26.07.2019, 14:28
(26.07.2019, 13:54)GastNRW123 schrieb:(26.07.2019, 11:29)Gast schrieb:(26.07.2019, 08:26)GastNRW123 schrieb: Also meine Bewerbung mit unter 7,76 kam postwendend zurück... dass man sich in NRW bereits mit den schriftlichen Noten bewerben kann, ist mir ohnehin neu?
Das war aber in NRW aufgrund des Erlasses leider klar :/
Ja, schon klar, aber hier geht es um die Bewerbung vor der mündlichen! Vielleicht kann man sich vor der mündlichen bewerben, aber eben nur wenn man die 7,76 schon geknackt hat...
Ah, okay, tut mir Leid, das habe ich falsch verstanden. Ja, da hast du recht.
26.07.2019, 21:54
Ich versteh nicht wie man auf die Idee kommen kann, sich mit schriftlich unter 7,76 zu bewerben? Konzentrier dich erstmal auf das wesentlich und gucke dann was du damit machen kannst.
26.07.2019, 22:25
(26.07.2019, 21:54)Gast schrieb: Ich versteh nicht wie man auf die Idee kommen kann, sich mit schriftlich unter 7,76 zu bewerben? Konzentrier dich erstmal auf das wesentlich und gucke dann was du damit machen kannst.
Musst du auch nicht verstehen. Aber ich schaffe es tatsächlich eine Bewerbung abzuschicken und gleichzeitig für die mündliche zu lernen ;;)
Die Bewerbung liegt nämlich schon seit Wochen fix und fertig da und wartete nur auf die Notenübersicht.
Ich mache es jetzt einfach so wie ich meine.
Danke für die netten Kommentare
26.07.2019, 22:59
Wäre halt sinnvoller n überdurchschnittliches Examen zu machen, als im ersten Semester die Bewerbung vorzubereiten. Erst die Arbeit, dann der Lohn
27.07.2019, 00:37
(26.07.2019, 22:59)Gast schrieb: Wäre halt sinnvoller n überdurchschnittliches Examen zu machen, als im ersten Semester die Bewerbung vorzubereiten. Erst die Arbeit, dann der Lohn
Es muss davon ausgegangen werden, dass es sich um ein überdurchschnittliches Examen handelte und er/sie sich nicht mit 4.01 Punkten beworben hat.
27.07.2019, 08:06
@ Admin:
Ich hab eine Antwort auf meine Frage bekommen. Kann der Thread jetzt bitte gelöscht werden? Ist ja grauenhaft, wie hier jedes Mal die Stimmung kippt
Ich hab eine Antwort auf meine Frage bekommen. Kann der Thread jetzt bitte gelöscht werden? Ist ja grauenhaft, wie hier jedes Mal die Stimmung kippt
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
27.07.2019, 08:47
(27.07.2019, 08:06)GKJ schrieb: @ Admin:
Ich hab eine Antwort auf meine Frage bekommen. Kann der Thread jetzt bitte gelöscht werden? Ist ja grauenhaft, wie hier jedes Mal die Stimmung kippt
Du hast aber nach Meinungen gefragt. Für mich ist es auch völlig unverständlich, wie man sich entgegen dem Erlass mit schriftlich unter 7,76 bewerben kann... es ist nichtmal ausgeschlossen, sich in der mündlichen zu verschlechtern..
27.07.2019, 13:41
Ist es nicht am OLG Köln auch so, dass man wirklich nur mit über 9 Punkten realistische Chancen hat, eingeladen zu werden? Am OLG Hamm würde ich mich mit den Klausurnoten bewerben, in Köln nicht. Es sei denn, die Anforderungen sind gesunken. Weiß darüber jemand etwas?
27.07.2019, 17:13
(27.07.2019, 13:41)Gast schrieb: Ist es nicht am OLG Köln auch so, dass man wirklich nur mit über 9 Punkten realistische Chancen hat, eingeladen zu werden? Am OLG Hamm würde ich mich mit den Klausurnoten bewerben, in Köln nicht. Es sei denn, die Anforderungen sind gesunken. Weiß darüber jemand etwas?
Jap, in Köln geht unter 9p im Zweiten quasi nichts.
27.07.2019, 18:01
(27.07.2019, 13:41)Gast schrieb: Ist es nicht am OLG Köln auch so, dass man wirklich nur mit über 9 Punkten realistische Chancen hat, eingeladen zu werden? Am OLG Hamm würde ich mich mit den Klausurnoten bewerben, in Köln nicht. Es sei denn, die Anforderungen sind gesunken. Weiß darüber jemand etwas?
Im Moment geht unter 9 im zweiten noch nichts, aber im ersten muss es kein vb mehr sein.