04.07.2019, 15:42
Hat noch jemand aus Nds die Klage abgewiesen und Wiederklage stattgegeben?
Ich war mit der Klausur etwas überfordert.
Ich war mit der Klausur etwas überfordert.
04.07.2019, 15:58
(04.07.2019, 14:45)Theoderich schrieb: Ich habe in Hessen geschrieben.
Es ging um eine Klage nach §§ 731, 795, 797 Abs. 5 ZPO. Die Klage habe ich abgewiesen und der Widerklage stattgegeben. Die Klage wäre begründet wg. RGedanke des § 162 BGB gewesen. Im Palandt ist sogar der Fall dort eigens aufgeführt. Die Forderung ist jedoch durch Aufrechnung erloschen. Die Aufrechnung ist möglich, da man im Rahmen des § 731 ZPO Einwendungen vorbringen kann. Dies deshalb, weil die Zuständigkeit der von § 767 ZPO entspricht und aufgrund der Prozessökonomie. Präklusion war nicht möglich, da die notarielle Urkunde nicht der Rechtskraft fähig ist. Die Gegenforderung müsste eigentlich begründet sein, weil sonst die Beweisaufnahme keinen Sinn macht.
Habe es ebenso gelöst. Nur leider nicht auf den 167 gekommen und daher allgemein gelöst :D
04.07.2019, 15:59
Soweit ich mich erinnere, hat der Zeuge ausgesagt, dass keine Aufklärung durch den Kläger erfolgt ist. Zudem hat er gesagt, dass der Beklagte viel Geld investiert hat. Nach der Aufklärung später sei er blass geworden. Auf Nachfragen des Gerichts ergab sich nichts anderes.
04.07.2019, 16:10
@ nds noskill,
hast du der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen?
hast du der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen?
04.07.2019, 16:13
Ich habe gerade erfahren, dass die Leute in Hannover wohl eine 10-minütige Schreibzeitverlängerung bekommen haben. Wegen irgend eines Fehlers im SV? Bei uns gab es keine....?
04.07.2019, 16:16
Also in BS gab es keine Schreibverlängerung..
04.07.2019, 16:18
Habe in Hannover geschrieben und nein, keine Verlängerung bekommen
04.07.2019, 16:28
(04.07.2019, 16:10)NDS schrieb: @ nds noskill,
hast du der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen?
Ja, hab ich gemacht, aber mit einer wenig überzeugenden Begründung:
985 geprüft
Eigentum +
Besitz+
Kein RzB +, zwar abgeleitet, aber erloschen inzwischen, kein 647
Dann 1000 als Zbr, 994 geprüft.
Vindikationsage im Zeitpunkt der Verwendung-, weil der Beklagte ein Besitzrecht hatte, als er repariert hat. Hab mich dazu im Palandt vor 994 Rn 12 verleiten lassen. Deshalb 994 -
Dann Zbr wegen 687 II, 684 S.1, 818 IV, 819, 292 II, 994 II? Also angemaßte Eigengeschäftsführung. Das auch bejaht. Dann aber gesagt Verwendung - , weil kein Auftrag, deshalb nicht obj notwendig. Das ist zu abenteuerlich. Damit dann Klage stattgegeben...
Widerklage abgewiesen. Sehr abenteuerlich. Immerhin zählen der Sachbericht und die Beweisaufnahme zusammen bestimmt 40 % :D
Wie sieht es bei euch aus?
04.07.2019, 16:33
(04.07.2019, 15:59)HES schrieb: Soweit ich mich erinnere, hat der Zeuge ausgesagt, dass keine Aufklärung durch den Kläger erfolgt ist. Zudem hat er gesagt, dass der Beklagte viel Geld investiert hat. Nach der Aufklärung später sei er blass geworden. Auf Nachfragen des Gerichts ergab sich nichts anderes.
Eben, finde es gut vertretbar, da eine Aufklärungspflichtverletzung zu bejahen
04.07.2019, 16:47
Also ich hab in NRW geschrieben und habe auch negative Ergiebigkeit angenommen weil der Zeuge bekundet hat, der Kläger hätte „drum herum“ also und das mittlere Flurstück die Solaranlage aufbauen dürfen während der Kläger unbegrenzte Bebauung behauptete.
Wie habt ihr das Problem der fehlenden gegenseitigkeit der Forderungen gelöst? Klauselerteilung ist ja nicht auf Geldzahlung gerichtet.
Wie habt ihr das Problem der fehlenden gegenseitigkeit der Forderungen gelöst? Klauselerteilung ist ja nicht auf Geldzahlung gerichtet.