Gestern, 11:08
(22.10.2026, 19:22)ultimaratioregnum schrieb: Finde, dass ein erheblicher Teil der Klopper in der Aufzählung am Ende der Rn. 5 schlummert:
"aufgeschobene Bearbeitung von Altfällen, nicht vollständige Beachtung der ZPO-Vorschriften, Flüchtigkeitsfehler in Entscheidungen, Schwächen in der Organisation des Referats, Nichtbearbeitung von Berufungsfällen, Verspätungen, Aufhebung von Verhandlungsterminen mangels Anwesenheit – räumte er hingegen ein."
Wie kann man mehrfach nicht zur eigenen Verhandlung kommen? Muss dann der Vetreter zu den ratlosen Parteien in den Saal dackeln und den Termin aufheben? Oder missverstehe ich das?
Klar kann sowas wegen Krankheit, Verkehrschaos oder sonst was mal passieren. Aber wenn das häufiger einfach so geschieht, steckt darin eine Geringschätzung der Rechtsschutzsuchenden, die man zurecht keinem Bürger zumuten kann.
Der TE hatte dazu hier im Thread was dazu geschrieben. Ich meine mich zu erinnern dass er irgendwas im Kalender übersehen hatte oder der Termin nicht im elektronischen Kalender übernommen wurde. Ist ihm sogar zweimal passiert. Das ist schon gravierend.
Gestern, 20:52
Welcher Richter führt denn ausschließlich einen elektronischen Kalender?
Hab meinen Papierkalender IMMER dabei! Kann sofort nachschlagen wo noch ein Termin frei wäre.
Hab meinen Papierkalender IMMER dabei! Kann sofort nachschlagen wo noch ein Termin frei wäre.
Heute, 10:01
Heute, 10:34
(Gestern, 20:52)Srcub schrieb: Welcher Richter führt denn ausschließlich einen elektronischen Kalender?
Hab meinen Papierkalender IMMER dabei! Kann sofort nachschlagen wo noch ein Termin frei wäre.
Allein daraus würde ich jemanden keinen Strick drehen. Es gibt denke ich im 21. Jahrhundert viele Menschen, die nur digital Kalender führen und keine Termine verpassen.
Etwa Rechtsanwälte :D
Vor 9 Stunden
Doppelte Kalenderführung macht gerade als Richter wie auch als RA sehr viel Sinn. Man führt als Richter das Verfahren und es kommt bei den Parteien sehr viel kompetenter rüber, wenn der Richter sofort überblickt, wann er zB einen Slot für einen neuen Termin hat.
Und wer Mal erlebt hat, dass er nach einem Hackerangriff oder einem fehlerhaften Update nicht mehr auf seine IT-Systeme zugreifen kann und plötzlich blind ist, sieht das Thema IT mit neuen Augen... Klar kann man den Taschenkalender mal verlegen. Aber dann ist man selbst schuld und nicht von anderen abhängig
Und wer Mal erlebt hat, dass er nach einem Hackerangriff oder einem fehlerhaften Update nicht mehr auf seine IT-Systeme zugreifen kann und plötzlich blind ist, sieht das Thema IT mit neuen Augen... Klar kann man den Taschenkalender mal verlegen. Aber dann ist man selbst schuld und nicht von anderen abhängig
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Vor 9 Stunden
(Vor 9 Stunden)numnum schrieb: Doppelte Kalenderführung macht gerade als Richter wie auch als RA sehr viel Sinn. Man führt als Richter das Verfahren und es kommt bei den Parteien sehr viel kompetenter rüber, wenn der Richter sofort überblickt, wann er zB einen Slot für einen neuen Termin hat.
Und wer Mal erlebt hat, dass er nach einem Hackerangriff oder einem fehlerhaften Update nicht mehr auf seine IT-Systeme zugreifen kann und plötzlich blind ist, sieht das Thema IT mit neuen Augen... Klar kann man den Taschenkalender mal verlegen. Aber dann ist man selbst schuld und nicht von anderen abhängig
Und das Bahnticket wird auch ausgedruckt oder? Doppelt-Sicher!
Vor 8 Stunden
(Vor 9 Stunden)numnum schrieb: Doppelte Kalenderführung macht gerade als Richter wie auch als RA sehr viel Sinn. Man führt als Richter das Verfahren und es kommt bei den Parteien sehr viel kompetenter rüber, wenn der Richter sofort überblickt, wann er zB einen Slot für einen neuen Termin hat.
