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Drohende Entlassung Richter auf Probe
wroxbalker
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#151
28.10.2026, 15:51
(26.10.2026, 16:54)kumpelanton schrieb:  der wochenkalender von diddl dient der absicherung meines betrieblichen ablaufs

Obwohl Offtopic, musste ich sehr lachen! Es strahlt zudem auch besonders viel Seriosität aus ;)
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#152
28.10.2026, 16:55
(28.10.2026, 14:35)Refex2026 schrieb:  
(28.10.2026, 13:38)Exam24NRW schrieb:  
(19.10.2026, 21:11)NDS. 2.StE voraussichtlich Dez. 2025 ✅ schrieb:  Mich würde es einfach interessieren, wie Pers. weiter gemacht haben, die in ähnlichen Situationen steckten.
Ich kann dir etwas dazu sagen - natürlich ohne zu wissen, was bei dir da gerade schief läuft und ob du nun bei der StA bist oder bei Gericht und ob das berechtigt ist, was sie dir vorwerfen. Ob es berechtigt ist, wird aber mE am Ende eh keine Rolle spielen für das Ergebnis. 
Ich würde an deiner Stelle jetzt schon selbst um Entlassung bitten, bevor der Zeitraum bis zur 1. Regelbeurteilung (bei dir 9 Monate) abgelaufen ist. In NDS werden sie dir in dem Fall ein nettes Dienstzeugnis ausstellen aus dem sich ergibt, dass du auf eigenen Wunsch gegangen bist und in dem nur das drinsteht, was gut lief. Deine Akte bleibt vollkommen sauber. Dann kannst du 1-2 Jahre lang etwas anderes machen und dich dann erneut in einem anderen Bundesland bewerben. Wenn du nun wartest und erst die Reissleine ziehst, wenn dir der Entwurf der negativen Beurteilung schon vorgelegt wird, wirst du überall immer mit der Frage konfrontiert werden, warum du denn genau zu dem Zeitpunkt um Entlassung gebeten hast, als die erste Regelbeurteilung anstand. Im worst case auch überall anders im ÖD, wenn sie sich die Mühe machen zu recherchieren. Das kann man aber ja nur sehr schwer erklären im Gespräch. 

M.E. kommt man - wenn sie einen einmal für irgendwie problematisch halten - kaum noch raus, egal wie viel Mühe man sich gibt. Bei allen mir bekannten Fällen kam das erste Signal spätestens nach ein paar Monaten und egal wie sie sich gestreckt haben danach, am Ende wurde es immer ein nicht geeignet.
Es kommt häufiger vor als viele denken, nur dass die Leute eben selber gehen und das nicht ausfechten.. um sich den Zugang zum ÖD nicht lebenslänglich zu verbauen. Deshalb bekommt man das nicht so mit

Woran glaubst du liegt es, dass das erste Signal kommt? Also wieso wird man als nicht geeignet angesehen? Glaubst du es sind immer persönliche Probleme der Kollegen mit der betroffenen Person?

Es ist doch im Grunde genommen ein normales Arbeitsverhältnis. Bestimmt trägt der jeweilige Proberichter auch etwas dazu bei - ob nun durch sein Verhalten oder seine Leistung und ob nun bewusst oder unbewusst. Natürlich wird niemand sofort entlassen, weil der Präsident oder LOStA einen schlechten Tag hat. Fängt man in einer Kanzlei/ Unternehmen an und eckt da in den ersten Monaten irgendwie an, wird man es auch schwer haben nach der Probezeit übernommen zu werden. Der schlechte Eindruck ist dann eben da und man arbeitet nun mal mit und unter Menschen. 
Man kann natürlich auch echt Pech mit dem Vorgesetzten/ Team haben. Wenn man sich irgendwo nicht gut einfügt, wird es immer schwierig. Es gibt auch unzählige Fälle von jungen Anwälten die in der Probezeit in ihrer ersten Kanzlei gekündigt wurden. Man weiß ja nie, ob es im konkreten Einzelfall berechtigt war. Der Vorteil bei den Anwälten ist natürlich, dass sie niemals jemandem etwas von der vergurkten Probezeit erzählen müssen, weil es keine Personalakte gibt und viele werden dann ja auch in einer anderen Kanzlei - mit anderen Leuten/ anderer fachlicher Ausrichtung - glücklich und erfolgreich. Das ist dem ÖD aber ja bewusst, deshalb geben sie den Leuten woh auch die Möglichkeit wenigstens selbst zu gehen, auch wenn man das Arbeitsverhältnis als solches wird nie verschweigen können. Dass man - wenn man es als Ri/StA nicht gepackt hat - aber soo große Schwierigkeiten haben wird nochmal irgendwo im ÖD unterzukommen, glaube ich überhaupt nicht. Es herrscht überall Personalmangel und man hatte ja gute Noten, sonst wäre man nie Richter geworden. Es ist doch keine Schande wenn man in dem Vorstellungsgespräch offen sagt, dass einem die Tätigkeit nicht lag oder nicht so viel Freude bereitet hat wie gedacht. Die Finanzverwaltung oder das Auswärtige Amt machen doch inhaltlich etwas völlig anderes.. und ob einem nun nahe gelegt wurde zu gehen oder man tatsächlich aus völlig freien Stücken gegangen ist… man kann Menschen hier zu Lande ja wegen Art. 33 GG nicht einfach wegen irgendwelcher Mutmaßungen pauschal von allen öffentlichen Ämtern ausschließen, wenn das Profil im Übrigen passt. 
Vermutlich wird es bloß bei einer erneuten Bewerbung in der Justiz schwer. Aber auch da - wenn man ein paar Jahre woanders Berufserfahrung gesammelt hat, gute Noten hat und in dem Gespräch reflektiert und ehrlich auftritt und glaubhaft darlegen kann, dass man die Defizite von damals überwunden hat, warum denn nicht?! Ein pauschaler Ausschluss erscheint mir da - wenn es kein offizielles Entlassungsverfahren/ Disziplinarverfahren gab - jedenfalls auch nicht ganz verhältnismäßig. Gerade wenn jemand zuvor nur ein paar Monate in der Justiz war und nicht über 2 Jahre hinweg gezeigt hat, dass er es einfach wirklich nicht kann.
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
GastNRW1234
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#153
28.10.2026, 17:24
(28.10.2026, 16:55)12237 schrieb:  
(28.10.2026, 14:35)Refex2026 schrieb:  
(28.10.2026, 13:38)Exam24NRW schrieb:  
(19.10.2026, 21:11)NDS. 2.StE voraussichtlich Dez. 2025 ✅ schrieb:  Mich würde es einfach interessieren, wie Pers. weiter gemacht haben, die in ähnlichen Situationen steckten.
Ich kann dir etwas dazu sagen - natürlich ohne zu wissen, was bei dir da gerade schief läuft und ob du nun bei der StA bist oder bei Gericht und ob das berechtigt ist, was sie dir vorwerfen. Ob es berechtigt ist, wird aber mE am Ende eh keine Rolle spielen für das Ergebnis. 
Ich würde an deiner Stelle jetzt schon selbst um Entlassung bitten, bevor der Zeitraum bis zur 1. Regelbeurteilung (bei dir 9 Monate) abgelaufen ist. In NDS werden sie dir in dem Fall ein nettes Dienstzeugnis ausstellen aus dem sich ergibt, dass du auf eigenen Wunsch gegangen bist und in dem nur das drinsteht, was gut lief. Deine Akte bleibt vollkommen sauber. Dann kannst du 1-2 Jahre lang etwas anderes machen und dich dann erneut in einem anderen Bundesland bewerben. Wenn du nun wartest und erst die Reissleine ziehst, wenn dir der Entwurf der negativen Beurteilung schon vorgelegt wird, wirst du überall immer mit der Frage konfrontiert werden, warum du denn genau zu dem Zeitpunkt um Entlassung gebeten hast, als die erste Regelbeurteilung anstand. Im worst case auch überall anders im ÖD, wenn sie sich die Mühe machen zu recherchieren. Das kann man aber ja nur sehr schwer erklären im Gespräch. 

