Richteramt das richtige für dich ist. Woher willst du wissen, dass es dir Spaß machen wird? Und wenn es das nicht mehr tut, schiebst du eine ruhige Kugel, weil du ja abgesichert bist? Ganz ehrlich: Dafür ist das Amt zu verantwortungsvoll.
02.08.2019, 19:22
Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber ich habe kein Motivationsschreiben gemacht. Sondern lediglich "anliegend übersende ich meinen Antrag". Hat auch gereicht.
Aber beim Einstellungsinterview solltest du dann schon authentische Antworten geben können.
Aber beim Einstellungsinterview solltest du dann schon authentische Antworten geben können.
04.08.2019, 15:51
Ich habe mal die Frage zur Bewerbung mit der Vornote des schriftlichen Teils. Ich habe 9,7 Punkte nach den Klausuren. Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Gespräch und die Zusage ggf. schon vor der mündlichen Prüfung stattfinden? Ich habe nämlich erst Mitte September den Termin zur Mündlichen. Sonst sehe ich den Vorteil der Bewerbung mit der Vornote nicht.
04.08.2019, 20:25
Exakt, sonst würde es ja keinen Sinn machen
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
04.08.2019, 21:39
(04.08.2019, 15:51)Achim schrieb: Ich habe mal die Frage zur Bewerbung mit der Vornote des schriftlichen Teils. Ich habe 9,7 Punkte nach den Klausuren. Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Gespräch und die Zusage ggf. schon vor der mündlichen Prüfung stattfinden? Ich habe nämlich erst Mitte September den Termin zur Mündlichen. Sonst sehe ich den Vorteil der Bewerbung mit der Vornote nicht.
Hast du auch im Mai Termin geschrieben?
06.08.2019, 08:32
(04.08.2019, 21:39)Das Gast123 schrieb:So ist es.(04.08.2019, 15:51)Achim schrieb: Ich habe mal die Frage zur Bewerbung mit der Vornote des schriftlichen Teils. Ich habe 9,7 Punkte nach den Klausuren. Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Gespräch und die Zusage ggf. schon vor der mündlichen Prüfung stattfinden? Ich habe nämlich erst Mitte September den Termin zur Mündlichen. Sonst sehe ich den Vorteil der Bewerbung mit der Vornote nicht.
Hast du auch im Mai Termin geschrieben?
06.08.2019, 10:48
(06.08.2019, 08:32)Gast schrieb:(04.08.2019, 21:39)Das Gast123 schrieb:So ist es.(04.08.2019, 15:51)Achim schrieb: Ich habe mal die Frage zur Bewerbung mit der Vornote des schriftlichen Teils. Ich habe 9,7 Punkte nach den Klausuren. Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Gespräch und die Zusage ggf. schon vor der mündlichen Prüfung stattfinden? Ich habe nämlich erst Mitte September den Termin zur Mündlichen. Sonst sehe ich den Vorteil der Bewerbung mit der Vornote nicht.
Hast du auch im Mai Termin geschrieben?
Dürfte ich fragen in welchem Bundesland du geschrieben hast? Ich warte nämlich noch auf meine Noten und wenn du deine schon hast, dann besteht ja Hoffnung, dass meine auch bald kommen. Oder es ist ein schlechtes Zeichen :s
06.08.2019, 17:43
(04.08.2019, 15:51)Achim schrieb: Ich habe mal die Frage zur Bewerbung mit der Vornote des schriftlichen Teils. Ich habe 9,7 Punkte nach den Klausuren. Gehe ich Recht in der Annahme, dass das Gespräch und die Zusage ggf. schon vor der mündlichen Prüfung stattfinden? Ich habe nämlich erst Mitte September den Termin zur Mündlichen. Sonst sehe ich den Vorteil der Bewerbung mit der Vornote nicht.
Kommt auf das OLG an. Ich kann dir nur von Köln sagen (da habe ich selbst nachgefragt), dass man nicht vor der mündlichen eingeladen wird.
Der einzige Vorteil ist die verkürzte Postlaufzeit später. Also wenn du deine Bewerbung erst abschickst, nachdem du dein Zeugnis hast, dauert es ggf die entscheidenden 3 Tage zu lang, um dich schon ins nächste AC einzuladen, sodass du erst im übernächsten berücksichtigt wirst.