22.10.2026, 15:48
Hallo zusammen,
ich hab folgendes Anliegen: Zum September habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt und bin nun in einer anderen Kanzlei als Rechtsanwältin angestellt.
Obwohl ich nun schon fast zwei Monate nicht mehr in der alten Kanzlei angestellt bin, erhalte ich weiterhin beA-Nachrichten in meinem privaten beA-Postfach, obwohl diese nun an die Kanzlei selbst versandt werden sollten. In meiner neuen Kanzlei (Boutique-Kanzlei) arbeiten wir kaum mit beAs, weshalb ich eigentlich ausschließlich beAs erhalte, die nicht mal für mich bestimmt sind. Da ich selbst keinen Zugriff auf mein beA-Postfach habe, muss ich dafür ständig die Bürovorsteherin bitten, sich in meinem beA-Postfach anzumelden und die beAs dann weiterzuleiten. Sie hat das Softwarezertifikat und der Chef möchte nicht, dass wir uns die beA-App herunterladen (warum auch immer). Ein Kartenlesegerät habe ich nicht, sodass die einzige Möglichkeit ist, das immer über die Bürovorsteherin zu erledigen. Ich habe langsam das Gefühl, dass das echt nervig ist und ich habe selbst auch keine Lust mehr, ständig alles weiterzuleiten, da es scheinbar auch nicht aufhört. Ich habe sogar das Gefühl, es werden immer mehr (sogar in Mandaten, die auch zur damaligen Zeit nicht von mir bearbeitet wurden). Heute hat mir dann ein ehemaliger Kollege geschrieben, dass ich doch bitte täglich die beAs weiterleiten soll, weil wohl welche schon vor ein paar Tagen an mich versandt wurden
Wie sollte ich am besten vorgehen? Soweit ich weiß, gibt es doch keine Verpflichtung, die beAs an den alten Arbeitgeber weiterzuleiten? Bei der Kammer habe ich schon angerufen, die konnten mir nicht weiterhelfen.
Hatte jemand schon eine ähnliche Situation? Das muss doch irgendwie geregelt sein, weil das doch auch öfters vorkommt, dass man die Kanzlei wechselt...
Ich danke euch
ich hab folgendes Anliegen: Zum September habe ich meinen Arbeitgeber gewechselt und bin nun in einer anderen Kanzlei als Rechtsanwältin angestellt.
Obwohl ich nun schon fast zwei Monate nicht mehr in der alten Kanzlei angestellt bin, erhalte ich weiterhin beA-Nachrichten in meinem privaten beA-Postfach, obwohl diese nun an die Kanzlei selbst versandt werden sollten. In meiner neuen Kanzlei (Boutique-Kanzlei) arbeiten wir kaum mit beAs, weshalb ich eigentlich ausschließlich beAs erhalte, die nicht mal für mich bestimmt sind. Da ich selbst keinen Zugriff auf mein beA-Postfach habe, muss ich dafür ständig die Bürovorsteherin bitten, sich in meinem beA-Postfach anzumelden und die beAs dann weiterzuleiten. Sie hat das Softwarezertifikat und der Chef möchte nicht, dass wir uns die beA-App herunterladen (warum auch immer). Ein Kartenlesegerät habe ich nicht, sodass die einzige Möglichkeit ist, das immer über die Bürovorsteherin zu erledigen. Ich habe langsam das Gefühl, dass das echt nervig ist und ich habe selbst auch keine Lust mehr, ständig alles weiterzuleiten, da es scheinbar auch nicht aufhört. Ich habe sogar das Gefühl, es werden immer mehr (sogar in Mandaten, die auch zur damaligen Zeit nicht von mir bearbeitet wurden). Heute hat mir dann ein ehemaliger Kollege geschrieben, dass ich doch bitte täglich die beAs weiterleiten soll, weil wohl welche schon vor ein paar Tagen an mich versandt wurden

Wie sollte ich am besten vorgehen? Soweit ich weiß, gibt es doch keine Verpflichtung, die beAs an den alten Arbeitgeber weiterzuleiten? Bei der Kammer habe ich schon angerufen, die konnten mir nicht weiterhelfen.
Hatte jemand schon eine ähnliche Situation? Das muss doch irgendwie geregelt sein, weil das doch auch öfters vorkommt, dass man die Kanzlei wechselt...
Ich danke euch
22.10.2026, 16:43
Du hast keinen Zugriff auf dein eigenes beA… Das ist hoffentlich ein Witz! Dieses Vorgehen solltet ihr dringend überdenken.
Ich habe bei meinem Wechsel Damals in allen meinen Verfahren mitgeteilt, dass ich die Kanzlei verlasse und eine neue Kontaktperson angegeben. Wenn dennoch etwas einging, habe ich es weitergeleitet und den Absender nochmal auf die jetzt zuständige Person verwiesen.