M.E. kommt man - wenn sie einen einmal für irgendwie problematisch halten - kaum noch raus, egal wie viel Mühe man sich gibt. Bei allen mir bekannten Fällen kam das erste Signal spätestens nach ein paar Monaten und egal wie sie sich gestreckt haben danach, am Ende wurde es immer ein nicht geeignet.
Es kommt häufiger vor als viele denken, nur dass die Leute eben selber gehen und das nicht ausfechten.. um sich den Zugang zum ÖD nicht lebenslänglich zu verbauen. Deshalb bekommt man das nicht so mit

Woran glaubst du liegt es, dass das erste Signal kommt? Also wieso wird man als nicht geeignet angesehen? Glaubst du es sind immer persönliche Probleme der Kollegen mit der betroffenen Person?

Es ist doch im Grunde genommen ein normales Arbeitsverhältnis. Bestimmt trägt der jeweilige Proberichter auch etwas dazu bei - ob nun durch sein Verhalten oder seine Leistung und ob nun bewusst oder unbewusst. Natürlich wird niemand sofort entlassen, weil der Präsident oder LOStA einen schlechten Tag hat. Fängt man in einer Kanzlei/ Unternehmen an und eckt da in den ersten Monaten irgendwie an, wird man es auch schwer haben nach der Probezeit übernommen zu werden. Der schlechte Eindruck ist dann eben da und man arbeitet nun mal mit und unter Menschen. 
Man kann natürlich auch echt Pech mit dem Vorgesetzten/ Team haben. Wenn man sich irgendwo nicht gut einfügt, wird es immer schwierig. Es gibt auch unzählige Fälle von jungen Anwälten die in der Probezeit in ihrer ersten Kanzlei gekündigt wurden. Man weiß ja nie, ob es im konkreten Einzelfall berechtigt war. Der Vorteil bei den Anwälten ist natürlich, dass sie niemals jemandem etwas von der vergurkten Probezeit erzählen müssen, weil es keine Personalakte gibt und viele werden dann ja auch in einer anderen Kanzlei - mit anderen Leuten/ anderer fachlicher Ausrichtung - glücklich und erfolgreich. Das ist dem ÖD aber ja bewusst, deshalb geben sie den Leuten woh auch die Möglichkeit wenigstens selbst zu gehen, auch wenn man das Arbeitsverhältnis als solches wird nie verschweigen können. Dass man - wenn man es als Ri/StA nicht gepackt hat - aber soo große Schwierigkeiten haben wird nochmal irgendwo im ÖD unterzukommen, glaube ich überhaupt nicht. Es herrscht überall Personalmangel und man hatte ja gute Noten, sonst wäre man nie Richter geworden. Es ist doch keine Schande wenn man in dem Vorstellungsgespräch offen sagt, dass einem die Tätigkeit nicht lag oder nicht so viel Freude bereitet hat wie gedacht. Die Finanzverwaltung oder das Auswärtige Amt machen doch inhaltlich etwas völlig anderes.. und ob einem nun nahe gelegt wurde zu gehen oder man tatsächlich aus völlig freien Stücken gegangen ist… man kann Menschen hier zu Lande ja wegen Art. 33 GG nicht einfach wegen irgendwelcher Mutmaßungen pauschal von allen öffentlichen Ämtern ausschließen, wenn das Profil im Übrigen passt. 
Vermutlich wird es bloß bei einer erneuten Bewerbung in der Justiz schwer. Aber auch da - wenn man ein paar Jahre woanders Berufserfahrung gesammelt hat, gute Noten hat und in dem Gespräch reflektiert und ehrlich auftritt und glaubhaft darlegen kann, dass man die Defizite von damals überwunden hat, warum denn nicht?! Ein pauschaler Ausschluss erscheint mir da - wenn es kein offizielles Entlassungsverfahren/ Disziplinarverfahren gab - jedenfalls auch nicht ganz verhältnismäßig. Gerade wenn jemand zuvor nur ein paar Monate in der Justiz war und nicht über 2 Jahre hinweg gezeigt hat, dass er es einfach wirklich nicht kann.

