20.07.2026, 08:33
Hallo,
ich übernehme das erste Mal eine Terminsvertretung für eine andere Kanzlei und bin etwas überfordert, was hier üblich ist. Es geht ums Verkehrsrecht und ein Sachverständige ist geladen. Ist es hier üblich bei einer Terminsvertretung eine Schriftsatzfrist zu beantragen, damit auch die eigentliche Kanzlei nochmal auf das Gutachten eingehen kann?
Vielen Dank für eure Antworten!
ich übernehme das erste Mal eine Terminsvertretung für eine andere Kanzlei und bin etwas überfordert, was hier üblich ist. Es geht ums Verkehrsrecht und ein Sachverständige ist geladen. Ist es hier üblich bei einer Terminsvertretung eine Schriftsatzfrist zu beantragen, damit auch die eigentliche Kanzlei nochmal auf das Gutachten eingehen kann?
Vielen Dank für eure Antworten!
20.07.2026, 08:54
ganz einfacher Tipp und in solchen Terminsvertretungssachen immer anzuraten: spreche mit dem bearbeitenden RA und stimmt die Details ab. Einfach so in den Termin zu gehen ist tödlich
20.07.2026, 11:13
(20.07.2026, 08:54)Freidenkender schrieb: ganz einfach Tipp und in solchen Terminsvertretungssachen immer anzuraten: spreche mit dem bearbeitenden RA und stimmt die Details ab. Einfach so in den Termin zu gehen ist tödlich
+1
Entscheidend ist, was ihr abgesprochen habt. Ohne Absprache solltest du weder im Interesse des Mandanten, noch im eigenen Interesse (ggf. Haftung) in den Termin gehen.









