16.09.2026, 11:44
(16.09.2026, 10:53)Egal_ schrieb: WTF, es dürfte rechtlich gar nicht zulässig sein, dies zu verlangen. Hier geht es auch nicht nur eine allgemeine Verschwiegenheitspflicht, sondern auch um weitere Themen. Datenschutz, Urheberrecht, Unternehmenssicherheit und weitere Themen, die mir für unser Unternehmen der kritischen Infrastruktur spontan einfallen. Wir würden nicht zulassen, dass jemand unsere Verträge in großem Stil in der Öffentlichkeit verteilt, wenn er nicht rechtlich dazu verpflichtet ist oder ein schützenswertes eigenes Interesse an der Veröffentlichung hat (zum Beispiel beim Gang zum Anwalt).Bisschen übertrieben: Urheberrecht wird man an Arbeitsverträgen in aller Regel nicht haben, weil schon kein Werk iSd UrhG vorliegt. Datenschutz dürfte hier auch nicht zugunsten des Unternehmens einschlägig sein. Ein Arbeitsvertrag enthält in der Regel nur personenbezogene Daten des Arbeitnehmers. Und selbst wenn vereinzelt personenbezogene Daten des Unternehmens enthalten wären (Kontaktdaten, Name des Unterzeichners auf AG-Seite), könnte nur die betroffene Person hiergegen vorgehen, nicht das Unternehmen selbst.
Ich lese diesen Thread gerade erst und habe dies natürlich nicht im Detail rechtlich geprüft, aber bei uns dürfte sich die Behörde auf eine Unterlassungsaufforderung einstellen. Wir als Unternehmen können ja gar nicht überprüfen, wozu der Mitarbeiter sich vermeintlich verpflichtet sieht, dies alles einzureichen. Dies sind aber mitunter Unternehmensinterna, die gesetzlich geschützt sein können und nicht veröffentlicht werden dürfen.
Ich würde Arbeitszeugnisse einreichen. Darauf steht in der Regel schon alles. Wenn sie mehr wollen, dann noch eine Tätigkeitsbeschreibung. Für alles weitere würde ich mich mit den vorherigen Unternehmen absprechen, ob das überhaupt möglich ist.
Nein, das ist nicht übertrieben. Wie gesagt, ich arbeite in der kritischen Infrastruktur, konkret der Stromversorgung habe viel im Datenschutz zu tun, sowie u.a. der Unternehmenssicherheit. Hier läuft inzwischen alles nur noch unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen, weil wir uns auf den nächsten Anschlag drauf einstellen. Ihr versteht vielleicht, dass so eine Anfrage bei uns gerade richtig hochkochen würde. Es gehen daher keine Unternehmensinterna ungeprüft nach draußen und auch ein vermeintlich simpler Arbeitsvertrag soll bitte nicht in der Weltgeschichte herumgeschickt werden.
Selbst wenn dort nichts drin steht, was die Unternehmenssicherheit betrifft, sind dies immer noch von uns ausgearbeitete Verträge, für die wir das Urheberrecht haben und die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Das landet bei irgendwem in der Personalabteilung und wie das dann so typisch ist, wird der irgendwann aus der Schublade gezogen, weil man mal ein paar Musterformulierungen oder anderes braucht. Dafür ist er nicht gedacht, auch wenn viele Nicht-Juristen gerne mal Copy&Paste bei anderen klauen.
Inwiefern die Unternehmenssicherheit hiervon betroffen sein soll, erschließt sich mir nicht. Übrigens ist bei einem Standard-Arbeitsvertrag die Gehaltsstruktur idR ein personenbezogenes Datum des AN und kein Betriebsgeheimnis des AG.
16.09.2026, 12:35
(16.09.2026, 11:44)De Valencia schrieb:(16.09.2026, 10:53)Egal_ schrieb: WTF, es dürfte rechtlich gar nicht zulässig sein, dies zu verlangen. Hier geht es auch nicht nur eine allgemeine Verschwiegenheitspflicht, sondern auch um weitere Themen. Datenschutz, Urheberrecht, Unternehmenssicherheit und weitere Themen, die mir für unser Unternehmen der kritischen Infrastruktur spontan einfallen. Wir würden nicht zulassen, dass jemand unsere Verträge in großem Stil in der Öffentlichkeit verteilt, wenn er nicht rechtlich dazu verpflichtet ist oder ein schützenswertes eigenes Interesse an der Veröffentlichung hat (zum Beispiel beim Gang zum Anwalt).Bisschen übertrieben: Urheberrecht wird man an Arbeitsverträgen in aller Regel nicht haben, weil schon kein Werk iSd UrhG vorliegt. Datenschutz dürfte hier auch nicht zugunsten des Unternehmens einschlägig sein. Ein Arbeitsvertrag enthält in der Regel nur personenbezogene Daten des Arbeitnehmers. Und selbst wenn vereinzelt personenbezogene Daten des Unternehmens enthalten wären (Kontaktdaten, Name des Unterzeichners auf AG-Seite), könnte nur die betroffene Person hiergegen vorgehen, nicht das Unternehmen selbst.
Ich lese diesen Thread gerade erst und habe dies natürlich nicht im Detail rechtlich geprüft, aber bei uns dürfte sich die Behörde auf eine Unterlassungsaufforderung einstellen. Wir als Unternehmen können ja gar nicht überprüfen, wozu der Mitarbeiter sich vermeintlich verpflichtet sieht, dies alles einzureichen. Dies sind aber mitunter Unternehmensinterna, die gesetzlich geschützt sein können und nicht veröffentlicht werden dürfen.
Ich würde Arbeitszeugnisse einreichen. Darauf steht in der Regel schon alles. Wenn sie mehr wollen, dann noch eine Tätigkeitsbeschreibung. Für alles weitere würde ich mich mit den vorherigen Unternehmen absprechen, ob das überhaupt möglich ist.
Nein, das ist nicht übertrieben. Wie gesagt, ich arbeite in der kritischen Infrastruktur, konkret der Stromversorgung habe viel im Datenschutz zu tun, sowie u.a. der Unternehmenssicherheit. Hier läuft inzwischen alles nur noch unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen, weil wir uns auf den nächsten Anschlag drauf einstellen. Ihr versteht vielleicht, dass so eine Anfrage bei uns gerade richtig hochkochen würde. Es gehen daher keine Unternehmensinterna ungeprüft nach draußen und auch ein vermeintlich simpler Arbeitsvertrag soll bitte nicht in der Weltgeschichte herumgeschickt werden.
Selbst wenn dort nichts drin steht, was die Unternehmenssicherheit betrifft, sind dies immer noch von uns ausgearbeitete Verträge, für die wir das Urheberrecht haben und die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Das landet bei irgendwem in der Personalabteilung und wie das dann so typisch ist, wird der irgendwann aus der Schublade gezogen, weil man mal ein paar Musterformulierungen oder anderes braucht. Dafür ist er nicht gedacht, auch wenn viele Nicht-Juristen gerne mal Copy&Paste bei anderen klauen.
Inwiefern die Unternehmenssicherheit hiervon betroffen sein soll, erschließt sich mir nicht. Übrigens ist bei einem Standard-Arbeitsvertrag die Gehaltsstruktur idR ein personenbezogenes Datum des AN und kein Betriebsgeheimnis des AG.
Das sehe ich anders. Urheberrecht: auch ein Vertragstext kann ein geschütztes Werk darstellen. Wir arbeiten im Unternehmen nicht mit Arbeitverträgen, die wir aus Beck Online herausgezogen haben, sondern umfangreichen Texten (ja, teilweise zu umfangreich), die individuell pro Konzerngesellschaft angepasst werden. Da steckt viel Arbeit dahinter, die du hier nicht zu erkennen vermagst, weil du die Strukturen in einem Konzern nicht kennst. Datenschutz: es stehen mindestens Kontaktdaten des Mitarbeiters im Vertrag sowie weitere Daten von beteiligten Personen.
Du wärst überrascht, was in der Praxis alles ein personenbezogenes Datum ist. Die Freiwilligkeit kannst du hier ausschließen und die Erforderlichkeit auch, also schon mal nicht DSGVO-konform.
Gerade weil vielen Leuten offenbar nicht klar ist, was alles personenbezogene Daten sind und dass sie einem Schutz unterliegen, haben wir tägliche Meldungen von Datenschutzverstößen, manche davon meldepflichtig, die meisten zum Glück nicht, denn die Bußgelder können bis in die Millionen gehen.
Unternehmenssicherheit habe ich erläutert. Wenn eine Tätigkeitsbeschreibung am Arbeitsvertrag hängt, kann sie sensible Bereiche betreffen. Wir erstellen keine Tätigkeitsbschreibungen mehr, aber andere Unternehmen machen das bestimmt. Hier geht es außerdem darum, dass die Leute ihre Erfahrung mitteilen wollen. Du weißt gar nicht, was für dumme Leute es da draußen gibt, die haufenweise sensible Informationen öffentlich verteilen. Ich sehe solche Fälle täglich in der Praxis und wir schütteln regelmäßig den Kopf.
Insgesamt erstaunt es mich daher, wie locker es hier manche sehen. Ich habe tagtäglich in der Praxis damit zu tun. Und übrigens könnt ihr ja mal ein paar der Autoren von Mustertexten aus Formularbüchern anschreiben, wie sie es finden würden, wenn Kopien ihrer Verträge kostenlos verteilt werden. Früher haben wir in der Bib gestanden und halbe Lehrbücher mit schlechtem Gewissen für die Hausarbeit kopiert. Immerhin hatten wir aber ein schlechtes Gewissen dabei, weil uns natürlich klar war, dass man das eigentlich nicht darf. Wenn du unüberlegt, einen 15seitigen Vertrag o.ä. veröffentlichen willst, dann mach das. Ich kann dir aber versprechen, dass mindestens ein Vertragsbeteiligter das nicht so geil finden wird, und den Referendar oder wissMit darauf ansetzen wird, zu recherchieren, welche Ansprüche er gegen dich hat.
16.09.2026, 12:45
Und auch das Gehalt: ihr teilt der Behörde euer vorheriges Gehalt mit. Findet ihr das toll? Wir als Unternehmen nicht, auch wenn in Stellenanzeigen künftig für den Unternehmenseintritt eine Gehaltsspanne angeben werden muss.
16.09.2026, 13:43
(15.09.2026, 16:43)Freidenkender schrieb: Klauseln, die den Inhalt des Arbeitsvertrages der Geheimhaltung unterlegen sind in der Regel unwirksam. Jeder darf zB über sein Gehalt sprechen. Es gibt kein schutzwürdiges Interesse des AG insoweit. Anders sieht es bei Geschäftsgeheimnissen. Aber pauschale Catch-all-Klauseln sind eindeutig unwirksam
Die Frage ist doch eher, warum will der neue AG diesen Vertrag sehen? Welches berechtigte Interesse hat er denn?