Sehe ich auch so, allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass es Rückkehrern schwer gemacht wird. Dass man z.B., wenn jemand 6 Monate in der Justiz war und 5 Jahre später zurückkehren möchte, Gründe dafür herbeikonstruiert, warum andere besser geeignet sind und der Rückkehrer nicht eingeladen werden soll. Bei extrem guten Noten ginge das natürlich nicht, aber ich glaube, leicht wäre es nicht, wieder reinzukommen.
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#154
28.10.2026, 17:41
(28.10.2026, 17:24)GastNRW1234 schrieb:  
(28.10.2026, 16:55)12237 schrieb:  
(28.10.2026, 14:35)Refex2026 schrieb:  
(28.10.2026, 13:38)Exam24NRW schrieb:  
(19.10.2026, 21:11)NDS. 2.StE voraussichtlich Dez. 2025 ✅ schrieb:  Mich würde es einfach interessieren, wie Pers. weiter gemacht haben, die in ähnlichen Situationen steckten.
Ich kann dir etwas dazu sagen - natürlich ohne zu wissen, was bei dir da gerade schief läuft und ob du nun bei der StA bist oder bei Gericht und ob das berechtigt ist, was sie dir vorwerfen. Ob es berechtigt ist, wird aber mE am Ende eh keine Rolle spielen für das Ergebnis. 
Ich würde an deiner Stelle jetzt schon selbst um Entlassung bitten, bevor der Zeitraum bis zur 1. Regelbeurteilung (bei dir 9 Monate) abgelaufen ist. In NDS werden sie dir in dem Fall ein nettes Dienstzeugnis ausstellen aus dem sich ergibt, dass du auf eigenen Wunsch gegangen bist und in dem nur das drinsteht, was gut lief. Deine Akte bleibt vollkommen sauber. Dann kannst du 1-2 Jahre lang etwas anderes machen und dich dann erneut in einem anderen Bundesland bewerben. Wenn du nun wartest und erst die Reissleine ziehst, wenn dir der Entwurf der negativen Beurteilung schon vorgelegt wird, wirst du überall immer mit der Frage konfrontiert werden, warum du denn genau zu dem Zeitpunkt um Entlassung gebeten hast, als die erste Regelbeurteilung anstand. Im worst case auch überall anders im ÖD, wenn sie sich die Mühe machen zu recherchieren. Das kann man aber ja nur sehr schwer erklären im Gespräch. 

M.E. kommt man - wenn sie einen einmal für irgendwie problematisch halten - kaum noch raus, egal wie viel Mühe man sich gibt. Bei allen mir bekannten Fällen kam das erste Signal spätestens nach ein paar Monaten und egal wie sie sich gestreckt haben danach, am Ende wurde es immer ein nicht geeignet.
Es kommt häufiger vor als viele denken, nur dass die Leute eben selber gehen und das nicht ausfechten.. um sich den Zugang zum ÖD nicht lebenslänglich zu verbauen. Deshalb bekommt man das nicht so mit

Woran glaubst du liegt es, dass das erste Signal kommt? Also wieso wird man als nicht geeignet angesehen? Glaubst du es sind immer persönliche Probleme der Kollegen mit der betroffenen Person?

