• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Mit Klausurnoten für Justiz bewerben?
1 2 3 »
Antworten

 
Mit Klausurnoten für Justiz bewerben?
GKJ
Unregistered
 
#1
26.07.2019, 08:08
Hallo zusammen, 

ich bin mir gerade etwas unsicher und hätte daher gern ein paar Meinungen von euch. Gern auch insbesondere eigene Erfahrungsberichte. 
Ich möchte mich beim OLG Köln bewerben. Meine mündliche Prüfung ist aber erst im September. Ich habe gerade meine Klausurnoten bekommen. 
Vor ein paar Wochen hatte ich beim OLG nachgefragt, ob ich die Bewerbung schon mit den Noten abschicken kann oder bis September warten muss. Da sagte man mir, dass ich mich ruhig jetzt schon bewerben könne. Deshalb hab ich die Bewerbung schon komplett fertig gemacht. 
Nun sind meine Noten jetzt aber nicht soo geil, sprich, ich hab das VB noch nicht erreicht, könnte es aber noch in der mündlichen schaffen. 
Meine Frage daher - macht es dann überhaupt Sinn, die Bewerbung jetzt schon abzuschicken oder warte ich lieber bis ich das Zeugnis habe? Meine Befürchtung ist, dass sie mir die Unterlagen direkt zurück schicken, weil ich noch knapp unter der Grenze von 7,76 liege. 
Andererseits würde ich aber gern so schnell wie möglich also zum nächstmöglichen AC geladen werden. Wenn ich meine Bewerbung erst Mitte/Ende September abschicke, ist das nächste AC vielleicht schon voll...?
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
GastNRW123
Unregistered
 
#2
26.07.2019, 08:26
Also meine Bewerbung mit unter 7,76 kam postwendend zurück... dass man sich in NRW bereits mit den schriftlichen Noten bewerben kann, ist mir ohnehin neu?
Zitieren
sIXip
Unregistered
 
#3
26.07.2019, 09:35
Wenn Du knapp unter der Grenze liegst, werden sie Dich vermutlich noch nicht bei dem AC berücksichtigen. Dir bleibt also nichts anderes übrig, als zu warten.
Zitieren
GKJ
Unregistered
 
#4
26.07.2019, 09:41
Ich hatte extra nachgefragt. 
Die Antwort war: man kann sich gerne schon bewerben, aber zum AC wird man natürlich erst nach der Mündlichen eingeladen. 
Also mir ist schon klar, dass die mich nur mit den/diesen Noten nicht schon zum AC einladen. Die Frage war nur, ob ich schon mal meine Bewerbungsunterlagen einreichen soll, damit sie mich ggf schon auf dem Schirm haben oder ob ich das erst nach Erhalt des Zeugnisses im September machen soll
Zitieren
Gast12345
Unregistered
 
#5
26.07.2019, 10:54
Macht keinen Sinn und geht auch nicht schneller. Macht denen sogar noch mehr Arbeit. Du gewinnst absolut keinen zeitlichen Vorteil. Bewirb dich wenn du die Endnote hast und gut ist.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
26.07.2019, 11:25
(26.07.2019, 09:41)GKJ schrieb:  Ich hatte extra nachgefragt. 
Die Antwort war: man kann sich gerne schon bewerben, aber zum AC wird man natürlich erst nach der Mündlichen eingeladen. 
Also mir ist schon klar, dass die mich nur mit den/diesen Noten nicht schon zum AC einladen. Die Frage war nur, ob ich schon mal meine Bewerbungsunterlagen einreichen soll, damit sie mich ggf schon auf dem Schirm haben oder ob ich das erst nach Erhalt des Zeugnisses im September machen soll

Ich hab das gemacht beim OLG Köln und wurde dann angerufen, dass man mich noch nicht einladen könne, ich aber sofort an dem Tag, an dem ich Mündliche hätte, eine Mail mit der Endnote schreiben sollte. Das habe ich dann gemacht und wurde zwei Stunden später telefonisch (und dann nochmal postalisch eingeladen).
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
26.07.2019, 11:28
(26.07.2019, 10:54)Gast12345 schrieb:  Macht keinen Sinn und geht auch nicht schneller. Macht denen sogar noch mehr Arbeit. Du gewinnst absolut keinen zeitlichen Vorteil. Bewirb dich wenn du die Endnote hast und gut ist.


Es ging deutlich schneller. Hätte ich auf mein Zeugnis gewartet, hätte ich, wenn man Postumlauf am OLG einrechnet, nicht mehr rechtzeitig eingeladen werden können. Mehrarbeit macht man auch nicht, die legen das nämlich einfach auf Wiedervorlage.

Und ja, ich weiß, wovon ich rede, ich hab es letztes Jahr so gemacht.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
26.07.2019, 11:29
(26.07.2019, 08:26)GastNRW123 schrieb:  Also meine Bewerbung mit unter 7,76 kam postwendend zurück... dass man sich in NRW bereits mit den schriftlichen Noten bewerben kann, ist mir ohnehin neu?


Das war aber in NRW aufgrund des Erlasses leider klar :/
Zitieren
GKJ
Unregistered
 
#9
26.07.2019, 12:56
Okay super danke für die Rückmeldungen! Dann mache ich es so. Es geht mir ja auch einzig und allein um den Zeitgewinn. Und sie haben ja selber gesagt, dass ich es ihnen schon gern schicken kann.
Zitieren
GastNRW123
Unregistered
 
#10
26.07.2019, 13:54
(26.07.2019, 11:29)Gast schrieb:  
(26.07.2019, 08:26)GastNRW123 schrieb:  Also meine Bewerbung mit unter 7,76 kam postwendend zurück... dass man sich in NRW bereits mit den schriftlichen Noten bewerben kann, ist mir ohnehin neu?


Das war aber in NRW aufgrund des Erlasses leider klar :/


Ja, schon klar, aber hier geht es um die Bewerbung vor der mündlichen! Vielleicht kann man sich vor der mündlichen bewerben, aber eben nur wenn man die 7,76 schon geknackt hat...
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus