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Zusatzqualifikationen Richter/StA
Frankfurt123
Junior Member
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Beiträge: 36
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2024
#1
01.10.2026, 14:54
Wenn man die notengrenzen erfüllt, aber kein Prädikat im 2. Examen hat. Habt ihr eine Idee wie man seinen Lebenslauf noch etwas aufwerten kann?
Weil ich denke, dass es zwar vornehmlich um Noten geht, wenn man die Grenzen erfüllt, könnte es vielleicht notwendig sein, sich mit etwas „abzuheben“.. Klar stechen einen zweimal 12 Punkte Kandidaten aus. Das meine ich auch nicht. Sondern andere Bewerber, die an sich ähnliches vorzuweisen haben notentechnisch. 

Natürlich Berufserfahrung.. Aber darüber hinaus? Hat da mal jemand etwas zu hören bekommen? 
Mir fällt zb ein Fachanwalt ein oder eine Promotion, wobei ich bei der Promotion leider auch nicht sicher bin.
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Träumchen
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 4
Registriert seit: Apr 2024
#2
01.10.2026, 16:10
Meinst Du vor oder nach der Einstellung? Bei der Bewerbung geht es ausschließlich nach Noten. Hat jemand 0,01 Punkte mehr, wird derjenige vor Dir eingeladen und Du schaust in die Röhre.
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Frankfurt123
Junior Member
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Beiträge: 36
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2024
#3
01.10.2026, 16:57
Das habe ich tatsächlich in Hessen zumindest schon anders mitbekommen. Da wurde jemand mit 1,5 Punkten besser nicht eingeladen und die andere Person schon. Beim selben Standortwunsch.
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advocatus diaboli
Member
***
Beiträge: 218
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#4
01.10.2026, 18:02
(01.10.2026, 16:10)Träumchen schrieb:  Meinst Du vor oder nach der Einstellung? Bei der Bewerbung geht es ausschließlich nach Noten. Hat jemand 0,01 Punkte mehr, wird derjenige vor Dir eingeladen und Du schaust in die Röhre.

Kann ich für Niedersachsen so auch nicht bestätigen.
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Srcub
Member
***
Beiträge: 52
Themen: 3
Registriert seit: May 2026
#5
01.10.2026, 20:02
Ausschlaggebend für die Einstellung bleibt Art. 33 Abs. 2 GG. Dass die fachliche Qualifikation ganz oben steht, dürfte unstreitig sein. Am Ende muss man sich selbst gut verkaufen können. Wird halt schwierig bei denjenigen, die von der Schule übers Studium direkt im Ref gelandet sind. Da gibts in der Regel kaum einen aussagekräftigen Lebenslauf.
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IWantToBelieveInEuroparecht
Junior Member
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Beiträge: 24
Themen: 3
Registriert seit: Apr 2023
#6
01.10.2026, 21:48
Ob es bei der Einladung eine Rolle gespielt hat, weiß ich nicht. Allerdings wurde ich im Gespräch unter anderem auf meine AG-Zeugnisse mit Empfehlungen und das Arbeitszeugnis meiner kurzzeitigen Anwaltstätigkeit angesprochen.
Ich habe insgesamt meinen Lebenslauf recht ausführlich dargestellt, unter anderem mit Tagungen und fachfremder Berufserfahrung. Die Komission hat letzteres als etwas Lebenserfahrung ausgelegt, kam aber wahrscheinlich wegen meines jungen Alters drauf.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.10.2026, 21:52 von IWantToBelieveInEuroparecht.)
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