16.07.2026, 12:36
Wenn es dich ein wenig tröstet, habe ich von solchen Fällen persönlicher Unwerturteile auch schon von anderen Einstellungskommissionen gehört. Insbesondere das OLG Hamm wurde in diesem Zusammenhang mehrfach genannt. Auch innerhalb der Justiz weiss man um die „Besonderheit“ solcher ACs und liest die entsprechenden Kommissionsvermerke entsprechend.
Unabhängig davon, dass solche vernichtenden und ins Charakterliche zielenden Grundaussagen nach einer (!) kurzen Momentaufnahme absolut anmaßend sind, sollte man sich einfach bewusst machen, dass in solchen Kommissionen (genau wie in der mündlichen Prüfung) halt auch „nur“ Menschen sitzen mit äusserst unterschiedlich stark ausgeprägter Sozialintelligenz. Von denen geht der eine mit der ihm eingeräumten Machtstellung verantwortungsvoller um als der andere.
Letztlich sind alle vergleichbaren Fälle, von denen ich weiss, sehr erfolgreich untergekommen (Justiz und Bundesministerium).
Unabhängig davon, dass solche vernichtenden und ins Charakterliche zielenden Grundaussagen nach einer (!) kurzen Momentaufnahme absolut anmaßend sind, sollte man sich einfach bewusst machen, dass in solchen Kommissionen (genau wie in der mündlichen Prüfung) halt auch „nur“ Menschen sitzen mit äusserst unterschiedlich stark ausgeprägter Sozialintelligenz. Von denen geht der eine mit der ihm eingeräumten Machtstellung verantwortungsvoller um als der andere.
Letztlich sind alle vergleichbaren Fälle, von denen ich weiss, sehr erfolgreich untergekommen (Justiz und Bundesministerium).
16.07.2026, 18:23
Es ist halt auch so, dass es Art. 33 GG gibt und mit den Noten schon sehr viel zu Befähigung, Eignung und Leistung gesetzt ist. Wenn sie Dich (aus welchen Gründen auch immer) nicht wollen, können sie natürlich nicht schreiben, dass Du ein toller Mensch und hochgradig nett, aber irgendwie halt doch nicht ganz top bist, sondern es bleibt nur das Merkmal der charakterlichen Eignung übrig, um zu begründen, warum Du trotz guter Noten keinesfalls eingestellt werden kannst. Das liest sich dann notwendigerweise wenig schmeichelhaft.
Die eigentlich spannende Frage ist, warum sie Dich auf keinen Fall wollen, aber das weiß das Forum natürlich auch nicht.
Die eigentlich spannende Frage ist, warum sie Dich auf keinen Fall wollen, aber das weiß das Forum natürlich auch nicht.
17.07.2026, 10:48
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17.07.2026, 13:22
(17.07.2026, 10:48)Silverywintersweet schrieb:(16.07.2026, 18:23)Praktiker schrieb: Es ist halt auch so, dass es Art. 33 GG gibt und mit den Noten schon sehr viel zu Befähigung, Eignung und Leistung gesetzt ist. Wenn sie Dich (aus welchen Gründen auch immer) nicht wollen, können sie natürlich nicht schreiben, dass Du ein toller Mensch und hochgradig nett, aber irgendwie halt doch nicht ganz top bist, sondern es bleibt nur das Merkmal der charakterlichen Eignung übrig, um zu begründen, warum Du trotz guter Noten keinesfalls eingestellt werden kannst. Das liest sich dann notwendigerweise wenig schmeichelhaft.Es würde mich tatsächlich auch wirklich sehr interessieren, warum sie zu so einem vernichtenden Urteil über mich gekommen sind. Ihre Begründung widerspricht komplett meinem Charakter, meinen Kompetenzen und meinen Ref- und Arbeitszeugnissen. Also entweder muss ich mich ja komplett konträr zu meinem üblichen Verhalten gezeigt haben, grob dumme Dinge gesagt haben und irgendwas anderes an mir hat nicht gepasst. Wenn es bessere Kandidaten gegeben hat, wäre das ja eine viel einfachere Begründung gewesen. Ich würde es wirklich gerne wissen, damit ich auch daran arbeiten kann und mich nicht noch mal so schlecht verkaufe bei einem Bewerbungsgespräch
Die eigentlich spannende Frage ist, warum sie Dich auf keinen Fall wollen, aber das weiß das Forum natürlich auch nicht.