Ich habe bei meinem Wechsel Damals in allen meinen Verfahren mitgeteilt, dass ich die Kanzlei verlasse und eine neue Kontaktperson angegeben. Wenn dennoch etwas einging, habe ich es weitergeleitet und den Absender nochmal auf die jetzt zuständige Person verwiesen.
22.10.2026, 20:27
22.10.2026, 21:20
Wieso bekommst du weiterhin beA-Nachrichten deiner alten Kanzlei? Warum hast du keinen Zugriff auf dein eigenes beA? Wenn da mal was schief geht, viel Spaß, dass der Versicherung zu erklären.
22.10.2026, 21:57
Bei mir hat die Kammer damals schon Stress gemacht, weil meine alte Kanzlei mir meine beA-Karte nicht herausgeben wollte und ich deshalb keinen Zugriff auf mein beA hatte. Ich nehme an, Du hast denen nicht im Detail erzählt, wie das bei Euch gehandhabt wird?
Ansonsten kriege ich auch noch ab und an beAs meiner (anderen) alten Kanzlei. Allerdings nur von Gerichten. Da verweigere ich immer die EBs und schreibe als Begründung, dass ich nicht mehr dort bin. Da die immer recht versessen auf ihre EBs sind, scheint das zu wirken. Allerdings geht das halt nur, wenn man selbst Zugriff auf sein beA hat. Vllt kannst Du ja die Zertifikatsdatei auf Deinen Rechner kopieren? Ich würde jedenfalls nicht zulassen, dass ich keinen Zugriff auf mein beA habe. Ich lasse nicht mal meine EBs vom Sekretariat abgeben
Ansonsten kriege ich auch noch ab und an beAs meiner (anderen) alten Kanzlei. Allerdings nur von Gerichten. Da verweigere ich immer die EBs und schreibe als Begründung, dass ich nicht mehr dort bin. Da die immer recht versessen auf ihre EBs sind, scheint das zu wirken. Allerdings geht das halt nur, wenn man selbst Zugriff auf sein beA hat. Vllt kannst Du ja die Zertifikatsdatei auf Deinen Rechner kopieren? Ich würde jedenfalls nicht zulassen, dass ich keinen Zugriff auf mein beA habe. Ich lasse nicht mal meine EBs vom Sekretariat abgeben
22.10.2026, 22:17
Sehe ich wie die anderen und habe bei deiner Frage die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen. Genau so sollte es nämlich auf gar keinen Fall laufen.
Es ist egal, was dein aktueller Chef will oder nicht. Es ist DEIN beA und nicht seins und auch nicht das seiner Kanzlei. Er kann dir überhaupt nichts verbieten und das würde ich auch nie zulassen.
Das nächste Problem sind Datenschutz (ggf), Mandantengeheimnis und weitere. Mich wundert, dass die Kammer allen Beteiligten noch nicht aufs Dach gestiegen ist und eine Rüge gegen euch alle veranlasst hat. Ich finde das ehrlich gesagt ein absolutes No-Go gegenüber den Mandanten. Es geht nicht, dass die Bürovorsteherin einer anderen Kanzlei Einblicke in die Verfahren einer anderen Kanzlei bekommt. Das geht nicht und darf einfach nicht passieren.
Ihr habt alle Fehler gemacht. Du hättest bei Austritt aus deiner alten Kanzlei in allen offenen Gerichtsverfahren, die über dein beA liefen, die Gerichte informieren müssen. Hole das bitte morgen sofort nach.
Zweitens schreibe deiner alten Kanzlei eine Mahnung, dass sie bitte ebenfalls dafür zu sorgen haben, dass keine Schreiben mehr bei dir ankommen. Teile ihnen mit, dass du weitere Schreiben nicht mehr entgegennehmen wirst (in Ausnahmefällen kannst du es ja trotzdem machen). Und selbstverständlich leitest du nicht täglich alle Nachrichten weiter. Wo kommen wir denn hin? Es gibt Berufpflichten und ihr verletzt die gerade alle so massiv, dass eine Rüge eigentlich angebracht wäre. Mir scheint, euch ist die Ernsthaftigkeit dieser Sache gar nicht bewusst. Das ist nicht witzig und auch keine Kleinigkeit.
Drittens nimm deine beA-Karte an dich und besorge dir ein Lesegerät. Es ist ok, wenn das Sekretariat die Nachrichten (der richtigen Kanzlei!) abruft, aber niemals mit deiner Karte. Dafür gibt es Mitarbeiterkarten, denen du die Einsicht und den Abruf deines beAs freischalten kannst. Mach deinem Chef das bitte klar. So wir ihr es derzeit handhabt, ist es nicht erlaubt und darüber hinaus äußerst haftungsträchtig. Es gibt inzwischen genug Gerichtsurteile zu Haftungsfällen, bei denen so etwas schief gegangen ist.