Das ist so nur bedingt richtig. Zunächst einmal besteht auch eine dem Arbeitsvertrag immanente Verschwiegenheitsverpflichtung, die aus § 242 II BGB folgt. Das BAG hat in der Vergangenheit auch entschieden, dass Lohn- und Gehaltsdaten als Teil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation ein Geschäftsgeheimnis darstellen können. In der arbeitsrechtlichen Literatur gibt es daher mehrere Stimmen, die hier eine Geheimhaltungspflicht sehen.
16.09.2026, 14:41
(16.09.2026, 12:35)Egal_ schrieb:(16.09.2026, 11:44)De Valencia schrieb:(16.09.2026, 10:53)Egal_ schrieb: WTF, es dürfte rechtlich gar nicht zulässig sein, dies zu verlangen. Hier geht es auch nicht nur eine allgemeine Verschwiegenheitspflicht, sondern auch um weitere Themen. Datenschutz, Urheberrecht, Unternehmenssicherheit und weitere Themen, die mir für unser Unternehmen der kritischen Infrastruktur spontan einfallen. Wir würden nicht zulassen, dass jemand unsere Verträge in großem Stil in der Öffentlichkeit verteilt, wenn er nicht rechtlich dazu verpflichtet ist oder ein schützenswertes eigenes Interesse an der Veröffentlichung hat (zum Beispiel beim Gang zum Anwalt).Bisschen übertrieben: Urheberrecht wird man an Arbeitsverträgen in aller Regel nicht haben, weil schon kein Werk iSd UrhG vorliegt. Datenschutz dürfte hier auch nicht zugunsten des Unternehmens einschlägig sein. Ein Arbeitsvertrag enthält in der Regel nur personenbezogene Daten des Arbeitnehmers. Und selbst wenn vereinzelt personenbezogene Daten des Unternehmens enthalten wären (Kontaktdaten, Name des Unterzeichners auf AG-Seite), könnte nur die betroffene Person hiergegen vorgehen, nicht das Unternehmen selbst.
Ich lese diesen Thread gerade erst und habe dies natürlich nicht im Detail rechtlich geprüft, aber bei uns dürfte sich die Behörde auf eine Unterlassungsaufforderung einstellen. Wir als Unternehmen können ja gar nicht überprüfen, wozu der Mitarbeiter sich vermeintlich verpflichtet sieht, dies alles einzureichen. Dies sind aber mitunter Unternehmensinterna, die gesetzlich geschützt sein können und nicht veröffentlicht werden dürfen.
Ich würde Arbeitszeugnisse einreichen. Darauf steht in der Regel schon alles. Wenn sie mehr wollen, dann noch eine Tätigkeitsbeschreibung. Für alles weitere würde ich mich mit den vorherigen Unternehmen absprechen, ob das überhaupt möglich ist.
Nein, das ist nicht übertrieben. Wie gesagt, ich arbeite in der kritischen Infrastruktur, konkret der Stromversorgung habe viel im Datenschutz zu tun, sowie u.a. der Unternehmenssicherheit. Hier läuft inzwischen alles nur noch unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen, weil wir uns auf den nächsten Anschlag drauf einstellen. Ihr versteht vielleicht, dass so eine Anfrage bei uns gerade richtig hochkochen würde. Es gehen daher keine Unternehmensinterna ungeprüft nach draußen und auch ein vermeintlich simpler Arbeitsvertrag soll bitte nicht in der Weltgeschichte herumgeschickt werden.
Selbst wenn dort nichts drin steht, was die Unternehmenssicherheit betrifft, sind dies immer noch von uns ausgearbeitete Verträge, für die wir das Urheberrecht haben und die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Das landet bei irgendwem in der Personalabteilung und wie das dann so typisch ist, wird der irgendwann aus der Schublade gezogen, weil man mal ein paar Musterformulierungen oder anderes braucht. Dafür ist er nicht gedacht, auch wenn viele Nicht-Juristen gerne mal Copy&Paste bei anderen klauen.
Inwiefern die Unternehmenssicherheit hiervon betroffen sein soll, erschließt sich mir nicht. Übrigens ist bei einem Standard-Arbeitsvertrag die Gehaltsstruktur idR ein personenbezogenes Datum des AN und kein Betriebsgeheimnis des AG.
Das sehe ich anders. Urheberrecht: auch ein Vertragstext kann ein geschütztes Werk darstellen. Wir arbeiten im Unternehmen nicht mit Arbeitverträgen, die wir aus Beck Online herausgezogen haben, sondern umfangreichen Texten (ja, teilweise zu umfangreich), die individuell pro Konzerngesellschaft angepasst werden. Da steckt viel Arbeit dahinter, die du hier nicht zu erkennen vermagst, weil du die Strukturen in einem Konzern nicht kennst. Datenschutz: es stehen mindestens Kontaktdaten des Mitarbeiters im Vertrag sowie weitere Daten von beteiligten Personen.
Du wärst überrascht, was in der Praxis alles ein personenbezogenes Datum ist. Die Freiwilligkeit kannst du hier ausschließen und die Erforderlichkeit auch, also schon mal nicht DSGVO-konform.
Gerade weil vielen Leuten offenbar nicht klar ist, was alles personenbezogene Daten sind und dass sie einem Schutz unterliegen, haben wir tägliche Meldungen von Datenschutzverstößen, manche davon meldepflichtig, die meisten zum Glück nicht, denn die Bußgelder können bis in die Millionen gehen.
Unternehmenssicherheit habe ich erläutert. Wenn eine Tätigkeitsbeschreibung am Arbeitsvertrag hängt, kann sie sensible Bereiche betreffen. Wir erstellen keine Tätigkeitsbschreibungen mehr, aber andere Unternehmen machen das bestimmt. Hier geht es außerdem darum, dass die Leute ihre Erfahrung mitteilen wollen. Du weißt gar nicht, was für dumme Leute es da draußen gibt, die haufenweise sensible Informationen öffentlich verteilen. Ich sehe solche Fälle täglich in der Praxis und wir schütteln regelmäßig den Kopf.
