Gestern, 16:51
(Gestern, 15:51)juritia.37 schrieb:(Gestern, 15:34)BerndL schrieb:(Gestern, 15:30)juritia.37 schrieb: Bei uns war meine ich auch ein Schreiben der Gegnerin drin, also § 93 ZPO hat bei mir nicht gedroht
Schmerzensgeld wurde bei uns noch nicht beantragt. Das sollte man erst prüfen.
Und bei ner Versicherung (§ 115 VVG) „darf“ man erst klagen, wenn die nach Prüfung abgelehnt haben. Vorher kein Verzug und bei Klage Risiko von 93 ZPO.
Mist dann habe ich wieder verkackt
Quatsch, die Versicherung spielte doch überhaupt keine Rolle!
Vor 11 Stunden
Mit den Kosten der Heilbehandlung klingt im Nachhinein für mich auch eher wie ein Hinweis darauf, dass sie das besser über ihre PKV regulieren soll und die das dann einklagen soll.
In der Klausur hab ich’s als Hinweis verwertet, dass sie da noch aktivlegitmiert ist, weil noch kein Übergang nach SGB auf die PKV stattgefunden hat
In der Klausur hab ich’s als Hinweis verwertet, dass sie da noch aktivlegitmiert ist, weil noch kein Übergang nach SGB auf die PKV stattgefunden hat
Vor 11 Stunden
(Vor 11 Stunden)BerndL schrieb: Mit den Kosten der Heilbehandlung klingt im Nachhinein für mich auch eher wie ein Hinweis darauf, dass sie das besser über ihre PKV regulieren soll und die das dann einklagen soll.
In der Klausur hab ich’s als Hinweis verwertet, dass sie da noch aktivlegitmiert ist, weil noch kein Übergang nach SGB auf die PKV stattgefunden hat
Hab das auch nur bei der Aktivlegitimation geprüft
Vor 11 Stunden
Ich hab mir den gröbsten schnitzer geleistet. Habe die Haftung aus StvG wegen der 20 km/h verneint und alles im 280 geprüft.
Vor 10 Stunden
(Vor 11 Stunden)dasabstrationsprinzip schrieb:Ich hab mir den gröbsten schnitzer geleistet. Habe die Haftung aus StvG wegen der 20 km/h verneint und alles im 280 geprüft.
Aber das ist doch richtig, weil Vertrag vor Delikt oder nicht? Ich habe 7 StVG und zerbreche mir jetzt den Kopf, weil ich nicht 280 geprüft habe. Dachte halt die wollen auf den 8a hinaus 🫠
Vor 8 Stunden
(Vor 10 Stunden)juritia.37 schrieb:Habs genau wie du. Kein Wort zu 280 und 831 (die ich aber beide mangels Verschulden/Exkulpation abgelehnt hätte). Hatte eigl eing ganz okayes Gefühl, eben weil ich auch den 8a gesehen hatte (und froh war haha). Hatte irgendwie im Kopf „Gefährungshaftung vor Verschulden“, deswegen war das für mich der stärkere Anspruch als zB 280. aber das kollidiert mit der Reihenfolge Vertrag vor Delikt.. nunja, wird hoffentlich gereicht haben(Vor 11 Stunden)dasabstrationsprinzip schrieb:Ich hab mir den gröbsten schnitzer geleistet. Habe die Haftung aus StvG wegen der 20 km/h verneint und alles im 280 geprüft.
Aber das ist doch richtig, weil Vertrag vor Delikt oder nicht? Ich habe 7 StVG und zerbreche mir jetzt den Kopf, weil ich nicht 280 geprüft habe. Dachte halt die wollen auf den 8a hinaus 🫠
Vor 8 Stunden
(Vor 8 Stunden)Sponge027 schrieb:(Vor 10 Stunden)juritia.37 schrieb:Habs genau wie du. Kein Wort zu 280 und 831 (die ich aber beide mangels Verschulden/Exkulpation abgelehnt hätte). Hatte eigl eing ganz okayes Gefühl, eben weil ich auch den 8a gesehen hatte (und froh war haha). Hatte irgendwie im Kopf „Gefährungshaftung vor Verschulden“, deswegen war das für mich der stärkere Anspruch als zB 280. aber das kollidiert mit der Reihenfolge Vertrag vor Delikt.. nunja, wird hoffentlich gereicht haben(Vor 11 Stunden)dasabstrationsprinzip schrieb:Ich hab mir den gröbsten schnitzer geleistet. Habe die Haftung aus StvG wegen der 20 km/h verneint und alles im 280 geprüft.
