26.10.2026, 16:23
(26.10.2026, 13:58)wroxbalker schrieb:(26.10.2026, 13:55)numnum schrieb: Doppelte Kalenderführung macht gerade als Richter wie auch als RA sehr viel Sinn. Man führt als Richter das Verfahren und es kommt bei den Parteien sehr viel kompetenter rüber, wenn der Richter sofort überblickt, wann er zB einen Slot für einen neuen Termin hat.
Und wer Mal erlebt hat, dass er nach einem Hackerangriff oder einem fehlerhaften Update nicht mehr auf seine IT-Systeme zugreifen kann und plötzlich blind ist, sieht das Thema IT mit neuen Augen... Klar kann man den Taschenkalender mal verlegen. Aber dann ist man selbst schuld und nicht von anderen abhängig
Und das Bahnticket wird auch ausgedruckt oder? Doppelt-Sicher!
Alles Paletti, Herr Kontrolletti! Schauen Sie hier, ich habe meinen Fahrschein gestern extra noch in diesem Internet ausgedruckt. Da kann sich die Jugend von heute noch eine Scheibe abschneiden von diesem Technicus, nicht wahr? Haha!
26.10.2026, 16:31
(26.10.2026, 14:40)asdiojaeovo2noj schrieb:(26.10.2026, 13:55)numnum schrieb: Doppelte Kalenderführung macht gerade als Richter wie auch als RA sehr viel Sinn. Man führt als Richter das Verfahren und es kommt bei den Parteien sehr viel kompetenter rüber, wenn der Richter sofort überblickt, wann er zB einen Slot für einen neuen Termin hat.
Und wer Mal erlebt hat, dass er nach einem Hackerangriff oder einem fehlerhaften Update nicht mehr auf seine IT-Systeme zugreifen kann und plötzlich blind ist, sieht das Thema IT mit neuen Augen... Klar kann man den Taschenkalender mal verlegen. Aber dann ist man selbst schuld und nicht von anderen abhängig
Na mit dieser Logik müssten sämtliche Unternehmen der Welt sämtliche Unterlagen auch in analoger Form besitzen, weil ja das IT-System ausfallen könnte. Hast du schon einmal von so etwas wie „Backup“ gehört? Abgesehen davon, dass auch digitale Kalender erstens „analog“ (d. h. schlicht als offline verfügbare .ics-Datei o. ä.) funktionieren können und dass man zweitens eine eigene IT-Infrastruktur aufbauen kann, bei der man ebensowenig auf Dritte angewiesen ist.
Schon mal was von Magnetband gehört? Das ist eine analoge Form der Sicherung und Standard.
Zu den übrigen Kommentaren: Au weia... Thema verfehlt. Ich rede von der Sicherung des Betriebsablaufs, für den man als Richter oder Anwalt (persönlich) verantwortlich ist und wo man keine fette IT-Abteilung im Hintergrund hat. Nicht von privat geführten Familienkalendern oder Bahntickets... Solche Vergleiche sind lächerlich.
26.10.2026, 16:35
(26.10.2026, 16:31)numnum schrieb:(26.10.2026, 14:40)asdiojaeovo2noj schrieb:(26.10.2026, 13:55)numnum schrieb: Doppelte Kalenderführung macht gerade als Richter wie auch als RA sehr viel Sinn. Man führt als Richter das Verfahren und es kommt bei den Parteien sehr viel kompetenter rüber, wenn der Richter sofort überblickt, wann er zB einen Slot für einen neuen Termin hat.
Und wer Mal erlebt hat, dass er nach einem Hackerangriff oder einem fehlerhaften Update nicht mehr auf seine IT-Systeme zugreifen kann und plötzlich blind ist, sieht das Thema IT mit neuen Augen... Klar kann man den Taschenkalender mal verlegen. Aber dann ist man selbst schuld und nicht von anderen abhängig
Na mit dieser Logik müssten sämtliche Unternehmen der Welt sämtliche Unterlagen auch in analoger Form besitzen, weil ja das IT-System ausfallen könnte. Hast du schon einmal von so etwas wie „Backup“ gehört? Abgesehen davon, dass auch digitale Kalender erstens „analog“ (d. h. schlicht als offline verfügbare .ics-Datei o. ä.) funktionieren können und dass man zweitens eine eigene IT-Infrastruktur aufbauen kann, bei der man ebensowenig auf Dritte angewiesen ist.
Schon mal was von Magnetband gehört? Das ist eine analoge Form der Sicherung und Standard.
Zu den übrigen Kommentaren: Au weia... Thema verfehlt. Ich rede von der Sicherung des Betriebsablaufs, für den man als Richter oder Anwalt (persönlich) verantwortlich ist und wo man keine fette IT-Abteilung im Hintergrund hat. Nicht von privat geführten Familienkalendern oder Bahntickets... Solche Vergleiche sind lächerlich.