Insgesamt erstaunt es mich daher, wie locker es hier manche sehen. Ich habe tagtäglich in der Praxis damit zu tun. Und übrigens könnt ihr ja mal ein paar der Autoren von Mustertexten aus Formularbüchern anschreiben, wie sie es finden würden, wenn Kopien ihrer Verträge kostenlos verteilt werden. Früher haben wir in der Bib gestanden und halbe Lehrbücher mit schlechtem Gewissen für die Hausarbeit kopiert. Immerhin hatten wir aber ein schlechtes Gewissen dabei, weil uns natürlich klar war, dass man das eigentlich nicht darf. Wenn du unüberlegt, einen 15seitigen Vertrag o.ä. veröffentlichen willst, dann mach das. Ich kann dir aber versprechen, dass mindestens ein Vertragsbeteiligter das nicht so geil finden wird, und den Referendar oder wissMit darauf ansetzen wird, zu recherchieren, welche Ansprüche er gegen dich hat.
Viel Spaß das Vorliegen eines Werkes zu beweisen, Babyboy. Der Vertrag müsste den durchschnittlichen Vertragstext deutlich überragen. Das passiert nicht dadurch, dass er umfangreich, individuell oder sonst mit viel "Arbeit" verbunden ist. Und selbst wenn das bei euch der Fall sein sollte, trifft das halt nicht auf 99,9% der Arbeitsverträge mit einfachen Arbeitnehmern zu.
Und zum Thema Datenschutz, wie gesagt: Anspruchsberechtigt wäre, wenn überhaupt, die jeweilige natürliche Person, nicht das Unternehmen.
Ja, ich sehe es locker. Bußgeld bei einer (oder einer Handvoll) betroffenen Personen und Business-Kontaktdaten durch Weitergabe (nicht Veröffentlichung) an einen Folge-Arbeitgeber? Not gonna happen. Aufsichtsbehörden haben besseres zu tun, als sich mit so einem Kleinkram rumzuschlagen.
16.09.2026, 17:24
(16.09.2026, 10:24)Neuorientierung schrieb:(15.09.2026, 16:43)Freidenkender schrieb: Klauseln, die den Inhalt des Arbeitsvertrages der Geheimhaltung unterlegen sind in der Regel unwirksam. Jeder darf zB über sein Gehalt sprechen. Es gibt kein schutzwürdiges Interesse des AG insoweit. Anders sieht es bei Geschäftsgeheimnissen. Aber pauschale Catch-all-Klauseln sind eindeutig unwirksamEs geht darum, die Erfahrungsstufe zu ermitteln und dafür reicht wohl mein Arbeitszeugnis nicht aus, obwohl da ja Beginn und Ende meiner Tätigkeit vermerkt ist und meine Tätigkeit. Deswegen wollen sie noch sämtliche Arbeitsverträge
Die Frage ist doch eher, warum will der neue AG diesen Vertrag sehen? Welches berechtigte Interesse hat er denn?
Die Ermittlung der Erfahrungsstufe ist jedenfalls ein Vorgang mit gesetzlicher Grundlage. Wenn man vom Inhalt des Zeugnisses nicht vollständig auf die Erfahrung schließen kann, ist der Arbeitsvertrag ein geeignetes Beweismittel. Standardmäßig anzufordern fände ich dagegen unnötig. Ob es bei Dir Zweifel am genauen Inhalt der Vortätigkeit gibt, weiß ich natürlich nicht.
17.09.2026, 15:28
(16.09.2026, 14:41)De Valencia schrieb:(16.09.2026, 12:35)Egal_ schrieb:(16.09.2026, 11:44)De Valencia schrieb:(16.09.2026, 10:53)Egal_ schrieb: WTF, es dürfte rechtlich gar nicht zulässig sein, dies zu verlangen. Hier geht es auch nicht nur eine allgemeine Verschwiegenheitspflicht, sondern auch um weitere Themen. Datenschutz, Urheberrecht, Unternehmenssicherheit und weitere Themen, die mir für unser Unternehmen der kritischen Infrastruktur spontan einfallen. Wir würden nicht zulassen, dass jemand unsere Verträge in großem Stil in der Öffentlichkeit verteilt, wenn er nicht rechtlich dazu verpflichtet ist oder ein schützenswertes eigenes Interesse an der Veröffentlichung hat (zum Beispiel beim Gang zum Anwalt).Bisschen übertrieben: Urheberrecht wird man an Arbeitsverträgen in aller Regel nicht haben, weil schon kein Werk iSd UrhG vorliegt. Datenschutz dürfte hier auch nicht zugunsten des Unternehmens einschlägig sein. Ein Arbeitsvertrag enthält in der Regel nur personenbezogene Daten des Arbeitnehmers. Und selbst wenn vereinzelt personenbezogene Daten des Unternehmens enthalten wären (Kontaktdaten, Name des Unterzeichners auf AG-Seite), könnte nur die betroffene Person hiergegen vorgehen, nicht das Unternehmen selbst.
Ich lese diesen Thread gerade erst und habe dies natürlich nicht im Detail rechtlich geprüft, aber bei uns dürfte sich die Behörde auf eine Unterlassungsaufforderung einstellen. Wir als Unternehmen können ja gar nicht überprüfen, wozu der Mitarbeiter sich vermeintlich verpflichtet sieht, dies alles einzureichen. Dies sind aber mitunter Unternehmensinterna, die gesetzlich geschützt sein können und nicht veröffentlicht werden dürfen.