Ich finde es auch schade, dass es selten richtiges Feedback gibt. War es einfach nur Pech, dass zu viele Bewerber bessere Noten hatten? Waren die Antworten nicht wie gewünscht? Lag es am Auftreten? Muss man mehr ab einem überzeugenden Auftreten und an seiner Ausdrucksfähigkeit arbeiten? Man weiß es nicht und so weiß man auch nicht, was man für zukünftige Gespräche besser machen soll. Sehr schade eigentlich.
Hast du mal versucht nachzufragen, was genau damit gemeint ist? Frag mal nach, vielleicht gibt es eine bessere Antwort mit der du was anfangen kannst um daran zu arbeiten für das nächste Mal.
17.07.2026, 17:23
Aus Sicht der Kommission bzw. Arbeitgebersicht kann ich durchaus nachvollziehen, dass man sich mit umfassenden Feedback zurückhält. Im Zweifel macht man sich dadurch angreifbar und schafft noch eine Diskussionsgrundlage. Da hält man sich lieber bedeckt und versteckt sich hinter allgemeinen Floskeln.
Da TE in SH wohnt, gibt es leider wenig Ausweichmöglichkeiten. MeckPom dürfte aufgrund der Distanz ausscheiden und in Hamburg sind die Notenanforderungen sehr hoch. Grundsätzlich bekommt man ohne 2 × zweistellig zur Zeit kein Angebot unterbreitet. Einem Bekannten von mir wurde im letzten Sommer mit 12 + 11 Punkten eine Einstellung im nächsten (nunmehr diesem) Jahr in Aussicht gestellt.
Da TE in SH wohnt, gibt es leider wenig Ausweichmöglichkeiten. MeckPom dürfte aufgrund der Distanz ausscheiden und in Hamburg sind die Notenanforderungen sehr hoch. Grundsätzlich bekommt man ohne 2 × zweistellig zur Zeit kein Angebot unterbreitet. Einem Bekannten von mir wurde im letzten Sommer mit 12 + 11 Punkten eine Einstellung im nächsten (nunmehr diesem) Jahr in Aussicht gestellt.
17.07.2026, 18:39
(17.07.2026, 17:23)advocatus diaboli schrieb: Aus Sicht der Kommission bzw. Arbeitgebersicht kann ich durchaus nachvollziehen, dass man sich mit umfassenden Feedback zurückhält. Im Zweifel macht man sich dadurch angreifbar und schafft noch eine Diskussionsgrundlage. Da hält man sich lieber bedeckt und versteckt sich hinter allgemeinen Floskeln.
Da TE in SH wohnt, gibt es leider wenig Ausweichmöglichkeiten. MeckPom dürfte aufgrund der Distanz ausscheiden und in Hamburg sind die Notenanforderungen sehr hoch. Grundsätzlich bekommt man ohne 2 × zweistellig zur Zeit kein Angebot unterbreitet. Einem Bekannten von mir wurde im letzten Sommer mit 12 + 11 Punkten eine Einstellung im nächsten (nunmehr diesem) Jahr in Aussicht gestellt.
Naja, wenn man nicht gegen das AGG verstößt macht man sich überhaupt nicht angreifbar. Wenn es z.B. daran liegt, dass man zu unsicher geantwortet hat, dann kann man klage wie man will, das bringz nichts, weil das ein zulässiger Grund ist. Nur wer diskriminiert muss Angst vor einer Klage haben
17.07.2026, 18:42
Ich kenne jedenfalls mindestens eine Behörde in deren internen Richtlinien zur Stellenbesetzung es ausdrücklich heißt, dass abgelehnten Bewerbern keine Gründe mitgeteilt werden sollen, auch nicht auf Nachfrage, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die einzige Ausnahme wird wegen Art. 33 II GG bei Bewerbern für Beamtenstellen gemacht (Bewerbungsverfahrensanspruch) und darauf ausdrücklich hingewiesen wegen der Notwendigkeit rechtzeitig Eilrechtsschutz ersuchen zu können.