Es ist doch im Grunde genommen ein normales Arbeitsverhältnis. Bestimmt trägt der jeweilige Proberichter auch etwas dazu bei - ob nun durch sein Verhalten oder seine Leistung und ob nun bewusst oder unbewusst. Natürlich wird niemand sofort entlassen, weil der Präsident oder LOStA einen schlechten Tag hat. Fängt man in einer Kanzlei/ Unternehmen an und eckt da in den ersten Monaten irgendwie an, wird man es auch schwer haben nach der Probezeit übernommen zu werden. Der schlechte Eindruck ist dann eben da und man arbeitet nun mal mit und unter Menschen. 
Man kann natürlich auch echt Pech mit dem Vorgesetzten/ Team haben. Wenn man sich irgendwo nicht gut einfügt, wird es immer schwierig. Es gibt auch unzählige Fälle von jungen Anwälten die in der Probezeit in ihrer ersten Kanzlei gekündigt wurden. Man weiß ja nie, ob es im konkreten Einzelfall berechtigt war. Der Vorteil bei den Anwälten ist natürlich, dass sie niemals jemandem etwas von der vergurkten Probezeit erzählen müssen, weil es keine Personalakte gibt und viele werden dann ja auch in einer anderen Kanzlei - mit anderen Leuten/ anderer fachlicher Ausrichtung - glücklich und erfolgreich. Das ist dem ÖD aber ja bewusst, deshalb geben sie den Leuten woh auch die Möglichkeit wenigstens selbst zu gehen, auch wenn man das Arbeitsverhältnis als solches wird nie verschweigen können. Dass man - wenn man es als Ri/StA nicht gepackt hat - aber soo große Schwierigkeiten haben wird nochmal irgendwo im ÖD unterzukommen, glaube ich überhaupt nicht. Es herrscht überall Personalmangel und man hatte ja gute Noten, sonst wäre man nie Richter geworden. Es ist doch keine Schande wenn man in dem Vorstellungsgespräch offen sagt, dass einem die Tätigkeit nicht lag oder nicht so viel Freude bereitet hat wie gedacht. Die Finanzverwaltung oder das Auswärtige Amt machen doch inhaltlich etwas völlig anderes.. und ob einem nun nahe gelegt wurde zu gehen oder man tatsächlich aus völlig freien Stücken gegangen ist… man kann Menschen hier zu Lande ja wegen Art. 33 GG nicht einfach wegen irgendwelcher Mutmaßungen pauschal von allen öffentlichen Ämtern ausschließen, wenn das Profil im Übrigen passt. 
Vermutlich wird es bloß bei einer erneuten Bewerbung in der Justiz schwer. Aber auch da - wenn man ein paar Jahre woanders Berufserfahrung gesammelt hat, gute Noten hat und in dem Gespräch reflektiert und ehrlich auftritt und glaubhaft darlegen kann, dass man die Defizite von damals überwunden hat, warum denn nicht?! Ein pauschaler Ausschluss erscheint mir da - wenn es kein offizielles Entlassungsverfahren/ Disziplinarverfahren gab - jedenfalls auch nicht ganz verhältnismäßig. Gerade wenn jemand zuvor nur ein paar Monate in der Justiz war und nicht über 2 Jahre hinweg gezeigt hat, dass er es einfach wirklich nicht kann.

Sehe ich auch so, allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass es Rückkehrern schwer gemacht wird. Dass man z.B., wenn jemand 6 Monate in der Justiz war und 5 Jahre später zurückkehren möchte, Gründe dafür herbeikonstruiert, warum andere besser geeignet sind und der Rückkehrer nicht eingeladen werden soll. Bei extrem guten Noten ginge das natürlich nicht, aber ich glaube, leicht wäre es nicht, wieder reinzukommen.

In den Fällen, in denen die Leute tatsächlich selbst gegangen sind aber bereits eine positive Beurteilung vorliegt ist das - sogar bei demselben OLG - vollkommen unproblematisch. Auch in sehr beliebten Bezirken wie HH (mir sind mehrere Fälle bekannt). Wieso sollte man eine fertig ausgebildete Arbeitskraft die sich in der Praxis bewährt hat ablehnen? 
In dem anderen Fall, dass eben keine Beurteilung vorliegt, sondern nur der Antrag auf Entlassung, sicher schwieriger. Da steht ja immer eben diese Vermutung im Raum… Glaube aber, dass man mit guten Noten erstmal eingeladen werden muss -> Art. 33 halt. Wäre verfahrensrechtlich sonst ja extrem problematisch. Würde ich nicht riskieren. 
Wird nur sicher im Vorstellungsgespräch selbst schwierig, die Leute davon zu überzeugen, einen einzustellen. Da ist ja freies Ermessen..
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GastNRW1234
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#155
28.10.2026, 18:03
(28.10.2026, 17:41)12237 schrieb:  
(28.10.2026, 17:24)GastNRW1234 schrieb:  
(28.10.2026, 16:55)12237 schrieb:  
(28.10.2026, 14:35)Refex2026 schrieb:  
(28.10.2026, 13:38)Exam24NRW schrieb:  Ich kann dir etwas dazu sagen - natürlich ohne zu wissen, was bei dir da gerade schief läuft und ob du nun bei der StA bist oder bei Gericht und ob das berechtigt ist, was sie dir vorwerfen. Ob es berechtigt ist, wird aber mE am Ende eh keine Rolle spielen für das Ergebnis. 
Ich würde an deiner Stelle jetzt schon selbst um Entlassung bitten, bevor der Zeitraum bis zur 1. Regelbeurteilung (bei dir 9 Monate) abgelaufen ist. In NDS werden sie dir in dem Fall ein nettes Dienstzeugnis ausstellen aus dem sich ergibt, dass du auf eigenen Wunsch gegangen bist und in dem nur das drinsteht, was gut lief. Deine Akte bleibt vollkommen sauber. Dann kannst du 1-2 Jahre lang etwas anderes machen und dich dann erneut in einem anderen Bundesland bewerben. Wenn du nun wartest und erst die Reissleine ziehst, wenn dir der Entwurf der negativen Beurteilung schon vorgelegt wird, wirst du überall immer mit der Frage konfrontiert werden, warum du denn genau zu dem Zeitpunkt um Entlassung gebeten hast, als die erste Regelbeurteilung anstand. Im worst case auch überall anders im ÖD, wenn sie sich die Mühe machen zu recherchieren. Das kann man aber ja nur sehr schwer erklären im Gespräch. 

M.E. kommt man - wenn sie einen einmal für irgendwie problematisch halten - kaum noch raus, egal wie viel Mühe man sich gibt. Bei allen mir bekannten Fällen kam das erste Signal spätestens nach ein paar Monaten und egal wie sie sich gestreckt haben danach, am Ende wurde es immer ein nicht geeignet.
Es kommt häufiger vor als viele denken, nur dass die Leute eben selber gehen und das nicht ausfechten.. um sich den Zugang zum ÖD nicht lebenslänglich zu verbauen. Deshalb bekommt man das nicht so mit

Woran glaubst du liegt es, dass das erste Signal kommt? Also wieso wird man als nicht geeignet angesehen? Glaubst du es sind immer persönliche Probleme der Kollegen mit der betroffenen Person?