Ich würde Arbeitszeugnisse einreichen. Darauf steht in der Regel schon alles. Wenn sie mehr wollen, dann noch eine Tätigkeitsbeschreibung. Für alles weitere würde ich mich mit den vorherigen Unternehmen absprechen, ob das überhaupt möglich ist.
Nein, das ist nicht übertrieben. Wie gesagt, ich arbeite in der kritischen Infrastruktur, konkret der Stromversorgung habe viel im Datenschutz zu tun, sowie u.a. der Unternehmenssicherheit. Hier läuft inzwischen alles nur noch unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen, weil wir uns auf den nächsten Anschlag drauf einstellen. Ihr versteht vielleicht, dass so eine Anfrage bei uns gerade richtig hochkochen würde. Es gehen daher keine Unternehmensinterna ungeprüft nach draußen und auch ein vermeintlich simpler Arbeitsvertrag soll bitte nicht in der Weltgeschichte herumgeschickt werden.
Selbst wenn dort nichts drin steht, was die Unternehmenssicherheit betrifft, sind dies immer noch von uns ausgearbeitete Verträge, für die wir das Urheberrecht haben und die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Das landet bei irgendwem in der Personalabteilung und wie das dann so typisch ist, wird der irgendwann aus der Schublade gezogen, weil man mal ein paar Musterformulierungen oder anderes braucht. Dafür ist er nicht gedacht, auch wenn viele Nicht-Juristen gerne mal Copy&Paste bei anderen klauen.
Inwiefern die Unternehmenssicherheit hiervon betroffen sein soll, erschließt sich mir nicht. Übrigens ist bei einem Standard-Arbeitsvertrag die Gehaltsstruktur idR ein personenbezogenes Datum des AN und kein Betriebsgeheimnis des AG.
Das sehe ich anders. Urheberrecht: auch ein Vertragstext kann ein geschütztes Werk darstellen. Wir arbeiten im Unternehmen nicht mit Arbeitverträgen, die wir aus Beck Online herausgezogen haben, sondern umfangreichen Texten (ja, teilweise zu umfangreich), die individuell pro Konzerngesellschaft angepasst werden. Da steckt viel Arbeit dahinter, die du hier nicht zu erkennen vermagst, weil du die Strukturen in einem Konzern nicht kennst. Datenschutz: es stehen mindestens Kontaktdaten des Mitarbeiters im Vertrag sowie weitere Daten von beteiligten Personen.
Du wärst überrascht, was in der Praxis alles ein personenbezogenes Datum ist. Die Freiwilligkeit kannst du hier ausschließen und die Erforderlichkeit auch, also schon mal nicht DSGVO-konform.
Gerade weil vielen Leuten offenbar nicht klar ist, was alles personenbezogene Daten sind und dass sie einem Schutz unterliegen, haben wir tägliche Meldungen von Datenschutzverstößen, manche davon meldepflichtig, die meisten zum Glück nicht, denn die Bußgelder können bis in die Millionen gehen.
Unternehmenssicherheit habe ich erläutert. Wenn eine Tätigkeitsbeschreibung am Arbeitsvertrag hängt, kann sie sensible Bereiche betreffen. Wir erstellen keine Tätigkeitsbschreibungen mehr, aber andere Unternehmen machen das bestimmt. Hier geht es außerdem darum, dass die Leute ihre Erfahrung mitteilen wollen. Du weißt gar nicht, was für dumme Leute es da draußen gibt, die haufenweise sensible Informationen öffentlich verteilen. Ich sehe solche Fälle täglich in der Praxis und wir schütteln regelmäßig den Kopf.
Insgesamt erstaunt es mich daher, wie locker es hier manche sehen. Ich habe tagtäglich in der Praxis damit zu tun. Und übrigens könnt ihr ja mal ein paar der Autoren von Mustertexten aus Formularbüchern anschreiben, wie sie es finden würden, wenn Kopien ihrer Verträge kostenlos verteilt werden. Früher haben wir in der Bib gestanden und halbe Lehrbücher mit schlechtem Gewissen für die Hausarbeit kopiert. Immerhin hatten wir aber ein schlechtes Gewissen dabei, weil uns natürlich klar war, dass man das eigentlich nicht darf. Wenn du unüberlegt, einen 15seitigen Vertrag o.ä. veröffentlichen willst, dann mach das. Ich kann dir aber versprechen, dass mindestens ein Vertragsbeteiligter das nicht so geil finden wird, und den Referendar oder wissMit darauf ansetzen wird, zu recherchieren, welche Ansprüche er gegen dich hat.
Viel Spaß das Vorliegen eines Werkes zu beweisen, Babyboy. Der Vertrag müsste den durchschnittlichen Vertragstext deutlich überragen. Das passiert nicht dadurch, dass er umfangreich, individuell oder sonst mit viel "Arbeit" verbunden ist. Und selbst wenn das bei euch der Fall sein sollte, trifft das halt nicht auf 99,9% der Arbeitsverträge mit einfachen Arbeitnehmern zu.
Und zum Thema Datenschutz, wie gesagt: Anspruchsberechtigt wäre, wenn überhaupt, die jeweilige natürliche Person, nicht das Unternehmen.
Ja, ich sehe es locker. Bußgeld bei einer (oder einer Handvoll) betroffenen Personen und Business-Kontaktdaten durch Weitergabe (nicht Veröffentlichung) an einen Folge-Arbeitgeber? Not gonna happen. Aufsichtsbehörden haben besseres zu tun, als sich mit so einem Kleinkram rumzuschlagen.