17.07.2026, 23:30
(17.07.2026, 18:39)JurisRef schrieb:Dann hast du noch nicht die Erfahrung gemacht, dass auch eine rechtskonforme Aussage zu Problemen oder jedenfalls unbequemer Mehrarbeit führen kann, für die man sich dann noch an anderer Stelle rechtfertigen muss.(17.07.2026, 17:23)advocatus diaboli schrieb: Aus Sicht der Kommission bzw. Arbeitgebersicht kann ich durchaus nachvollziehen, dass man sich mit umfassenden Feedback zurückhält. Im Zweifel macht man sich dadurch angreifbar und schafft noch eine Diskussionsgrundlage. Da hält man sich lieber bedeckt und versteckt sich hinter allgemeinen Floskeln.
Da TE in SH wohnt, gibt es leider wenig Ausweichmöglichkeiten. MeckPom dürfte aufgrund der Distanz ausscheiden und in Hamburg sind die Notenanforderungen sehr hoch. Grundsätzlich bekommt man ohne 2 × zweistellig zur Zeit kein Angebot unterbreitet. Einem Bekannten von mir wurde im letzten Sommer mit 12 + 11 Punkten eine Einstellung im nächsten (nunmehr diesem) Jahr in Aussicht gestellt.
Naja, wenn man nicht gegen das AGG verstößt macht man sich überhaupt nicht angreifbar. Wenn es z.B. daran liegt, dass man zu unsicher geantwortet hat, dann kann man klage wie man will, das bringz nichts, weil das ein zulässiger Grund ist. Nur wer diskriminiert muss Angst vor einer Klage haben
Man hat grundsätzlich keinen wirklichen Vorteil davon, dass man Feedback gibt und stattdessen das Risiko, dass einem noch Probleme aus einer Rückmeldung entstehen. Deswegen fahren fahren viele Unternehmen das Prinzip: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
18.07.2026, 13:03
(15.07.2026, 13:04)Philosophenchiller schrieb: Wenn alle fertiggemacht werden - und man am Ende als Richter ggf. sowieso auf sich alleine gestellt ist - könnte es nicht auch eine bewusste Strategie sein, um zu testen, wie die Kandidaten mit Druck umgehen können, ob sie ruhig und sachlich bleiben oder sich provozieren lassen? Was ich als Referendar an schwierigen Anwälten erlebt habe, wer da nicht gefestigt in der Persönlichkeitsstruktur ist und mit unsachlicher Kritik nicht umgehen kann, der geht in solchen Verfahren unter.
Nur als Anregung, nicht als Beurteilung der konkret stattgefundenen Situation.
Stimmt, denn in 2. Staatsexamina wo in 4 Wochen über dein gesamtes berufliches Leben entschieden wird + mündliche wurde man noch nicht genug auf Druck geprüft. Was für 1 Take und in GKs (da gibts auch Druck) wird so ein Zirkus nicht aufgeführt.
19.07.2026, 11:26
Die Reduktion auf die Note fördert in der Examenszeit den Stress; und die Argumente lassen sich hören.
Aber:
a) es gibt zum Glück sehr verbreitet die Verbesserungsversuche;
b) auch wer keine so gute Note hat, kann reüssieren durch Leistung auf dem Platz später (Arbeit, Fleiß, Interesse).
Und, sehr wichtig:
Das Prinzip, dass man ohne Angesicht anonym bewertet wird, ist ein sehr wichtiges. Für Kandidaten aus armen Familien, die sich in Klausuren schlagen, sind die damit verbundenen Errungenschaften ein guter Weg für den sozialen Aufstieg. Es ist für die Gesellschaft sehr wichtig, dass ein Aufstieg durch Leistung besteht.
