14.10.2026, 11:45
Hallo, ich werde zum 1. November verbeamtet und möchte in die PKV wechseln. Es wird es wohl auf die Öffnungsaktion bei der Debeka hinauslaufen. Laut meiner Recherche muss man für die Öffnungsaktion den formellen Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Verbeamtung stellen. Heißt das, dass ich jetzt noch gar keinen Antrag bei der Debeka stellen darf? Ich möchte ja ab dem 1. November Versicherungsschutz über die PKV haben, da meine bisherige Versicherung dann ausläuft. Oder ist mit den sechs Monaten gemeint, dass der Versicherungsbeginn innerhalb der ersten sechs Monate ab Verbeamtung sein muss, der formelle Antrag aber schon VOR der Verbeamtung gestellt werden kann, um einen nahtlosen Übergang zu ermöglichen? Und würdet ihr bei dem Beratungsgespräch mit den Vertretern der Debeka die Öffnungsaktion schon ansprechen oder damit warten, bis der formelle Antrag zunächst abgelehnt wurde? Schonmal vielen Dank für eure Hilfe!
Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
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14.10.2026, 19:35
Hi! Ich bin auch gerade im Prozess der Antragstellung über die Öffnungsaktion bei der Debeka. Folgendes Vorgehen würde ich empfehlen: du stellt vorab den Probeantrag, der abgelehnt wird. Danach kannst du (schon vor Verbeamtung) den endgültigen Antrag ausfüllen und fertig machen. Sobald die Verbeamtungsurkunde vorliegt, kannst du den richtigen Antrag stelle über den/die Sachbearbeiterin. Du solltest innerhalb von 14 Tagen bei der Gesetzlichem Bescheid geben, dass du dich rückwirkend zum 1.11 privat versichern willst und die Bescheinigung nachreichst, sobald sie vorliegt. Solltest du zwischen Antragstellung und Vertragsabschluss zum Arzt müssen, lass dir eine privatrechnung ausstellen, die kannst du dann einreichen sobald der Vertrag steht. So zumindest mein Kenntnisstand. Was mir noch nicht klar ist: muss ich für die individuelle Beihilfe beim LBV einen extra Antrag stellen oder ist das der Normalfall und nur im Falle der Wahl der pauschalen Beihilfe, muss man einen Antrag stellen?
14.10.2026, 19:41
Achso und zu den 6 Monate : Ich meine bis dahin, musst der Vertrag zustande gekommen sein bzw. Du den Antrag für pauschale Beihilfe gestellt haben. Bei der Debeka kann man sich aber scheinbar eh nur zwei Monate rückwirkend versichern lassen (so zumindest laut Homepage)
14.10.2026, 21:36
(14.10.2026, 19:35)123Juristerei schrieb: Hi! Ich bin auch gerade im Prozess der Antragstellung über die Öffnungsaktion bei der Debeka. Folgendes Vorgehen würde ich empfehlen: du stellt vorab den Probeantrag, der abgelehnt wird. Danach kannst du (schon vor Verbeamtung) den endgültigen Antrag ausfüllen und fertig machen. Sobald die Verbeamtungsurkunde vorliegt, kannst du den richtigen Antrag stelle über den/die Sachbearbeiterin. Du solltest innerhalb von 14 Tagen bei der Gesetzlichem Bescheid geben, dass du dich rückwirkend zum 1.11 privat versichern willst und die Bescheinigung nachreichst, sobald sie vorliegt. Solltest du zwischen Antragstellung und Vertragsabschluss zum Arzt müssen, lass dir eine privatrechnung ausstellen, die kannst du dann einreichen sobald der Vertrag steht. So zumindest mein Kenntnisstand. Was mir noch nicht klar ist: muss ich für die individuelle Beihilfe beim LBV einen extra Antrag stellen oder ist das der Normalfall und nur im Falle der Wahl der pauschalen Beihilfe, muss man einen Antrag stellen?Achtung: Das Sonderkündigungsrecht besteht nur bei gesetzlich Pflichtversicherten, nicht bei freiwillig Versicherten.
15.10.2026, 07:57
Stimmt - danke für den Nachtrag. Weißt du, wie das ist mit Beantragung individueller bzw. pauschaler Beihilfe? Muss man bei der individuellen auch einen entsprechenden Antrag stellen?
15.10.2026, 08:56
(15.10.2026, 07:57)123Juristerei schrieb: Stimmt - danke für den Nachtrag. Weißt du, wie das ist mit Beantragung individueller bzw. pauschaler Beihilfe? Muss man bei der individuellen auch einen entsprechenden Antrag stellen?
