• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Absichtlich durch die Mündliche fallen?
1 2 3 »
Antworten

 
Absichtlich durch die Mündliche fallen?
Ratsuchender
Unregistered
 
#1
15.06.2019, 20:15
Ich hoffe, irgendwer kann weiterhelfen... 

Mal angenommen, man wäre Wiederholer und wäre mit der Note aus dem schriftlichen Teil des zweiten Versuchs absolut unglücklich.
Während des ersten und zweiten Versuchs hätten private, behindernde Umstände bestanden, die nun aus dem Weg geräumt wären, sodass man nun auch tatsächlich Zeit und ein finanzielles Polster für's Lernen und Vorbereiten hätte... Also das, was zuvor nicht möglich war. 

Kann man dann einfach nicht zur Mündlichen erscheinen und sich trotzdem zum Gnadenversuch anmelden? Oder hat man den dann verwirkt?

Gibt es jemanden hier, der vielleicht jemanden kennt, der das gemacht hat?

Und es geht mir nicht darum, ob das sinnvoll, riskant oder dreist ist, sondern nur darum, ob so etwas zulässig/möglich ist. 

Würde man so etwas zuvor mit dem LJPA abklären? Oder erscheint man zur Mündlichen und spricht ganz offen im Vorgespräch mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission darüber und bittet ihn darum, einen durchfallen zu lassen? 

Ich bin für jede hilfreiche Antwort wirklich sehr dankbar.
Zitieren
#Forum.Ads
Advertisement
*******
 
 
 
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
15.06.2019, 20:35
(15.06.2019, 20:15)Ratsuchender schrieb:  Ich hoffe, irgendwer kann weiterhelfen... 

Mal angenommen, man wäre Wiederholer und wäre mit der Note aus dem schriftlichen Teil des zweiten Versuchs absolut unglücklich.
Während des ersten und zweiten Versuchs hätten private, behindernde Umstände bestanden, die nun aus dem Weg geräumt wären, sodass man nun auch tatsächlich Zeit und ein finanzielles Polster für's Lernen und Vorbereiten hätte... Also das, was zuvor nicht möglich war. 

Kann man dann einfach nicht zur Mündlichen erscheinen und sich trotzdem zum Gnadenversuch anmelden? Oder hat man den dann verwirkt?

Gibt es jemanden hier, der vielleicht jemanden kennt, der das gemacht hat?

Und es geht mir nicht darum, ob das sinnvoll, riskant oder dreist ist, sondern nur darum, ob so etwas zulässig/möglich ist. 

Würde man so etwas zuvor mit dem LJPA abklären? Oder erscheint man zur Mündlichen und spricht ganz offen im Vorgespräch mit dem Vorsitzenden der Prüfungskommission darüber und bittet ihn darum, einen durchfallen zu lassen? 

Ich bin für jede hilfreiche Antwort wirklich sehr dankbar.


Das geht nicht. Der Gnadenversuch wird auch nicht bejaht, wenn man schlechte Stationszeugnisse hat. Du musst schon etwas anbieten, warum gerade du einen Gnadenversuch verdient hättest. LG
Zitieren
Helmut Dengeleng
Unregistered
 
#3
15.06.2019, 20:50
Sollte funktionieren. Zum Vorsitzenden würde ich nicht gehen, da das Risiko, dass er dir den hehren Wunsch abschlägt, zu groß ist. Ansonsten hängt der Gnadenversuch mehr oder minder überall davon ab, ob ausreichende Erfolgsaussichten bestehen. Die müssen aber mE schon deshalb vorliegen, weil du beim Zweitversuch die Mündliche überhaupt erreicht hast. Wenn die Prüfung dann einer verpennt, ergibt sich daraus inhaltlich keine andere Bewertung des Leistungsstandes. 

Ist jedenfalls etwas, bei dem hier wohl alle ein bisschen spekulieren müssen. Kann mir nicht denken, dass das mal jemand ausprobiert hat.
Zitieren
Ratsuchender
Unregistered
 
#4
15.06.2019, 20:54
Stationszeugnisse sind alle einwandfrei, zwischen VB und Gut. Von der StA gab es auch eine ausdrückliche Empfehlung/Erklärung im Zeugnis, für die StA absolut geeignet zu sein.
Es lagen halt belastende Umstände vor (in dem Zeitraum habe ich auch psychologische Hilfe in Anspruch genommen), die ich hier aber nicht weiter ausführen möchte... 
An eine Unterbrechung des ED war nicht zu denken, weil es finanziell einfach nicht drin war.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
15.06.2019, 21:11
Klingt nach Troll. Du willst in allen Stationszeugnissen zwischen vb und gut gewesen sein, aber dann den Erstversuch nicht geschafft haben? Kaum realitätsnah, sofern deine Dozenten ihren Job ernst genommen haben.
Zitieren
GastinNRW
Unregistered
 
#6
15.06.2019, 21:53
(15.06.2019, 21:11)Gast schrieb:  Klingt nach Troll. Du willst in allen Stationszeugnissen zwischen vb und gut gewesen sein, aber dann den Erstversuch nicht geschafft haben? Kaum realitätsnah, sofern deine Dozenten ihren Job ernst genommen haben.

Er erwähnte doch schon psychische Probleme, wieso sollte das ein Troll sein. 

Außerdem haben die Praxiszeugnisse doch wirklich keine Relevanz was die Examensklausuren/MüPrü angeht. Ich hatte Kollegen, die sich ihre 12 und mehr Punkte Zeugnisse selber geschrieben haben und ihren Ausbilder (Verwaltung und Anwalt) nur ein einziges Mal gesehen haben - um die Unterschrift auf der Ausbilderbescheinigung abzuholen. 

Davon abgesehen spricht mE das JAG nicht grundsätzlich gegen ein solches Vorgehen, dh erst gar nicht zu erscheinen/ absichtlich zu verhauen, aber ich weiß von Kollegen, dass manche Länder den Gnadenversuch tatsächlich nur in begründeten Ausnahmefällen gewähren und ich denke, da könnte ein unentschuldigtes Fernbleiben von der MüPrü tatsächlich schlecht aussehen.

Wünsche dir auf jeden Fall alles Gute!
Zitieren
Nrwww
Unregistered
 
#7
15.06.2019, 22:01
Ich finde die Idee absolut unterirdisch. In der mündlichen Prüfung kannst du ja noch punkten. Mal angenommen der Gnadenversuch wird nicht gewährt, dann war es das endgültig! So hast du jedenfalls das Examen in der Tasche. Mir wäre das viel zu riskant!
Zitieren
Gast887
Unregistered
 
#8
15.06.2019, 22:55
Mir wäre das auch eindeutig zu riskant.
Gib doch lieber in der mündlichen noch mal alles. Einige verbessern sich ja, was man hier so liest um 2 Punkte. Vielleicht kannst du an dein Ziel noch erreichen  :shy:
Zitieren
Gast23
Unregistered
 
#9
15.06.2019, 23:37
Das kann nicht ernst gemeint sein. Reiß dich zusammen und rock die mündliche, wie alle anderen auch.
Zitieren
gastgast
Unregistered
 
#10
16.06.2019, 00:41
niemand der im zweiten versuch das schriftliche besteht würde ernstaft nicht zur mdl gehen. Absurd
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 3 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus