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Bootcamp Schleswig - wie effektiv nutzen?
GastSH
Unregistered
 
#11
14.07.2019, 14:32
@9: Eigentlich ist offensichtlich, wann eine Klausur nicht fertig ist. 
Im Strafrecht: - Anklageschrift fehlt oder bricht irgendwann in der Mitte ab 
Im Zivilrecht: Im Urteil fehlt in den Entscheidungsgründen die Begründung des Tenors (z.B. kein Wort zur Kostenentscheidung)
Im ÖffRecht: s. Zivilrecht
Anwalts-/Kautelarklausur: Der praktische Teil fehlt/ bricht in der Mitte ab und ist damit in sich nicht schlüssig. 

Da sehe ich kein Problem, wann eine Klausur unvollständig ist.
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Gast
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#12
14.07.2019, 14:39
(14.07.2019, 14:32)GastSH schrieb:  @9: Eigentlich ist offensichtlich, wann eine Klausur nicht fertig ist. 
Im Strafrecht: - Anklageschrift fehlt oder bricht irgendwann in der Mitte ab 
Im Zivilrecht: Im Urteil fehlt in den Entscheidungsgründen die Begründung des Tenors (z.B. kein Wort zur Kostenentscheidung)
Im ÖffRecht: s. Zivilrecht
Anwalts-/Kautelarklausur: Der praktische Teil fehlt/ bricht in der Mitte ab und ist damit in sich nicht schlüssig. 

Da sehe ich kein Problem, wann eine Klausur unvollständig ist.

Kann ich genau so unterschreiben. Wobei man noch Folgendes ergänzen kann: Es gibt auch Kandidaten, die beginnen mit dem praktischen Teil. Deren Klausur ist unvollständig, wenn das Gutachten in der Mitte plötzlich abbricht. Wobei hiermit nicht gemeint ist, dass einzelne Anspruchsgrundlagen übersehen wurden, sondern vielmehr ein abrupter Abbruch.
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Gast
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#13
14.07.2019, 14:56
(14.07.2019, 14:39)Gast schrieb:  
(14.07.2019, 14:32)GastSH schrieb:  @9: Eigentlich ist offensichtlich, wann eine Klausur nicht fertig ist. 
Im Strafrecht: - Anklageschrift fehlt oder bricht irgendwann in der Mitte ab 
Im Zivilrecht: Im Urteil fehlt in den Entscheidungsgründen die Begründung des Tenors (z.B. kein Wort zur Kostenentscheidung)
Im ÖffRecht: s. Zivilrecht
Anwalts-/Kautelarklausur: Der praktische Teil fehlt/ bricht in der Mitte ab und ist damit in sich nicht schlüssig. 

Da sehe ich kein Problem, wann eine Klausur unvollständig ist.

Kann ich genau so unterschreiben. Wobei man noch Folgendes ergänzen kann: Es gibt auch Kandidaten, die beginnen mit dem praktischen Teil. Deren Klausur ist unvollständig, wenn das Gutachten in der Mitte plötzlich abbricht. Wobei hiermit nicht gemeint ist, dass einzelne Anspruchsgrundlagen übersehen wurden, sondern vielmehr ein abrupter Abbruch.

Konnte in einer Klausur die Seitenzahlen nicht mehr notieren, auf Nachfrage meinte die Aufsicht, die darf man nicht mehr nach Ende der Zeit draufschreiben. Doofe Frage: wenn die Blätter kreuz und quer beim Korrektor ankommen, was passiert dann?
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Gast
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#14
14.07.2019, 15:57
(14.07.2019, 14:56)Gast schrieb:  
(14.07.2019, 14:39)Gast schrieb:  
(14.07.2019, 14:32)GastSH schrieb:  @9: Eigentlich ist offensichtlich, wann eine Klausur nicht fertig ist. 
Im Strafrecht: - Anklageschrift fehlt oder bricht irgendwann in der Mitte ab 
Im Zivilrecht: Im Urteil fehlt in den Entscheidungsgründen die Begründung des Tenors (z.B. kein Wort zur Kostenentscheidung)
Im ÖffRecht: s. Zivilrecht
Anwalts-/Kautelarklausur: Der praktische Teil fehlt/ bricht in der Mitte ab und ist damit in sich nicht schlüssig. 

Da sehe ich kein Problem, wann eine Klausur unvollständig ist.

Kann ich genau so unterschreiben. Wobei man noch Folgendes ergänzen kann: Es gibt auch Kandidaten, die beginnen mit dem praktischen Teil. Deren Klausur ist unvollständig, wenn das Gutachten in der Mitte plötzlich abbricht. Wobei hiermit nicht gemeint ist, dass einzelne Anspruchsgrundlagen übersehen wurden, sondern vielmehr ein abrupter Abbruch.

Konnte in einer Klausur die Seitenzahlen nicht mehr notieren, auf Nachfrage meinte die Aufsicht, die darf man nicht mehr nach Ende der Zeit draufschreiben. Doofe Frage: wenn die Blätter kreuz und quer beim Korrektor ankommen, was passiert dann?

Ich habe es in keiner Klausur geschafft, die Seiten zu nummerieren. War überhaupt kein Problem. Es kommt niemand auf die Idee, deine Seiten durchzumischen.
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Gast
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#15
14.07.2019, 16:14
(14.07.2019, 14:32)GastSH schrieb:  @9: Eigentlich ist offensichtlich, wann eine Klausur nicht fertig ist. 
Im Strafrecht: - Anklageschrift fehlt oder bricht irgendwann in der Mitte ab 
Im Zivilrecht: Im Urteil fehlt in den Entscheidungsgründen die Begründung des Tenors (z.B. kein Wort zur Kostenentscheidung)
Im ÖffRecht: s. Zivilrecht
Anwalts-/Kautelarklausur: Der praktische Teil fehlt/ bricht in der Mitte ab und ist damit in sich nicht schlüssig. 

Da sehe ich kein Problem, wann eine Klausur unvollständig ist.


Die Kostenentscheidung wird idR nie näher begründet. Kann mir nicht vorstellen, dass man durchfällt, wenn ein Satz zur Kostenentscheidung in den Entscheidungsgründen fehlt.
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