Sorry für die harten Worte, aber ich schüttel wirklich den Kopf bei so viel Nachlässigkeit.
Es ist egal, was dein aktueller Chef will oder nicht. Es ist DEIN beA und nicht seins und auch nicht das seiner Kanzlei. Er kann dir überhaupt nichts verbieten und das würde ich auch nie zulassen.
Das nächste Problem sind Datenschutz (ggf), Mandantengeheimnis und weitere. Mich wundert, dass die Kammer allen Beteiligten noch nicht aufs Dach gestiegen ist und eine Rüge gegen euch alle veranlasst hat. Ich finde das ehrlich gesagt ein absolutes No-Go gegenüber den Mandanten. Es geht nicht, dass die Bürovorsteherin einer anderen Kanzlei Einblicke in die Verfahren einer anderen Kanzlei bekommt. Das geht nicht und darf einfach nicht passieren.
Ihr habt alle Fehler gemacht. Du hättest bei Austritt aus deiner alten Kanzlei in allen offenen Gerichtsverfahren, die über dein beA liefen, die Gerichte informieren müssen. Hole das bitte morgen sofort nach.
Zweitens schreibe deiner alten Kanzlei eine Mahnung, dass sie bitte ebenfalls dafür zu sorgen haben, dass keine Schreiben mehr bei dir ankommen. Teile ihnen mit, dass du weitere Schreiben nicht mehr entgegennehmen wirst (in Ausnahmefällen kannst du es ja trotzdem machen). Und selbstverständlich leitest du nicht täglich alle Nachrichten weiter. Wo kommen wir denn hin? Es gibt Berufpflichten und ihr verletzt die gerade alle so massiv, dass eine Rüge eigentlich angebracht wäre. Mir scheint, euch ist die Ernsthaftigkeit dieser Sache gar nicht bewusst. Das ist nicht witzig und auch keine Kleinigkeit.
Drittens nimm deine beA-Karte an dich und besorge dir ein Lesegerät. Es ist ok, wenn das Sekretariat die Nachrichten (der richtigen Kanzlei!) abruft, aber niemals mit deiner Karte. Dafür gibt es Mitarbeiterkarten, denen du die Einsicht und den Abruf deines beAs freischalten kannst. Mach deinem Chef das bitte klar. So wir ihr es derzeit handhabt, ist es nicht erlaubt und darüber hinaus äußerst haftungsträchtig. Es gibt inzwischen genug Gerichtsurteile zu Haftungsfällen, bei denen so etwas schief gegangen ist.
Sorry für die harten Worte, aber ich schüttel wirklich den Kopf bei so viel Nachlässigkeit.
22.10.2026, 22:28
(22.10.2026, 21:57)Äfes schrieb: Bei mir hat die Kammer damals schon Stress gemacht, weil meine alte Kanzlei mir meine beA-Karte nicht herausgeben wollte und ich deshalb keinen Zugriff auf mein beA hatte. Ich nehme an, Du hast denen nicht im Detail erzählt, wie das bei Euch gehandhabt wird?
Ansonsten kriege ich auch noch ab und an beAs meiner (anderen) alten Kanzlei. Allerdings nur von Gerichten. Da verweigere ich immer die EBs und schreibe als Begründung, dass ich nicht mehr dort bin. Da die immer recht versessen auf ihre EBs sind, scheint das zu wirken. Allerdings geht das halt nur, wenn man selbst Zugriff auf sein beA hat. Vllt kannst Du ja die Zertifikatsdatei auf Deinen Rechner kopieren? Ich würde jedenfalls nicht zulassen, dass ich keinen Zugriff auf mein beA habe. Ich lasse nicht mal meine EBs vom Sekretariat abgeben
Hat bei uns auch niemand gemacht, denn es wäre ja auch falsch. Das EB war früher, als es noch in Papierform kam, vom Anwalt zu unterschreiben und daran hat sich mit der Einführung des beAs nichts geändert. Ich erinnere mich noch daran, dass wir damals unter uns Anwälten eine Diskussion hatten, weil das Sekretariat nicht nur die Schriftsätze, sondern auch die EBs stempelte. Das wurde nach unserem Hinweis geändert, denn nicht immer haben wir Anwälte die Post am gleichen Tag in Empfang nehmen können.