Sag mal geht's dir gut, du Grünschnabel? Was ist das denn für ein unterirdisches Niveau, auf dem du hier diskutierst? Wenn dir eine erfahrene Anwältin etwas erzählt, kannst du den Mund halten und zuhören und sie nicht beleidigen und denken du wärst schlauer als sie.
Unterste Schublade so etwas!
Ich diskutiere hier gerne darüber, ob das jemand anders sieht als ich, aber nicht mit einem Studenten oder Referendar, der von der Praxis keine Ahnung hat und meint, er müsse mir die Welt erklären.
17.09.2026, 19:38
(17.09.2026, 15:28)Egal_ schrieb:(16.09.2026, 14:41)De Valencia schrieb:(16.09.2026, 12:35)Egal_ schrieb:(16.09.2026, 11:44)De Valencia schrieb:(16.09.2026, 10:53)Egal_ schrieb: WTF, es dürfte rechtlich gar nicht zulässig sein, dies zu verlangen. Hier geht es auch nicht nur eine allgemeine Verschwiegenheitspflicht, sondern auch um weitere Themen. Datenschutz, Urheberrecht, Unternehmenssicherheit und weitere Themen, die mir für unser Unternehmen der kritischen Infrastruktur spontan einfallen. Wir würden nicht zulassen, dass jemand unsere Verträge in großem Stil in der Öffentlichkeit verteilt, wenn er nicht rechtlich dazu verpflichtet ist oder ein schützenswertes eigenes Interesse an der Veröffentlichung hat (zum Beispiel beim Gang zum Anwalt).Bisschen übertrieben: Urheberrecht wird man an Arbeitsverträgen in aller Regel nicht haben, weil schon kein Werk iSd UrhG vorliegt. Datenschutz dürfte hier auch nicht zugunsten des Unternehmens einschlägig sein. Ein Arbeitsvertrag enthält in der Regel nur personenbezogene Daten des Arbeitnehmers. Und selbst wenn vereinzelt personenbezogene Daten des Unternehmens enthalten wären (Kontaktdaten, Name des Unterzeichners auf AG-Seite), könnte nur die betroffene Person hiergegen vorgehen, nicht das Unternehmen selbst.
Ich lese diesen Thread gerade erst und habe dies natürlich nicht im Detail rechtlich geprüft, aber bei uns dürfte sich die Behörde auf eine Unterlassungsaufforderung einstellen. Wir als Unternehmen können ja gar nicht überprüfen, wozu der Mitarbeiter sich vermeintlich verpflichtet sieht, dies alles einzureichen. Dies sind aber mitunter Unternehmensinterna, die gesetzlich geschützt sein können und nicht veröffentlicht werden dürfen.
Ich würde Arbeitszeugnisse einreichen. Darauf steht in der Regel schon alles. Wenn sie mehr wollen, dann noch eine Tätigkeitsbeschreibung. Für alles weitere würde ich mich mit den vorherigen Unternehmen absprechen, ob das überhaupt möglich ist.
Nein, das ist nicht übertrieben. Wie gesagt, ich arbeite in der kritischen Infrastruktur, konkret der Stromversorgung habe viel im Datenschutz zu tun, sowie u.a. der Unternehmenssicherheit. Hier läuft inzwischen alles nur noch unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen, weil wir uns auf den nächsten Anschlag drauf einstellen. Ihr versteht vielleicht, dass so eine Anfrage bei uns gerade richtig hochkochen würde. Es gehen daher keine Unternehmensinterna ungeprüft nach draußen und auch ein vermeintlich simpler Arbeitsvertrag soll bitte nicht in der Weltgeschichte herumgeschickt werden.
Selbst wenn dort nichts drin steht, was die Unternehmenssicherheit betrifft, sind dies immer noch von uns ausgearbeitete Verträge, für die wir das Urheberrecht haben und die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Das landet bei irgendwem in der Personalabteilung und wie das dann so typisch ist, wird der irgendwann aus der Schublade gezogen, weil man mal ein paar Musterformulierungen oder anderes braucht. Dafür ist er nicht gedacht, auch wenn viele Nicht-Juristen gerne mal Copy&Paste bei anderen klauen.
Inwiefern die Unternehmenssicherheit hiervon betroffen sein soll, erschließt sich mir nicht. Übrigens ist bei einem Standard-Arbeitsvertrag die Gehaltsstruktur idR ein personenbezogenes Datum des AN und kein Betriebsgeheimnis des AG.
Das sehe ich anders. Urheberrecht: auch ein Vertragstext kann ein geschütztes Werk darstellen. Wir arbeiten im Unternehmen nicht mit Arbeitverträgen, die wir aus Beck Online herausgezogen haben, sondern umfangreichen Texten (ja, teilweise zu umfangreich), die individuell pro Konzerngesellschaft angepasst werden. Da steckt viel Arbeit dahinter, die du hier nicht zu erkennen vermagst, weil du die Strukturen in einem Konzern nicht kennst. Datenschutz: es stehen mindestens Kontaktdaten des Mitarbeiters im Vertrag sowie weitere Daten von beteiligten Personen.
Du wärst überrascht, was in der Praxis alles ein personenbezogenes Datum ist. Die Freiwilligkeit kannst du hier ausschließen und die Erforderlichkeit auch, also schon mal nicht DSGVO-konform.
Gerade weil vielen Leuten offenbar nicht klar ist, was alles personenbezogene Daten sind und dass sie einem Schutz unterliegen, haben wir tägliche Meldungen von Datenschutzverstößen, manche davon meldepflichtig, die meisten zum Glück nicht, denn die Bußgelder können bis in die Millionen gehen.
