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Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation
BGBdude
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2026
#1
13.10.2026, 22:10
Moin zusammen,

ich schreibe gerade die Klausuren und merke dabei, dass ich extrem viel aus dem Kopf bzw. direkt am Fall argumentiere.
Das liegt daran, dass ich in der Vorbereitung eher abstrakt gelernt und nicht so krass viel mit dem Kommentar gearbeitet habe. Das führt jetzt in der Klausur dazu, dass ich mir den rechtlichen Maßstab (z.B. beim Mitverschulden) oft einfach selbst bilde und herleite. Das ist inhaltlich dann zwar richtig, aber von den Formulierungen her natürlich nicht so perfekt und geschliffen, wie wenn man es einfach aus dem Kommentar abschreibt.
Meint ihr, das kostet am Ende Punkte, weil das typische Kommentar-Wording fehlt? Oder honorieren die Korrektoren es eher, wenn man zeigt, dass man das System verstanden hat und vernünftig am Sachverhalt arbeitet?
Wie sind da eure Erfahrungen?
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Belledin
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2025
#2
13.10.2026, 22:47
Ich bin noch vor den Klausuren und würde nur im Notfall eigene Definitionen bilden. Entweder man weiß die Definition im Schlaf oder schreibt sie aus dem Kommentar ab. Ich weiß nicht wie genau du das meinst, wenn du schreibst du würdest dir das ganz nah am Sachverhalt herleiten. Nah am Sachverhalt ist im Schritt der Subsumtion ja genau richtig, aber nicht für die Definition. Da hätte ich Angst mich zu verheddern.

Die andere Ebene, nämlich die Klausur als Kommunikationsmittel mit dem Korrektor als Adressaten, sprichst du ja auch bereits an und diesen Zweck sehe ich auch als gefährdet an, wenn man nicht "die gleiche Sprache spricht."

Das aber nur meine persönliche Meinung. Im Strafrecht gilt das Geschriebene sicher am umfassendsten, während das in den anderen Rechtsgebieten auch mit etwas Freistil klappen könnte.
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Kannkeinjura
Junior Member
**
Beiträge: 21
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2026
#3
14.10.2026, 17:25
Ich fand es sehr angenehm die Definitionen und den Maßstab einfach aus dem Kommentar abschreiben zu können. Spart zeit und ist immer perfekt formuliert, warum denn das Leben unnötig erschweren?
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RiNrw
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#4
15.10.2026, 00:29
Aus meiner Sicht gibt es zwei Dinge zu unterscheiden. Wenn es nur um die konkrete Formulierung aus dem Kommentar geht, die du so ähnlich auch selbst bildest: kein Thema, der Korrektor nutzt in der Praxis idR sowieso einen anderen Kommentar, sodass ihm das genaue Wording in den meisten Fällen auch nicht so wichtig ist.
Davon zu unterscheiden sind gesetzte Fachbegriffe oder Schlagwörter, die Fallen müssen. 
Was ist denn dein bisheriges Feedback unter den Klausuren? Wird es abgehakt oder eher unterkringelt?
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Ref2024-luli
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2026
#5
15.10.2026, 07:26
(13.10.2026, 22:10)BGBdude schrieb:  Moin zusammen,

ich schreibe gerade die Klausuren und merke dabei, dass ich extrem viel aus dem Kopf bzw. direkt am Fall argumentiere.
Das liegt daran, dass ich in der Vorbereitung eher abstrakt gelernt und nicht so krass viel mit dem Kommentar gearbeitet habe. Das führt jetzt in der Klausur dazu, dass ich mir den rechtlichen Maßstab (z.B. beim Mitverschulden) oft einfach selbst bilde und herleite. Das ist inhaltlich dann zwar richtig, aber von den Formulierungen her natürlich nicht so perfekt und geschliffen, wie wenn man es einfach aus dem Kommentar abschreibt.
Meint ihr, das kostet am Ende Punkte, weil das typische Kommentar-Wording fehlt? Oder honorieren die Korrektoren es eher, wenn man zeigt, dass man das System verstanden hat und vernünftig am Sachverhalt arbeitet?
Wie sind da eure Erfahrungen?

Also ich habe extrem viel im Kommentar abgeschrieben und meine Ergebnisse waren sehr überdurchschnittlich. Meiner Meinung nach kommt man ohne Kommentar nur deutlich schwerer in die sehr oberen Punkteränge, weil sich die Kommentarformulierung, die dann auch noch teilweise dem BGH entspricht, einfach nicht genauso selbst erstellen lässt und es auch einfach der Praxis (und deshalb der Musterlösung) entspricht. Außerdem ist der Maßstab meist deutlich ausführlicher und differenzierter als man in der Stresssituation vielleicht selbst drauf kommen würde. Subsumieren muss man natürlich selbst, es gibt nicht nur Punkte fürs Abschreiben, die Argumente stehen da nicht drin. Aber meiner Meinung nach ist eine saubere Kommentararbeit unerlässlich und es spart auch einfach Zeit und Mühe sich Sachen in der Klausur nicht selber herzuleiten, die sowieso schon drinstehen. Die Energie kann man dann lieber an den Stellen verwenden, wo es darauf ankommt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.10.2026, 07:29 von Ref2024-luli.)
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Ref2024-luli
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2026
#6
15.10.2026, 07:32
(15.10.2026, 07:26)Ref2024-luli schrieb:  
(13.10.2026, 22:10)BGBdude schrieb:  Moin zusammen,

