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  5. Verbeamtung und PKV nach langjähriger Psychotherapie
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Verbeamtung und PKV nach langjähriger Psychotherapie
Wallendael
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Themen: 42
Registriert seit: Aug 2024
#1
20.07.2026, 22:06
Hallo zusammen,

ich bin total am Ende. Ich habe kürzlich meine Klausuren geschrieben und hänge in einem totalen Loch. Der Druck für das Ergebnis ist im 2. Examen bei mir sehr hoch, weil ich im 1. nur 8,35 (staatlich: 7,00; SP: 11,5) geschafft habe. Einen VV habe ich damals aus verschiedenen Gründen, darunter auch persönlichen Gründen, nicht wahrgenommen. Diese Entscheidung ist die, die ich in meinem Leben am meisten bereue... Meinen Wunsch nach dem 1. Examen zu promovieren konnte ich nicht realisieren, niemand hat mich als Doktorand aufgenommen.

Ich habe während des Studiums in vielen verschiedenen Kanzleien (KK, MK und GK) gearbeitet und habe durch die Anwaltsstation für mich abschließend festgestellt, dass dieser Beruf "Anwalt" nichts für mich ist. Ich kann und will dort auf Dauer nicht arbeiten.

Mein Traum ist die Justiz, zur Not Verwaltung. Dort aber nur mit der Perspektive auf Verbeamtung. Da komme ich zu meinen aktuellen Gedankenproblemen.
Eigentlich war nach dem Abi mein Plan, dass ich ein Duales Studium als Beamter auf Widerruf mache. Das war auch alles in trockenen Tüchern und stand vier Wochen vor dem Beginn. Doch damals hat mich keine Versicherung in die PKV aufgenommen, weil ich als Jugendlicher in einer Psychotherapie war und dies noch in den Beurteilungszeitraum fiel. Damals gab es keine Öffnungsaktion für Beamte auf Widerruf. Deswegen habe ich Jura studiert, weil ich sonst keine andere Option hatte.

Leider habe ich während des Studiums wieder in Therapie gehen müssen, aus verschiedenen Gründen. Wahrscheinlich, würde ich ansonsten dies hier nicht mehr schreiben können. Diese Therapie hat mir insofern geholfen. 

Aktuell ist der Arbeitsmarkt ja absolut unterirdisch und ich weiß nicht was die Zukunft bringt. Ich habe aber Angst, dass wenn ich eine Stelle in der Justiz/Verwaltung bekommen sollte, dies beim Amtsarzt bzw. bei der PKV wieder wie damals scheitert und ich dann gar nichts habe und diese juristische Ausbildung umsonst war. Leider kenne ich keine Versicherungsmakler bzw. misstraue allen. Nimmt die PKV Einsicht in die Untersuchungsakte des Amtsarztes? Das sind stand jetzt noch ungelegte Eier. Keine Ahnung wie meine Klausuren ausfallen, ob es für das Prädikat ausreicht usw. 

Diese Gedanken, dass es wieder an einer Therapie für meinen Berufswunsch scheitert, lassen mich nicht mehr los. 

Hat jemand Erfahrung damit oder kann sonst irgendwas positives beitragen?
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#2
21.07.2026, 05:43
PKV könnte problematisch sein, aber es gibt ja auch noch die Eröffnungsklausel und über die muss die PKV dich ja nehmen soweit ich mitbekam. Für die Verbeamtung wäre es vielleicht gut zu wissen, weshalb du in Therapie warst. Es kommt ja stark auf die Diagnose an.
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Egal_
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#3
21.07.2026, 14:58
Das Leben nimmt oft andere Wendungen als man geplant hat. Umsonst studiert hast du jedenfalls nicht. Versuche es nochmal in verschiedenen Bundesländern und falls es nicht klappt, gibt es noch zahlreiche andere juristische Berufe außerhalb von Justiz, Verwaltung oder Kanzlei. Unternehmen wäre so eine von vielen Möglichkeiten.
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#4
21.07.2026, 18:25
Je nach Land geht auch Verbeamtung mit GKV, z.B. in BW "pauschale Beihilfe"
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#5
21.07.2026, 18:41
(21.07.2026, 14:58)Egal_ schrieb:  Das Leben nimmt oft andere Wendungen als man geplant hat. Umsonst studiert hast du jedenfalls nicht. Versuche es nochmal in verschiedenen Bundesländern und falls es nicht klappt, gibt es noch zahlreiche andere juristische Berufe außerhalb von Justiz, Verwaltung oder Kanzlei. Unternehmen wäre so eine von vielen Möglichkeiten.

Und Verwaltung geht zudem auch ohne Verbeamtung und ist dennoch ein guter Job :)
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Egal_
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#6
21.07.2026, 21:59
(21.07.2026, 18:25)Praktiker schrieb:  Je nach Land geht auch Verbeamtung mit GKV, z.B. in BW "pauschale Beihilfe"

Das war auch meine Überlegung, aber ich denke, dass nicht nur die PKV schwierig wird, sondern auch die Verbeamtung an sich.
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#7
22.07.2026, 06:29
(21.07.2026, 21:59)Egal_ schrieb:  
(21.07.2026, 18:25)Praktiker schrieb:  Je nach Land geht auch Verbeamtung mit GKV, z.B. in BW "pauschale Beihilfe"

Das war auch meine Überlegung, aber ich denke, dass nicht nur die PKV schwierig wird, sondern auch die Verbeamtung an sich.

das kann man so pauschal nicht sagen. Eine Psychotherapie alleine ist noch kein Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung. Es kommt ja auch auf die Diagnose an und ob die Behandlung abgeschlossen ist usw.
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#8
22.07.2026, 22:32
(22.07.2026, 06:29)JurisRef schrieb:  
(21.07.2026, 21:59)Egal_ schrieb:  
(21.07.2026, 18:25)Praktiker schrieb:  Je nach Land geht auch Verbeamtung mit GKV, z.B. in BW "pauschale Beihilfe"

Das war auch meine Überlegung, aber ich denke, dass nicht nur die PKV schwierig wird, sondern auch die Verbeamtung an sich.

das kann man so pauschal nicht sagen. Eine Psychotherapie alleine ist noch kein Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung. Es kommt ja auch auf die Diagnose an und ob die Behandlung abgeschlossen ist usw.

Das stimmt und war hier auch nicht als finale Einschätzung der Situation meinerseits gedacht. Ich bezog diesen Satz darauf, dass der/die TE bereits zum 2. Mal in Behandlung ist. Das macht es schwieriger als beim ersten Mal. Ob dennoch Chancen bestehen kann und will ich anhand der wenigen Sätze dazu natürlich nicht beurteilen.
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