Unternehmenssicherheit habe ich erläutert. Wenn eine Tätigkeitsbeschreibung am Arbeitsvertrag hängt, kann sie sensible Bereiche betreffen. Wir erstellen keine Tätigkeitsbschreibungen mehr, aber andere Unternehmen machen das bestimmt. Hier geht es außerdem darum, dass die Leute ihre Erfahrung mitteilen wollen. Du weißt gar nicht, was für dumme Leute es da draußen gibt, die haufenweise sensible Informationen öffentlich verteilen. Ich sehe solche Fälle täglich in der Praxis und wir schütteln regelmäßig den Kopf.
Insgesamt erstaunt es mich daher, wie locker es hier manche sehen. Ich habe tagtäglich in der Praxis damit zu tun. Und übrigens könnt ihr ja mal ein paar der Autoren von Mustertexten aus Formularbüchern anschreiben, wie sie es finden würden, wenn Kopien ihrer Verträge kostenlos verteilt werden. Früher haben wir in der Bib gestanden und halbe Lehrbücher mit schlechtem Gewissen für die Hausarbeit kopiert. Immerhin hatten wir aber ein schlechtes Gewissen dabei, weil uns natürlich klar war, dass man das eigentlich nicht darf. Wenn du unüberlegt, einen 15seitigen Vertrag o.ä. veröffentlichen willst, dann mach das. Ich kann dir aber versprechen, dass mindestens ein Vertragsbeteiligter das nicht so geil finden wird, und den Referendar oder wissMit darauf ansetzen wird, zu recherchieren, welche Ansprüche er gegen dich hat.
Viel Spaß das Vorliegen eines Werkes zu beweisen, Babyboy. Der Vertrag müsste den durchschnittlichen Vertragstext deutlich überragen. Das passiert nicht dadurch, dass er umfangreich, individuell oder sonst mit viel "Arbeit" verbunden ist. Und selbst wenn das bei euch der Fall sein sollte, trifft das halt nicht auf 99,9% der Arbeitsverträge mit einfachen Arbeitnehmern zu.
Und zum Thema Datenschutz, wie gesagt: Anspruchsberechtigt wäre, wenn überhaupt, die jeweilige natürliche Person, nicht das Unternehmen.
Ja, ich sehe es locker. Bußgeld bei einer (oder einer Handvoll) betroffenen Personen und Business-Kontaktdaten durch Weitergabe (nicht Veröffentlichung) an einen Folge-Arbeitgeber? Not gonna happen. Aufsichtsbehörden haben besseres zu tun, als sich mit so einem Kleinkram rumzuschlagen.
Sag mal geht's dir gut, du Grünschnabel? Was ist das denn für ein unterirdisches Niveau, auf dem du hier diskutierst? Wenn dir eine erfahrene Anwältin etwas erzählt, kannst du den Mund halten und zuhören und sie nicht beleidigen und denken du wärst schlauer als sie.
Unterste Schublade so etwas!
Ich diskutiere hier gerne darüber, ob das jemand anders sieht als ich, aber nicht mit einem Studenten oder Referendar, der von der Praxis keine Ahnung hat und meint, er müsse mir die Welt erklären.
Die inhaltliche Berechtigung eines Vortrags/Einwands hängt doch nicht von der äußernden Person ab. Ich habe von dir bisher inhaltlich nichts gehört, was die Argumente in der Sache durchgreifend in Zweifel ziehen würde. Ich halte die Einwände gegen deine Meinung auch für zutreffend (und bin kein Student/Referendar, falls das für dich von Bedeutung ist). Mich würde außerdem interessieren, welche AGL die von dir in Aussicht gestellte Unterlassungserklärung stützen sollte.
17.09.2026, 19:55
Zur Sache: Zum Ganzen lesenswert BAG, Urt. v. 17.10.24, Az. 8 AZR 172/23.
Dort insbesondere: "Eine nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht kann sich bei überwiegendem Interesse des Arbeitgebers am Schweigen des Arbeitnehmers allenfalls auf einzelne, konkret bestimmte Geschäftsgeheimnisse beziehen" mit weiteren Nachweisen.
Im dort entschiedenen Fall Unterlassungsanspruch aus allen in Betracht kommenden AGL verneint, was regelmäßig der Fall sein dürfte. Das berufliche Fortkommen darf insbesondere nicht beeinträchtigt werden.
Dort insbesondere: "Eine nachvertragliche Verschwiegenheitspflicht kann sich bei überwiegendem Interesse des Arbeitgebers am Schweigen des Arbeitnehmers allenfalls auf einzelne, konkret bestimmte Geschäftsgeheimnisse beziehen" mit weiteren Nachweisen.
Im dort entschiedenen Fall Unterlassungsanspruch aus allen in Betracht kommenden AGL verneint, was regelmäßig der Fall sein dürfte. Das berufliche Fortkommen darf insbesondere nicht beeinträchtigt werden.
17.09.2026, 20:51
(17.09.2026, 19:38)ArsBoni schrieb:(17.09.2026, 15:28)Egal_ schrieb:(16.09.2026, 14:41)De Valencia schrieb:(16.09.2026, 12:35)Egal_ schrieb:(16.09.2026, 11:44)De Valencia schrieb: Bisschen übertrieben: Urheberrecht wird man an Arbeitsverträgen in aller Regel nicht haben, weil schon kein Werk iSd UrhG vorliegt. Datenschutz dürfte hier auch nicht zugunsten des Unternehmens einschlägig sein. Ein Arbeitsvertrag enthält in der Regel nur personenbezogene Daten des Arbeitnehmers. Und selbst wenn vereinzelt personenbezogene Daten des Unternehmens enthalten wären (Kontaktdaten, Name des Unterzeichners auf AG-Seite), könnte nur die betroffene Person hiergegen vorgehen, nicht das Unternehmen selbst.