ich schreibe gerade die Klausuren und merke dabei, dass ich extrem viel aus dem Kopf bzw. direkt am Fall argumentiere.
Das liegt daran, dass ich in der Vorbereitung eher abstrakt gelernt und nicht so krass viel mit dem Kommentar gearbeitet habe. Das führt jetzt in der Klausur dazu, dass ich mir den rechtlichen Maßstab (z.B. beim Mitverschulden) oft einfach selbst bilde und herleite. Das ist inhaltlich dann zwar richtig, aber von den Formulierungen her natürlich nicht so perfekt und geschliffen, wie wenn man es einfach aus dem Kommentar abschreibt.
Meint ihr, das kostet am Ende Punkte, weil das typische Kommentar-Wording fehlt? Oder honorieren die Korrektoren es eher, wenn man zeigt, dass man das System verstanden hat und vernünftig am Sachverhalt arbeitet?
Wie sind da eure Erfahrungen?

Also ich habe extrem viel im Kommentar abgeschrieben und meine Ergebnisse waren sehr überdurchschnittlich. Meiner Meinung nach kommt man ohne Kommentar nur deutlich schwerer in die sehr oberen Punkteränge, weil sich die Kommentarformulierung, die dann auch noch teilweise dem BGH entspricht, einfach nicht genauso selbst erstellen lässt und es auch einfach der Praxis (und deshalb der Musterlösung) entspricht. Außerdem ist der Maßstab meist deutlich ausführlicher und differenzierter als man in der Stresssituation vielleicht selbst drauf kommen würde. Subsumieren muss man natürlich selbst, es gibt nicht nur Punkte fürs Abschreiben, die Argumente stehen da nicht drin. Aber meiner Meinung nach ist eine saubere Kommentararbeit unerlässlich und es spart auch einfach Zeit und Mühe sich Sachen in der Klausur nicht selber herzuleiten, die sowieso schon drinstehen. Die Energie kann man dann lieber an den Stellen verwenden, wo es darauf ankommt.
Man muss halt auch bedenken, dass manchmal crazy shit in den Klausuren kommt. Okay bei einem Klassiker kann man den Maßstab vielleicht selber genauso gut darstellen, aber bei mir kamen teilweise wilde Themen dran. Klar kann man da probieren systematisch sich alle Definitionen und Maßstäbe auszudenken, aber das kostet wertvolle Zeit und wird vermutlich sehr holprig. Dann lieber den Prüfungsmaßstab einmal sehr sauber haben und dann im Ansvhluss das eigene juristische Können zeigen. Wenns an dieser Stelle dann schon schludert (was sehr gut sein kann, weil wieso sollte man jedes Thema perfekt definieren können), ist halt einfach ungünstig
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Riecko
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2025
#7
15.10.2026, 13:12
(15.10.2026, 07:32)Ref2024-luli schrieb:  
(15.10.2026, 07:26)Ref2024-luli schrieb:  
(13.10.2026, 22:10)BGBdude schrieb:  Moin zusammen,

ich schreibe gerade die Klausuren und merke dabei, dass ich extrem viel aus dem Kopf bzw. direkt am Fall argumentiere.
Das liegt daran, dass ich in der Vorbereitung eher abstrakt gelernt und nicht so krass viel mit dem Kommentar gearbeitet habe. Das führt jetzt in der Klausur dazu, dass ich mir den rechtlichen Maßstab (z.B. beim Mitverschulden) oft einfach selbst bilde und herleite. Das ist inhaltlich dann zwar richtig, aber von den Formulierungen her natürlich nicht so perfekt und geschliffen, wie wenn man es einfach aus dem Kommentar abschreibt.
Meint ihr, das kostet am Ende Punkte, weil das typische Kommentar-Wording fehlt? Oder honorieren die Korrektoren es eher, wenn man zeigt, dass man das System verstanden hat und vernünftig am Sachverhalt arbeitet?
Wie sind da eure Erfahrungen?