Nein. M.W.n. ist es in allen Ländern, die die pauschale Beihilfe eingeführt haben, weiterhin so, dass der Standard die individuelle Beihilfe ist und auf unwiderruflichen Antrag die pauschale Beihilfe beantragt werden kann, vgl. bspw. §§ 80, 80a Abs. 2 und 4 NBG (für Nds). Zur Sicherheit kannst du aber am besten in das für dich einschlägige LBG schauen.
15.10.2026, 11:35
Hallo! Ich werde auch zum 1.11. verbeamtet und bin, was die Krankenversicherung angeht, noch ziemlich hilflos. Wie habt ihr euch da beraten? Gibt es beim Dienstherrn eine Anlaufstelle, die Fragen bezüglich der Beihilfe beantworten kann? Wie habt ihr das für euch rausgefunden, ob für euch die private oder gesetzliche besser ist?
15.10.2026, 12:50
(15.10.2026, 11:35)Neuorientierung schrieb: Hallo! Ich werde auch zum 1.11. verbeamtet und bin, was die Krankenversicherung angeht, noch ziemlich hilflos. Wie habt ihr euch da beraten? Gibt es beim Dienstherrn eine Anlaufstelle, die Fragen bezüglich der Beihilfe beantworten kann? Wie habt ihr das für euch rausgefunden, ob für euch die private oder gesetzliche besser ist?
Die Wahl der Krankenkasse ist sehr individuell. Grundsätzlich sollte man bedenken, dass die gesetzliche Krankenkasse die Beiträge abhängig vom Einkommen berechnet, wozu bei freiwilliger Mitgliedschaft auch Kapitalerträge zählen. Bei R1 bzw. A13 liegt der Beitrag bei einer gesunden Person ohne Kinder dann regelmäßig deutlich über der PKV bei schlechteren Leistungen. Den Kosten im Alter sehe ich angesichts steigender Beihilfe im Ruhestand aktuell recht gelassen entgegen. Allerdings sollte die Wahl der PKV gut überlegt sein, weshalb ich mir von einem Makler, der verschiedene Gesellschaften anbietet, einen Vergleich habe erstellen und mich habe beraten lassen. Eine umfassende Beratung durch den Dienstherren ist mir nicht bekannt.
Einen Nachtrag für die Anwälte: Ohne Verbeamtung muss man den Wechsel in die PKV deutlich besser abwägen. Von den Maklern wird man meinem Empfinden nach mit vermeintlichen massiven Kostenvorteilen gelockt. Diese relativieren sich aber erstaunlich schnell, wenn man bedenkt, dass man die Differenz versteuern muss und der Arbeitgeber ja ohnehin die Hälfte der Kosten trägt. Um sich im Alter zu entlasten, kann man einen Altersentlastungsbaustein mitnehmen, den der Arbeitgeber mitfinanziert – der Kostenvorteil der PKV wird dadurch aber noch geringer, wenn auch die Leistungen regelmäßig besser als in der GKV sind. Außerdem muss man auch bedenken, dass man im Versorgungswerk im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keinen Krankenkassenzuschuss erhält.
15.10.2026, 12:52
Ich hab tatsächlich knapp 1000€ für einen unabhängigen Versicherungsberater ausgegeben. Allerdings auch wegen der Besonderheiten mit Öffnungsaktion und mehreren Kindern. Ich hatte mich schon selber ein ganzes Stück weit informiert aber kam dann bei den Berechnungen an meine Grenzen. Die Berater haben da besondere Programme um verschiedene Szenarien zu berechnen
15.10.2026, 13:24
(15.10.2026, 12:52)123Juristerei schrieb: Ich hab tatsächlich knapp 1000€ für einen unabhängigen Versicherungsberater ausgegeben. Allerdings auch wegen der Besonderheiten mit Öffnungsaktion und mehreren Kindern. Ich hatte mich schon selber ein ganzes Stück weit informiert aber kam dann bei den Berechnungen an meine Grenzen. Die Berater haben da besondere Programme um verschiedene Szenarien zu berechnen
Da einen die Krankenversicherung idealerweise ein langes Leben lang begleitet und Wechsel in der Regel schon ob der neuen Gesundheitsprüfung unüblich sind, ist eine solche Investition nicht negativ zu sehen. Das gilt insbesondere dann, wenn man bereits, weiß oder erahnt, dass man ein Fall für die Öffnungsaktion ist und damit für die unabhängigen Versicherungsmakler als Kunde unattraktiv ist. Denn für Fälle für die Öffnungsaktion erhalten sie keine Courtage und lehnen solche Kunden daher auch in der Regel ab und/oder verweisen an die honorarbasierten zugelassenen Versicherungsberater.