Inwiefern die Unternehmenssicherheit hiervon betroffen sein soll, erschließt sich mir nicht. Übrigens ist bei einem Standard-Arbeitsvertrag die Gehaltsstruktur idR ein personenbezogenes Datum des AN und kein Betriebsgeheimnis des AG.
Das sehe ich anders. Urheberrecht: auch ein Vertragstext kann ein geschütztes Werk darstellen. Wir arbeiten im Unternehmen nicht mit Arbeitverträgen, die wir aus Beck Online herausgezogen haben, sondern umfangreichen Texten (ja, teilweise zu umfangreich), die individuell pro Konzerngesellschaft angepasst werden. Da steckt viel Arbeit dahinter, die du hier nicht zu erkennen vermagst, weil du die Strukturen in einem Konzern nicht kennst. Datenschutz: es stehen mindestens Kontaktdaten des Mitarbeiters im Vertrag sowie weitere Daten von beteiligten Personen.
Du wärst überrascht, was in der Praxis alles ein personenbezogenes Datum ist. Die Freiwilligkeit kannst du hier ausschließen und die Erforderlichkeit auch, also schon mal nicht DSGVO-konform.
Gerade weil vielen Leuten offenbar nicht klar ist, was alles personenbezogene Daten sind und dass sie einem Schutz unterliegen, haben wir tägliche Meldungen von Datenschutzverstößen, manche davon meldepflichtig, die meisten zum Glück nicht, denn die Bußgelder können bis in die Millionen gehen.
Unternehmenssicherheit habe ich erläutert. Wenn eine Tätigkeitsbeschreibung am Arbeitsvertrag hängt, kann sie sensible Bereiche betreffen. Wir erstellen keine Tätigkeitsbschreibungen mehr, aber andere Unternehmen machen das bestimmt. Hier geht es außerdem darum, dass die Leute ihre Erfahrung mitteilen wollen. Du weißt gar nicht, was für dumme Leute es da draußen gibt, die haufenweise sensible Informationen öffentlich verteilen. Ich sehe solche Fälle täglich in der Praxis und wir schütteln regelmäßig den Kopf.
Insgesamt erstaunt es mich daher, wie locker es hier manche sehen. Ich habe tagtäglich in der Praxis damit zu tun. Und übrigens könnt ihr ja mal ein paar der Autoren von Mustertexten aus Formularbüchern anschreiben, wie sie es finden würden, wenn Kopien ihrer Verträge kostenlos verteilt werden. Früher haben wir in der Bib gestanden und halbe Lehrbücher mit schlechtem Gewissen für die Hausarbeit kopiert. Immerhin hatten wir aber ein schlechtes Gewissen dabei, weil uns natürlich klar war, dass man das eigentlich nicht darf. Wenn du unüberlegt, einen 15seitigen Vertrag o.ä. veröffentlichen willst, dann mach das. Ich kann dir aber versprechen, dass mindestens ein Vertragsbeteiligter das nicht so geil finden wird, und den Referendar oder wissMit darauf ansetzen wird, zu recherchieren, welche Ansprüche er gegen dich hat.
Viel Spaß das Vorliegen eines Werkes zu beweisen, Babyboy. Der Vertrag müsste den durchschnittlichen Vertragstext deutlich überragen. Das passiert nicht dadurch, dass er umfangreich, individuell oder sonst mit viel "Arbeit" verbunden ist. Und selbst wenn das bei euch der Fall sein sollte, trifft das halt nicht auf 99,9% der Arbeitsverträge mit einfachen Arbeitnehmern zu.
Und zum Thema Datenschutz, wie gesagt: Anspruchsberechtigt wäre, wenn überhaupt, die jeweilige natürliche Person, nicht das Unternehmen.
Ja, ich sehe es locker. Bußgeld bei einer (oder einer Handvoll) betroffenen Personen und Business-Kontaktdaten durch Weitergabe (nicht Veröffentlichung) an einen Folge-Arbeitgeber? Not gonna happen. Aufsichtsbehörden haben besseres zu tun, als sich mit so einem Kleinkram rumzuschlagen.
Sag mal geht's dir gut, du Grünschnabel? Was ist das denn für ein unterirdisches Niveau, auf dem du hier diskutierst? Wenn dir eine erfahrene Anwältin etwas erzählt, kannst du den Mund halten und zuhören und sie nicht beleidigen und denken du wärst schlauer als sie.
Unterste Schublade so etwas!
Ich diskutiere hier gerne darüber, ob das jemand anders sieht als ich, aber nicht mit einem Studenten oder Referendar, der von der Praxis keine Ahnung hat und meint, er müsse mir die Welt erklären.
Die inhaltliche Berechtigung eines Vortrags/Einwands hängt doch nicht von der äußernden Person ab. Ich habe von dir bisher inhaltlich nichts gehört, was die Argumente in der Sache durchgreifend in Zweifel ziehen würde. Ich halte die Einwände gegen deine Meinung auch für zutreffend (und bin kein Student/Referendar, falls das für dich von Bedeutung ist). Mich würde außerdem interessieren, welche AGL die von dir in Aussicht gestellte Unterlassungserklärung stützen sollte.
Er hat sie "Babyboy" genannt, und sie hat es mit gleicher Münze zurückgezahlt. Das passt glaube ich schon so ;)