Und wer Mal erlebt hat, dass er nach einem Hackerangriff oder einem fehlerhaften Update nicht mehr auf seine IT-Systeme zugreifen kann und plötzlich blind ist, sieht das Thema IT mit neuen Augen... Klar kann man den Taschenkalender mal verlegen. Aber dann ist man selbst schuld und nicht von anderen abhängig
Na mit dieser Logik müssten sämtliche Unternehmen der Welt sämtliche Unterlagen auch in analoger Form besitzen, weil ja das IT-System ausfallen könnte. Hast du schon einmal von so etwas wie „Backup“ gehört? Abgesehen davon, dass auch digitale Kalender erstens „analog“ (d. h. schlicht als offline verfügbare .ics-Datei o. ä.) funktionieren können und dass man zweitens eine eigene IT-Infrastruktur aufbauen kann, bei der man ebensowenig auf Dritte angewiesen ist.
Vor 7 Stunden
Vor 7 Stunden
Ich mache keine doppelt Kalender- oder Aktenführung. Ich hatte mal ein Bewerbungsgespräch, wo der Kanzleiinhaber den Stromausfall als Argument anführte. Ja, kann vorkommen, aber wie oft im Jahr passiert das, der Strom ausfällt oder ein Hacker mich angreift? Ich verstehe das Sicherheitsbedürfnis, aber für diese unwahrscheinliche Möglichkeit, die - im Falle des Stromausfalls - vielleicht einmal im Jahr vorkommt, wenn
überhaupt, werde ich nicht die anderen 364 Tage im Jahr alles doppelt vorhalten. Zumal die Anzahl der Kalender sowieso noch mehr werden, wenn man Familie hat. Mein Mann und ich haben einen gemeinsamen elektronischen Kalender, ich habe meinen elektronischen Arbeitskalender, die Große ihren Stundenplan, der am Kühlschrank hängt und nächstes Jahr kommt ein weiterer Stundenplan dazu. Mit 4 Kalendern reicht es dann auch. Mich stört schon immer, dass ich Arzttermine mit zwei Kalendern abgleichen und dort jeweils eintragen muss.
überhaupt, werde ich nicht die anderen 364 Tage im Jahr alles doppelt vorhalten. Zumal die Anzahl der Kalender sowieso noch mehr werden, wenn man Familie hat. Mein Mann und ich haben einen gemeinsamen elektronischen Kalender, ich habe meinen elektronischen Arbeitskalender, die Große ihren Stundenplan, der am Kühlschrank hängt und nächstes Jahr kommt ein weiterer Stundenplan dazu. Mit 4 Kalendern reicht es dann auch. Mich stört schon immer, dass ich Arzttermine mit zwei Kalendern abgleichen und dort jeweils eintragen muss.
Vor 7 Stunden
(Vor 7 Stunden)Egal_ schrieb: Ich mache keine doppelt Kalender- oder Aktenführung. Ich hatte mal ein Bewerbungsgespräch, wo der Kanzleiinhaber den Stromausfall als Argument anführte. Ja, kann vorkommen, aber wie oft im Jahr passiert das, der Strom ausfällt oder ein Hacker mich angreift? Ich verstehe das Sicherheitsbedürfnis, aber für diese unwahrscheinliche Möglichkeit, die - im Falle des Stromausfalls - vielleicht einmal im Jahr vorkommt, wenn
überhaupt, werde ich nicht die anderen 364 Tage im Jahr alles doppelt vorhalten. Zumal die Anzahl der Kalender sowieso noch mehr werden, wenn man Familie hat. Mein Mann und ich haben einen gemeinsamen elektronischen Kalender, ich habe meinen elektronischen Arbeitskalender, die Große ihren Stundenplan, der am Kühlschrank hängt und nächstes Jahr kommt ein weiterer Stundenplan dazu. Mit 4 Kalendern reicht es dann auch. Mich stört schon immer, dass ich Arzttermine mit zwei Kalendern abgleichen und dort jeweils eintragen muss.
Achso: bei dem Bewerbungsgespräch wäre ich am liebsten rückwärts wieder raus aus seinem Papierarchiv. Da liebe ich doch meinen Laptop, den ich ohne Probleme überall mitnehmen kann, ohne mich abzuschleppen.