Aber das ist doch richtig, weil Vertrag vor Delikt oder nicht? Ich habe 7 StVG und zerbreche mir jetzt den Kopf, weil ich nicht 280 geprüft habe. Dachte halt die wollen auf den 8a hinaus 🫠
Same und jetzt ist mir auch noch aufgefallen, dass ich Formalie in der Klageschrift falsch habe. Datum und vorläufigen streitwert einfach vergessen, gestern lief es auch schon nicht gut 😞
Vor 8 Stunden
Ich habe auch StVG ausgeschlossen, ist aber Quatsch. Der Ausschluss der 20 km/h gilt ja nur wenn das KFZ eine maximal Geschwindigkeit von 20 km/h hat. Die Originalentscheidung prüft auch nur 7 StvG. Ist für die Mandantin auch vorteilhafter….
Vor 8 Stunden
(Vor 8 Stunden)juritia.37 schrieb:(Vor 8 Stunden)Sponge027 schrieb:(Vor 10 Stunden)juritia.37 schrieb:Habs genau wie du. Kein Wort zu 280 und 831 (die ich aber beide mangels Verschulden/Exkulpation abgelehnt hätte). Hatte eigl eing ganz okayes Gefühl, eben weil ich auch den 8a gesehen hatte (und froh war haha). Hatte irgendwie im Kopf „Gefährungshaftung vor Verschulden“, deswegen war das für mich der stärkere Anspruch als zB 280. aber das kollidiert mit der Reihenfolge Vertrag vor Delikt.. nunja, wird hoffentlich gereicht haben(Vor 11 Stunden)dasabstrationsprinzip schrieb:Ich hab mir den gröbsten schnitzer geleistet. Habe die Haftung aus StvG wegen der 20 km/h verneint und alles im 280 geprüft.
Aber das ist doch richtig, weil Vertrag vor Delikt oder nicht? Ich habe 7 StVG und zerbreche mir jetzt den Kopf, weil ich nicht 280 geprüft habe. Dachte halt die wollen auf den 8a hinaus 🫠
Same und jetzt ist mir auch noch aufgefallen, dass ich Formalie in der Klageschrift falsch habe. Datum und vorläufigen streitwert einfach vergessen, gestern lief es auch schon nicht gut 😞
Falls es dich aufmuntert: ich glaube wir liegen nicht wirklich falsch. Urteil von heute ist fast 1:1 OLG Schleswig NJW 2023, 2886. Wird auch StVG geprüft, hab nur das Mitverschulden komplett abgelehnt ^^ Denk da war aber alles mit guter Begründung möglich
Vor 8 Stunden
(Vor 8 Stunden)Sponge027 schrieb:(Vor 8 Stunden)juritia.37 schrieb:(Vor 8 Stunden)Sponge027 schrieb:(Vor 10 Stunden)juritia.37 schrieb:Habs genau wie du. Kein Wort zu 280 und 831 (die ich aber beide mangels Verschulden/Exkulpation abgelehnt hätte). Hatte eigl eing ganz okayes Gefühl, eben weil ich auch den 8a gesehen hatte (und froh war haha). Hatte irgendwie im Kopf „Gefährungshaftung vor Verschulden“, deswegen war das für mich der stärkere Anspruch als zB 280. aber das kollidiert mit der Reihenfolge Vertrag vor Delikt.. nunja, wird hoffentlich gereicht haben(Vor 11 Stunden)dasabstrationsprinzip schrieb:Ich hab mir den gröbsten schnitzer geleistet. Habe die Haftung aus StvG wegen der 20 km/h verneint und alles im 280 geprüft.
Aber das ist doch richtig, weil Vertrag vor Delikt oder nicht? Ich habe 7 StVG und zerbreche mir jetzt den Kopf, weil ich nicht 280 geprüft habe. Dachte halt die wollen auf den 8a hinaus 🫠
Same und jetzt ist mir auch noch aufgefallen, dass ich Formalie in der Klageschrift falsch habe. Datum und vorläufigen streitwert einfach vergessen, gestern lief es auch schon nicht gut 😞
Falls es dich aufmuntert: ich glaube wir liegen nicht wirklich falsch. Urteil von heute ist fast 1:1 OLG Schleswig NJW 2023, 2886. Wird auch StVG geprüft, hab nur das Mitverschulden komplett abgelehnt ^^ Denk da war aber alles mit guter Begründung möglich
Habe es mir auch durchgelesen, aber denke man hätte es zumindest mal erwähnen müssen… die Verordnungen habe ich irgendwie auch kaum verwertet…wie schwer denkst du wiegen solche Formalia in der Klageschrift?