Ich bin nebenberuflich selbständig und mache das trotzdem nicht. Ich weiß nicht, ob es noch so ist, zu meinem Berufseinstieg 2014 empfahl der DAV-Ratgeber auch noch das Vorhalten einer Schreibmaschine. Hast du die dann auch?
26.10.2026, 16:38
(26.10.2026, 16:31)numnum schrieb: Zu den übrigen Kommentaren: Au weia... Thema verfehlt. Ich rede von der Sicherung des Betriebsablaufs, für den man als Richter oder Anwalt (persönlich) verantwortlich ist und wo man keine fette IT-Abteilung im Hintergrund hat. Nicht von privat geführten Familienkalendern oder Bahntickets... Solche Vergleiche sind lächerlich.
Was unterscheidet denn einen richterlichen Terminkalender von einem, der für eine Familie gepflegt wird? Hast du als Richter eine Milliarde hochkomplexe Termine mit jeweils mindestens fünfzehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die Schreib-, Lese- und sonstige Zugriffsrecht haben? Es handelt sich um einen simplen Kalender; dass du nicht in der Lage bist, dich digital zurechtzufinden, heißt lange noch nicht, dass es nicht vernünftig oder gar fahrlässig wäre, und dass jeder einen Papierkalender führen muss, andernfalls er als verrückt zu erachten sei…
26.10.2026, 16:39
@egal
Lul.
Angesichts deiner bisherigen Beiträge in diesem Forum ist diese Form der Diskussionsführung eine Beleidigung deiner eigenen Intelligenz.
@asdxyz: s.o. Thema verfehlt. Darum geht es nicht.
Lul.
Angesichts deiner bisherigen Beiträge in diesem Forum ist diese Form der Diskussionsführung eine Beleidigung deiner eigenen Intelligenz.
@asdxyz: s.o. Thema verfehlt. Darum geht es nicht.
26.10.2026, 16:42
26.10.2026, 16:54
der wochenkalender von diddl dient der absicherung meines betrieblichen ablaufs
28.10.2026, 13:38
(19.10.2026, 21:11)NDS. 2.StE voraussichtlich Dez. 2025 ✅ schrieb: Mich würde es einfach interessieren, wie Pers. weiter gemacht haben, die in ähnlichen Situationen steckten.Ich kann dir etwas dazu sagen - natürlich ohne zu wissen, was bei dir da gerade schief läuft und ob du nun bei der StA bist oder bei Gericht und ob das berechtigt ist, was sie dir vorwerfen. Ob es berechtigt ist, wird aber mE am Ende eh keine Rolle spielen für das Ergebnis.
Ich würde an deiner Stelle jetzt schon selbst um Entlassung bitten, bevor der Zeitraum bis zur 1. Regelbeurteilung (bei dir 9 Monate) abgelaufen ist. In NDS werden sie dir in dem Fall ein nettes Dienstzeugnis ausstellen aus dem sich ergibt, dass du auf eigenen Wunsch gegangen bist und in dem nur das drinsteht, was gut lief. Deine Akte bleibt vollkommen sauber. Dann kannst du 1-2 Jahre lang etwas anderes machen und dich dann erneut in einem anderen Bundesland bewerben. Wenn du nun wartest und erst die Reissleine ziehst, wenn dir der Entwurf der negativen Beurteilung schon vorgelegt wird, wirst du überall immer mit der Frage konfrontiert werden, warum du denn genau zu dem Zeitpunkt um Entlassung gebeten hast, als die erste Regelbeurteilung anstand. Im worst case auch überall anders im ÖD, wenn sie sich die Mühe machen zu recherchieren. Das kann man aber ja nur sehr schwer erklären im Gespräch.
M.E. kommt man - wenn sie einen einmal für irgendwie problematisch halten - kaum noch raus, egal wie viel Mühe man sich gibt. Bei allen mir bekannten Fällen kam das erste Signal spätestens nach ein paar Monaten und egal wie sie sich gestreckt haben danach, am Ende wurde es immer ein nicht geeignet.
Es kommt häufiger vor als viele denken, nur dass die Leute eben selber gehen und das nicht ausfechten.. um sich den Zugang zum ÖD nicht lebenslänglich zu verbauen. Deshalb bekommt man das nicht so mit
28.10.2026, 14:35
(28.10.2026, 13:38)Exam24NRW schrieb:(19.10.2026, 21:11)NDS. 2.StE voraussichtlich Dez. 2025 ✅ schrieb: Mich würde es einfach interessieren, wie Pers. weiter gemacht haben, die in ähnlichen Situationen steckten.Ich kann dir etwas dazu sagen - natürlich ohne zu wissen, was bei dir da gerade schief läuft und ob du nun bei der StA bist oder bei Gericht und ob das berechtigt ist, was sie dir vorwerfen. Ob es berechtigt ist, wird aber mE am Ende eh keine Rolle spielen für das Ergebnis.