Also ich habe extrem viel im Kommentar abgeschrieben und meine Ergebnisse waren sehr überdurchschnittlich. Meiner Meinung nach kommt man ohne Kommentar nur deutlich schwerer in die sehr oberen Punkteränge, weil sich die Kommentarformulierung, die dann auch noch teilweise dem BGH entspricht, einfach nicht genauso selbst erstellen lässt und es auch einfach der Praxis (und deshalb der Musterlösung) entspricht. Außerdem ist der Maßstab meist deutlich ausführlicher und differenzierter als man in der Stresssituation vielleicht selbst drauf kommen würde. Subsumieren muss man natürlich selbst, es gibt nicht nur Punkte fürs Abschreiben, die Argumente stehen da nicht drin. Aber meiner Meinung nach ist eine saubere Kommentararbeit unerlässlich und es spart auch einfach Zeit und Mühe sich Sachen in der Klausur nicht selber herzuleiten, die sowieso schon drinstehen. Die Energie kann man dann lieber an den Stellen verwenden, wo es darauf ankommt.
Man muss halt auch bedenken, dass manchmal crazy shit in den Klausuren kommt. Okay bei einem Klassiker kann man den Maßstab vielleicht selber genauso gut darstellen, aber bei mir kamen teilweise wilde Themen dran. Klar kann man da probieren systematisch sich alle Definitionen und Maßstäbe auszudenken, aber das kostet wertvolle Zeit und wird vermutlich sehr holprig. Dann lieber den Prüfungsmaßstab einmal sehr sauber haben und dann im Ansvhluss das eigene juristische Können zeigen. Wenns an dieser Stelle dann schon schludert (was sehr gut sein kann, weil wieso sollte man jedes Thema perfekt definieren können), ist halt einfach ungünstig
Was genau meinst du eigentlich mit Maßstab bilden?
Also einfach bspw. die Definition von einem Tatbestandsmerkmal oder was genau?
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Ref2024-luli
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2026
#8
15.10.2026, 15:00
(15.10.2026, 13:12)Riecko schrieb:  
(15.10.2026, 07:32)Ref2024-luli schrieb:  
(15.10.2026, 07:26)Ref2024-luli schrieb:  
(13.10.2026, 22:10)BGBdude schrieb:  Moin zusammen,

ich schreibe gerade die Klausuren und merke dabei, dass ich extrem viel aus dem Kopf bzw. direkt am Fall argumentiere.
Das liegt daran, dass ich in der Vorbereitung eher abstrakt gelernt und nicht so krass viel mit dem Kommentar gearbeitet habe. Das führt jetzt in der Klausur dazu, dass ich mir den rechtlichen Maßstab (z.B. beim Mitverschulden) oft einfach selbst bilde und herleite. Das ist inhaltlich dann zwar richtig, aber von den Formulierungen her natürlich nicht so perfekt und geschliffen, wie wenn man es einfach aus dem Kommentar abschreibt.
Meint ihr, das kostet am Ende Punkte, weil das typische Kommentar-Wording fehlt? Oder honorieren die Korrektoren es eher, wenn man zeigt, dass man das System verstanden hat und vernünftig am Sachverhalt arbeitet?
Wie sind da eure Erfahrungen?

Also ich habe extrem viel im Kommentar abgeschrieben und meine Ergebnisse waren sehr überdurchschnittlich. Meiner Meinung nach kommt man ohne Kommentar nur deutlich schwerer in die sehr oberen Punkteränge, weil sich die Kommentarformulierung, die dann auch noch teilweise dem BGH entspricht, einfach nicht genauso selbst erstellen lässt und es auch einfach der Praxis (und deshalb der Musterlösung) entspricht. Außerdem ist der Maßstab meist deutlich ausführlicher und differenzierter als man in der Stresssituation vielleicht selbst drauf kommen würde. Subsumieren muss man natürlich selbst, es gibt nicht nur Punkte fürs Abschreiben, die Argumente stehen da nicht drin. Aber meiner Meinung nach ist eine saubere Kommentararbeit unerlässlich und es spart auch einfach Zeit und Mühe sich Sachen in der Klausur nicht selber herzuleiten, die sowieso schon drinstehen. Die Energie kann man dann lieber an den Stellen verwenden, wo es darauf ankommt.
Man muss halt auch bedenken, dass manchmal crazy shit in den Klausuren kommt. Okay bei einem Klassiker kann man den Maßstab vielleicht selber genauso gut darstellen, aber bei mir kamen teilweise wilde Themen dran. Klar kann man da probieren systematisch sich alle Definitionen und Maßstäbe auszudenken, aber das kostet wertvolle Zeit und wird vermutlich sehr holprig. Dann lieber den Prüfungsmaßstab einmal sehr sauber haben und dann im Ansvhluss das eigene juristische Können zeigen. Wenns an dieser Stelle dann schon schludert (was sehr gut sein kann, weil wieso sollte man jedes Thema perfekt definieren können), ist halt einfach ungünstig
Was genau meinst du eigentlich mit Maßstab bilden?
Also einfach bspw. die Definition von einem Tatbestandsmerkmal oder was genau?

Jain. Also klar die Definition, aber dann den konkretisierenden Maßstab für die weitere Prüfung. Also 1. Definition 2. "Dabei kommt es entscheidend darauf an, aus welcher Perspektive dies zu bewerten ist. Zum einen kommt eine objektive Betrachtungsweise in Betracht, zum anderen ..." bla bla also quasi welcher Fahrplan für die weitere Prüfung angelegt wird. Und erst im 3. Schritt kommt man dann auf das Problem selbst zu sprechen.
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BGBdude
Junior Member
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Beiträge: 15
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2026
#9
15.10.2026, 19:56
In den Probeklausuren bin ich damit gut gefahren, aber nichts zweistelliges. Aber vielliecht ist das dann auch der Grund  Nervous
Mal gucken, wie es im Examen laufen wird
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