In Examensklausuren wird man anonym durch zwei verschiedene Personen bewertet. Ja, das Problem des faulenzenden Zweitkorrektors ist ein reales; die Blindkorrektur würde Sinn machen (ebenso übrigens der Einsatz guter (!) KI).
Aber andere Bewertungskriterien im realen Leben sind: Mauschelkorruption; Vorzug von persönlichen Lieblingen, Papis Bekanntschaften, Parteizugehörigkeit; persönliche Abneigung/Zuneigung. Hier ist die anonyme Bewertung im 2. Examen deutlich überlegen. Man schaue sich doch gern einmal die Bewertungskriterien bei Richtereinstellungen und vor allem Richterbeförderungen an und überlege sich, welche Kriterien dort tatsächlich relevant sind.
Natürlich, manche mögen das ("Papis Reichtum zieht mich in die guten Positionen" oder "Auf dem Parteitag hat man mir das informell versprochen, dass ich den Richterposten X bekomme; Manni im Ministerium ist mein Buddy"). Das ist offensichtlich überspitzt formuliert; aber wer das ernsthaft bestreitet, handelt doch nur in bad faith.
Anonyme Bewertungen, ohne Angesicht der Person, sind auch in anderen Kontexten nach meiner Einschätzung das Beste, was einer Gesellschaft passieren kann. Damit sollen Menschen, denen solche Verfahren nicht behagen, per se abgewertet werden, natürlich nicht; aber bei einer Massenauswahl sehe ich keine bessere Alternative, und die Befürworter der Abschaffung (siehe Auswärtiges Amt - Abschaffung Eignungstests) tun dies auch gern deshalb, um ihre Macht bzgl. der obigen Kriterien zu stärken.
Aber:
a) es gibt zum Glück sehr verbreitet die Verbesserungsversuche;
b) auch wer keine so gute Note hat, kann reüssieren durch Leistung auf dem Platz später (Arbeit, Fleiß, Interesse).
Und, sehr wichtig:
Das Prinzip, dass man ohne Angesicht anonym bewertet wird, ist ein sehr wichtiges. Für Kandidaten aus armen Familien, die sich in Klausuren schlagen, sind die damit verbundenen Errungenschaften ein guter Weg für den sozialen Aufstieg. Es ist für die Gesellschaft sehr wichtig, dass ein Aufstieg durch Leistung besteht.
In Examensklausuren wird man anonym durch zwei verschiedene Personen bewertet. Ja, das Problem des faulenzenden Zweitkorrektors ist ein reales; die Blindkorrektur würde Sinn machen (ebenso übrigens der Einsatz guter (!) KI).
Aber andere Bewertungskriterien im realen Leben sind: Mauschelkorruption; Vorzug von persönlichen Lieblingen, Papis Bekanntschaften, Parteizugehörigkeit; persönliche Abneigung/Zuneigung. Hier ist die anonyme Bewertung im 2. Examen deutlich überlegen. Man schaue sich doch gern einmal die Bewertungskriterien bei Richtereinstellungen und vor allem Richterbeförderungen an und überlege sich, welche Kriterien dort tatsächlich relevant sind.
Natürlich, manche mögen das ("Papis Reichtum zieht mich in die guten Positionen" oder "Auf dem Parteitag hat man mir das informell versprochen, dass ich den Richterposten X bekomme; Manni im Ministerium ist mein Buddy"). Das ist offensichtlich überspitzt formuliert; aber wer das ernsthaft bestreitet, handelt doch nur in bad faith.
Anonyme Bewertungen, ohne Angesicht der Person, sind auch in anderen Kontexten nach meiner Einschätzung das Beste, was einer Gesellschaft passieren kann. Damit sollen Menschen, denen solche Verfahren nicht behagen, per se abgewertet werden, natürlich nicht; aber bei einer Massenauswahl sehe ich keine bessere Alternative, und die Befürworter der Abschaffung (siehe Auswärtiges Amt - Abschaffung Eignungstests) tun dies auch gern deshalb, um ihre Macht bzgl. der obigen Kriterien zu stärken.