Es ist doch im Grunde genommen ein normales Arbeitsverhältnis. Bestimmt trägt der jeweilige Proberichter auch etwas dazu bei - ob nun durch sein Verhalten oder seine Leistung und ob nun bewusst oder unbewusst. Natürlich wird niemand sofort entlassen, weil der Präsident oder LOStA einen schlechten Tag hat. Fängt man in einer Kanzlei/ Unternehmen an und eckt da in den ersten Monaten irgendwie an, wird man es auch schwer haben nach der Probezeit übernommen zu werden. Der schlechte Eindruck ist dann eben da und man arbeitet nun mal mit und unter Menschen. 
Man kann natürlich auch echt Pech mit dem Vorgesetzten/ Team haben. Wenn man sich irgendwo nicht gut einfügt, wird es immer schwierig. Es gibt auch unzählige Fälle von jungen Anwälten die in der Probezeit in ihrer ersten Kanzlei gekündigt wurden. Man weiß ja nie, ob es im konkreten Einzelfall berechtigt war. Der Vorteil bei den Anwälten ist natürlich, dass sie niemals jemandem etwas von der vergurkten Probezeit erzählen müssen, weil es keine Personalakte gibt und viele werden dann ja auch in einer anderen Kanzlei - mit anderen Leuten/ anderer fachlicher Ausrichtung - glücklich und erfolgreich. Das ist dem ÖD aber ja bewusst, deshalb geben sie den Leuten woh auch die Möglichkeit wenigstens selbst zu gehen, auch wenn man das Arbeitsverhältnis als solches wird nie verschweigen können. Dass man - wenn man es als Ri/StA nicht gepackt hat - aber soo große Schwierigkeiten haben wird nochmal irgendwo im ÖD unterzukommen, glaube ich überhaupt nicht. Es herrscht überall Personalmangel und man hatte ja gute Noten, sonst wäre man nie Richter geworden. Es ist doch keine Schande wenn man in dem Vorstellungsgespräch offen sagt, dass einem die Tätigkeit nicht lag oder nicht so viel Freude bereitet hat wie gedacht. Die Finanzverwaltung oder das Auswärtige Amt machen doch inhaltlich etwas völlig anderes.. und ob einem nun nahe gelegt wurde zu gehen oder man tatsächlich aus völlig freien Stücken gegangen ist… man kann Menschen hier zu Lande ja wegen Art. 33 GG nicht einfach wegen irgendwelcher Mutmaßungen pauschal von allen öffentlichen Ämtern ausschließen, wenn das Profil im Übrigen passt. 
Vermutlich wird es bloß bei einer erneuten Bewerbung in der Justiz schwer. Aber auch da - wenn man ein paar Jahre woanders Berufserfahrung gesammelt hat, gute Noten hat und in dem Gespräch reflektiert und ehrlich auftritt und glaubhaft darlegen kann, dass man die Defizite von damals überwunden hat, warum denn nicht?! Ein pauschaler Ausschluss erscheint mir da - wenn es kein offizielles Entlassungsverfahren/ Disziplinarverfahren gab - jedenfalls auch nicht ganz verhältnismäßig. Gerade wenn jemand zuvor nur ein paar Monate in der Justiz war und nicht über 2 Jahre hinweg gezeigt hat, dass er es einfach wirklich nicht kann.

Sehe ich auch so, allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass es Rückkehrern schwer gemacht wird. Dass man z.B., wenn jemand 6 Monate in der Justiz war und 5 Jahre später zurückkehren möchte, Gründe dafür herbeikonstruiert, warum andere besser geeignet sind und der Rückkehrer nicht eingeladen werden soll. Bei extrem guten Noten ginge das natürlich nicht, aber ich glaube, leicht wäre es nicht, wieder reinzukommen.

In den Fällen, in denen die Leute tatsächlich selbst gegangen sind aber bereits eine positive Beurteilung vorliegt ist das - sogar bei demselben OLG - vollkommen unproblematisch. Auch in sehr beliebten Bezirken wie HH (mir sind mehrere Fälle bekannt). Wieso sollte man eine fertig ausgebildete Arbeitskraft die sich in der Praxis bewährt hat ablehnen? 
In dem anderen Fall, dass eben keine Beurteilung vorliegt, sondern nur der Antrag auf Entlassung, sicher schwieriger. Da steht ja immer eben diese Vermutung im Raum… Glaube aber, dass man mit guten Noten erstmal eingeladen werden muss -> Art. 33 halt. Wäre verfahrensrechtlich sonst ja extrem problematisch. Würde ich nicht riskieren. 
Wird nur sicher im Vorstellungsgespräch selbst schwierig, die Leute davon zu überzeugen, einen einzustellen. Da ist ja freies Ermessen..

Meine Bekannte zB hatte noch gar keine Beurteilung, nur ein (soweit ich weiß) ziemlich gutes Zeugnis. Überhöhung hatte sie auch, weiß aber nicht, ob da etwas aktenkundig gemacht wird.

Ich glaube aber, wenn man einmal im Gespräch ist und seinen Exit und Rückkehrwunsch gut verkaufen kann, ist das das geringere Problem. Kommt natürlich sehr drauf an, wie die Personen in der Kommission drauf sind. Ich glaube manche sehen einen da schon als verbrannt an.
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#156
28.10.2026, 18:26
(28.10.2026, 18:03)GastNRW1234 schrieb:  
(28.10.2026, 17:41)12237 schrieb:  
(28.10.2026, 17:24)GastNRW1234 schrieb:  
(28.10.2026, 16:55)12237 schrieb:  
(28.10.2026, 14:35)Refex2026 schrieb:  Woran glaubst du liegt es, dass das erste Signal kommt? Also wieso wird man als nicht geeignet angesehen? Glaubst du es sind immer persönliche Probleme der Kollegen mit der betroffenen Person?