Ich würde an deiner Stelle jetzt schon selbst um Entlassung bitten, bevor der Zeitraum bis zur 1. Regelbeurteilung (bei dir 9 Monate) abgelaufen ist. In NDS werden sie dir in dem Fall ein nettes Dienstzeugnis ausstellen aus dem sich ergibt, dass du auf eigenen Wunsch gegangen bist und in dem nur das drinsteht, was gut lief. Deine Akte bleibt vollkommen sauber. Dann kannst du 1-2 Jahre lang etwas anderes machen und dich dann erneut in einem anderen Bundesland bewerben. Wenn du nun wartest und erst die Reissleine ziehst, wenn dir der Entwurf der negativen Beurteilung schon vorgelegt wird, wirst du überall immer mit der Frage konfrontiert werden, warum du denn genau zu dem Zeitpunkt um Entlassung gebeten hast, als die erste Regelbeurteilung anstand. Im worst case auch überall anders im ÖD, wenn sie sich die Mühe machen zu recherchieren. Das kann man aber ja nur sehr schwer erklären im Gespräch.
M.E. kommt man - wenn sie einen einmal für irgendwie problematisch halten - kaum noch raus, egal wie viel Mühe man sich gibt. Bei allen mir bekannten Fällen kam das erste Signal spätestens nach ein paar Monaten und egal wie sie sich gestreckt haben danach, am Ende wurde es immer ein nicht geeignet.
Es kommt häufiger vor als viele denken, nur dass die Leute eben selber gehen und das nicht ausfechten.. um sich den Zugang zum ÖD nicht lebenslänglich zu verbauen. Deshalb bekommt man das nicht so mit
Woran glaubst du liegt es, dass das erste Signal kommt? Also wieso wird man als nicht geeignet angesehen? Glaubst du es sind immer persönliche Probleme der Kollegen mit der betroffenen Person?
28.10.2026, 15:10
(28.10.2026, 13:38)Exam24NRW schrieb:(19.10.2026, 21:11)NDS. 2.StE voraussichtlich Dez. 2025 ✅ schrieb: Mich würde es einfach interessieren, wie Pers. weiter gemacht haben, die in ähnlichen Situationen steckten.Ich kann dir etwas dazu sagen - natürlich ohne zu wissen, was bei dir da gerade schief läuft und ob du nun bei der StA bist oder bei Gericht und ob das berechtigt ist, was sie dir vorwerfen. Ob es berechtigt ist, wird aber mE am Ende eh keine Rolle spielen für das Ergebnis.
Ich würde an deiner Stelle jetzt schon selbst um Entlassung bitten, bevor der Zeitraum bis zur 1. Regelbeurteilung (bei dir 9 Monate) abgelaufen ist. In NDS werden sie dir in dem Fall ein nettes Dienstzeugnis ausstellen aus dem sich ergibt, dass du auf eigenen Wunsch gegangen bist und in dem nur das drinsteht, was gut lief. Deine Akte bleibt vollkommen sauber. Dann kannst du 1-2 Jahre lang etwas anderes machen und dich dann erneut in einem anderen Bundesland bewerben. Wenn du nun wartest und erst die Reissleine ziehst, wenn dir der Entwurf der negativen Beurteilung schon vorgelegt wird, wirst du überall immer mit der Frage konfrontiert werden, warum du denn genau zu dem Zeitpunkt um Entlassung gebeten hast, als die erste Regelbeurteilung anstand. Im worst case auch überall anders im ÖD, wenn sie sich die Mühe machen zu recherchieren. Das kann man aber ja nur sehr schwer erklären im Gespräch.
M.E. kommt man - wenn sie einen einmal für irgendwie problematisch halten - kaum noch raus, egal wie viel Mühe man sich gibt. Bei allen mir bekannten Fällen kam das erste Signal spätestens nach ein paar Monaten und egal wie sie sich gestreckt haben danach, am Ende wurde es immer ein nicht geeignet.
Es kommt häufiger vor als viele denken, nur dass die Leute eben selber gehen und das nicht ausfechten.. um sich den Zugang zum ÖD nicht lebenslänglich zu verbauen. Deshalb bekommt man das nicht so mit
Ich kenne eine Person, die tatsächlich vor der ersten Beurteilung aus eigenem Antrieb gegangen ist, ohne dass das seitens des Dienstherrn angeregt wurde. Rein theoretisch, sollte sie mal zurück in die Justiz wollen, kann es ja durchaus sein, dass im Bewerbungsverfahren dann davon ausgegangen wird, sie sei gegangen worden, obwohl das gar nicht der Fall ist?
Oder ist man generell "verbrannt", sollte man zurück wollen oder nur für die konkrete Behörde?









