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Letzten Arbeitsvertrag beim neuen Dienstherrn einreichen
Neuorientierung
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#1
15.09.2026, 11:10
Hallo!
Ich habe eine Zusage im ÖD als Beamter und ich soll jetzt meine Arbeitsverträge aus meiner Zeit in der freien Wirtschaft einreichen samt allen Vertragsergänzungen. Das scheint wohl so üblich zu sein, aber sollte ich da irgendwas schwärzen bzw. muss ich da was beachten? Irgendwie hab ich ein leichtes Störgefühl, meine Arbeitsverträge offen zu legen.
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advocatus diaboli
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#2
15.09.2026, 12:01
Ich habe da auch ein Störgefühl. Sind in deinen Arbeitsverträgen nicht ggfs. sogar Geheimhaltungsklauseln vereinbart?
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Neuorientierung
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#3
15.09.2026, 14:42
(15.09.2026, 12:01)advocatus diaboli schrieb:  Ich habe da auch ein Störgefühl. Sind in deinen Arbeitsverträgen nicht ggfs. sogar Geheimhaltungsklauseln vereinbart?

Es gibt eine Geheimhaltungsklausel, dass ich über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und alle sonstigen im Rahmen meiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten und Vorgänge des Arbeitsgebers Stillschweigen bewahren muss. Aber mein Vertrag ist eigentlich ziemlicher Standard und irgendwas besonderes ist da nicht drin geregelt. Also da stehen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder besondere Vorgänge oder dergleichen drin. Also ich glaube nicht, dass ich damit gegen die Geheimhaltung verstoßen würde. Ein Bekannter von mir musste auch all seine Arbeitsverträge einreichen, das scheint also gängige Praxis zu sein. Aber so ganz wohl fühl ich mich damit trotzdem nicht.
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advocatus diaboli
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#4
15.09.2026, 16:25
Jedenfalls die Lohn- bzw. Gehaltsdaten unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Daneben natürlich auch besondere Abrede und ggfs. auch die Kündigungsfrist.
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Neuorientierung
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#5
15.09.2026, 16:42
(15.09.2026, 16:25)advocatus diaboli schrieb:  Jedenfalls die Lohn- bzw. Gehaltsdaten unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Daneben natürlich auch besondere Abrede und ggfs. auch die Kündigungsfrist.

Also sollte ich die sicherheitshalber lieber schwärzen?
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Freidenkender
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#6
15.09.2026, 16:43
Klauseln, die den Inhalt des Arbeitsvertrages der Geheimhaltung unterlegen sind in der Regel unwirksam. Jeder darf zB über sein Gehalt sprechen. Es gibt kein schutzwürdiges Interesse des AG insoweit. Anders sieht es bei Geschäftsgeheimnissen. Aber pauschale Catch-all-Klauseln sind eindeutig unwirksam

Die Frage ist doch eher, warum will der neue AG diesen Vertrag sehen? Welches berechtigte Interesse hat er denn?
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Praktiker
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#7
15.09.2026, 20:16
Für die Prüfung der Erfahrungsstufe? Sonst fällt mir kein Grund ein.
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juraistschön
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#8
16.09.2026, 06:36
(15.09.2026, 20:16)Praktiker schrieb:  Für die Prüfung der Erfahrungsstufe? Sonst fällt mir kein Grund ein.

Ich denke auch, dass es darum geht, war bei mir damals auch so. Ich hatte deshalb nur die Daten zum Vertragsbeginn übersandt und zur Tätigkeit, soweit relevant für die Anrechenbarkeit und das war in Ordnung.
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Neuorientierung
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Beiträge: 7
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Registriert seit: Sep 2026
#9
16.09.2026, 10:24
(15.09.2026, 16:43)Freidenkender schrieb:  Klauseln, die den Inhalt des Arbeitsvertrages der Geheimhaltung unterlegen sind in der Regel unwirksam. Jeder darf zB über sein Gehalt sprechen. Es gibt kein schutzwürdiges Interesse des AG insoweit. Anders sieht es bei Geschäftsgeheimnissen. Aber pauschale Catch-all-Klauseln sind eindeutig unwirksam

Die Frage ist doch eher, warum will der neue AG diesen Vertrag sehen? Welches berechtigte Interesse hat er denn?
Es geht darum, die Erfahrungsstufe zu ermitteln und dafür reicht wohl mein Arbeitszeugnis nicht aus, obwohl da ja Beginn und Ende meiner Tätigkeit vermerkt ist und meine Tätigkeit. Deswegen wollen sie noch sämtliche Arbeitsverträge
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Egal_
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Registriert seit: Feb 2022
#10
16.09.2026, 10:53
WTF, es dürfte rechtlich gar nicht zulässig sein, dies zu verlangen. Hier geht es auch nicht nur eine allgemeine Verschwiegenheitspflicht, sondern auch um weitere Themen. Datenschutz, Urheberrecht, Unternehmenssicherheit und weitere Themen, die mir für unser Unternehmen der kritischen Infrastruktur spontan einfallen. Wir würden nicht zulassen, dass jemand unsere Verträge in großem Stil in der Öffentlichkeit verteilt, wenn er nicht rechtlich dazu verpflichtet ist oder ein schützenswertes eigenes Interesse an der Veröffentlichung hat (zum Beispiel beim Gang zum Anwalt).

Ich lese diesen Thread gerade erst und habe dies natürlich nicht im Detail rechtlich geprüft, aber bei uns dürfte sich die Behörde auf eine Unterlassungsaufforderung einstellen. Wir als Unternehmen können ja gar nicht überprüfen, wozu der Mitarbeiter sich vermeintlich verpflichtet sieht, dies alles einzureichen. Dies sind aber mitunter Unternehmensinterna, die gesetzlich geschützt sein können und nicht veröffentlicht werden dürfen.

Ich würde Arbeitszeugnisse einreichen. Darauf steht in der Regel schon alles. Wenn sie mehr wollen, dann noch eine Tätigkeitsbeschreibung. Für alles weitere würde ich mich mit den vorherigen Unternehmen absprechen, ob das überhaupt möglich ist.

Nein, das ist nicht übertrieben. Wie gesagt, ich arbeite in der kritischen Infrastruktur, konkret der Stromversorgung habe viel im Datenschutz zu tun, sowie u.a. der Unternehmenssicherheit. Hier läuft inzwischen alles nur noch unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen, weil wir uns auf den nächsten Anschlag drauf einstellen. Ihr versteht vielleicht, dass so eine Anfrage bei uns gerade richtig hochkochen würde. Es gehen daher keine Unternehmensinterna ungeprüft nach draußen und auch ein vermeintlich simpler Arbeitsvertrag soll bitte nicht in der Weltgeschichte herumgeschickt werden. 
Selbst wenn dort nichts drin steht, was die Unternehmenssicherheit betrifft, sind dies immer noch von uns ausgearbeitete Verträge, für die wir das Urheberrecht haben und die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind. Das landet bei irgendwem in der Personalabteilung und wie das dann so typisch ist, wird der irgendwann aus der Schublade gezogen, weil man mal ein paar Musterformulierungen oder anderes braucht. Dafür ist er nicht gedacht, auch wenn viele Nicht-Juristen gerne mal Copy&Paste bei anderen klauen.
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