Es ist doch im Grunde genommen ein normales Arbeitsverhältnis. Bestimmt trägt der jeweilige Proberichter auch etwas dazu bei - ob nun durch sein Verhalten oder seine Leistung und ob nun bewusst oder unbewusst. Natürlich wird niemand sofort entlassen, weil der Präsident oder LOStA einen schlechten Tag hat. Fängt man in einer Kanzlei/ Unternehmen an und eckt da in den ersten Monaten irgendwie an, wird man es auch schwer haben nach der Probezeit übernommen zu werden. Der schlechte Eindruck ist dann eben da und man arbeitet nun mal mit und unter Menschen. 
Man kann natürlich auch echt Pech mit dem Vorgesetzten/ Team haben. Wenn man sich irgendwo nicht gut einfügt, wird es immer schwierig. Es gibt auch unzählige Fälle von jungen Anwälten die in der Probezeit in ihrer ersten Kanzlei gekündigt wurden. Man weiß ja nie, ob es im konkreten Einzelfall berechtigt war. Der Vorteil bei den Anwälten ist natürlich, dass sie niemals jemandem etwas von der vergurkten Probezeit erzählen müssen, weil es keine Personalakte gibt und viele werden dann ja auch in einer anderen Kanzlei - mit anderen Leuten/ anderer fachlicher Ausrichtung - glücklich und erfolgreich. Das ist dem ÖD aber ja bewusst, deshalb geben sie den Leuten woh auch die Möglichkeit wenigstens selbst zu gehen, auch wenn man das Arbeitsverhältnis als solches wird nie verschweigen können. Dass man - wenn man es als Ri/StA nicht gepackt hat - aber soo große Schwierigkeiten haben wird nochmal irgendwo im ÖD unterzukommen, glaube ich überhaupt nicht. Es herrscht überall Personalmangel und man hatte ja gute Noten, sonst wäre man nie Richter geworden. Es ist doch keine Schande wenn man in dem Vorstellungsgespräch offen sagt, dass einem die Tätigkeit nicht lag oder nicht so viel Freude bereitet hat wie gedacht. Die Finanzverwaltung oder das Auswärtige Amt machen doch inhaltlich etwas völlig anderes.. und ob einem nun nahe gelegt wurde zu gehen oder man tatsächlich aus völlig freien Stücken gegangen ist… man kann Menschen hier zu Lande ja wegen Art. 33 GG nicht einfach wegen irgendwelcher Mutmaßungen pauschal von allen öffentlichen Ämtern ausschließen, wenn das Profil im Übrigen passt. 
Vermutlich wird es bloß bei einer erneuten Bewerbung in der Justiz schwer. Aber auch da - wenn man ein paar Jahre woanders Berufserfahrung gesammelt hat, gute Noten hat und in dem Gespräch reflektiert und ehrlich auftritt und glaubhaft darlegen kann, dass man die Defizite von damals überwunden hat, warum denn nicht?! Ein pauschaler Ausschluss erscheint mir da - wenn es kein offizielles Entlassungsverfahren/ Disziplinarverfahren gab - jedenfalls auch nicht ganz verhältnismäßig. Gerade wenn jemand zuvor nur ein paar Monate in der Justiz war und nicht über 2 Jahre hinweg gezeigt hat, dass er es einfach wirklich nicht kann.

Sehe ich auch so, allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass es Rückkehrern schwer gemacht wird. Dass man z.B., wenn jemand 6 Monate in der Justiz war und 5 Jahre später zurückkehren möchte, Gründe dafür herbeikonstruiert, warum andere besser geeignet sind und der Rückkehrer nicht eingeladen werden soll. Bei extrem guten Noten ginge das natürlich nicht, aber ich glaube, leicht wäre es nicht, wieder reinzukommen.

In den Fällen, in denen die Leute tatsächlich selbst gegangen sind aber bereits eine positive Beurteilung vorliegt ist das - sogar bei demselben OLG - vollkommen unproblematisch. Auch in sehr beliebten Bezirken wie HH (mir sind mehrere Fälle bekannt). Wieso sollte man eine fertig ausgebildete Arbeitskraft die sich in der Praxis bewährt hat ablehnen? 
In dem anderen Fall, dass eben keine Beurteilung vorliegt, sondern nur der Antrag auf Entlassung, sicher schwieriger. Da steht ja immer eben diese Vermutung im Raum… Glaube aber, dass man mit guten Noten erstmal eingeladen werden muss -> Art. 33 halt. Wäre verfahrensrechtlich sonst ja extrem problematisch. Würde ich nicht riskieren. 
Wird nur sicher im Vorstellungsgespräch selbst schwierig, die Leute davon zu überzeugen, einen einzustellen. Da ist ja freies Ermessen..

Meine Bekannte zB hatte noch gar keine Beurteilung, nur ein (soweit ich weiß) ziemlich gutes Zeugnis. Überhöhung hatte sie auch, weiß aber nicht, ob da etwas aktenkundig gemacht wird.

Ich glaube aber, wenn man einmal im Gespräch ist und seinen Exit und Rückkehrwunsch gut verkaufen kann, ist das das geringere Problem. Kommt natürlich sehr drauf an, wie die Personen in der Kommission drauf sind. Ich glaube manche sehen einen da schon als verbrannt an.