23.10.2026, 08:35
Danke euch für die Antworten. Mir ist der Ernst der Lage ja bewusst, ich habe der alten Kanzlei auch schon mehrfach gesagt, dass sie bitte dafür sorgen mögen, dass das umgestellt wird. Und ich habe meine Karte noch, nur das Softwarezertifikat läuft über die Bürovorsteherin. Ein Kartenlesegerät ist aber auch nur in ihrem Büro selbst. Ich werde gleich das Thema ansprechen. Ich schreibe auch noch eine Mail an die alte Kanzlei und teile mit, dass ich ab sofort nichts mehr weiterleiten werde. Die beAs wurden zudem weder von mir noch von der Bürovorsteherin geöffnet, wir haben die zusammen immer kommentarlos weitergeleitet. Man sah ja schon am
Betreff, dass diese für meine alte Kanzlei bestimmt waren. Mir ist aber natürlich bewusst, dass es schon schlimm genug ist, dass überhaupt die Möglichkeit besteht. Und meine alte Kanzlei hat mir bereits gesagt, in allen Verfahren dem Gericht geschrieben zu haben. Die Gerichte kriegen es wohl einfach nicht hin…
Betreff, dass diese für meine alte Kanzlei bestimmt waren. Mir ist aber natürlich bewusst, dass es schon schlimm genug ist, dass überhaupt die Möglichkeit besteht. Und meine alte Kanzlei hat mir bereits gesagt, in allen Verfahren dem Gericht geschrieben zu haben. Die Gerichte kriegen es wohl einfach nicht hin…
23.10.2026, 09:12
(22.10.2026, 22:28)Egal_ schrieb:(22.10.2026, 21:57)Äfes schrieb: Bei mir hat die Kammer damals schon Stress gemacht, weil meine alte Kanzlei mir meine beA-Karte nicht herausgeben wollte und ich deshalb keinen Zugriff auf mein beA hatte. Ich nehme an, Du hast denen nicht im Detail erzählt, wie das bei Euch gehandhabt wird?
Ansonsten kriege ich auch noch ab und an beAs meiner (anderen) alten Kanzlei. Allerdings nur von Gerichten. Da verweigere ich immer die EBs und schreibe als Begründung, dass ich nicht mehr dort bin. Da die immer recht versessen auf ihre EBs sind, scheint das zu wirken. Allerdings geht das halt nur, wenn man selbst Zugriff auf sein beA hat. Vllt kannst Du ja die Zertifikatsdatei auf Deinen Rechner kopieren? Ich würde jedenfalls nicht zulassen, dass ich keinen Zugriff auf mein beA habe. Ich lasse nicht mal meine EBs vom Sekretariat abgeben
Hat bei uns auch niemand gemacht, denn es wäre ja auch falsch. Das EB war früher, als es noch in Papierform kam, vom Anwalt zu unterschreiben und daran hat sich mit der Einführung des beAs nichts geändert. Ich erinnere mich noch daran, dass wir damals unter uns Anwälten eine Diskussion hatten, weil das Sekretariat nicht nur die Schriftsätze, sondern auch die EBs stempelte. Das wurde nach unserem Hinweis geändert, denn nicht immer haben wir Anwälte die Post am gleichen Tag in Empfang nehmen können.
I know. War trotzdem in meiner alten Kanzlei, die eigentlich ziemlich auf Ordnung bedacht war, Usus. Ich war der einzige, der das nicht so gemacht hat. Eben weil ich das EB erst abgebe, wenn ich auch "innerlich bereit bin, mich mit dem Inhalt auseinanderzusetzen" (glaube so ähnlich formuliert es die Rechtsprechung). Kann dann eben auch mal zwei Wochen nach Posteingang sein, wenn ich keine Lust habe, das Ding zu lesen oder anderes zu tun habe.
23.10.2026, 09:13
(23.10.2026, 08:35)casuallawyer schrieb: Danke euch für die Antworten. Mir ist der Ernst der Lage ja bewusst, ich habe der alten Kanzlei auch schon mehrfach gesagt, dass sie bitte dafür sorgen mögen, dass das umgestellt wird. Und ich habe meine Karte noch, nur das Softwarezertifikat läuft über die Bürovorsteherin. Ein Kartenlesegerät ist aber auch nur in ihrem Büro selbst. Ich werde gleich das Thema ansprechen. Ich schreibe auch noch eine Mail an die alte Kanzlei und teile mit, dass ich ab sofort nichts mehr weiterleiten werde. Die beAs wurden zudem weder von mir noch von der Bürovorsteherin geöffnet, wir haben die zusammen immer kommentarlos weitergeleitet. Man sah ja schon am
Betreff, dass diese für meine alte Kanzlei bestimmt waren. Mir ist aber natürlich bewusst, dass es schon schlimm genug ist, dass überhaupt die Möglichkeit besteht. Und meine alte Kanzlei hat mir bereits gesagt, in allen Verfahren dem Gericht geschrieben zu haben. Die Gerichte kriegen es wohl einfach nicht hin…
Wie gesagt, damit Du selbst wieder Zugriff hast, reicht es ja erstmal, die Software-Zertifikatsdatei zu kopieren und auch bei Dir zu speichern.