Jap. Klar, ist ja leider immer so dass es davon abhängt, welchen Menschen man ggü sitzt. So schon in den mündlichen Prüfungen :D

Ich hoffe natürlich, dass jede Justizverwaltung ganz objektiv und einzelfallbezogen prüft, was da schief gelaufen ist und ob und wie man sich vllt ja auch zum positiven entwickelt hat und nicht einfach pauschal ablehnt. Kann man ja schon erwarten von den Personalern dort, finde ich.
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Registriert seit: Oct 2026
#157
28.10.2026, 19:55
(28.10.2026, 14:35)Refex2026 schrieb:  
(28.10.2026, 13:38)Exam24NRW schrieb:  
(19.10.2026, 21:11)NDS. 2.StE voraussichtlich Dez. 2025 ✅ schrieb:  Mich würde es einfach interessieren, wie Pers. weiter gemacht haben, die in ähnlichen Situationen steckten.
Ich kann dir etwas dazu sagen - natürlich ohne zu wissen, was bei dir da gerade schief läuft und ob du nun bei der StA bist oder bei Gericht und ob das berechtigt ist, was sie dir vorwerfen. Ob es berechtigt ist, wird aber mE am Ende eh keine Rolle spielen für das Ergebnis. 
Ich würde an deiner Stelle jetzt schon selbst um Entlassung bitten, bevor der Zeitraum bis zur 1. Regelbeurteilung (bei dir 9 Monate) abgelaufen ist. In NDS werden sie dir in dem Fall ein nettes Dienstzeugnis ausstellen aus dem sich ergibt, dass du auf eigenen Wunsch gegangen bist und in dem nur das drinsteht, was gut lief. Deine Akte bleibt vollkommen sauber. Dann kannst du 1-2 Jahre lang etwas anderes machen und dich dann erneut in einem anderen Bundesland bewerben. Wenn du nun wartest und erst die Reissleine ziehst, wenn dir der Entwurf der negativen Beurteilung schon vorgelegt wird, wirst du überall immer mit der Frage konfrontiert werden, warum du denn genau zu dem Zeitpunkt um Entlassung gebeten hast, als die erste Regelbeurteilung anstand. Im worst case auch überall anders im ÖD, wenn sie sich die Mühe machen zu recherchieren. Das kann man aber ja nur sehr schwer erklären im Gespräch. 

M.E. kommt man - wenn sie einen einmal für irgendwie problematisch halten - kaum noch raus, egal wie viel Mühe man sich gibt. Bei allen mir bekannten Fällen kam das erste Signal spätestens nach ein paar Monaten und egal wie sie sich gestreckt haben danach, am Ende wurde es immer ein nicht geeignet.
Es kommt häufiger vor als viele denken, nur dass die Leute eben selber gehen und das nicht ausfechten.. um sich den Zugang zum ÖD nicht lebenslänglich zu verbauen. Deshalb bekommt man das nicht so mit

Woran glaubst du liegt es, dass das erste Signal kommt? Also wieso wird man als nicht geeignet angesehen? Glaubst du es sind immer persönliche Probleme der Kollegen mit der betroffenen 
@ NDS 2tes StE … um auf deine Frage zurückzukommen. Bei den Beurteilungen kommt dem dienstherrn ja ein schwer nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. Ich kenne das auch eher so, dass die Leute alle selbst gehen, auch in anderen Bereichen.  Sonst hat man die Beurteilung, seine Gegendarstellung, das gesamte Verfahren das darauf folgt doch für immer in seiner Personalakte drin. Das ist doch ein killer. Das Risiko wäre mir viel zu hoch, dass ich das Verfahren verliere.. und dann muss man da ja weiter arbeiten bis das alles durch ist, obwohl man weiß, dass die einen loswerden wollen. Das geht doch massiv auf die Psyche. Würde lieber selbst möglichst früh gehen und später ehrlich sagen können, dass man selber gegangen ist, weil man einfach frisch aus dem Ref noch nicht so weit war etc. und jetzt erstmal woanders positive Berufserfahrungen sammeln. Such dir eine Kanzlei mit netten Kollegen und in 3 Jahren guckst du nochmal !!
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#158
31.10.2026, 18:37
(28.10.2026, 18:26)12237 schrieb:  
(28.10.2026, 18:03)GastNRW1234 schrieb:  
(28.10.2026, 17:41)12237 schrieb:  
(28.10.2026, 17:24)GastNRW1234 schrieb:  
(28.10.2026, 16:55)12237 schrieb:  Es ist doch im Grunde genommen ein normales Arbeitsverhältnis. Bestimmt trägt der jeweilige Proberichter auch etwas dazu bei - ob nun durch sein Verhalten oder seine Leistung und ob nun bewusst oder unbewusst. Natürlich wird niemand sofort entlassen, weil der Präsident oder LOStA einen schlechten Tag hat. Fängt man in einer Kanzlei/ Unternehmen an und eckt da in den ersten Monaten irgendwie an, wird man es auch schwer haben nach der Probezeit übernommen zu werden. Der schlechte Eindruck ist dann eben da und man arbeitet nun mal mit und unter Menschen. 
Man kann natürlich auch echt Pech mit dem Vorgesetzten/ Team haben. Wenn man sich irgendwo nicht gut einfügt, wird es immer schwierig. Es gibt auch unzählige Fälle von jungen Anwälten die in der Probezeit in ihrer ersten Kanzlei gekündigt wurden. Man weiß ja nie, ob es im konkreten Einzelfall berechtigt war. Der Vorteil bei den Anwälten ist natürlich, dass sie niemals jemandem etwas von der vergurkten Probezeit erzählen müssen, weil es keine Personalakte gibt und viele werden dann ja auch in einer anderen Kanzlei - mit anderen Leuten/ anderer fachlicher Ausrichtung - glücklich und erfolgreich. Das ist dem ÖD aber ja bewusst, deshalb geben sie den Leuten woh auch die Möglichkeit wenigstens selbst zu gehen, auch wenn man das Arbeitsverhältnis als solches wird nie verschweigen können. Dass man - wenn man es als Ri/StA nicht gepackt hat - aber soo große Schwierigkeiten haben wird nochmal irgendwo im ÖD unterzukommen, glaube ich überhaupt nicht. Es herrscht überall Personalmangel und man hatte ja gute Noten, sonst wäre man nie Richter geworden. Es ist doch keine Schande wenn man in dem Vorstellungsgespräch offen sagt, dass einem die Tätigkeit nicht lag oder nicht so viel Freude bereitet hat wie gedacht. Die Finanzverwaltung oder das Auswärtige Amt machen doch inhaltlich etwas völlig anderes.. und ob einem nun nahe gelegt wurde zu gehen oder man tatsächlich aus völlig freien Stücken gegangen ist… man kann Menschen hier zu Lande ja wegen Art. 33 GG nicht einfach wegen irgendwelcher Mutmaßungen pauschal von allen öffentlichen Ämtern ausschließen, wenn das Profil im Übrigen passt. 
Vermutlich wird es bloß bei einer erneuten Bewerbung in der Justiz schwer. Aber auch da - wenn man ein paar Jahre woanders Berufserfahrung gesammelt hat, gute Noten hat und in dem Gespräch reflektiert und ehrlich auftritt und glaubhaft darlegen kann, dass man die Defizite von damals überwunden hat, warum denn nicht?! Ein pauschaler Ausschluss erscheint mir da - wenn es kein offizielles Entlassungsverfahren/ Disziplinarverfahren gab - jedenfalls auch nicht ganz verhältnismäßig. Gerade wenn jemand zuvor nur ein paar Monate in der Justiz war und nicht über 2 Jahre hinweg gezeigt hat, dass er es einfach wirklich nicht kann.

Sehe ich auch so, allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass es Rückkehrern schwer gemacht wird. Dass man z.B., wenn jemand 6 Monate in der Justiz war und 5 Jahre später zurückkehren möchte, Gründe dafür herbeikonstruiert, warum andere besser geeignet sind und der Rückkehrer nicht eingeladen werden soll. Bei extrem guten Noten ginge das natürlich nicht, aber ich glaube, leicht wäre es nicht, wieder reinzukommen.

In den Fällen, in denen die Leute tatsächlich selbst gegangen sind aber bereits eine positive Beurteilung vorliegt ist das - sogar bei demselben OLG - vollkommen unproblematisch. Auch in sehr beliebten Bezirken wie HH (mir sind mehrere Fälle bekannt). Wieso sollte man eine fertig ausgebildete Arbeitskraft die sich in der Praxis bewährt hat ablehnen? 
In dem anderen Fall, dass eben keine Beurteilung vorliegt, sondern nur der Antrag auf Entlassung, sicher schwieriger. Da steht ja immer eben diese Vermutung im Raum… Glaube aber, dass man mit guten Noten erstmal eingeladen werden muss -> Art. 33 halt. Wäre verfahrensrechtlich sonst ja extrem problematisch. Würde ich nicht riskieren. 
Wird nur sicher im Vorstellungsgespräch selbst schwierig, die Leute davon zu überzeugen, einen einzustellen. Da ist ja freies Ermessen..

Meine Bekannte zB hatte noch gar keine Beurteilung, nur ein (soweit ich weiß) ziemlich gutes Zeugnis. Überhöhung hatte sie auch, weiß aber nicht, ob da etwas aktenkundig gemacht wird.

Ich glaube aber, wenn man einmal im Gespräch ist und seinen Exit und Rückkehrwunsch gut verkaufen kann, ist das das geringere Problem. Kommt natürlich sehr drauf an, wie die Personen in der Kommission drauf sind. Ich glaube manche sehen einen da schon als verbrannt an.

Jap. Klar, ist ja leider immer so dass es davon abhängt, welchen Menschen man ggü sitzt. So schon in den mündlichen Prüfungen :D

Ich hoffe natürlich, dass jede Justizverwaltung ganz objektiv und einzelfallbezogen prüft, was da schief gelaufen ist und ob und wie man sich vllt ja auch zum positiven entwickelt hat und nicht einfach pauschal ablehnt. Kann man ja schon erwarten von den Personalern dort, finde ich.

Und davon darf man getrost ausgehen. Denn auch die Justizverwaltung hat in Zeiten der Personalknappheit kein Interesse daran, jene ohne Not zu verschärfen. Entlassungsverfahren sind im Übrigen enorm aufwendig: Die Beurteilung muss gefertigt und sowohl durch den jeweiligen Obergerichtspräsidenten bzw. Generalstaatsanwalt und das Justizministerium geprüft werden. Der Betroffene, die Gleichstellungsbeauftragte und Präsidial- bzw. Hauptstaatsanwaltsrat müssen gehört werden. Die Bescheide sind wegen der erforderlichen Einzelfallbegründung auch nicht gerade nebenbei zu fertigen. Und das Verfahren vor den Dienstgerichten (im einstweiligen Rechtsschutz sowie der Hauptsache mit jeweils anderem Instanzenzug) kommt noch dazu.

Diesen Aufwand betriebt man nur bei Leuten, die wirklich untragbar sind und keine Aussicht auf Besserung versprechen.
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